Autobahn Mindestabstand definitiv nicht möglich!
Hi!
Stellt euch folgende Situation vor:
Ihr wollt, aus welchen Günden auch immer auf einem unbeschränkten Autobahnstück zügig vorankommen und fahrt deshalb 200 aufwärts.
Wenn ihr den Mindestabstand einhalten wolltet, könntet ihr keinen Schritt vorwärtskommen, da ihr bei 200 100m (glaube ich, die Häfte des Tachos in Metern, oder?) Abstand halten müsstet.
Dieser Abstand ist definitiv zu hoch, um am Vordermann vorbeizukommen, denn dieser würde zumindest in Deutschland aus dieser Entfernung NICHT (und das wisst ihr auch) nach rechts fahrern.
Und sei es nur, weil er LKWs überholt, bis die 100m überwunden sind, ist er schon wieder links (und ihr hängt hinten dran), bei normaler Autobahnsituation bleibt einem also nichts anderes übrig, den Vordermann auf die Pelle zu rücken, es geht einfach nicht anders. Könnt ihr euch ungefähr vorstellen, worauf ich hinaus will?
Wie seht ihr das?
363 Antworten
Re: Re: oh mann!
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Wie einfach und sicher kann Autofahren sein wenn man sich an die Regeln hält 🙂
Gruß Meik
Sehr schön. Die nächsten 100, die mir in den Sicherheitsabstand fahren, schiebe ich mit meinem Kuhfänger von der Straße.
Soll heissen: Dass man den doppelten Sicherheitsabstand halten kann, ist aufgrund meiner Erfahrung die große Ausnahme.
Re: Re: Re: Re: oh mann!
Zitat:
Original geschrieben von quattro-pit
Das dichte aufeinander hockende Kolonnenfahren bietet sich nun mal geradezu perfekt an, für eine zünftige Massenkarambolage.
Das ist natürlich richtig. Wenngleich ich es für eher unangemessen erachte, eine Massenkarambolage als zünftig zu bezeichnen.
Wer allerdings meint, die Einhaltung des 1/2-Tachoabstands zum Vordermann würde einen selbst sicher vor einer Massenkarambolage bewahren, irrt gewaltig. Durch vorausgehende Kollisionen kann einem nunmal entscheidend der verfügbare Bremsweg verkürzt werden. Diese Tatsache sollte also allen umso mehr Anlass geben, ohne Not tunlichst nicht dicht aufzufahren.
Mich störte v.a. die "Vorverurteilung", dass bei einer Karambolage von 4 + X Fahrzeugen keiner den Sicherheitsabstand eingehalten haben könne, was pauschal schlicht unzutreffend ist.
naja guut...
wenns jetz so wie bei mir ist - ich musste ja garnicht "voll" in die eisen. und dann ist die chance dass dir jemand drauffährt auch geringer...
und wirklich die 4 vorne hatten allesamt 0 chance, egal ob mit oder ohne ineinanderschieben. wenn jemand "normal" plötzlich *unvorbereitet* bremst und man fährt relativ dicht auf kanns ja schon überraschend knapp werden...
aber jetz stellt euch vor derjenige legt ohne erkennbaren grund plötzlich ne komplette vollbremsung hin (wie gesagt, reifen haben beim vordersten sofort gequalmt...)
das ging einfach zu schnell...ich glaub für die hat die zeit bis zum knall nichtmal zum erschrecken gereicht....wirklich
mfg Alex
wie gut, daß es dann jeweils auch die "richtigen" erwischt
Unfälle bedeuten Arbeitsplätze, keine Unfälle, keine Arbeit
...
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mich beschäftigt allerdings die frage ob der vw ganz vorne eigentlich mit schuld ist. also klar, vorm gesetz stehen seine karten gut, aber...
wenn jetz einer vor mir rauszieht und ich muss mega bremsen is klar, ging nich anders....
aber wenn ich wegen irgend einem gegenstand auf der fahrbahn plötzlich voll in die eisen stehe - den die hintermänner garnich sehen...muss ich doch praktisch damit rechnen dass es gleich rummst.
und ich frag mich halt auch - wenn ich jetz mit 160 auf der ab fahre - dann sehe ich grosse gegenstände die auf der fahrbahn liegen doch eigentlich früh genug dass ich "normal" bremsen kann und vielleicht die spur wechseln (so dicht war der verkehr au ned)...oder sogar noch den warnblinker einschalten..... zumindest wenn die strasse geradeaus läuft.
also so kenn ichs zumindest von mir...
dafür hat die zeit eigenltich bis jetz immer gereicht...zumindest bei dem tempo.
Man darf nicht wegen jeder Kleinigkeit stark bremsen. Hier wird sogar zwischen verschiedenen Tieren unterschieden.
Wer z.B. auf einer Landstraße bei 100km/h wegen einem Häschen in die Eisen steigt, ist in der (erhöhten) Mithaftung drin.
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
wo simmer denn ...
Wenn der vor mir ne Vollbremsung macht, um kein Häschen zu überfahren, habe ich vollstes Verständnis, aber wenn der für `nen „doofen Vorfahrtnehmer in seinem Blechpanzer“ bremst, ist das ja wohl ne bodenlose Unverschämtheit für den nachfolgenden Verkehr 😉 😁
Also bitte, wenn wir jetzt schon anfangen diese niedlichen kleinen unschuldigen süssen putzigen Häschen zu überfahren, wo kommen wir denn da hin?
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
Vollbremsung wg. 1 Häschens oder so = 100% der Schuld!
wo simmer denn ...
Unfallursache "zu geringer Abstand zum Vordermann" = 100% der Schuld!
Hier verwechselt ihr was.
Richtig ist: Es zahlt keine Versicherung, wenn ihr bei Kleinwild oder anderen kleinen Tieren auf der Fahrbahn ausweicht und dabei einen Unfall baut. Logisch, denn DEN Beweis muss man erstmal erbringen. Und auch bei Großwild ist es aus versicherungsrechtlicher Sicht sinnvoller, draufzuhalten - aber da hat der Überlebensinstinkt meist Vorrang.
Falsch ist: Wer für Tiere bremst, ist Schuld, wenn der Hintermann drauffährt. Denn das liegt logischerweise an einem zu geringen Abstand oder mangelnder Fahrtauglichkeit.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Hier verwechselt ihr was.
Falsch ist: Wer für Tiere bremst, ist Schuld, wenn der Hintermann drauffährt. Denn das liegt logischerweise an einem zu geringen Abstand oder mangelnder Fahrtauglichkeit.
Ganz richtig erscheint mir diese Aussage nicht. Ich hab schonmal eine Zusammenfassung von einem Gerichtsurteil in einer Zeitung gelesen, wo auch der Vordermann - also Bremsender - eine Teilschuld bekommen hat, weil er eine Vollbremsung vom Feinsten hingelegt hat, womit der Auffahrende nun auch nicht rechnen musste. Aber grundsätzlich gilt natürlich: Wer auffährt, hat Schuld.
Wenn dir im Nachhinein die Unnötigkeit (beispielsweise viel zu fest auf die Bremse getreten) nachgewiesen werden kann, halte ich das für durchaus möglich. Aber prinzipiell muss oder darf (je nachdem, wen er gefährdet oder wie er sich/sein Auto gefährdet) jeder Autofahrer vor plötzlich auftauchende Hindernisse eine Vollbremsung hinlegen, selbst wenn hinter ihm jemand ist.
Das gilt selbstverständlich nur für verkehrsbedingte Bremsungen und nicht für Übungen, Spässchen (Beifahrer ärgern) oder totale Fehlreaktionen.
Rischtisch...... so sehe ich das auch. Ich glaub im Fall den ich gelesen hab wurde ihm Willkürlichkeit vorgeworfen....
Mit einer - wie´s so schön heißt - grundlosen Vollbremsung des Vordermanns braucht man nicht rechnen. Allerdings liegt´s am Hintermann, nachweislich darzulegen, dass der Vordermann ohne triftigen Grund schwarze Striche auf´n Asphalt gelegt hat. Denn der - wie´s so schön heisst - Beweis des ersten Anscheins trifft zunächst mal den Auffahrenden. Und ab wann eine Bremsung als grundlos einzustufen ist, darüber scheiden sich schon mal die Geister.
Eine Vollbremsung hinlegen trotz dicht folgendem Fahrzeug
- vor einem Frosch? --> Unverhältnismässig
- vor einem Pferd? --> sicher nicht unverhältnismässig
Dazwischen? Grauzone