Autobahn Mindestabstand definitiv nicht möglich!
Hi!
Stellt euch folgende Situation vor:
Ihr wollt, aus welchen Günden auch immer auf einem unbeschränkten Autobahnstück zügig vorankommen und fahrt deshalb 200 aufwärts.
Wenn ihr den Mindestabstand einhalten wolltet, könntet ihr keinen Schritt vorwärtskommen, da ihr bei 200 100m (glaube ich, die Häfte des Tachos in Metern, oder?) Abstand halten müsstet.
Dieser Abstand ist definitiv zu hoch, um am Vordermann vorbeizukommen, denn dieser würde zumindest in Deutschland aus dieser Entfernung NICHT (und das wisst ihr auch) nach rechts fahrern.
Und sei es nur, weil er LKWs überholt, bis die 100m überwunden sind, ist er schon wieder links (und ihr hängt hinten dran), bei normaler Autobahnsituation bleibt einem also nichts anderes übrig, den Vordermann auf die Pelle zu rücken, es geht einfach nicht anders. Könnt ihr euch ungefähr vorstellen, worauf ich hinaus will?
Wie seht ihr das?
363 Antworten
Ich hab mal was von "Kniehoch" als Anhaltspunkt gehört.
Alles was kleiner ist, kann unters Fahrzeug, bei größeren darf man bremsen.
(Ist aber sicher auch davon abhängig, ob man lieber ne neue Front oder lieber nen neues Heck hätte 😉 )
Es darf nur für Tiere gebremst werden, die aufgrund Ihres Gewichts und Ihrer Größe bei einem Unfall eine hohe Verletzungsgefahr auch für die Insassen bedeuten könnte.... (Kuh & Pferd .....)
Am bestem nichts überfahren, sonst rächt sich die Natur und es springt eines Tages unverhofft ein Baum in den Weg 😉
Zu welcher "Un-Art" gehören Vorfahrtnehmer noch gleich …Ochse, Schwein, Rindvieh ... darf man dafür jetzt bremsen oder nicht? 😁
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Also ich hab ein Häschen schon zwischen die Räder genommen. Bremsen wäre eh sinnlos gewesen, da es sich maximal 2m vor meinem Auto befand. Bin dann ausgestiegen und es lag nichts auf der Straße, hat also scheinbar geklappt.
Ich würde mal sagen, was unterhalb der Frontschürze ist, sollte eigentlich kein Problem darstellen. Bei größeren Hunden oder so kommts eben auf die Situation an.
Nen Reh, Kuh oder Elefant macht wohl schon beim Anblick klar, dass draufhalten nicht so gut kommt 😉
Viel Spekulationen und keiner weiss es genau. Ich glaube kaum, dass man automatisch eine Teilschuld bekommt, wenn man für ein Häschen bremst.
Ich weiß auch nicht, ob sofort, aber wenn der andere nen guten Anwalt hat und man Polizeilich zugegeben hat, dass man das Kaninchen als Kaninchen identifiziert hat und dann gebremst hat, dann kann man da bestimmt was drehen.
Selbst wenn man keine Teilschuld bekommt, kann man immernoch ne Strafe aufgedrückt bekommen 😉
Elefanten sind sicher eine gelungene Erklärung für einen vollzogenen Elchtest oder die extravagante Vollbremsung 😉
Bei frühen Ost-Afrika Rallyes wurden die Überrollkäfige der teilnehmenden Fahrzeuge darauf ausgelegt, dass auch mal ein „Ottifant“ drüber latschen konnte, ohne das die Konservendose(Auto) samt Inhalt gleich gepresst wurde.
Bremsunfall wegen eines Hasens
Ein Kraftfahrer, der bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h auf einer Bundesstraße eine Vollbremsung einleitet, um einen die Fahrbahn kreuzenden Hasen nicht zu überfahren, handelt nicht grob fahrlässig, wenn er nicht zugleich mit einer plötzlichen Fahrtrichtungsänderung bremst. Die Kaskoversicherung muss ihrem Fahrzeughalter daher den entstandenen Schaden ersetzen. Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: 14 U 56/01
Im Notfall gilt wohl auch immer: "Aber Herr Wachtmeister, da sprang was vor mir auf die Straße, ich konnte gar nicht so schnell erkennen was das war." 🙄
An für sich ist es ja ok, wenn man für nen Hasen bremst, aber man sollte es tunlichst vermeiden, wenn jemand hinter einem ist.
Wir sind aber grade eigentlich bisschen Offtopic.. 😉
aber man muss auch sehen - jenachdem wie nahe der vor dir auf die strasse hüpft ist es wirklich nichtmehr "menschlich" in 0.1 sekunden abzuschätzen "wie nah ist der andere gerade hinter mir? verinngert sich der abstand? wie gross is das viech? wie schnell bin ich? wohin kann ich fahren?" dann im letzten moment noch zu bremsen ist immernoch besser als lenkrad verreissen und ab an den nächsten baum
mfg Alex
Die Diskussion bringt sowieso nichts. Wenn der Vordermann nicht gerade mutwillig und ohne Grund bremst bekommt er nur eine Teilschuld. Was hilft dem Hintermann die Teilschuld des Vordermanns? Auf seinem Schaden bleicbt man trotzdem sitzen und der Schadenfreiheitsrabatt ist auch futsch. Nur der Versicherung bringst Vorteile. Dann doch lieber soviel Abstand halten, dass so etwas nicht passiert.
So ist es. Zudem wissen wir alle, dass es keine Rechtssicherheit gibt. Mal lassen sich Richter auf Teilschuld ein, weil man gebremst hat während die Ampel schon Rot war etc. Ihr könnt nie im Voraus genau wissen wie das Urteil beim Bremsen für ein Tier sein wird, wenn die Gegenseite was versucht.
Ein Missverständnis gibt es bezüglich Versicherung auch noch. Vollkasko bring in 3 Situationen was: ich fahre gegen Baum, Auto wird gestohlen, Hagel etc. Von üblichen Betrugsversuchen seitens der Versicherung abgesehen, kriegt man da Geld. Fährt Dir einer z.B. ins Auto und verschwindet, zahlt die Vollkasko gerne aber bei Erhöhung des Schadenfreiheits..., was dazu führt, dass man im 1 Jahr das selber bezahlt hat und ab dann die Versicherung verdient. Nur bei grossen Schäden, sagen wir ab min. 3000 lohnt die Anspruchnahme der Versicherung.
Auch z.B. wenn man ein kleinen Unfall verursacht hat, zahlt man lieber selbst, ansonsten kann man wohl nicht rechnen.
RolexTm muss ich auch zustimmen, ich habe erst neulich stärker für ein Hasen gebremst, der gerade ein halben Meter auf die Stasse gelaufen ist (Nachts), weil mich das einfach erschreckt hat und im Schock ist an denken nicht zu denken 😉 vorher kann man sich ausmahlen, dass es besser ist genau daran zu denken ob einer hinter mir ist, aber in der Situation ist das Adrenalin das Bestimmende. Erst als ich merkte dass es ein Hase ist habe ich nicht mehr gebremst und bin ruhig vorbeigefahren, er blieb auch am Strassenrand sitzen.
Es war aber keiner direkt hinter mir, war also nicht schlimm. Was übrigens eine Bremsung von 80 auf 30 km/h, ob das schon verboten ist, wenn jmd. hinter mir wäre?
Ist ja nicht von 100 auf 0 in 40 Metern oder so. Oder anders gefragt, wie mild muss ich bremsen wenn der Bremsgrund juristisch unzureichend ist ?
Zitat:
Original geschrieben von 400.000km
Bremsunfall wegen eines Hasens
Ein Kraftfahrer, der bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h auf einer Bundesstraße eine Vollbremsung einleitet, um einen die Fahrbahn kreuzenden Hasen nicht zu überfahren, handelt nicht grob fahrlässig, wenn er nicht zugleich mit einer plötzlichen Fahrtrichtungsänderung bremst. Die Kaskoversicherung muss ihrem Fahrzeughalter daher den entstandenen Schaden ersetzen. Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: 14 U 56/01
Hier geht es doch nicht um die Einstandspflicht der Kaskoversicherung, sondern um eine mögliche Teilschuld des Vorausfahrenden bei einem Auffahrunfall.
Zitat:
Original geschrieben von 400.000km
Unfallursache "zu geringer Abstand zum Vordermann" = 100% der Schuld!
Quelle bitte.
Zitat:
Original geschrieben von 400.000km
Viel Spekulationen und keiner weiss es genau. Ich glaube kaum, dass man automatisch eine Teilschuld bekommt, wenn man für ein Häschen bremst.
Rechtsprechung:
Ein starkes Bremsen wegen eines Kleintiers kann ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO darstellen, wenn dadurch die Verkehrsicherheit beeinträchtigt wird.
- "Igel" ... OLG München DAR 74 19
- "Ente" ... OLG Karlsruhe NJW-RR 88 28
- "Taube, Kaninchen, Eichhörnchen, Fuchs .... verschiedene AG, LG, OLG ....
Beispiel:
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Vollbremsung eines tierlieben Busfahrers führt zu vier Leichtverletzten
Am Montag, 23.01.2006, gegen 20.40 Uhr, war ein 48-jähriger türkischer Busfahrer mit einem Linienbus in der Schleißheimer Straße unterwegs. Zur Unfallzeit war der Bus mit ca. 30 Fahrgästen besetzt. Als sich der Türke der Kreuzung zur Aschenbrenner Straße näherte, sprang plötzlich von links kommend ein Hase vor den Bus auf die Fahrbahn. Reflexartig und instinktiv bremste der Busfahrer sein Fahrzeug ab. Durch den Ruck stürzten vier Fahrgäste und verletzten sich dabei leicht. Dabei handelt es sich um einen 7-jährigen Schüler, eine 29-jährige Hausfrau, eine 55-jährige Hausfrau und einen 65-jährigen Rentner, allesamt aus dem Hasenbergl. Die Verletzten mussten zum Teil in Münchner Krankenhäusern ambulant behandelt werden.
Der unfallverursachende Hase kam mit dem Schrecken davon und verschwand unverletzt.
Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass starkes Bremsen nur durch einen zwingenden Grund gerechtfertigt ist. Kein zwingender Grund ist – bei aller Anerkennung des Bestrebens zur Rettung eines Tierlebens – das Hereinlaufen eines Kleintieres, wie z.B. eines Hasen. Aus diesem Grund muss sich der tierliebe Busfahrer nun wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
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