Autobahn Beschleunigungsstreifen

Hallo,

ich habe nun schon ziemlich lange gesucht aber nicht gefunden. Wie sieht eigentlich die Strafe aus, wenn man auf dem Beschleunigungsstreifen über die durchgezogene Linie auf die Autobahn fährt? Theoretisch nur 10 EUR, oder?

Hintergrund ist der, auf meiner Hausstrecke geht die Autobahnauffahrt bergauf und ist extrem lang, leider auch die durchgezogene Linie, die Geschwindigkeit auf der AB ist 120, welche ich schon nach wenigen Metern erreicht habe .. nur kriechen immer arg viele LKWs drauf rum, so das ich auf 50-60 ausgebremst werde, die Autobahn an sich ist gut einsehbar und quasi nie viel los.

Beste Antwort im Thema

Hast du es denn immer so eilig? Wenn nicht viel los ist, dann kannst du doch erstrecht den Streifen voll ausnutzen.

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Zitat:

@Mischkolino schrieb am 19. Apr. 2018 um 23:7:24 Uhr:


Es ist nicht glaubwürdig, daß Du nie eine Sperrlinie überfährst.

Darum geht es nicht. Dieses Scheinargument kommt auch jedes Mal in solchen Diskussionen. Der TE hatte erklärt, ständig und vorsätzlich die Sperrlinie zu überfahren, weil er glaubt, nach seiner Privat-StVO fahren zu können, bei der nur noch die Höhe des Bußgeldes von Bedeutung ist. So ein Verhalten ist indiskutabel, mit welchen verschwurbelten Begründungen es auch immer gerechtfertigt werden soll.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Florian333 schrieb am 19. April 2018 um 21:49:43 Uhr:



Zitat:

@HTC schrieb am 19. April 2018 um 21:48:16 Uhr:


Daß der Flo wohl nur provozieren und nicht diskutieren will ist wieder ein anderes Thema...

Verzeihung, aber die völligen off-topic-Beiträge kamen nicht von mir, ich habe nur darauf geantwortet.

Es sei verziehen, allerdings hast du etwas subjektiv darauf reagiert...

In diesem Forum artet es dann manchmal aus, wenn man die Objektivität verliert und ich wollte dem etwas entgegenwirken...

War auch von mir nicht böse oder abwertend gemeint 🙂

HTC

Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. April 2018 um 07:15:43 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 19. Apr. 2018 um 23:7:24 Uhr:


Es ist nicht glaubwürdig, daß Du nie eine Sperrlinie überfährst.

Darum geht es nicht.

Darum geht es in diesem Fall sehr wohl, denn Mischkolino hat die Frage direkt an wastl50 gerichtet, der geschrieben hat: „Eine durchgezogene Linie ist nicht zu überfahren - Punkt, Ende der Diskussion,...“

Da ist die Frage an wastl50 sehr wohl angebraucht, ob es nicht doch Situationen gibt, in dem das Überfahren von einer durchgezogenen Linie für wastl50 tolerabel ist. Auch mich interessiert wastl50 Antwort auf diese Frage.

Gruß

Uwe

Hier die Antwort, musste erst meinen "Guten Morgen" Kaffee verputzen. 😁

Natürlich gibt es Situationen wo man sinnvollerweise z.B. eine durchgezogene Linie überfahren kann oder sollte. Aber bei der Eingangsfrage/These geht es nur darum eine Regel zu brechen um sich einen persönlichen Vorteil (nicht hinter irgend welchen langsamen LKWs zu verhungern) zu verschaffen und da sage ich "Veto" .

Es würde sicher viele persönliche Gründe geben keine Steuern mehr zu bezahlen, aber dann würde unser Gemeinwesen nicht mehr funktionieren und die Verlässlichkeit ins System wäre verloren.

Gleiches im Straßenverkehr - könnte jeder VT darauf vertrauen dass alle anderen - genau wie man selber 😉 - sich an die bestehenden Spielregeln halten würde wäre das V+SF um mindestens ein Thema ärmer.

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Zitat:

@Zahn schrieb am 18. April 2018 um 20:02:41 Uhr:



Zitat:

@random_user schrieb am 18. April 2018 um 16:46:43 Uhr:


Die LKWs sind auf dem Beschleunigungsstreifen, die Autobahn ist praktisch leer ...

Es ist asozial aus dem Beschleunigungsstreifen hinter! einem anderem Fahrzeug auszuscheren um dieses sofort auf der AB zu überholen. Das ist eine unnötige Behinderung des vorausfahrenden LKW/PKW/Anfängers.
Es ergibt sich gerade auf der Autobahn mit Sicherheit eine Möglichkeit zum Überholen ohne Behinderung.
Das kostet vielleicht 10 Sekunden.
Wenn jetzt das Argument kommt, dass du aus der Auffahrt sofort auf den Überholstreifen wechselst, das ist genau so asozial.

Mal wieder schöner allg. Schwachsinn.

Was assozial ist und was nicht ist in erster Linie vom Verkehr auf der Autobahn abhängig. Wenn die Bahn frei ist, kann keine Gefärdung vorliegen! Wenn vor einem kriechenden LKW auf eine freie Bahn ausgeschehrt wird und sich der LKW noch im Bereich einer durchgezogenen Linie befindet, liegt faktisch auch keine Gefährdung vor.

Bitte mal den §1 der StVO lesen!!
Wo niemand ist, kann auch niemand gefährdet werden.
Zudem gilt die LANGE duchgezogene Linie bergaufwärts eher den LKW-Fahrern, damit sie den Beschleunigungsstreifen nutzen. (Müsste ich auch mit meinem 6-Zylinder Saugdiesel im Transporter ;-) )

Man man man, differenziert doch mal und lest das EP ORDENTLICH!!! anstatt immer mit so blöden Pauschalaussagen zu kommen.

Hauptsache grokotzig *kopfschüttel*

Zitat:

@cementario2 schrieb am 20. April 2018 um 13:31:09 Uhr:



Zitat:

@Zahn schrieb am 18. April 2018 um 20:02:41 Uhr:


Es ist asozial aus dem Beschleunigungsstreifen hinter! einem anderem Fahrzeug auszuscheren um dieses sofort auf der AB zu überholen. Das ist eine unnötige Behinderung des vorausfahrenden LKW/PKW/Anfängers.
Es ergibt sich gerade auf der Autobahn mit Sicherheit eine Möglichkeit zum Überholen ohne Behinderung.
Das kostet vielleicht 10 Sekunden.
Wenn jetzt das Argument kommt, dass du aus der Auffahrt sofort auf den Überholstreifen wechselst, das ist genau so asozial.

Mal wieder schöner allg. Schwachsinn.

Was assozial ist und was nicht ist in erster Linie vom Verkehr auf der Autobahn abhängig. Wenn die Bahn frei ist, kann keine Gefärdung vorliegen! Wenn vor einem kriechenden LKW auf eine freie Bahn ausgeschehrt wird und sich der LKW noch im Bereich einer durchgezogenen Linie befindet, liegt faktisch auch keine Gefährdung vor.

Bitte mal den §1 der StVO lesen!!
Wo niemand ist, kann auch niemand gefährdet werden.
Zudem gilt die LANGE duchgezogene Linie bergaufwärts eher den LKW-Fahrern, damit sie den Beschleunigungsstreifen nutzen. (Müsste ich auch mit meinem 6-Zylinder Saugdiesel im Transporter ;-) )

Man man man, differenziert doch mal und lest das EP ORDENTLICH!!! anstatt immer mit so blöden Pauschalaussagen zu kommen.

Hauptsache grokotzig *kopfschüttel*

Hauptsache, man bastelt sich Sonderregeln. Der Hinweis auf § 1 StVO ist in diesem Zusammenhang besonders spaßig. Die Straßenmarkierungen gelten nicht "eher" den Lkw-Fahrern, sondern allen Verkehrsteilnehmern. Da beißt die Maus nun mal keinen Faden ab.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 20. April 2018 um 13:38:40 Uhr:



Zitat:

@cementario2 schrieb am 20. April 2018 um 13:31:09 Uhr:


Mal wieder schöner allg. Schwachsinn.

Was assozial ist und was nicht ist in erster Linie vom Verkehr auf der Autobahn abhängig. Wenn die Bahn frei ist, kann keine Gefärdung vorliegen! Wenn vor einem kriechenden LKW auf eine freie Bahn ausgeschehrt wird und sich der LKW noch im Bereich einer durchgezogenen Linie befindet, liegt faktisch auch keine Gefährdung vor.

Bitte mal den §1 der StVO lesen!!
Wo niemand ist, kann auch niemand gefährdet werden.
Zudem gilt die LANGE duchgezogene Linie bergaufwärts eher den LKW-Fahrern, damit sie den Beschleunigungsstreifen nutzen. (Müsste ich auch mit meinem 6-Zylinder Saugdiesel im Transporter ;-) )

Man man man, differenziert doch mal und lest das EP ORDENTLICH!!! anstatt immer mit so blöden Pauschalaussagen zu kommen.

Hauptsache grokotzig *kopfschüttel*

Hauptsache, man bastelt sich Sonderregeln. Der Hinweis auf § 1 StVO ist in diesem Zusammenhang besonders spaßig. Die Straßenmarkierungen gelten nicht "eher" den Lkw-Fahrern, sondern allen Verkehrsteilnehmern. Da beißt die Maus nun mal keinen Faden ab.

Grüße vom Ostelch

Es geht hier gerade in erster Linie um die Abwertung "assozial"! Aber das kann ein Ostelch nicht wahrnehmen!
Die Ost-Westdebatte wollte ich nicht weiter anheizen, da ich das nicht mag, aber dass es nun ausgerechnet von Ostseite entfacht wurde und das mit der "hinter Regelversteckerei..." unfassbar.

Aus dem EP geht hervor, dass der Beschleunigungsstreifen sehr lang ist, da es sich um eine Bergauffahrt handelt.
Aus dem EP geht hervor, dass die Autobahn meist frei ist.
Aus dem EP geht hervor, dass die Geschwindigkeit auf 120
km/h begrenzt ist und diese auf dem Beschleunigungstreifen von PKW´s leicht erreicht wird, diese dann aber hinter dem LKW auf die Hälfte reduzieren müssen.

Wenn ich in meinem Transporter sitze und sehe im Rpückspiegel einen schnell herannahenden PKW mit gesetzten Blinker, dann weiß ich, dass er vorbeiziehen wird. Das ENTSPANNT mich in meiner lahmen Kiste.
Sitze ich im PKW und fahre früh blinkend auf einen LKW zu, mache ich mich für ihn kalkulierbar und es gibt keinen Stress. Klar ziehe ich vorbei und bedanke mich beim LKW-fahrer mit dem Blinker. Das kostet nix.

Sozialkompetenz meine Herren aus dem Osten zeigt sich nicht durch blindes Regelfahren, sondern durch ein Verhalten was Regeln überflüssig macht. Das ist eher durch ein "Miteinander gekennzeichnet" als durch blindes Regelnpochen.
Nicht durch Spitzeln und MP im Anschlag sondern auf eine Gesellschaft bauen, die Spitzel und MP überflüssig macht.

Danke und Tschüß.

Wenn du wüsstest, du "Herr aus dem Westen".. Aber pflege ruhig seine Vorurteile, wenn es dir damit besser geht.

Grüße vom Ostelch

Heute haben wieder reihenweise Leute die durchgezogene Linie überfahren. Ist allerdings der Beginn der AB, da kommt nix von hinten.

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