Auto zurückholen wegen Einstellung der Zahlungen

Hallo
Habe vor zwei Jahren mein Auto an eine Arbeitskollegin/Freundin verkauft. Ratenzahlung wurde vereinbart. Habe einen Kaufvertrag (mit Eigentumsvorbehalt) . Habe den Brief und auch noch einen Schlüssel. Wollte einer Kollegin in Not helfen, die kein Auto mehr hatte um in die Arbeit zu kommen, um es kurz zu machen , hab mich schwer in ihr getäuscht. Sie zahlt nicht mehr. (hat ein drittel des Kaufpreises bezahlt) Ich muss leider immer noch mit ihr zusammenarbeiten. Meine Frage : Kann ich mir das Fahrzeug einfach holen? Oder krieg ich da Schwierigkeiten? Sie schuldet mir noch 2500.

Beste Antwort im Thema

Und dann wird es nichts mit dem neuen Samsung Galaxy S5 für 1 € mit neuem Handyvertrag  das zieht dann mal richtig. 😉

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Hab ich was "überlesen" ??

Zitat:

Original geschrieben von Grzzly63


Werde nochmal ein ernstes Wort mit ihr reden. Ansonsten den Rechtsweg.

Durchaus möglich...

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Da habe ich dann einfach die restlichen 400 Euro vom Gehalt einbehalten.

Womit du dich ebenfalls rechtlich auf sehr dünnen Eis begeben hast, ok wo kein Kläger da auch kein Richter und Ihr habt das dann wohl so nach Gutdünkenart geklärt.

Wieso dünnes Eis? Ich habe aufgerechnet => §387 ff BGB.

Halle Grrizzly 63

Android Schweiz macht es bei den ganz renitenten Zahlungsverweigerern so:

1. Rechnung
2. 1 Mahnung per A-Post mit Mahngebühr
3. 2 Mahnung eingeschrieben, ohne zusätzliche Mahngebühr ausser die von 2.
4. Sie füllen das Betreibungsbegehren aus, unterschreiben es, scannen es und schicken dem Schuldner dies per Email mit einer letzten Frist

Das hilft meistens. Das fertig ausgefüllte und unterschrieben Betreibungsbegehren bewegt 99% dazu zu bezahlen. Sie müssen die wenigsten wirklich betreiben.

Sonniger Gruß Howard

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Zitat:

Original geschrieben von Howard Dillier


Halle Grrizzly 63

Android Schweiz macht es bei den ganz renitenten Zahlungsverweigerern so:

1. Rechnung

Ich kann mir nicht vorstellen, dass nur die renitenten Zahlungsverweigerer eine Rechnung erhalten ... 😉

Gruß
Der Chaosmanager

PS: Sorry, der musste jetzt sein ... 😉

Die gute Frau gehört wohl eher zu der Sorte die Dich auch der Lostrommel nimmt wenn man zu frech nach seinem Geld fragt.
Alle Rechnungen kommen in die Trommel und alle paar Monate wird Eine gezogen die dann bezahlt wird. 😁 Ausser man hat eine Mahnung geschrieben, dann fliegt man aus der Verlosung.

Das Problem ist das die Zahlungsmoral bei Vielen sehr bescheiden sind und dann gibt es auch noch Hartcoreschuldner die selbst bei Kollegen, Freunden oder Verwandten nicht zahlen. Das Traurige ist das es oft nicht mal am Geld selbst liegt sondern an der Priorisierung, zahl Ich die Rechnung oder kauf ich mir was Schönes..., ich kauf was Schönes.

Zum TE, wenn es ganz hart wird würde ich auch mal mit dem Chef reden ob Er der Dame nicht ins Gewissen reden kann, bzw das Geld vom Lohn abziehen.

Vor Jahren hat auch mal eine Versandhandelstussi Abends bei Uns in der Firma angerufen ob der Herr XY bei Uns arbeiten würde und ob Er da wäre und wann Arbeitsbeginn sei. Sie erzählte dann recht frei von der Leber weg das Sie bei unwilligen Zahlern gerne mal am Arbeitsplatz im Beisein eines Firmenvertreters mit den Kunden ein ernstes Wort reden würde. 😁 Meistens würde es dann darauf hinauslaufen das der Arbeitgeber dann die Raten direkt vom Lohn abzieht und überweist, quasi eine Lohnpfändung ohne gerichtlichen Beschluß aber in mehr oder weniger Einvernehmen aller Parteien.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Zum TE, wenn es ganz hart wird würde ich auch mal mit dem Chef reden ob Er der Dame nicht ins Gewissen reden kann, bzw das Geld vom Lohn abziehen.

Eine Möglichkeit, das Ganze eventuell ins Rollen zu bringen wäre folgende: den Chef darauf hinweisen, dass man eine heftige Streitigkeit mit Person X hat, denn es könnte Auswirkung auf die Arbeitsmoral haben oder man will sich vorher schützen, falls die Schuldnerin dem Geldgeber einen schlechten Ruf verpassen möchte mit irgendwelchen Lügen usw. (säumige Schuldner gehen nicht selten in die Offensive, wenn man sie etwas härter rannimmt; eine zweifelhafte Dame könnte z.B. mit angeblichen Belästigungsvorwürfen kommen und da hat man als Mann schlechte Karten, vor allem wenn die Dame jung und hübsch ist); das erzählt man dem Chef aus Gründen der Transparenz; möglicherweise fragt der Chef schon von alleine nach weiteren Details und könnte / möchte was machen...

Können wir das nochmal zusammenfassen?

  • Es gibt einen Kaufvertrag. [Check?
  • Die Zahlungsmodalitäten sind in jenem festgehalten. Check?

Wenn wir davon ausgehen, dass dem so ist, lautet mein Tipp (resultierend aus meiner Erfahrung als Gläubiger):

Erlass einen Mahnbescheid!

Wir nehmen an, dass sich die Dame bereits im Verzug befindet oder zumindest von dir in Verzug gesetzt wurde. Damit wäre die Voraussetzung für einen Mahnbescheid geschaffen.
Du beantragst diesen bei einem der zentralen Mahngerichte bzw. dem zuständigen Amtsgericht, die Erstellung ist auch online möglich (drucken und postalisch an das Gericht verschicken musst du es dennoch). Nach ca. 3-4 Wochen geht dir alles weitere zu, du bezahlst die Gebühr die je nach Streitwert variiert aber als gering angesehen werden kann. Nach Bezahlung wird der Mahnbescheid zugestellt und die Dame hat nun 2 Wochen Zeit diesen zu bezahlen oder Einspruch einzulegen.

Daraus ergeben sich folgende Wege:

Keine Reaktion
Die Forderung wird vollstreckbar. Du beantragst einen "vollstreckbaren Titel" (Vollstreckungsbescheid), dieser wird dir und der Dame zugestellt. Sie hat wieder 2 Wochen Zeit auf diesen zu reagieren, dies hat aber keine aufschiebende Wirkung. Du kannst jetzt anfangen zu vollstrecken! Wenn sie auf den Titel reagiert, dann siehe "Reaktion"

Reaktion/Einspruch/Teilweiser Einspruch
Oftmals erfolgt dieser um sich Zeit zu verschaffen. Sinnlos! Du hast im Antrag zum Mahnbescheid ausgewählt, dass das Verfahren automatisch in ein "streitiges Verfahren" im Falle des Einspruchs übergehen soll. Hast du das nicht, kannst du es jetzt beantragen! Jetzt erfolgt die Klagebegründung.
Du begründest deinen Anspruch durch die vorliegenden Dokumente (Kaufvertrag, Zahlungsverzug,...). Jenachdem wie vertraut du mit sowas bist, kann ein Anwalt an dieser Stelle hilfreich bei der Formulierung sein. In deinem Fall gehe ich davon aus, dass das glatt durchläuft. Sollte sich Madame gar nicht erst äußern, ergeht nach 2 Wochen ein "Versäumnisurteil" und wir sind wieder bei dem Punkt, an dem du einen "vollstreckbaren Titel" beantragen kannst (siehe "Keine Reaktion"😉.

Zahlung
Optimal ;-)

VOLLSTRECKUNG
Jetzt wird es interessant denn du bist im Vorteil. Die Frau hat einen Job und du hast auf Grund der Zahlungen schon eine Kontoverbindung, die du nicht erst herausfinden musst. Spar es dir einen Gerichtsvollzieher zu schicken um Dinge zu pfänden wie man es aus dem TV kennt. Kostet viel und bringt wenig!

Mach folgendes:

Antrag auf ein vorläufiges Zahlungsverbot sowie Pfändung von Bankguthaben durch Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Gericht, quasi formlos. Dafür brauchst du die Bankdaten.

Das vorläufige Zahlungsverbot geht über den Gerichtsvollzieher z.B. an die Bank der Dame. Dieses Verbot führt dazu, dass Werte auf dem Konto die über der Pfändungsfreigrenze liegen, nicht mehr ausgezahlt werden dürfen. Du suchst dir damit also einen sog. Drittschuldner und überbrückst die Zeit, bis der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt (ebenfalls nach Beantragung) und an die Bank zugestellt wurde. Dieser führt dann dazu, dass diese Werte über der Pfändungsfreigrenze an dich überwiesen werden. Die Bank ist dazu verpflichtet. Bei der Postbak gibt es dafür z.B. in Dortmund eine extra Abteilung. Gibt es just in diesem Moment nichts zu holen...kein Problem. Die Bank ist durch den Beschluss verpflichtet permanent zu überwachen, ob ein pfändbares Guthaben z.B. durch Gehaltseingang vorliegt. Sollten sie das nicht machen und die Dame hebt sich fröhlich das Geld ab oder überweist es, dann hast du einen Anspruch gegenüber der Bank (Drittschuldner).

Ich weiß, das klingt alles recht kompliziert aber ich habe das Verfahren selbst und ohne Anwalt betrieben. Ich habe mich in die Materie eingelesen und nicht abschrecken lassen. Ich hatte lediglich das "Glück", dass die Person bei mir gar nicht reagiert hatte. Bei mir ging es um ca. 1100 Euro und ich habe ca. 200 Euro Für Gerichtskosten und Gerichtsvollzieher ausgegeben, die ich im Rahmen der Pfändung natürlich zurückbekommen habe (kamen auf die 1100 Euro noch drauf). Du kannst auch all diese Schritte einen Anwalt übernehmen lassen aber ich würde das Reden einstellen und jetzt was tun!

Wenn man nicht unbedingt die gesamte Summe zurück haben, aber den Streß los seien will, alles einfach einer Inkassofirma übergeben.
Muß ja nicht gleich eine russische sein.
Eine Albanische machts auch😁

Zitat:

Original geschrieben von Prahlhans


Können wir das nochmal zusammenfassen?
  • Es gibt einen Kaufvertrag. [Check?
  • Die Zahlungsmodalitäten sind in jenem festgehalten. Check?

Mein Kompliment, Prahlhans, hervorragend, ausführlich und kompetent zusammengefasst!

Bitte gestatte mir noch eine Ergänzung. Sollte die Ratenzahlung im Kaufvertrag festgehalten sein, empfiehlt es sich, die Ratenzahlung wegen Zahlungsverzug schriftlich aufzukündigen und den gesamten Restbetrag sofort fällig zu stellen.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager



Zitat:

Original geschrieben von Prahlhans


Können wir das nochmal zusammenfassen?
  • Es gibt einen Kaufvertrag. [Check?
  • Die Zahlungsmodalitäten sind in jenem festgehalten. Check?
Mein Kompliment, Prahlhans, hervorragend, ausführlich und kompetent zusammengefasst!

Bitte gestatte mir noch eine Ergänzung. Sollte die Ratenzahlung im Kaufvertrag festgehalten sein, empfiehlt es sich, die Ratenzahlung wegen Zahlungsverzug schriftlich aufzukündigen und den gesamten Restbetrag sofort fällig zu stellen.

Gruß
Der Chaosmanager

Guter Hinweis! Und danke 😉

Zitat:

Original geschrieben von Bert1956


Wenn man nicht unbedingt die gesamte Summe zurück haben, aber den Streß los seien will, alles einfach einer Inkassofirma übergeben.
Muß ja nicht gleich eine russische sein.
Eine Albanische machts auch😁

eine Inkassofirma schreibt auch nur Briefe, rechnet ihre Gebühren drauf und droht evtl. ganz am Ende mal mit der Schufa, nur um dir dann nach fruchtlosem Verlauf zu empfehlen, den gerichtlichen Weg über einen ihrer "Vertragsanwälte" einzuschlagen. Ich sehe da keinen Mehrwert. Eine Inkassofirma kommt für mich nur zum Zug, wenn ich meine Forderung ausbuche und an eine Inkassofirma verkaufe um wenigstens ein paar Kröten zu bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Prahlhans



Zitat:

Original geschrieben von Bert1956


Wenn man nicht unbedingt die gesamte Summe zurück haben, aber den Streß los seien will, alles einfach einer Inkassofirma übergeben.
Muß ja nicht gleich eine russische sein.
Eine Albanische machts auch😁
eine Inkassofirma schreibt auch nur Briefe, rechnet ihre Gebühren drauf und droht evtl. ganz am Ende mal mit der Schufa, nur um dir dann nach fruchtlosem Verlauf zu empfehlen, den gerichtlichen Weg über einen ihrer "Vertragsanwälte" einzuschlagen. Ich sehe da keinen Mehrwert.

Nein, ich kann meine Forderungen einfach an sie übertragen und habe danach gar keinen Stress mehr.

Wenn ich die Forderung von 2500,- Euro für 1500,- Euro an die Firma "verkaufe", dann habe ich 1500,- Euro und Ruhe ist. Was die Inkassofirma dann macht, ist mir wurscht.

Ich brauche mich weder mit der Schuldnerin oder Gerichten und Anwälten herumschlagen und strapaziere nicht meine Nerven und Gesundheit.

Okay, ich habe für diesen Luxus allerdings auf einen Tausender verzichten müssen.

Aber Luxus ist nun mal teuer.😁

Zitat:

Original geschrieben von Bert1956



Zitat:

Original geschrieben von Prahlhans


eine Inkassofirma schreibt auch nur Briefe, rechnet ihre Gebühren drauf und droht evtl. ganz am Ende mal mit der Schufa, nur um dir dann nach fruchtlosem Verlauf zu empfehlen, den gerichtlichen Weg über einen ihrer "Vertragsanwälte" einzuschlagen. Ich sehe da keinen Mehrwert.

Nein, ich kann meine Forderungen einfach an sie übertragen und habe danach gar keinen Stress mehr.
Wenn ich die Forderung von 2500,- Euro für 1500,- Euro an die Firma "verkaufe", dann habe ich 1500,- Euro und Ruhe ist. Was die Inkassofirma dann macht, ist mir wurscht.
Ich brauche mich weder mit der Schuldnerin oder Gerichten und Anwälten herumschlagen und strapaziere nicht meine Nerven und Gesundheit.
Okay, ich habe für diesen Luxus allerdings auf einen Tausender verzichten müssen.
Aber Luxus ist nun mal teuer.😁

Ich finde es nicht gerade seriös, wenn Du Prahlhans zitierst und ausgerechnet den Teil seines Beitrags unterschlägst, der im Prinzip genau das wiedergibt, was Du schreibst:

Zitat:

Eine Inkassofirma kommt für mich nur zum Zug, wenn ich meine Forderung ausbuche und an eine Inkassofirma verkaufe um wenigstens ein paar Kröten zu bekommen.

Es ist natürlich legitim, eine andere Meinung zum Thema Inkasso zu haben - aber man sollte nicht so tun, als ob die Möglichkeit zum Forderungsverkauf gar nicht erwähnt worden wäre.

Gruß
Der Chaosmanager

Prahlhans hat sich selbst in seinem Post widersprochen.
Einmal hat es keinen Mehrwert und dann wieder doch. Was soll das?

Ich wollte lediglich die Möglichkeit, die ich in meinem 1. Post meinte, noch einmal aufzeigen.

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