Auto zurückholen wegen Einstellung der Zahlungen

Hallo
Habe vor zwei Jahren mein Auto an eine Arbeitskollegin/Freundin verkauft. Ratenzahlung wurde vereinbart. Habe einen Kaufvertrag (mit Eigentumsvorbehalt) . Habe den Brief und auch noch einen Schlüssel. Wollte einer Kollegin in Not helfen, die kein Auto mehr hatte um in die Arbeit zu kommen, um es kurz zu machen , hab mich schwer in ihr getäuscht. Sie zahlt nicht mehr. (hat ein drittel des Kaufpreises bezahlt) Ich muss leider immer noch mit ihr zusammenarbeiten. Meine Frage : Kann ich mir das Fahrzeug einfach holen? Oder krieg ich da Schwierigkeiten? Sie schuldet mir noch 2500.

Beste Antwort im Thema

Und dann wird es nichts mit dem neuen Samsung Galaxy S5 für 1 € mit neuem Handyvertrag  das zieht dann mal richtig. 😉

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Zitat:

Original geschrieben von SpyderRyder


Was ist jetzt an diesem Weg so verwerflich. Solange die Bude nicht bezahlt ist, hat der TE immer noch einen Eigentumsvorbehalt.

Mit dem Eigentumsvorbehalt sichert man sich

keinen

Freibrief für einen Diebstahl. Es gibt kein Recht im Unrecht.

Du hast es nicht verstanden. Es ist kein Diebstahl, wenn man in Besitz nimmt, was einem gehört. Nochmal die Frage, was soll denn passieren, wenn der TE so verfahren würde? Das Mädel wird dann ein bisschen zetern und kreischen und stampfen - dann lacht man drüber und holt sich die Zul.Bescheinigung auch noch.

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager



Im konkreten Fall halte ich die von Dir vorgeschlagene Handhabung auch deshalb für bedenklich, weil sich das Ganze beim gemeinsamen Arbeitgeber abspielt. Es könnte durchaus passieren, dass der Chef überhaupt kein Verständnis dafür hat, dass der TE seiner Mitarbeiterin das Auto unterm Hintern wegnimmt, falls sich diese beim Chef darüber beschwert.

Worüber wird der Chef wohl mehr Verständnis haben:

- Eine Mitarbeiterin die ihren Kollegen "verarscht" und ein gekauftes Auto nicht zahlt...

- Oder ein Mitarbeiter, der bei einem nicht gezahlten Auto etwas rabiater auftritt?

Und zum Thema Eigentumsvorbehalt:
Bevor ich da ewig mit Gerichten und Fristen rummache würde ICH das so wie oben beschrieben machen. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.
Außerdem: Meint ihr wirklich, dass jemand der die vereinbarten Raten nicht zahlt und dem dann das Auto weggenommen wird rechtlich gegen den Wegnehmenden vorgehen wird? Ich denke eher nicht...

Gruß
herrlich1

Zitat:

Original geschrieben von herrlich1


Außerdem: Meint ihr wirklich, dass jemand der die vereinbarten Raten nicht zahlt und dem dann das Auto weggenommen wird rechtlich gegen den Wegnehmenden vorgehen wird? Ich denke eher nicht...

Ich denke eher schon. In einer Gesellschaft in der immer mehr Leute ihre Rechte sehr genau kennen (und durchsetzen), von ihren Pflichten aber nichts wissen wollen, kann man davon ausgehen.

Die liebe Kollegin nimmt sich ja schon das Recht, die Zahlungen zu verweigern...

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Zitat:

Original geschrieben von herrlich1


Worüber wird der Chef wohl mehr Verständnis haben:
- Eine Mitarbeiterin die ihren Kollegen "verarscht" und ein gekauftes Auto nicht zahlt...
- Oder ein Mitarbeiter, der bei einem nicht gezahlten Auto etwas rabiater auftritt?

Ich denke, dass wir beide das nicht beurteilen können, ohne den Chef und das Netzwerk der beiden Protagonisten innerhalb der Firma zu kennen.

Grüße
Der Chaosmanager

Ich weiß gar nicht weshalb ihr euch noch einen Kopf darüber macht! Der TE hat sich am 01.05. auf MT registriert, am 01.05. seinen letzten Beitrag verfasst und war seit dem auf MT nicht mehr gesehen. 😁

Zitat:

Original geschrieben von SpyderRyder


Du hast es nicht verstanden. Es ist kein Diebstahl, wenn man in Besitz nimmt, was einem gehört. Nochmal die Frage, was soll denn passieren, wenn der TE so verfahren würde?

Man riskiert eine Anzeige wegen Diebstahl gemäß § 242 StGB.

Wenn du die Behauptung aufstellst, daß hier kein Diebstahl vorliegen soll, kannst du uns sicherlich auch den entsprechenden rechtlichen Hintergrund dazu nennen.

*offtopican* warum muss ich gerade an den Werbespruch eines Inkassosunternehmens 'Ihr Schuldner muß kein russisch sprechen, er wird uns auch so verstehen' denken, wenn ich mir den Thread durchlese.*offtopicende* 🙄

Zitat:

Original geschrieben von ickeb


*offtopican* warum muss ich gerade an den Werbespruch eines Inkassosunternehmens 'Ihr Schuldner muß kein russisch sprechen, er wird uns auch so verstehen' denken, wenn ich mir den Thread durchlese.*offtopicende* 🙄

Dieses "Inkassosunternehmen" war leider nur ein großer Fake.

Ausser einem Webauftritt gab es von dort wenig "greifbares".

Logisch.

Gerade in diesem Gewerbe muß man sich an die gesetzlichen Regelungen halten, wenn man am Markt erfolgreich agieren will.

Wahrscheinlich so wie der Fred... 🙄

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