Auto zurückholen wegen Einstellung der Zahlungen
Hallo
Habe vor zwei Jahren mein Auto an eine Arbeitskollegin/Freundin verkauft. Ratenzahlung wurde vereinbart. Habe einen Kaufvertrag (mit Eigentumsvorbehalt) . Habe den Brief und auch noch einen Schlüssel. Wollte einer Kollegin in Not helfen, die kein Auto mehr hatte um in die Arbeit zu kommen, um es kurz zu machen , hab mich schwer in ihr getäuscht. Sie zahlt nicht mehr. (hat ein drittel des Kaufpreises bezahlt) Ich muss leider immer noch mit ihr zusammenarbeiten. Meine Frage : Kann ich mir das Fahrzeug einfach holen? Oder krieg ich da Schwierigkeiten? Sie schuldet mir noch 2500.
Beste Antwort im Thema
Und dann wird es nichts mit dem neuen Samsung Galaxy S5 für 1 € mit neuem Handyvertrag das zieht dann mal richtig. 😉
70 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bert1956
Prahlhans hat sich selbst in seinem Post widersprochen.
Einmal hat es keinen Mehrwert und dann wieder doch. Was soll das?
Wieso hat er sich widersprochen? Er hat in der Möglichkeit des Forderungsverkaufs keinen Mehrwert gesehen (der es m. E. auch definitiv nicht ist), sondern eine Option, um "wenigstens ein paar Kröten zu bekommen".
Wie schon gesagt, wenn der Forderungsverkauf und der damit verbundene Teilverzicht die beste Option darstellt, ist das doch OK. Aber dieser Meinung müssen sich doch nicht alle anschließen, oder?
Hier im Forum gibt es Leute, die wegen ein paar hundert Euro Bearbeitungsgebühr für einen Kredit die Gerichte bemühen - weshalb sollte der TE in seinem Fall nicht 2 - 3 Stunden opfern (mehr ist es wirklich nicht), um an sein Geld zu kommen - verbunden mit der hohen Wahrscheinlichkeit, dass die Schuldnerin bezahlt, wenn sie sieht, dass es ernst wird.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Wieso hat er sich widersprochen?Zitat:
Original geschrieben von Bert1956
Prahlhans hat sich selbst in seinem Post widersprochen.
Einmal hat es keinen Mehrwert und dann wieder doch. Was soll das?
Na dann muß ich ihn extra nochmal für dich zitieren, nachdem ich ihm eine Inkassofirma empfohlen habe:
1.
"eine Inkassofirma
schreibt auch nur Briefe, rechnet ihre Gebühren drauf und droht evtl. ganz am Ende mal mit der Schufa,
nur um dir dannnach fruchtlosem Verlauf
zu empfehlen, den gerichtlichen Weg über einen ihrer "Vertragsanwälte" einzuschlagen.
Ich sehe da keinen Mehrwert."
2.
"Eine Inkassofirma kommt für mich nur zum Zug, wenn ich meine Forderung ausbuche und an eine Inkassofirma verkaufe um wenigstens ein paar Kröten zu bekommen."
Also:
1. Inkassofirma bringt nix
2. Inkassofirma bringt mir wenigstens ein Teil der Kohle
und da siehst du keinen Widerspruch?
Daß hier viele lieber den Streß wählen als auf Kohle zu verzichten, kann ich nachvollziehen und stelle ich natürlich jedem frei.
Bei mir hat eine Stunde Lebenszeit sicher einen höheren Wert als 50 Euro. Bevor ich zig Stunden bei Anwalt und Gericht verbringe, Nachts nicht schlafen kann und mir ein Magengeschwür hole und am Ende vielleicht doch kein Geld sehe, fällt meine Wahl einfach aus.
Zitat:
Original geschrieben von Bert1956
Daß hier viele lieber den Streß wählen als auf Kohle zu verzichten, kann ich nachvollziehen und stelle ich natürlich jedem frei.
Bei mir hat eine Stunde Lebenszeit sicher einen höheren Wert als 50 Euro. Bevor ich zig Stunden bei Anwalt und Gericht verbringe, Nachts nicht schlafen kann und mir ein Magengeschwür hole und am Ende vielleicht doch kein Geld sehe, fällt meine Wahl einfach aus.
Wenn ich mich in den Fall des TE hineinversetze, ist der Stress sowieso jeden Tag da, wenn ich meine Kollegin sehen würde ...
Die "-zig Stunden" sehe ich im vorliegenden Fall allerdings überhaupt nicht. Erstens geht der von Prahlhans und mir beschriebene Weg auch ohne anwaltliche Hilfe und eine Gerichtsverhandlung gibt es in solchen Fällen auch nicht. So what?
Eine andere Sache wäre natürlich, wenn ich beruflich ständig mit säumigen Zahlern zu tun hätte. Da ist klar, dass man sich nicht selbst um jeden Fall kümmern kann.
Im übrigen empfehle ich Dir ein Training, um abschalten zu können. Nachts nicht schlafen zu können und Angst vor einem Magengeschwür sind keine guten Anzeichen. Ich habe gelernt, meine geschäftlichen Probleme nicht mit ins Bett und nicht nach Hause zu nehmen - ich schlafe stets hervorragend und erfreue mich mit 57 Jahren allerbester Gesundheit.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Ich habe gelernt, meine geschäftlichen Probleme nicht mit ins Bett und nicht nach Hause zu nehmen - ich schlafe stets hervorragend und erfreue mich mit 57 Jahren allerbester Gesundheit.
Beneidenswert.
Beim Alter kann ich ja mithalten, beim stets hervorragenden Schlaf und bester Gesundheit allerdings nicht so sehr.
Aber ich will nicht klagen...
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Zitat:
Original geschrieben von Bert1956
Aber ich will nicht klagen...
... deswegen bevozugst Du ja Inkasso 😉 ... (sorry, aber bei der Vorlage 😉 )
Gruß
Der Chaosmanager
😁
geschenkt.
In der Tat tue ich alles was mein Leben streßfreier macht. Auch wenn ich dafür auf Kohle verzichten muß.
Irgendwann lernen es die anderen auch, daß Geld nicht alles ist.😉
Und nein, ich bin nicht sterbenskrank.😎 Außer den Schmerzen bedingt durch die Entnahme zweier Bandscheiben und ein wenig Bluthochdruck gehts eigentlich noch. Für unser Alter.
Von da her ist noch nicht genau heraus, wer von uns beiden älter wird.😁
Wobei das auch nicht das wichtigste ist. Was nützen dir die letzten 10 Jahre, wenn du ans Bett gefesselt bist?
*prost*
Zitat:
Original geschrieben von E-Cruser
Eine Möglichkeit, das Ganze eventuell ins Rollen zu bringen wäre folgende: den Chef darauf hinweisen...
Auf dieser persönlichen Schiene würde ich das nicht laufen lassen.
Der Chef erfährt's doch spätestens, wenn man mit dem Titel in der Tasche eine Lohnpfändung beantragt. Dann läuft aber auch alles weitere offiziell und in geregelten Bahnen.
Hi,
also mal abgesehen von dem juristischen Weg würde ICH es so machen:
Mit dem Ersatzschlüssel den du noch hast das Auto holen und in einer abschliessbaren Garage oder Innenhof abstellen. Danach die Kollegin anrufen und sagen wenn nicht xx € innerhalb von 2 Tagen gezahlt werden (und danach die Ratenzahlung weitergeht) wird sie das Auto erst mal nicht wieder sehen.
Wenn sie wirklich auf das Auto angewiesen ist wird sie wohl einsehen dass mit dir nicht zu spassen ist und zukünftig zahlen...
Gruß
herrlich1
Zitat:
Original geschrieben von herrlich1
Hi,also mal abgesehen von dem juristischen Weg würde ICH es so machen:
Mit dem Ersatzschlüssel den du noch hast das Auto holen und in einer abschliessbaren Garage oder Innenhof abstellen. Danach die Kollegin anrufen und sagen wenn nicht xx € innerhalb von 2 Tagen gezahlt werden (und danach die Ratenzahlung weitergeht) wird sie das Auto erst mal nicht wieder sehen.
Wenn sie wirklich auf das Auto angewiesen ist wird sie wohl einsehen dass mit dir nicht zu spassen ist und zukünftig zahlen...Gruß
herrlich1
Trink erst mal einen Kaffee...
Hast du dir den Thread überhaupt durch gelesen? Rate dem TE nicht so einen Mist! Jeder Mensch muss sich an geltende Gesetze halten. Und ich glaube nicht dem TE geholfen ist, wenn du ihm hier solche Empfehlungen gibst 🙄
Du kannst ja machen was DU willst... ob dich das aber weiter bringt 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Colileon
Trink erst mal einen Kaffee...
Hast du dir den Thread überhaupt durch gelesen? Rate dem TE nicht so einen Mist! Jeder Mensch muss sich an geltende Gesetze halten. Und ich glaube nicht dem TE geholfen ist, wenn du ihm hier solche Empfehlungen gibst 🙄Du kannst ja machen was DU willst... ob dich das aber weiter bringt 🙄
Was ist jetzt an diesem Weg so verwerflich. Solange die Bude nicht bezahlt ist, hat der TE immer noch einen Eigentumsvorbehalt. Was soll denn schon passieren, wenn er so verfährt? Jede Werkstatt würde doch auf die gleiche Weise von ihrem Pfandrecht Gebrauch machen. Und wenn es der Schuldnerin nicht passt...so what?
In so einem Fall ist ein bisschen Dreistigkeit auf der Seite des TE absolut nicht verweflich, selbst wenn es rechtlich dünnes Eis ist. Na und?
Grüße
SpyderRyder
Zitat:
Original geschrieben von SpyderRyder
Was ist jetzt an diesem Weg so verwerflich. Solange die Bude nicht bezahlt ist, hat der TE immer noch einen Eigentumsvorbehalt. Was soll denn schon passieren, wenn er so verfährt? Jede Werkstatt würde doch auf die gleiche Weise von ihrem Pfandrecht Gebrauch machen.
Der TE hat zwar Eigentumsvorbehalt und ist juristisch Eigentümer des Fahrzeugs. Dieser Eigentumsvorbehalt kann jedoch nur gerichtlich geltend gemacht werden.
Im konkreten Fall halte ich die von Dir vorgeschlagene Handhabung auch deshalb für bedenklich, weil sich das Ganze beim gemeinsamen Arbeitgeber abspielt. Es könnte durchaus passieren, dass der Chef überhaupt kein Verständnis dafür hat, dass der TE seiner Mitarbeiterin das Auto unterm Hintern wegnimmt, falls sich diese beim Chef darüber beschwert.
Der Vergleich mit der Werkstatt hinkt. Falls Barzahlung bei Abholung vereinbart ist und die Werkstatt das Fahrzeug nicht herausgibt, befindet sich das Fahrzeug ja bereits in der Verfügungsgewalt der Werkstatt.
Und im anderen Fall, wenn Du das Fahrzeug erhältst und die Reparaturrechnung nicht bezahlst, kann die Werkstatt ebenso wenig wie der TE das Fahrzeug einfach in ihre Verfügungsgewalt bringen.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Der TE hat zwar Eigentumsvorbehalt und ist juristisch Eigentümer des Fahrzeugs. Dieser Eigentumsvorbehalt kann jedoch nur gerichtlich geltend gemacht werden.
Mehr gibt es dazu wirklich nicht zu sagen.
DankeZitat:
Was ist jetzt an diesem Weg so verwerflich. Solange die Bude nicht bezahlt ist, hat der TE immer noch einen Eigentumsvorbehalt. Was soll denn schon passieren, wenn er so verfährt? Jede Werkstatt würde doch auf die gleiche Weise von ihrem Pfandrecht Gebrauch machen. Und wenn es der Schuldnerin nicht passt...so what?
In so einem Fall ist ein bisschen Dreistigkeit auf der Seite des TE absolut nicht verweflich, selbst wenn es rechtlich dünnes Eis ist. Na und?
Grüße
SpyderRyder
Der Eigentumsvorbehalt muss Gerichtlich geltend gemacht werden! Alles andere, ist juristisch gesehen Diebstahl!
Zitat:
Original geschrieben von Grzzly63
Habe vor zwei Jahren mein Auto an eine Arbeitskollegin/Freundin verkauft. Ratenzahlung wurde vereinbart. Habe einen Kaufvertrag (mit Eigentumsvorbehalt)
Alles vorhanden nach Angaben des TE 😉