Auto zurückholen wegen Einstellung der Zahlungen
Hallo
Habe vor zwei Jahren mein Auto an eine Arbeitskollegin/Freundin verkauft. Ratenzahlung wurde vereinbart. Habe einen Kaufvertrag (mit Eigentumsvorbehalt) . Habe den Brief und auch noch einen Schlüssel. Wollte einer Kollegin in Not helfen, die kein Auto mehr hatte um in die Arbeit zu kommen, um es kurz zu machen , hab mich schwer in ihr getäuscht. Sie zahlt nicht mehr. (hat ein drittel des Kaufpreises bezahlt) Ich muss leider immer noch mit ihr zusammenarbeiten. Meine Frage : Kann ich mir das Fahrzeug einfach holen? Oder krieg ich da Schwierigkeiten? Sie schuldet mir noch 2500.
Beste Antwort im Thema
Und dann wird es nichts mit dem neuen Samsung Galaxy S5 für 1 € mit neuem Handyvertrag das zieht dann mal richtig. 😉
70 Antworten
Wenn sich der TE den Wagen zurückholt, hat er den Restkaufpreis ja immer noch nicht in der Kasse, dafür aber selbst ein paar Probleme am Hals. Das kann nicht das gewünschte Resultat sein.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Wenn keine Zahlungsfrist und keine Ratenzahlung vereinbart ist, ist der Kaufpreis sofort fällig und der Käufer ist sofort im Verzug, eine erneute Fristsetzung ist dann nicht erforderlich.
Nö.
Wenn keine Zahlungsfrist vereinbart wurde, ist Zahlung nach 30 Tagen fällig, aber es tritt kein Verzug ein.
Damit Verzug eintritt, muss die Käuferin, da sie Verbraucherin ist, auf die Folgen der Nichtzahlung innerhalb von 30 Tagen hingewiesen werden. Oder sie muss nach 30 Tagen gemahnt werden.
O.
Ich empfehle mal
§271 (1) BGB "Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen..."
und
§286 (3) BGB " Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet ..."
genau durchzulesen.
Ist nichts anderes vereinbart, ist die Rechnung sofort fällig und der Schuldner nach 30 Tagen automatisch im Verzug.
Komm uns hier doch jetzt nicht mit Paragraphen und Tatsachen. Das verwirrt doch nur 😁😁😁
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Sorry, aber bevor hier mit Paragrafen, Vollstreckung, Pfändung usw. argumentiert wird, würde mich erst einmal interessieren wieso und seit wann die Zahlungen eingestellt wurden, kurzfristiger finanzieller Engpass, oder mit welcher Begründung wurde(n) die Zahlung(en) eingestellt?
Ich kann mir eine grundlose Einstellung der Zahlungen unter Arbeitskollegen einfach nur schwer vorstellen! 😕
Ich kann mir das schon vorstellen ...
Ich habe mal einer Angestellten einen Micra verkauft, das war 2006. Kaufpreis 600 Euro zu zahlen in 6 Raten a 100 Euro. Verdient hat sie Netto 1400 Euro, Ihr Mann hat noch mehr verdient. Nach der zweiten Rate kann einfach 6 Monate lang nichts mehr. Ohne Ankündigung, ohne Rücksprache, ohne Begründung. 🙄
Da habe ich dann einfach die restlichen 400 Euro vom Gehalt einbehalten.
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Sorry, aber bevor hier mit Paragrafen, Vollstreckung, Pfändung usw. argumentiert wird, würde mich erst einmal interessieren wieso und seit wann die Zahlungen eingestellt wurden, kurzfristiger finanzieller Engpass, oder mit welcher Begründung wurde(n) die Zahlung(en) eingestellt?
Wieso sollte es relevant sein, weshalb die Kollegin die Zahlungen eingestellt hat?
Sie ist dem TE gegenüber eine Zahlungsverpflichtung eingegangen, der sie nicht nachkommt. Und wenn es bei der Schuldnerin einen finanziellen Engpass gibt, dann muss diese mit ihrem Gläubiger reden und nicht einfach die Zahlung einstellen.
Aus meiner Sicht gibt es überhaupt kein Argument, die Zahlungen einzustellen, nachdem erst ein Drittel des Kaufpreises bezahlt ist.
Wenn Du bei einer Bank einen Kredit aufnimmst, kannst Du auch nicht einfach die Zahlungen einstellen.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Da habe ich dann einfach die restlichen 400 Euro vom Gehalt einbehalten.
Womit du dich ebenfalls rechtlich auf sehr dünnen Eis begeben hast, ok wo kein Kläger da auch kein Richter und Ihr habt das dann wohl so nach Gutdünkenart geklärt.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Ich empfehle mal§286 (3) BGB " Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet ..."
genau durchzulesen.
Ich ergänze mal den bei Zitierung des §286 (3) unterschlagenen Halbsatz:
"dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist."
Dass die Schuldnerin Verbraucherin ist, ist wohl unbestritten.
also entsprechenden § vollständig durchlesen
O.
@Chaosmanager
Natürlich hast du grundsätzlich Recht, aber wie so oft im Leben gibt es nicht nur schwarz und weiß. Hintergründe über die Zahlungseinstellung sind da schon von Interesse, zumal es sich um Kollegen handelt. Unter Kollegen muss man zum Bspl. bei einem kurzfristigen finanziellen Engpass nicht gleich zum großen Rundumschlag ausholen. Ja, man kann es, aber muss man es machen?
Wie gesagt, unter Kollegen sollte man das mündlich regeln können, ob diesbezüglich ein Dialog stattfand wissen wir halt nicht.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Ich ergänze mal den bei Zitierung des §286 (3) unterschlagenen Halbsatz:Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Ich empfehle mal§286 (3) BGB " Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet ..."
genau durchzulesen.
"dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist."
Dass die Schuldnerin Verbraucherin ist, ist wohl unbestritten.also entsprechenden § vollständig durchlesen
O.
Das der Endverbraucher darauf hingewiesen sein muss ist klar.
Es ging darum, das weder eine Mahnung noch eine Fristsetzung erforderlich ist.
Sollte es nicht in der Rechnung stehen, dann muss man den Schuldner in Verzug setzen, das ist richtig.
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
@ChaosmanagerNatürlich hast du grundsätzlich Recht, aber wie so oft im Leben gibt es nicht nur schwarz und weiß. Hintergründe über die Zahlungseinstellung sind da schon von Interesse, zumal es sich um Kollegen handelt. Unter Kollegen muss man zum Bspl. bei einem kurzfristigen finanziellen Engpass nicht gleich zum großen Rundumschlag ausholen. Ja, man kann es, aber muss man es machen?
Wie gesagt, unter Kollegen sollte man das mündlich regeln können, ob diesbezüglich ein Dialog stattfand wissen wir halt nicht.
Natürlich bin ich davon ausgegangen, dass der TE mit seiner Kollegin, die er ja jeden Tag sieht, bereits mehrfach gesprochen hat. Zumindest das Wörtchen "nochmals" im folgenden Satz impliziert dies:
Zitat:
Werde nochmal ein ernstes Wort mit ihr reden. Ansonsten den Rechtsweg.
Wenn der TE seine Kollegin auf die Folgen hingewiesen hat, dann hat sie es selbst in der Hand, was weiter passiert.
Glaub' mir, ich kenne zahlreiche Fälle, bei denen Reden einfach nichts mehr nützt. Derzeit habe ich ein solches Problem mit einer säumigen Kundin, die in jedem Gespräch verspricht, dass sie nächste Woche bezahlen würde. Aber sie zahlt halt nicht ... irgendwann ist dann mal Schluss mit Reden.
Ich bin der - vielleicht altmodischen - Meinung, dass im Falle von Zahlungsschwierigkeiten stets der Schuldner die Initiative ergreifen sollte, und zwar BEVOR es eskaliert. Dann gibt es immer - oder meistens - einen einvernehmlichen Weg. Die meisten Schuldner stecken jedoch den Kopf in den Sand und hoffen, dass der große Sturm an ihnen vorübergeht, machen die Situation aber durch ihr eigenes Verhalten schlimmer.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Ich bin der - vielleicht altmodischen - Meinung, dass im Falle von Zahlungsschwierigkeiten stets der Schuldner die Initiative ergreifen sollte, und zwar BEVOR es eskaliert.
Ja, das gebietet einfach der Anstand. Allerdings beobachte ich da in den letzten Jahrzehnten einen zunehmenden Sittenverfall. Etliche Zeitgenossen leben heute leider nach der Devise "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich's völlig ungeniert".
Nee, was ein Tam-Tam.
Bevor ich diesen ganzen Zirkus mache, würde ich mir das Früchtchen mal zur Brust und es richtig "abwatsch'n" wie Chaosmanager es wohl ausdrückt.
Auf jeden Fall erst mal mit ihr reden. Die abartige Tour mit Briefchenschreiben und Mahnbescheid muss als allerletztes Mittel kommen.
Nach einem Gespräch ist man schlauer und weiß auch wie man reagieren muss.
Zitat:
Original geschrieben von morbsch
Die abartige Tour mit Briefchenschreiben und Mahnbescheid muss als allerletztes Mittel kommen.
So, wie ich den TE verstanden habe, hat er bereits mit der Schuldnerin gesprochen und sucht gerade nach dem allerletzten Mittel...