auto zulassung ohne deutschen wohnsitz als ausländer?

wir ham von unserer tochterfirma den junior als praktikanten an der backe. radschan aus indien ist also ein jahr in good old germany. er hat eine kleine 1 zimmerwohnung in deutschland die aber NICHT sein erstwohnsitz ist. er wohnt da nur.

so nun will der natürlich auch etwas mobil sein in deutschland und sucht ein auto. und da komm dann ich ins spiel und soll ihm nach einem günstigen seelenverkäufer schauen. ein auto is ja auch gleich gekauft, ABER MIR ist jetzt kein weg bekannt wie ER ein auto zugelassen bekommen würde.

ist das überhaupt möglich?
- er ist ausländer aus indien (also nicht eu land) und hat (zuminderst denke ich das) alle nötigen visa für einen längerfristigen aufenthalt in deutschland.
- er hat einen "festen" wohnsitz in deutschland der aber NICHT in seinen dokumenten steht.

in australien z.b. ist es ja leicht möglich als "work and travel" touri für n jahr n auto zuzulassen und das ganze zu regeln. in deutschland fällt mir aber nichts ein. braucht man zwangsläufig einen deutschen/europäischen wohnsitz?

Beste Antwort im Thema

Wenn er ueber das Meldeamt unter der Adresse gefuehrt wird, was eigendlich bei einem so langen Aufenthalt pflicht ist, kann er sicher ein Auto anmelden. Er bracht dazu die Meldebstaetigung vom Amt

43 weitere Antworten
43 Antworten

sollte er keinen ws angemeldet haben (und die kiste irgendwann mal mit nach indien nehmen wollen), kann er ausfuhrzulassen. dann gibt's das zollkennzeichen und die indische adresse im deutschen zulassungsschein.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


sollte er keinen ws angemeldet haben (und die kiste irgendwann mal mit nach indien nehmen wollen), kann er ausfuhrzulassen. dann gibt's das zollkennzeichen und die indische adresse im deutschen zulassungsschein.

Aber doch nicht fuer ein komplettes Jahr?

ein jahr geht definitiv. ob darüber hinaus ist mir unbekannt.

Welches ist das ,,Zollkennzeichen``?

Ähnliche Themen

das mit dem roten rand und eingetragener monats- und jahreszahl in diesem.
"ausfuhrkennzeichen" wäre richtiger. ;>

nach ablauf der gültigkeit bekommt man die kiste übrigens auch "normal" zugelassen. muss also nicht zwingend ausgeführt sondern kann auch problemlos in der brd verkauft werden.

moin howdy,

die einfachst lösung wird sein, dass auto auf die firma zuzulassen. sonst wirds für rajid eventuell kompliziert.

anmelden ist nicht das grosse problem, haben die kollegen ja schon erklärt wie es geht. Nur meldet er das auto auf seinen namen an, wird er einen dt führerschein bald benötigen, denn dann gehen die behörden davon aus, das er länger hier lebt. Dann ist nichts mit fahren auf internationalen FS für ein halbes jahr. so wie man einen pkw zulässt sind fristen hierfür kürzer. nachdem was einen kollegen von mir aus korea wiederfahren ist, der ebenfalls für 12 monate zur ausbildung hier war und einen wagen kaufte, musste der nach 3 monaten einen dt fs vorweisen. das ging in seinem fall relativ problemlos, einfach umgeschrieben ( mit beglaubigter übersetzung des koreanischen konsulats), aber da soll es auch unterschiede geben bzgl ursprungs der lizenz, nicht alle werden ohne weiteres anerkannt. Das zuständige LR-amt kann aber weiterhelfen.
ausfuhrkennzeichen sind max. 3 monate gültig, verlängerung gibts normal auch nicht, nur normale anmeldung dann

Zitat:

Original geschrieben von w.boos


moin howdy,

die einfachst lösung wird sein, dass auto auf die firma zuzulassen. sonst wirds für rajid eventuell kompliziert.

anmelden ist nicht das grosse problem, haben die kollegen ja schon erklärt wie es geht. Nur meldet er das auto auf seinen namen an, wird er einen dt führerschein bald benötigen, denn dann gehen die behörden davon aus, das er länger hier lebt.

eine deutsche fahrerlaubnis wird nur dann benötigt, wenn der ordentliche wohnsitz für einen zeitraum von mindestens 185/365 tagen in die brd verlegt wird. sollte die gesamtaufenthaltsdauer nicht über den zeitraum von 365 tagen hinausgehen, wird auch nach ablauf von 185 tagen keine brd-fe benötigt.

die behörden gehen übrigens nicht von irgendetwas aus, sondern machen eine abfrage der entsprechenden nationalen register. bei dieser wird sich dann rausstellen, dass entweder kein ws oder ein ws seit weniger als 185 tagen besteht. insofern ist das nun wirklich nicht das problem. man davon ab, dass man sowohl mit als auch ohne ws 'nen firmenwagen fahren kann. welche relevanz, bitte, soll in diesem kontext die zulassung haben?

Hallo,

Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen. Meine Situation ist Folgende:

Ich wohne in den Niederlanden. Durch verschiedene Umstände auf die ich jetzt nicht genauer eingehen will (würde den Rahmen sprengen) möchte ich ein Auto in Deutschland kaufen aber nicht direct in NL wieder anmelden. Hauptgrund: wir bleiben vermutlich nur noch 2-6 Monate in NL und ich möchte nicht die Unsummen von 19% Steuer und ca. 25% BPM (eine Art Auto-Import-Steuer) bei Import bezahlen wenn wir sowieso nur noch ein paar Monate da bleiben.

Option 1: Ich kaufe ein Auto und mach für ein paar Monate ein Exportkennzeichen drauf. Nachteil: Ich kann das Auto nur Haftpflicht versichern soviel ich weiss + ich könnte von der Polizei in NL Probleme bekommen. Meines Wissens ist es nicht illegal aber ich hab in verschiedenen Foren gelesen, dass die Polizei nicht Bescheid weiss (die denken es ist das Gleiche wie ein Kurzkennzeichen und damit darf man in NL meines Wissens nicht fahren).

Option 2: Ich kaufe ein Auto und melde es auf meinen Vater an. Ich möchte nur ungern über ihn die Versicherung laufen lassen da ich nicht will dass bei einem evtl. Unfall seine Prozente hochgehen, deswegen ist meine Frage ob ich die Versicherung auf mich abschliessen könnte obwohl ich im Ausland gemeldet bin? Ich hab bei der Allianz wo meine Eltern versichert sind niemanden erreicht und bin jetzt etwas ungeduldig.

Noch andere Frage: Meine Eltern haben zusammen ein Auto. Ich nehme mal an, dass es auf meinen Vater gemeldet ist. Was wenn ich das Auto auf meine Mutter anmelde und versichere? Da die Autoversicherung von ihrem gemeinsamen Auto auf meinen Vater läuft dürften bei einem Unfall meinerseits seine Prozente nicht hochgehen oder?

Bin für jede Meinung dankbar! Vielleicht übersehe ich auch eine simplere Lösung...

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wohnsitz im Ausland - Versicherung in Deutschland möglich?' überführt.]

Du kannst das Fahrzeug über deine Eltern bei der Allianz oder vielen anderen Gesellschaften als Zweitwagen versichern lassen. Bei einem Unfall bleiben die Prozente deines Vaters von dessen Fahrzeug völlig unberührt. Es gab früher einmal einen Anbieter der Erst und Zweitwagen mit dem gleichen Schadenfreiheitsrabatt versichert hat. Bei einem Schaden sind beide Fahrzeuge nach oben gegangen. Dies ist aber Vergangenheit und mir kein Anbieter aktuell bekannt der das noch so anbietet (kennt sonst einer einen Versicherer der das noch so handhabt?). Bei der Allianz ist es sicher aufgeteilt. Schaden von Auto A wirkt sich nicht auf Schaden Auto B aus.

Versicherung auf dich mit Wohnsitz Ausland und Zulassung auf deinen Vater werden wohl auch nicht viele Versicherer machen. Zulassung auf dich wird vermutlich nicht möglich sein, da kein Wohnsitz in D (liege ich da richtig?).

Somit beste Lösung Zweitwagen auf deinen Vater / Mutter.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wohnsitz im Ausland - Versicherung in Deutschland möglich?' überführt.]

Dass die Versicherung des Zweitwagens die Prozente der Versicherungs des Erstwagens bei Unfall nicht antasten wusste ich nicht. Vielen Dank! Das werden wir dan wohl so machen.

Ja, Zulassung ohne Wohnsitz in D geht leider nicht.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wohnsitz im Ausland - Versicherung in Deutschland möglich?' überführt.]

wenn du einen guten SFR in D hast kannst du ihn auch per Mitversicherungsnehmer in den "neuen" Vertrag deines Vater einbringen. Somit erspart ihr euch den teuren Zeitwagen SFR-Vertrag. Geht aber nur bei einigen wenigen Gesellschaften am Markt, u.a. nicht bei Allianz außer deren Tochter VVD.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wohnsitz im Ausland - Versicherung in Deutschland möglich?' überführt.]

Hello,

wohnst du denn schon seit längerer Zeit in den Niederlanden oder hast du erst vor dort in Kürze hinzuziehen? Auch wenn ich deine Gründe nicht kenne, finde ich ein bisschen kurios. Ich glaube die sicherste und einfachste Möglichkeit ist deinen Wagen dann über Bekannte, Freunde oder die Eltern versichern zu lassen. Hast du denn bei den anderen Versicherungen auch ähnliche Probleme?

Bei https://www.covomo.de/ könntest du dich nämlich beispielsweise um eine entsprechende Krankenversicherung für das Ausland kümmern. Hängt natürlich von verschiedenen Faktoren ab.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wohnsitz im Ausland - Versicherung in Deutschland möglich?' überführt.]

Das auf den Vater zugelassene Fahrzeug wird ein deutschen Kennzeichen haben.
Der Te hat seinen Wohnsitz in NL. Dann darf er das Fahrzeug aus steuerlichen Gründen nicht in den Nl fahren.

Bei dieser Aussage geh ich davon aus, dass die entsprechenden Steuergesetze in NL mit denen in DE vergleichbar sind. Denn:
Fährt ein Ausländer mit nicht nur vorübergehendem Wohnsitz in DE ein Fahrzeug mit nicht-deutschem Nummernschild, ist dies Steuerhinterziehung.

O.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wohnsitz im Ausland - Versicherung in Deutschland möglich?' überführt.]

Sorry, for digging it up, but I have a similar problem (but I am from EU). I have an auto here in Germany, but I am moving to UK for a short time contract. I would like to keep my car and Berlin Kennzeihnen, but after moving out from my flat I won't have any German's address. Is it possible to change the address in Brief to any other from the EU and keep a German car? I can't change a plates for British ones, while the auto is still on credit.

Deine Antwort
Ähnliche Themen