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Auto zerkratzt.. Probleme mit HUK

Themenstarteram 7. September 2022 um 7:00

Hallo,

 

 

ich bin neu hier und weiss nicht mehr weiter deshalb

brauch ich Erfahrungswerte/Tipps.

 

Mein Auto wurde an einem Wochenende komplett

Zerkratzt mit Panoramadach+Lichter und ich weiss nicht mehr weiter. Für die Versicherung ein Totalschaden.

 

Laut dem Gutachten von DEKRA hat mein auto ein

Wiederbeschaffungswert von 16 890€ ohne MwSt. (mit Steuer 20.100€)

Der Restwert 16 690€ .. laut HUK eine Schadenssumme von 200€.

Bei der Bank habe ich noch eine Restfinanzierung von

18 000€ offen. Ich soll das Auto zum Restwert verkaufen und damit die Finanzierung tilgen. Und wer ersetzt mir den Schaden?? Dann hab ich kein Auto, soll mir ein neues beschaffen. Laut dem Gutachten ist es ein Schaden in Höhe von ca 9000€ ohne MwSt.

Sowas ist mir zum ersten Mal passiert.. ich dachte die Schadenssumme von 9000€ wird an die Bank gezahlt und ich lasse das Auto unrepariert und hätte dann wenigstens die Finanzierung etwas getilgt. Laut HUK gibt es 2 Möglichkeiten.. 1. Reparieren lassen 2. Erschaffung eines neuen Fahrzeugs.

 

Ich dachte man kann auch fiktiv abrechnen .. das Geld natürlich an die Bank.

 

Ich brauche paar Erfahrungen was ihr davon haltet oder es noch andere Optionen gibt.

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27 Antworten

Zitat:

@Julian44 schrieb am 7. September 2022 um 12:50:45 Uhr:

Daher die klaren vertraglichen Regelungen, die leider immernoch durch Marktzwang viel zu gutmütig sind.

Das sehe ich auch so.

Das man bei einem wirtschaftlichen Totalschaden immer noch die Möglichkeit hat, reparieren zu lassen, macht keinen Sinn.

Das treibt nur die Versicherungsprämien unnötig in die Höhe.

Ist zwar außerhalb der Frage. aber

Schon 2 zerkratzte Autos und davon eins sogar Totalschaden? Ist das ein gefährdetes Gebiet, wo Du wohnst?

Nö vermutlich einer der 7-8 Großstädte in D

Wer in ländlichen Gebieten oder mittelgroßen Städten (bis 250-300.000 Einwohner) wohnt, kann sich oft nur schwerlich vorstellen, was täglich in Großstädten passiert, gerade in den denen mit linken / grünen Tendenzen, wie Hamburg oder Berlin (ich will keine poltiische Debatte auslösen).

Hier sind oft poltiische, idiologische (keine Verbrenner / keine Autos in Innenstädten) oder soziologische Faktoren (z.B. Neid, Missgunst, Rache oder Eifersucht) treibende Faktoren.

Da gehört das schon zum guten Ton, dass die neue S-Klasse vom Nachbarn zerkratzt wird.

(Ich übertreibe ein wenig)

Es gibt in der Tat schon in den Verbandsgremien Überlegungen, wie man in dem entgegnen will.

So richtig kommt man aber nicht weiter, weil eigentlich alle Lösungen (doppelter Selbstbehalt, Wartezeiten, Ausschlüsse, zwingende Reparatur im Partnerbetrieb) zu Lasten des doch oft mals redlichen VN geht. Das ist dann keine Lösung im Sinne der Versichertengemeinschaft.

Zitat:

@Stef96 schrieb am 7. September 2022 um 12:02:44 Uhr:

Zitat:

@Dual-Sport schrieb am 7. September 2022 um 11:54:14 Uhr:

Wieso willst du das Auto nicht reparieren lassen?

Das Auto Kia wurde von mir 2019 gekauft .. 3 Jahre vorher hatte ich einen Mercedes der auf einer Seite entlang auch zerkratzt worden ist. Damals war das Teilkasko und ich habe es nicht machen lassen und weiter verkauft in dem Zustand. Ich habe Bedenken, dass es nochmal zerkratzt wird und es jemanden gibt der mich aus irgendwelchen Gründen nicht leiden kann

Schau mal in deinen Vollkasko-Versicherungsvertrag ob du für die Finanzierung eine Gap-Deckung drin hast. Falls ja würde ich an deiner Stelle mit Verkauf+VK+Gap die Finanzierung ohne weiteren eigenen Aufwand tilgen. Beim nächsten Auto würde ich nach was älterem zerkratztem suchen, was ohne Finanzierung ins Budget passt.

Zitat:

@lore8 schrieb am 7. September 2022 um 14:17:54 Uhr:

Ist zwar außerhalb der Frage. aber

Schon 2 zerkratzte Autos und davon eins sogar Totalschaden? Ist das ein gefährdetes Gebiet, wo Du wohnst?

in Frankfurt.

Das ist eine alte Masche von Dekra, verlange nach konkreten Angeboten, in denen der WBW bestätigt wird!

Wetten, da gibts nix im seirösen Gebrauchtwagenmarkt.

Zitat:

@Sammens schrieb am 7. September 2022 um 16:25:48 Uhr:

Das ist eine alte Masche von Dekra, verlange nach konkreten Angeboten, in denen der WBW bestätigt wird!

Wetten, da gibts nix im seirösen Gebrauchtwagenmarkt.

Ja, für mich ist das Gutachten auch nicht nachvollziehbar. Die Autos auf dem Markt kosten weit über dem was auf dem Gutachten steht

Gap-Deckung gibt es bei der HUK nur bei Leasing

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. September 2022 um 15:51:45 Uhr:

Schau mal in deinen Vollkasko-Versicherungsvertrag ob du für die Finanzierung eine Gap-Deckung drin hast.

Das Nachschauen kann er sich sparen, denn die GAP-Deckung, die sich bei der HUK übrigens Differenzkasko nennt, ist fester Bestandteil der Vollkasko.

Aber sie bringt im trotzdem nichts, da sie nur bei einem Totalschaden mit einem Leasingfahrzeug greift.

Wir haben hier aber weder einen Totalschaden, noch ein Leasingfahrzeug.

Das da was zu deinem Nachteil nicht stimmen kann sollte auffallen:

20.100 WBW ?

16.690 RW ?

9.000 netto Reparatur ?

Wenn das so ausgewiesen ist und du das so akzeptieren möchtest: Lass nach Gutachten reparieren. Das ist der einzige Weg ohne Verluste aus der Nummer herauszukommen.

Außerdem solltest du entweder den Kredit ablösen oder mit dem Kreditgeber Kontakt aufnehmen, entscheidet das nicht du sondern derjenige dem das Auto gehört, in dem Fall die Bank

Danach zieh in eine Ecke wo überwiegend Rechtsextremisten wohnen, das ist es lt. Risikoanalyst Julian sicherer. Jedenfalls fürs Auto.

Auch wenn er z.B.eine Türkische Fahne auf der Hutablage ausgebreitet plaziert hat?

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 7. September 2022 um 19:42:23 Uhr:

Das da was zu deinem Nachteil nicht stimmen kann sollte auffallen:

20.100 WBW ?

16.690 RW ?

9.000 netto Reparatur ?

Jeder hat das Recht das Sachverständigenverfahren einzuleiten, wenn er mit dem ermittelten WBW nicht einverstanden ist.

Allein von diesen Zahlen her ist aber noch lange nichts auffällig.

Das Auto hat ja noch weitere Vorschäden und ein Händler der darauf bietet, hat vielleicht auch eine eigene Werkstatt mit dabei und somit die Möglichkeit das Auto für sich günstig zu reparieren.

Zitat:

@BerndMaili schrieb am 7. September 2022 um 21:57:13 Uhr:

Jeder hat das Recht das Sachverständigenverfahren einzuleiten, wenn er mit dem ermittelten WBW nicht einverstanden ist.

Man kann auch einfach mal den Dekra-Mann anrufen und fragen wie er auf den WBW gekommen ist. Das sollte er mit Vergleichsangeboten darlegen können (die Vorschäden davon natürlich abziehen). Das SV-Verfahren kann man dann immer noch einleiten wenn der WBW nicht nachvollziehbar ermittelt wurde.

Bei lt. TE zwei beschädigten Karosserieteilen werden aber bei einem 20000€-Auto nicht nur 100€ abgezogen.

Kasko ist nicht zum bereichern im Schadenfall da. Lass reparieren oder verkauf die Kiste und hol dir eine andere. Beide Lösungen werden normal reguliert.

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