ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auto zerkratzt.. Probleme mit HUK

Auto zerkratzt.. Probleme mit HUK

Themenstarteram 7. September 2022 um 7:00

Hallo,

 

 

ich bin neu hier und weiss nicht mehr weiter deshalb

brauch ich Erfahrungswerte/Tipps.

 

Mein Auto wurde an einem Wochenende komplett

Zerkratzt mit Panoramadach+Lichter und ich weiss nicht mehr weiter. Für die Versicherung ein Totalschaden.

 

Laut dem Gutachten von DEKRA hat mein auto ein

Wiederbeschaffungswert von 16 890€ ohne MwSt. (mit Steuer 20.100€)

Der Restwert 16 690€ .. laut HUK eine Schadenssumme von 200€.

Bei der Bank habe ich noch eine Restfinanzierung von

18 000€ offen. Ich soll das Auto zum Restwert verkaufen und damit die Finanzierung tilgen. Und wer ersetzt mir den Schaden?? Dann hab ich kein Auto, soll mir ein neues beschaffen. Laut dem Gutachten ist es ein Schaden in Höhe von ca 9000€ ohne MwSt.

Sowas ist mir zum ersten Mal passiert.. ich dachte die Schadenssumme von 9000€ wird an die Bank gezahlt und ich lasse das Auto unrepariert und hätte dann wenigstens die Finanzierung etwas getilgt. Laut HUK gibt es 2 Möglichkeiten.. 1. Reparieren lassen 2. Erschaffung eines neuen Fahrzeugs.

 

Ich dachte man kann auch fiktiv abrechnen .. das Geld natürlich an die Bank.

 

Ich brauche paar Erfahrungen was ihr davon haltet oder es noch andere Optionen gibt.

Ähnliche Themen
27 Antworten

Du brauchst keine Erfahrungen. Du musst einfach mal in Deine Vertrag schauen.

Im Schadenfall kannst Du entweder

- reparieren lassen bis zum Fahrzeugwert oder

- Dir das Geld auszahlen lassen.

Im letzten Fall zahlt die Versicherung den geringeren Betrag aus Reparaturkosten und Wiederbeschaffungsaufwand. Letzter bildet sich durch die Differenz von Wiederbeschaffungswert netto bzw. steuerneutral und Restwert.

Dies ist marktgängig.

Also entweder reparieren lassen oder Ersatz bis 20.100€ brutto beschaffen. Oder mit 200€ leben, was nicht wirklich Sinn macht.

Du hast kein Problem mit der HUK.

Du musst nur verstehen, welchen Vertag mit denen du abgeschlossen hast.

Also entweder deinen Huk Berater fragen.

Der ist dafür da.

Falls du es selber gemacht hast, nachlesen was du abgeschlossen hast.

Zitat:

@Julian44 schrieb am 7. September 2022 um 09:37:15 Uhr:

Oder mit 200€ leben, was nicht wirklich Sinn macht.

Vor allem nicht, wenn man die SB aus seiner Vollkasko davon auch noch abzieht :D

Das Auto steht in der Finanzierung,also kannst du nicht fiktiv abrechen. Wir haben noch nie Probleme mit der HUK gehabt,denn die rechnen fair. Sei froh,dass du nicht bei der AXA oder Mecklenburgische versichert bist. Nimm die 200 Euro.

Themenstarteram 7. September 2022 um 8:55

Zitat:

@Agentcuntdestroyer schrieb am 7. September 2022 um 10:36:33 Uhr:

Das Auto steht in der Finanzierung,also kannst du nicht fiktiv abrechen. Wir haben noch nie Probleme mit der HUK gehabt,denn die rechnen fair. Sei froh,dass du nicht bei der AXA oder Mecklenburgische versichert bist. Nimm die 200 Euro.

Und was passiert wenn ich die Finanzierung ablöse?

Nichts. Fiktive Abrechnung ist zwar in diesem Fall hier natürlich auch möglich.

Wird aber 0,- € Auszahlung zur Folge haben.

Wieso willst du das Auto nicht reparieren lassen?

Themenstarteram 7. September 2022 um 9:54

Zitat:

@BerndMaili schrieb am 7. September 2022 um 11:50:47 Uhr:

Nichts. Fiktive Abrechnung ist zwar in diesem Fall hier natürlich auch möglich.

Wird aber 0,- € Auszahlung zur Folge haben.

Ok und warum? Ich kenne mich wirklich 0 aus.

Wegen dem Wiederbeschaffungs und Restwert?

Zitat:

@Dual-Sport schrieb am 7. September 2022 um 11:54:14 Uhr:

Wieso willst du das Auto nicht reparieren lassen?

Das Auto Kia wurde von mir 2019 gekauft .. 3 Jahre vorher hatte ich einen Mercedes der auf einer Seite entlang auch zerkratzt worden ist. Damals war das Teilkasko und ich habe es nicht machen lassen und weiter verkauft in dem Zustand. Ich habe Bedenken, dass es nochmal zerkratzt wird und es jemanden gibt der mich aus irgendwelchen Gründen nicht leiden kann

Zitat:

@Stef96 schrieb am 7. September 2022 um 11:54:28 Uhr:

Ok und warum? Ich kenne mich wirklich 0 aus.

Wegen dem Wiederbeschaffungs und Restwert?

Wegen dem, was du vertraglich mit der HUK vereinbart hast.

Vertragsbedinungen rausholen und nachlesen.

Steht genau drinnen, was du in deinem Fall alles für Optionen hast.

Würde mich echt mal interessieren was ein "richtiger" Gutachter da ermittelt hätte.

Der Restwert, der fast identisch mit dem WBW ist, erscheint mir bei solche einem hohen Schaden doch extrem hoch - oder der WBW zu tief - je nachdem wie man es sieht.

Oder soll das wirklich realistisch sein?

Zitat:

@Stef96 schrieb am 7. September 2022 um 11:54:28 Uhr:

Zitat:

@BerndMaili schrieb am 7. September 2022 um 11:50:47 Uhr:

Nichts. Fiktive Abrechnung ist zwar in diesem Fall hier natürlich auch möglich.

Wird aber 0,- € Auszahlung zur Folge haben.

Ok und warum? Ich kenne mich wirklich 0 aus.

Wegen dem Wiederbeschaffungs und Restwert?

Hab ich Dir doch beschrieben? Was ist genau unklar?

Es ist eine vertragliche Vereinbarung. Da es wenig zu begreifen.

Wenn Du nicht reparieren lässt, werden die Reparaturkosten netto ausbezahlt, es sei denn eben die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert (Wiederbeschaffungsaufwand genannt) ist geringer als die Reparaturkosten - dann wird nur der Wiederbeschaffungsaufwand ausgekehrt.

Das ist so vertraglich geregelt und marktüblich.

Das es auf 0€ hinausläuft ist der Annahme geschuldet, dass Du eine Standardselbstbeteiligung von 300€ oder 500€ gewählt hast. Der Regulierungsbeträg beträgt 200€ vor Abzug der Selbstbeteiligung.

So dann noch mal sehr konkret am Beispie:

Wiederbeschaffungswert netto: 16 890€

Wiederbeschaffungswert brutto: 20.100€

Restwert: 16 690€

Reparaturkosten netto: 9.000€

Möglichkeit 1 - Reparatur --> Bruttoreparaturkosten werden nach Nachweis einer sach- und fachgerechten Reparatur bezahlt.

Möglichkeit 2 - Auszahlung -->

Wiederbeschaffungsaufwand: 200€

Reparaturkosten netto: 9.000€

Wiederbeschaffungsaufwand < Reparaturkosten

--> Regulierungsbetrag = Wiederbeschaffungsaufwand = 200€

vG

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 7. September 2022 um 12:31:03 Uhr:

Würde mich echt mal interessieren was ein "richtiger" Gutachter da ermittelt hätte.

Der Restwert, der fast identisch mit dem WBW ist, erscheint mir bei solche einem hohen Schaden doch extrem hoch - oder der WBW zu tief - je nachdem wie man es sieht.

Oder soll das wirklich realistisch sein?

Der Wiederbeschaffungswert laut Gutachter:

16 890 ohne MwSt und mit der Steuer 20 100€

16 690 ist der ermittelte Restwert

Reparaturkosten brutto 11 000€

Das Auto hatte vorne Kotflügel li. und Beifahrerseite re. Delle und wurde deswegen nicht mitbewertet.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 7. September 2022 um 12:31:03 Uhr:

Würde mich echt mal interessieren was ein "richtiger" Gutachter da ermittelt hätte.

Der Restwert, der fast identisch mit dem WBW ist, erscheint mir bei solche einem hohen Schaden doch extrem hoch - oder der WBW zu tief - je nachdem wie man es sieht.

Oder soll das wirklich realistisch sein?

Ist halt ein typischer Vandalismusschaden... 4.000€ Wiederbeschaffungsauwand ist da nicht ungewöhnliches.

Die fiktive Abrechnung auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwands liegt ja die Idee der Ersatzbeschaffung zu Grunde. Die Versicherung zahlt also am Ende 20.100-16.690.

Wie weit das Glasdach tatsächlich getauscht werden muss bzw. beschädigt ist und ob es günstige Ersatzscheinwerfer gibt, müsste man schauen. Und auch bei der Lackierung müsste man mal gucken, was da wirklich lackiert und was da auch wegpoliert werden könnte. Der Restwert ist ja etwas am Markt Ermitteltes. Es gibt also konkrete Restwertaufkäufer, die Dir für das Auto im beschädigten Zustand den Betrag bieten. Am Restwert herumzunörgeln macht also wenig Sinn.

Man könnte über den Wiederbeschaffungswert streiten. Aber das hat der TE nicht im Ansatz getan und so habe ich auch kein Anlass zu vermuten, dass es für 20.100€ kein vergleichbares Fahrzeug am Markt gibt.

Ich verstehe das Problem nicht. Lass reparieren oder hole Dir ein neues Fahrzeug.

Wofür die Versicherung auf jeden Fall nicht da ist sich zu refinanzieren oder die Reparaturkosten netto abzusahnen und dann für ein Drittel in Polen oder Tschechien das Auto reparieren zu lassen. Daher die klaren vertraglichen Regelungen, die leider immernoch durch Marktzwang viel zu gutmütig sind.

Zitat:

@Stef96 schrieb am 7. September 2022 um 12:43:36 Uhr:

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 7. September 2022 um 12:31:03 Uhr:

Würde mich echt mal interessieren was ein "richtiger" Gutachter da ermittelt hätte.

Der Restwert, der fast identisch mit dem WBW ist, erscheint mir bei solche einem hohen Schaden doch extrem hoch - oder der WBW zu tief - je nachdem wie man es sieht.

Oder soll das wirklich realistisch sein?

Der Wiederbeschaffungswert laut Gutachter:

16 890 ohne MwSt und mit der Steuer 20 100€

16 690 ist der ermittelte Restwert

Reparaturkosten brutto 11 000€

Das Auto hatte vorne Kotflügel li. und Beifahrerseite re. Delle und wurde deswegen nicht mitbewertet.

dann bekommst Du doch sogar über die Ersatzbeschaffung den Altschaden kostenfrei mitabgerechnet. Sei doch froh.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auto zerkratzt.. Probleme mit HUK