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Auto wurde aufgebrochen, Versicherung hat Bedingungen

Themenstarteram 29. Juni 2016 um 13:27

Hallo ihr Lieben,

nun möchte ich mich auch mal als Fragesteller versuchen und bitte um Rat.

Mein Auto wurde aufgebrochen und die Seitenscheibe wurde zerstört. Im Auto waren Gegenstände im Wert von ca. 300€. Ich habe die Polizei gerufen und mich dann bei der Versicherung gemeldet.

Schroffer Ton, ganz anders als ich das Fahrzeug versichern wollte...

Meine Sachen im Auto die nicht zum Auto gehören sind nicht versichert, bleibe also auf den Kosten sitzen (habe auch keine Rechtsschutz etc.).

Meine SB liegt bei 150€. Die Scheibe bekomme ich gebraucht für 100 und kann das selber machen.

Die Versicherung zahlt aber nicht, wenn ich mit einem Kostenvoranschlag ankomme. Sie zahlen zwar, aber nur wenn ich es machen lasse und ihnen die Werkstatt nenne, diese soll die rechnung dann an die Versicherung stellen. Für mich sind das dann aber auch 150€...

Meine Idee: Win-Win-Situation

Eine Werkstatt nimmt 600€. Die Versicherung zahlt also 450€ und ich 150. Mein Angebot an die Versicherung: Ich mache es selber und möchte nur die Kosten für die Scheibe haben. Also für die Versicherung 100 und für mich 0.

Wird das klappen? Habe ich sonst das Recht das Geld zu bekommen nur mit einem Kostenvoranschlag und kann dann selber überlegen ob ich es machen lasse oder selber schraube?

Freue ich über Ratschläge

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 29. Juni 2016 um 18:45

Also ich habe es mit der Versicherung geklärt! Das hat absolut nichts mit Betrug zu tun. Ich habe es genau so geschildert und sie haben gesagt, wenn sie das selber machen können und möchten, ist das alles kein Problem. Ich zahle jetzt nichts und bekomme Geld für Gebrauchtteile. Wie kommt man darauf, es sei Betrug, wenn ich der Versicherung weniger abverlange, anstatt Neuteile einfach gute Gebrauchte kaufe und selber davon provitiere? Das habe ich genau so gesagt und alles war gut.

Danke für die rege Diskussion

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Rieche ich hier etwa Betrugsabsichten? Du möchtest Kosten erstattet haben, die dir nach Abzug von 150€ SB gar nicht entstanden sind?

Alles was du hier fragst steht in deinem Versicherungsvertrag oder in den allg. Versicherungsbedingungen.

Ansonsten hilft nur verhandeln.

Sachen im Auto sind in der Hausrat versichert

Themenstarteram 29. Juni 2016 um 13:39

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 29. Juni 2016 um 15:33:21 Uhr:

Rieche ich hier etwa Betrugsabsichten? Du möchtest Kosten erstattet haben, die dir nach Abzug von 150€ SB gar nicht entstanden sind?

Betrug? Ich möchte das genau so mit der Versicherung besprechen und will hier nicht betrügen. Wenn ich der Versicherung anbiete, den Schaden selber zu beheben und sie dabei Geld spart, warum sollte das so verwerflich sein?

Themenstarteram 29. Juni 2016 um 13:39

Zitat:

@ex0riz0r schrieb am 29. Juni 2016 um 15:37:16 Uhr:

Sachen im Auto sind in der Hausrat versichert

Leider auch das nicht vorhanden, trotzdem danke

Dann kauf dir die gebrauchte Scheibe und du hast Kosten von 100€ oder lass es machen und du bezahlst 150€...Daher favorisiere ich TK ohne SB

Zitat:

@ex0riz0r schrieb am 29. Juni 2016 um 15:37:16 Uhr:

Sachen im Auto sind in der Hausrat versichert

Toll, kannst Du den Versicherer benennen, der z.B. ein mobiles Navi oder ein Smartphone in der Hausratversicherung beim Einbruch in ein KFZ, das im Freien abgestellt wurde, reguliert?

Gibt Versicherer die die losen gegenstände wie Handy, navi , rucksack etc regulieren wenn die aus dem auto geklaut wurden. Muss meistens aber extra abgeschlossen werden ->Außenversicherung

oder man hat glück und es steht in der Versicherung schon frst mit drin.

Was ist denn so schlimm die 150euro zu zahlen? Da hast du eine nagelneue scheibe ohne kratzer etc mit garantie. Bei einer gebrauchten haste, kratzer, und evt nicht dicht, da tragendes teil..

Bei einem Glassschaden fällt die Sb halt an, hättest dann mal auf 0euro setzen müssen.. aber mehr pro jahr will ja auch keiner zahlen ;)

Aber bei glassbruch kann man nicht fiktivb abrechnen.. ;)

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 29. Juni 2016 um 16:01:08 Uhr:

Gibt Versicherer die die losen gegenstände wie Handy, navi , rucksack etc regulieren wenn die aus dem auto geklaut wurden.

Bei welchem Hausratversicherer kann man im Rahmen der Außenversicherung das Handy und das Navi versichern, wenn Einbruch-Diebstahl im Kfz vorliegt?

 

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 29. Juni 2016 um 16:45:34 Uhr:

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 29. Juni 2016 um 16:01:08 Uhr:

Gibt Versicherer die die losen gegenstände wie Handy, navi , rucksack etc regulieren wenn die aus dem auto geklaut wurden.

Bei welchem Hausratversicherer kann man im Rahmen der Außenversicherung das Handy und das Navi versichern, wenn Einbruch-Diebstahl im Kfz vorliegt?

Hast du langeweile?

Hausratversicherung zahlt bei Diebstahl aus dem Kfz

Einen Extraschutz für einige lose Gegenstände bietet, zumindest eingeschränkt, die Hausratversicherung. An diese denken oft nur wenige,wenn Wertsachen aus dem Auto geklaut werden. Dabei kann sie nicht selten der Retter in der Not sein! Prinzipiell gilt dabei: Kommen Gegenstände des Hausrats, welche sich vorübergehend außerhalb der eigenen Wohnung befinden abhanden, kann der Versicherte mit Ersatz rechnen. Voraussetzung ist aber, dass in der Hausratversicherung eine so genannte Außenversicherung enthalten ist.

Außerdem muss das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls abgeschlossen gewesen sein. Die Außenversicherung ist in der Regel fester Bestandteil der Hausratversicherung. Aber: Elektrische Geräte sind zum Teil bei Diebstahl aus dem Auto ausgeschlossen oder über Zusatzbausteine explizit einzuschließen.

https://www.allsecur.de/.../

http://www.hausratversicherungen.com/.../

 

sicher zahlen nicht alle, aber es soll sie geben ;)

Auszug AVB Hausrat Premium Allsecur:

https://www.allsecur.de/dokumente/

Zitat:

(2) Vorliegen eines Versicherungsfalls bei Diebstahlschäden

a) Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen

Entschädigt werden auch versicherte Sachen, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören oder Ihrem persönlichem Gebrauch dienen, wenn sich diese Sachen vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und innerhalb

der Europäischen Union einschließlich Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein durch Aufbrechen eines verschlossenen Kraftfahrzeugs, nicht aber eines Kfz-Anhängers, entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden.

Keine Entschädigung wird bei Diebstählen aus verschlossenen

Kraftfahrzeugen geleistet für

• Wertsachen gemäß Ziffer 2.2 Absatz 1,

• Foto-, Film- oder Videogeräte,

• Mobiltelefone,

• EDV-Geräte oder

• sonstige elektrische (auch batteriebetriebene) Geräte,

jeweils einschließlich des Zubehörs.

jo, liest du nicht richtig ;)?

Dort steht: Elektrische Geräte sind zum Teil bei Diebstahl aus dem Auto ausgeschlossen oder über Zusatzbausteine explizit einzuschließen.

sprich man kann solche geräte mit einschließen ;) Hab nicht gesagt das es die Allsecure macht, sondern das es möglich wäre ;)

@MaurerManni

Das was Du schilderst, dass Du es machen möchtest (der überhöhte Kostenvoranschlag), das dürfte rechtlich auf einen Betrug hinauslaufen. Solltest Du die Finger von lassen.

Als saubere Alternative kannst Du einen sachlich richtigen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt erstellen lassen und dann davon den Nettobetrag (also ohne MwSt) von deiner Teilkasko abzgl. der SB auszahlen lassen. Darauf hast Du Anspruch. Wenn das mehr ist, als es Dich kostet, wenn Du das selbst machst, dann darfst Du die Differenz behalten. Dass Du in Eigenleistung billiger agieren konntest, das kann man nämlich nicht von dir erzwingen. Deshalb wäre dieser Weg legal, der von Dir geschilderte hingegen nicht. Den Unterschied solltest Du verstanden haben ;)

Die Frage gebe ich gerne zurück.

Ich habe gefragt, welcher Versicherer dass im Rahmen der Außenversicherung anbietet?

Du hast bis jetzt keinen genannt!

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