Auto von vom LKW fallende Eisplatten beschädigt...nun 2 fragen
Da ich die Frage in VW-Forum schonmal gestellt habe und ich dort auf die Experten vom Versicherungs-Forum verwiesen wurde...stell ich das gleiche nochmal hier ein:
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MoinMoin!
Gestern hat ein vor mir auf die Autobahn auffahrender LKW unmengen an Eis und Eisplatten von seinem Auflieger verloren, die natürlich allesamt auf meinen schönen Passi geregnet sind. Die Folge: Kratzer, eine Delle und kaputter Lack an Motorhaube, Stossstange und linken Kotflügel sowie eine kaputte Windschutzscheibe.
Gott sei Dank konnte ich mir das Kennzeichen vom Auflieger merken, da er natürlich nicht angehalten hat. Über die Polizei konnte ich dann den Halter herrausfinden und habe schon Kontakt mit dem ihm und seiner Versicherung aufgenommen, scheint bisher alles sehr vernünftig abzulaufen. Ich soll einen Kostenvoranschlag meines Autohauses an die Versicherung schicken und einen Leihwagen übernehmen die aufgrund des Fahrzeugalters und der PS-Leistung (was auch immer die mit dem Leihwagen zu tun hat) bis zu einer Höhe von 100 Euro pro Tag.
Meine Frage nun ist, ob an meinem Passat (knapp 2 Jahre jung, 53000 km gelaufen) durch die Reparatur (ausbeulen, lackieren der Motorhaube, Stossstange und Kotflügel) und dem Austausch der Windschutzscheibe ein Wertverlust entstanden ist? Wenn Ja, wie errechne ich den, weil ich das natürlich von der Versicherung im Rahmen der Wertverlusterstattung zurückhaben möchte.
Viele Grüße
Tobi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Gutachter der Versicherung würde ich nicht akzeptieren.
Du bist der Geschädigte, d.h. Dinge wie Gutachter oder Rechtsanwalt sind (bei Schäden >750€) deine Wahl. Allerdings musst du auch nachweisen dass der andere den Schaden verursacht hat. Und da kann es bei solchen Unfällen schon mal Probleme geben.
Der Tipp ist zwar nicht falsch, aber eben widersprüchlich bzw. riskant.
Klar ist der TE der Geschädigte, aber er ist eben auch für RA und SV der Auftraggeber. Und hier geht es nicht um einen Auffahrunfall mit unkritischer Haftung, sondern um verlorene Eisplatten.
Bei diesen Geschichten ist der Grat zwischen Recht haben und auf dem Schaden sitzenbleiben eben -leider- sehr schmal.
Wenn der TE nicht beweisen kann, dass die Platten
a) genau diesen Schaden verursacht haben und
b) die Platten von genau diesem Hänger gefallen sind und nicht von irgendeinem anderen, dessen Kennzeichen er sich nicht merken konnte,
ist Schicht im Schacht.
Die Beweissicherung muss zudem zeitnah erfolgen. Daher halte ich in einer solchen Konstellation das pauschale Abraten von einem Versicherungs-SV für gefährlich für den TE (abgesehen davon, dass ich es ohnehin für falsch halte, pauschal zu sagen, dass vom Geschädigten beauftragte SV immer "besser" sind als vom Versicherer beauftragte. Aber das ist ein anderes Thema.)
Mir wäre es daher an der Stelle des TE lieber, die Beweise sind gesichert, ohne dass es mich Geld kostet, als ein tolles Gutachten zu haben, das mich am Ende ein paar hundert EUR kostet und ich eine Ablehnung vom Gegner kassiere.
Aber warten wir mal ab, ob der TE die Eintrittspflicht bestätigt bekommt, dann sehen wir weiter.
Hafi
25 Antworten
Moin!
Also ich habe gestern, nachdem ich den Kostenvoranschlag geholt habe, nochmal mit der Versicherung telefoniert.
Die Versicherung hat bisher nur meine telefonische Schadensanzeige. Vom Versicherten (sprich der Autovermietung) kam noch garnichts. War ja aber auch erst einen Tag, nachdem ich mich bei der Autovermietung gemeldet habe und da hiess es, das sie schnellstmöglich einen Schadensbericht an die Versicherung melden, der Fahrer aber noch Unterwegs wäre. Mhhh...also sollte bis Montag von denen nichts bei der Versicherung sein, werde ich nachträglich Anzeige bei der Polizei machen (so wie mir das die Polizistin gesagt hatte). Irgendwie habe ich auch das Gefühl, das hier was schiefläuft 🙁
Von der Versicherung wäre nun ein Fragebogen unterwegs zu mir, ich soll Fotos machen (die Delle und die Lackbeschädigung kann man gut erkennen darauf, aber die Krater auf der Scheibe sieht man so gut wie garnicht) und den Kostenvoranschlag soll ich zufaxen. Alles, was ich machen konnte, habe ich gemacht.
Schaden laut Kostenvoranschlag 2204,93 Euro. Nicht übel....
Gruß
Tobi
Die Autovermietung kann doch die Schadensmeldung erst fertigen, wenn der Fahrer wieder zurück ist.
Lkw werden nicht nur für einen Tag gemietet, also kann er auch schon mal einen Woche oder länger unterwegs sein.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
so what? haste nicht gelesen, wieviel negative fälle es hierzu gibt?Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
warum macht ihr dem armen unnötig angst?😕🙄
er hat das kennzeichen
er hat die bestätigung, daß der wagen dort war
er hat einen zeugen
so what?
nein....dann hier nochmal einer aus meiner eigenen erfahrung:Wagen nagelneu lackiert...2 wochen später auf der AB einen LKW überholt, welcher sand geladen hatte.
als wir uns links hinter dem LKW befinden fängt es am gesamten auto an zu "knistern", konnten und erst keinen reim drauf machen.
als wir zuhause waren, haben wir das unheil gesehen:
die gesamte front war mit sand/lehm/erde überzogen....hatte auf den neuen lack gewirkt wie schleifpapier.wir hatten das kennzeichen, wir hatten die lkw-firmenbeschriftung und wir waren zu zweit.
geholfen hat es uns leider gar nix.Aussage der Polizei: wir hätten den LKW sofort an ort und stelle (also auf der autobahn) zum anhalten bringen müssen zwecks beweissicherung.
dieser logik folgend gäbe es bei fahrerflucht auch nie was.
oder wie soll z.b. jemand mit zerlegter frontscheibe sich auf der bab auf rennen einlassen? sind ja nicht alle bruce willis 😁
sry, aber da habt ihr euch, umgangssprachlich gesagt, von den grünen freunden verar**** lassen, welche keine lust hatten auf papierkram. wenn denn die story überhaupt stimmt.
schon allein die abwägung wildwest auf autobahn (zum anhalten bringen) im vergleich zum schaden führt das ad absurdum.
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
wenn denn die story überhaupt stimmt.
sorry...aber was bitte soll denn jetzt dieser blöde spruch?
ja, die geschichte ist von vorne bis hinten erstunken und erlogen....mach ich immer so, um mich hier profilieren zu können.
ich such dir auch gerne den original thread hier auf MT raus wo ich damals das selbe problem geschildert habe, den thread damals habe ich natürlich nur angelegt, um dir heute in diesem thread meine erfundene geschichte glaubhafter machen zu können. 😠
und hast du all die anderen beiträge weiter vorne ebenfalls ignoriert, wo fast jeder unabhängig von mir die selbe polizeiliche/versicherungstechnische vorgehensweise schildert?
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@MartinSHL
Nur die Ruhe. 😉
Sicher gibt es hier bei MT einige die Geschichten erfinden, aus welchem Grund auch immer.
Also ist für mich verständlich wenn einige an der Richtigkeit zweifeln.
Aber ob Wahr oder Erfunden, so ein Fall kann jedem passieren und ist sicher einigen schon passiert.
Somit kann da sachlich ein Erfahrungsaustausch statt finden.
Gruß
Frank, der schon einges von MartinSHL gelesen hat und der Meinung ist: Profilierung hat "er" nicht nötig. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Gruß
Frank, der schon einges von MartinSHL gelesen hat und der Meinung ist: Profilierung hat "er" nicht nötig.
Merci! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Frank, der schon einges von MartinSHL gelesen hat und der Meinung ist: Profilierung hat "er" nicht nötig. 😉
dem kann ich mich nur anschließen.🙂
Gruß
Delle
Mahlzeit!
Ich wollte mal ebend ein kleines Update übermitteln.
Also die Versicherung wollte von mir einen Anspruchsteller-Bogen, eine Unfallskizze und Bilder vom Schaden haben. Hat sie auch bekommen, vor nun mehr als 2 Wochen. Der Schädiger hat sich nur auf meinen Nachdruck geäussert....in der Hinsicht, das er zugibt, dort gewesen zu sein, er aber nicht mitbekommen hat, das er Eis verloren hat.
Diese Aussage hat die Versicherung nun auch schon vor über 1,5 Wochen bekommen. Heute habe ich nochmal dort angerufen (bei der Versicherung), weil sich absolut nichts tut...auf eMails nicht geantwortet wird usw. Die Dame am Telefon sagte mir, das nach den Unterlagen, die im PC sind, die Haftungsfrage noch nicht geklärt wäre für die Versicherung. Auf die Frage, wielange das noch dauern würde und auf was die nun noch Warten, kam nur, das sie die Sachbearbeiterin informiert und das heute noch jemand bei mir anruft.
Schöööööööööööön, also wenn heute keiner mehr anruft.....gehts morgen zum Anwalt. Mir reichts jetzt, 3 Wochen ist der Kack jetzt her und immer noch keine Aussage...nur Hinhalterei.
Wenns was neues gibt, sage ich bescheid.
Grüße
Tobi
mit der sache "Anwalt" würde ich ehrlich gesagt noch warten...sonst bleibst du hinterher auf den kosten auch noch sitzen.
Wieso?
Ich habe es im Guten versucht, aber die Versicherung regt sich absolut nicht. Sie wollten heute zurückrufen...haben sie nicht gemacht. Auf eMails antworten sie auch nicht. Ich konnte mir heute nur anhören, das für die Versicherung die Haftungsfrage (noch) nicht geklärt wäre. Ja aber WANN denn dann? Die haben doch alle unterlagen zusammen!
Irgendwann MUSS ich einen Schritt weitergehen, oder ich bleiben auf meiner Beule, meinen Lackbeschädigungen und der "verhagelten" Frontscheibe sitzen. Sie scheinen es ja nicht zu wollen!
Oder hast du eine Idee ab WANN ich keine Gefahr mehr laufe, auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben!?
Und ich habe das Recht als Geschädigter, einen Anwalt einzuschalten.
Ist doch alles kacka....
natürlich hast du das Recht, einen Anwalt einzuschalten,
dieser hat dann das Recht, sein Honorar von dir zu bekommen.
Ob du das Recht hast, die Kosten von der Versicherung erstattet zu bekommen,
ist aber damit nicht geklärt.