Auto vom Händler gekauft; nach 2 Tagen Mängel festgestellt, was tun?
Hallo allerseits!
Habe ein folgendes Problem und würde mich auf ein paar Tipps freuen))
Habe am Mittwoch einen gebrauchten Audi A4 (Bj. 2002) gekauft.
Habe mit einem Mitarbeiter des Autohauses zwei kurze Probefahrten gemacht (vielleicht 2-3 km) und nichts ungewöhnliches festegestellt.
Nun, nach ca. 20 km kann ich einige Geräusche im Bereich der Vorderachse festgestellt (beim Abbiegen und beim fahren auf normalen Geschwindigkeiten). Die Geräusche kommen nicht immer, aber sehr oft.
Der Wagen wurde vor dem Verkauf an mich in einer an den Autohaus nahen Werkstatt auf der Bühne gecheckt (aber nur gekuckt, nicht gefahren). Von außen konnte man keine Mängel feststellen (deswegen habe ich auch den Wagen gekauft).
Jetzt vermute ich, dass es vielleicht Probleme im Achsenbereich gibt; vermutlich nichts dramatisches, aber ein paar Hundert wird es schon kosten.
Ich habe gleich den Autohausbesitzer angerufen und für Do. einen Termin vereinbart, damit wir zusammen den Wagen fahren (vielleicht ca. 30 min).
Aber irgendwie bin ich skeptisch. Vielleicht wird er keine Nachbesserungen vornehmen wollen (ist ja verständlich)... Er wird vielleicht sagen, dass es alles nicht so schlimm ist und dass er keine Geräusche hört))
Meine Frage:
soll ich möglicherweise bereits jetzt einen Anwalt einschalten, damit er ein Gutachten veranlasst (habe eine RS Versicherung).
Sonst habe ich Angst, dass sich das ganze sehr lange dauern wird; denn gerade einen Händler zu bewegen mehr Geld für eine Reparatur auszugeben könnte schwierig sein.
Würde mich auf Eure Meinungen freuen!!
Danke))
Beste Antwort im Thema
Wenn die genannten Mängel im Kaufvertrag nicht erwähnt bzw. ausgeschlossen wurden muss der Händler sie auf seine Kosten beseitigen. Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf ist es rein rechtlich so, dass davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits vor Übergabe vorhanden war. Also der Händler müßte Dir nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe nicht vorhanden war.
Aber warte erst einmal den Termin am Donnerstag ab. Dann kann man seine Forderung immer noch mit der "Brechstange" durchsetzen ...
19 Antworten
Darauf würde ich aber nicht vertrauen. Wenn ich schon lese daß das AH keine Werkstatt hat weiß ich Bescheid, wie die die Autos beim Einkauf checken. Es ist doch die absolute Illusion anzunehmen, das vor dem Verkauf jedes Auto tip top auf Vordermann gebracht wird. Die warten ab was der Kunde reklamiert und dann wird peu á peu irgendwie von einer Werkstatt nachgebessert. Und dann ist auch noch die Frage, wie fit die Leute aus der Werkstatt sind.
Also ich würde das Auto irgendwo fachgerecht checken lassen, nicht unbedingt von Freunden, und dann die Mängelliste einreichen. Alles andere ist nur irgendein Dunst aus Vertrauen und Hoffen, mit dem man im Jahr 2011 nicht mal Geschäfte mit der Heilsarmee abwickeln kann, sorry.
Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
Also ich würde das Auto irgendwo fachgerecht checken lassen, nicht unbedingt von Freunden, und dann die Mängelliste einreichen.
Für den TE würde sich in einem solchen Fall tatsächlich der Besuch bei A*U und Consorten lohnen. 😁
a4? vorderachse im sack! geh mal googlen....die 4 lenker vorderachse beim a4/passat und oktavia sind berühmt berüchtigt. absoluter scheissdreck der dir je nachdem welche bauteile du verbaut hast alle 50.000km oder früher um die ohren fliegt. hier wird einer oder mehrere querlenker im sack sein.
bistg du im adac mitglied? dann wackel mal zur lokalen tüv station (vorher abchecken!) im normalfall ist für adac kunden ein stossdämpfertest auf der rüttelbank umsonst. und dann mal eben wen das ding eh schon da ist mal die querlenker der vorderachse prüfen lassen. wen der tüv dann sagt "is defekt" schriftlich geben lassen und ab damit zum händler.
wen das nicht machst dann sprich den händler mal auf die vorderachsproblematik hin an. wieviel km hat der karren den runter? wurde an der va schonmal ein querlenker etc getauscht?
Zitat:
Original geschrieben von Mark-86
Gewährleistung ist aber auch nicht zu vergleichen mit 6 Monaten Vollgarantie.
Zum einen braucht man nicht zu erwarten, das bei einem 9 Jahre alten Gebrauchtwagen mit über 100.000km alles ist wie neu.
Zum anderen muss man auch an den Wertausgleich denken.Wenn an dem Auto nach 3 Monaten der Auspuff abfällt, gibt es darauf auch trotz Gewährleistung eher nichts. Das der Auspuff bei Kauf noch OK war, dürfte ja schließlich recht offensichtlich sein und wenn er nach 9 Jahren abfällt, ist das alterstypisch und kein Mangel.
Wenn natürlich nach 2 Tagen ein defekt an der Vorderachse zu Tage kommt, kann dies ein Mangel sein. Beim Anwalt ist man aber falsch aufgehoben, man sollte zum Händler, das mit dem besprechen, und dann funktioniert das im Regelfall.
bei 2 tagen nach kauf, braucht man keinen anwalt.
es ist nahezu ausgeschlossen, dass dieser defekt bei eigentumsübertritt noch nicht bestand beziehungsweise dessen ursache noch nicht da war.
wenn der TE an keiner rennveranstaltung teilgenommen hat und in diesen zwei tagen keine 20tsd kilometer gefahren ist, ist der fall mehr als eindeutig.
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Zitat:
Original geschrieben von heltino
bei 2 tagen nach kauf, braucht man keinen anwalt.Zitat:
Original geschrieben von Mark-86
Gewährleistung ist aber auch nicht zu vergleichen mit 6 Monaten Vollgarantie.
Zum einen braucht man nicht zu erwarten, das bei einem 9 Jahre alten Gebrauchtwagen mit über 100.000km alles ist wie neu.
Zum anderen muss man auch an den Wertausgleich denken.Wenn an dem Auto nach 3 Monaten der Auspuff abfällt, gibt es darauf auch trotz Gewährleistung eher nichts. Das der Auspuff bei Kauf noch OK war, dürfte ja schließlich recht offensichtlich sein und wenn er nach 9 Jahren abfällt, ist das alterstypisch und kein Mangel.
Wenn natürlich nach 2 Tagen ein defekt an der Vorderachse zu Tage kommt, kann dies ein Mangel sein. Beim Anwalt ist man aber falsch aufgehoben, man sollte zum Händler, das mit dem besprechen, und dann funktioniert das im Regelfall.
es ist nahezu ausgeschlossen, dass dieser defekt bei eigentumsübertritt noch nicht bestand beziehungsweise dessen ursache noch nicht da war.wenn der TE an keiner rennveranstaltung teilgenommen hat und in diesen zwei tagen keine 20tsd kilometer gefahren ist, ist der fall mehr als eindeutig.
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