Auto verkauft - Sachmängelhaftung?

Liebe Community, ich bin neu hier und habe eine Frage bei der ihr mir hoffentlich weiterhelfen könnt.

Ich habe Anfang der Woche mein Auto (A4, BJ 2016, 110.000 Kilometer gelaufen ... ja bin Vielfahrer).
Hatte schon alle Unterlagen (Kaufvertrag) fertig ausgefüllt und bei der Besichtigung des Käufers dabei.

Offiziell gekauft hat ihn ein Autohaus, welches den Wagen direkt an einen Kunden weiterverkauft hat.
Dieser Kunde (also nicht das Autohaus!) kam auch zu mir um den Wagen zu besichtigen und den Kaufpreis zu zahlen.

Der Kunde hatte einen fertig befüllten Kaufvertrag des Autohauses dabei welcher genutzt werden müsse.
Da der Kaufvertrag unterschrieben und gestempelt war habe ich mir dabei nichts böses gedacht.

Mir fiel jedoch auf, dass die Klausel zur Sachmängelhaftung bzw. die Gewährleistung des Verkäufers (also mich) dort nicht ausgeschlossen wurde.

Auf meine Nachfrage hin hieß es, dass dies beim Kauf durch ein Autohaus ja eh ausgeschlossen sei, da der Käufer ein Autohaus ist, welches ggf. Mängel hätte erkennen müssen.
Ich habe das so geglaubt und unterschrieben, da ich weiß dass der Wagen in Ordnung war.

Nun hat 2 Tage später der Endkunde (also der Käufer des Autohauses, welcher sich ja auch den Wagen angeschaut hatte) angerufen und gefragt ob aufgefallen sei, dass beim Einlenken es im letzten Drittel am Ende kurz knackt. Dies sei einmal aufgetreten und dann danach nicht mehr.

Dies ist mir nie aufgefallen und dies war bei mir auch nicht der Fall. Was ist wenn dies wieder auftritt?

Wie schaut es jetzt aus, falls das weiter auftaucht und jmd sich an mich wendet bzgl. etwaiger Ansprüche?

Viele Grüße und hoffe jmd kann mir eine Auskunft geben

Beste Antwort im Thema

Also, im Kaufvertrag von privat (Du) an Gewerbetreibenden (Händler) wurde die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen (was möglich gewesen wäre, da Du ein Privater bist)!
Diese Sachmängelhaftung muss (obwohl viele es nicht glauben mögen) aktiv durch den Verkäufer im KV ausgeschlossen werden...; es spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, ob der Käufer privat oder gewerblich ist...
Da der Wagen offensichtlich gleich weiterverkauft worden ist (Gewerbe an Privat), muss sich der neue Käufer wegen etwaiger Anspüche aus der Sachmängelhaftung an das Autohaus (Verkäufer) wenden...
Ob jetzt das Autohaus ggfs. Dich wieder in "Regress" nehmen kann, weiß ich allerdings nicht.

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Zitat:

@ixtra schrieb am 28. April 2020 um 09:50:09 Uhr:



Zitat:

@StephanRE schrieb am 27. April 2020 um 21:54:43 Uhr:


Gut das du den Anwslt kontaktiert hast. Der wird dir verbindlich sagen wsd zu tun ist.

Halt uns bitte auf dem Lsufenden.

Vielleicht ist das ein Bekannter Betrüger.

Das praktische ist ja, dass jeder Anwalt Zugriff auf das "bekannte Betrüger"-Register hat, wo sämtliche Daten der polizei, Staatsanwaltschaft und Bild-zeitung zusammenlaufen.

Dann bedarf es auch keiner Prüfung, ob die konkreten Ansprüche berechtigt sein könnten.

😁

Zitat:

@Stefan_AA schrieb am 27. April 2020 um 21:43:43 Uhr:


Da im Telefonat indirekt eine Drohung ausgesprochen wurde und einer der letzten Sätze war "Dann melde ich den Wagen jetzt einfach nicht ab"...

Hat das "Autohaus" eine rote Nummer?

Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) § 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen (1) ... (2) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 9 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden.

Ein "Kraftfahrzeughändler", der angekaufte Autos weiterverkauft, OHNE diese wie vereinbart vorher abzumelden, ist wohl NICHT "zuverlässig"!?

Also weise das "Autohaus" darauf hin,
- dass Dir zu Ohren kam, sie hätten den Wagen weiterverkauft, OHNE diesen vorher abzumelden
- dass Du um umgehende Klärung dieses Sachverhalts bittest
- dass Du, falls sich dies bestätigen sollte, die an der "Zuverlässigkeit" von 06er-Kennzeichen-Inhabern interessierte Behörde informieren wirst

PS:
ich würde in der Kommunikation klar zwischen dem "Autohaus" = der juristischen Person, der Du das Auto verkauft hast, und der Privatperson die das Auto jetzt in Besitz hat unterscheiden
(und deshalb auch eher E-Mail als Telefon verwenden)

Zitat:

@StephanRE schrieb am 28. April 2020 um 10:13:09 Uhr:


@ixtra

Wenn das ein Versuch von Ironie war, ist er gründlich misslungen.

Aber von der Staatsanwaltschaft hast du noch nie was gehört, oder? Sobald es zu einer offiziellen Anzeige kommt geht das den offiziellen Weg. Und wer weiß was daraus wird...

Übrigens: auch Anwälte kennen div. Kollegen die den Namen des Autohauses schon kennen...

Ach Stephan... Du rätst ja auch dazu bei Beleidigungen Anzeige wegen angedrohter Körperverletzung (sic) zu erstatten

Zitat:

@StephanRE schrieb am 22. April 2020 um 15:16:09 Uhr:



Normalerweise wäre das sofort ein Fall für die 110 gewesen: Das wäre dann der Straftatbestand der Körperverletzung (Androhung) gewesen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt, wenn ein Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt. Die Geltendmachung von möglicherweise unberechtigten Forderungen ist keine Straftat.

Davon ab: auch der stadtbekannte Lump kann ja im Einzelfall berechtigte Ansprüche haben. Die Schweinehundtheorie wird von der heutigen Richtergeneration in aller Regel nicht mehr vertreten.

Du hast nach mein bisherigen einfruck in rechtlichen Fragen nur wenig Sachkenntnis. Da geht es dir wie vielen anderen, aber warum muss man dann wiederholt ins blaue hinein irgendwas behaupten?

Warum die Gewährleistungsansprüche des Händlers durch einen Weiterverkauf grundsätzlich untergegangen sein sollten, hast du immer noch nicht beantwortet.

Wenn du mir das beantwortest, verrate ich dir im Gegenzug in welcher speziellen fallkonstellation du nach der Rechtsprechung des BGH sogar zufällig nicht ganz daneben liegen würdest

OT:

Zitat:

@ixtra schrieb am 28. Apr. 2020 um 10:39:26 Uhr:


Die Schweinehundtheorie...

Gab es die wirklich mal!? 😁

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Zitat:

@schlambambomil schrieb am 28. April 2020 um 12:43:48 Uhr:

Gab es die wirklich mal!? 😁

natürlich nicht als dogmatische Theorie. Gerade bei älteren Richtern am Amtsgericht gab es aber schon vereinzelt die Auffassung, dass man zur richtigen Urteilsfindung nur rausfinden müsste, auf welcher Seite der Schweinehund sitzt 🙂

Ich hoffe zwar nicht, dass es soweit kommt mit dem Gericht aber anders kann der angebliche Anspruch seitens des Autohauses ja nicht geltend gemacht werden... Mein Anwalt ist recht zuversichtlich dass es nicht so weit kommt.
Wenn, wie behauptet, die Öl Pumpe defekt ist dann müsste der Käufer doch eh nicht mehr mit dem Wagen fahren können ohne einen Motorschaden zu verursachen.

Einfach nur nervig weil ich mir ja ein neues auto kaufen will und jetzt automatisch zögere weil ich mir Gedanken mache was jetzt passiert, obwohl ich mir nichts vorzuwerfen habe.

Kann mir mal bitte jemand den Zusammenhang zwischen Benzingeruch im Innenraum und einer defekten Ölpumpe erklären?

Zitat:

@andy1080 schrieb am 28. April 2020 um 14:33:23 Uhr:


Kann mir mal bitte jemand den Zusammenhang zwischen Benzingeruch im Innenraum und einer defekten Ölpumpe erklären?

Der Autoschlosser, der die Ölpumpe untersucht hat trägt wahrscheinlich einen Overall, der nach Super 98, the new Eau de Shell, duftet...

Zitat:

@Stefan_AA schrieb am 28. April 2020 um 13:24:40 Uhr:


Einfach nur nervig weil ich mir ja ein neues auto kaufen will und jetzt automatisch zögere weil ich mir Gedanken mache was jetzt passiert, obwohl ich mir nichts vorzuwerfen habe.

Wenn Du Planungssicherheit brauchst, besteht auch die Möglichkeit einer negativen Feststellungsklage. Lass dich dazu von deinem Anwalt beraten.

Und eines ist positiv: Der Fehler mit der Gewährleistung passiert dir in Zukunft kein zweites Mal.

Zitat:

@AK-B170 schrieb am 28. April 2020 um 14:37:52 Uhr:



Zitat:

@andy1080 schrieb am 28. April 2020 um 14:33:23 Uhr:


Kann mir mal bitte jemand den Zusammenhang zwischen Benzingeruch im Innenraum und einer defekten Ölpumpe erklären?

Der Autoschlosser, der die Ölpumpe untersucht hat trägt wahrscheinlich einen Overall, der nach Super 98, the new Eau de Shell, duftet...

Der Benzingeruch soll ja vor dem Werkstattbesuch da gewesen sein.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 28. April 2020 um 10:13:09 Uhr:


Übrigens: auch Anwälte kennen div. Kollegen die den Namen des Autohauses schon kennen...

Hierzu empfehle ich einfach weniger auf die Darstellung typischer Anwaltsserien zu vertrauen.

Im Regelfall hat der Anwalt mehr als einen Mandanten gleichzeitig und wenig Muße dazu, erst einmal allgemeine Leumundsbekundungen zu der Gegenseite im Kollegenkreis einzuholen.

Geprüft wird zunächst die Sach- und Rechtslage, also in diesem Fall, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch bestehen könnte, wer für unklare Sachverhalte die Beweislast trägt und wie wahrscheinlich ein Beweis zu führen sein könnte. Auf der Grundlage werden taktische Entscheidungen getroffen. Auf Seiten des vermeintlichen Anspruchsgegners bei zumindest zweifelhaften Ansprüchen schlicht: "abwarten, der soll erstmal klagen".

Ob der Geschäftsführer des Autohauses auch schon Tante Erna mal ne Schrottkarre verkauft hat, ist da nur bedingt von Interesse.

Zitat:

@ixtra schrieb am 28. April 2020 um 08:11:16 Uhr:


Gewährleistungsansprüche aus Kaufvertag x ist ein bestimmbarer Anspruch. Es ist ständige Rechtsprechung, dass auch Vorausabtretungen - auch ungewisser Ansprüche - zulässig sind. Ich richte mich da eher nach dem BGH (BGH njw 88, 3204; BGH njw 65, 2197) als nach deiner Meinung.

Im zweifel, einfach Mal in die Kommentierung schauen. Ein Blick in den palandt (rn. 11 zu 398) dauert zwei Minuten und man muss nicht Unsinn daherreden.

Davon ab, kann der Anspruch auch nach dem Weiterverkauf - also sogar im konkreten Gewährleistungsfall - noch abgetreten werden.

So, jetzt habe ich meine Quellen genannt, nun bist du dran. Ob da nach deinen markigen Worten noch etwas substantielles kommt?

Vorab: #Google Mal ist keine gute Quelle

Ja hier kommt noch was substantielles:

https://ruessmann.jura.uni-saarland.de/bvr2006/Vorlesung/uebergang.htm

(hier insb. Abeschnitt iii, 2 Satz):
Die Vorausabtretung wird erst in dem Augenblick w i r k s a m, in dem die Forderung entsteht.
Um einen Anspruch aus einer Vorausabtretung geltend zu machen, bedarf es also wie bei einer Abtretung einer bestehenden Forderung.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 5. Mai 2020 um 10:18:31 Uhr:



Zitat:

@ixtra schrieb am 28. April 2020 um 08:11:16 Uhr:


Gewährleistungsansprüche aus Kaufvertag x ist ein bestimmbarer Anspruch. Es ist ständige Rechtsprechung, dass auch Vorausabtretungen - auch ungewisser Ansprüche - zulässig sind. Ich richte mich da eher nach dem BGH (BGH njw 88, 3204; BGH njw 65, 2197) als nach deiner Meinung.

Im zweifel, einfach Mal in die Kommentierung schauen. Ein Blick in den palandt (rn. 11 zu 398) dauert zwei Minuten und man muss nicht Unsinn daherreden.

Davon ab, kann der Anspruch auch nach dem Weiterverkauf - also sogar im konkreten Gewährleistungsfall - noch abgetreten werden.

So, jetzt habe ich meine Quellen genannt, nun bist du dran. Ob da nach deinen markigen Worten noch etwas substantielles kommt?

Vorab: #Google Mal ist keine gute Quelle

Ja hier kommt noch was substantielles:

https://ruessmann.jura.uni-saarland.de/bvr2006/Vorlesung/uebergang.htm

(hier insb. Abeschnitt iii, 2 Satz):
Die Vorausabtretung wird erst in dem Augenblick w i r k s a m, in dem die Forderung entsteht.
Um einen Anspruch aus einer Vorausabtretung geltend zu machen, bedarf es also wie bei einer Abtretung einer bestehenden Forderung.

O.

Ja, und?

Selbst bei einer klassischen Vorausabtretung ändert das nichts an der Zulässigkeit. Die Abtretung wird mit foderungsentstehung wirksam, was impliziert das eine vorige Abtretung gleichwohl relevant ist.

Inwiefern stützt das deine Aussage, dass die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen nicht möglich wäre?

Davon ab:

Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs ein Mangel bestand. Insofern handelt es sich nicht einmal um eine Vorausabtretung, sondern um die Abtretung eventualer Ansprüche.

Hallo zusammen, ich wollte mal ein kleines Update geben... zuletzt wurde ich letzte Woche Dienstag per SMS angeschrieben und von irgendwelchen Mängeln war nicht mehr die Rede :-D ... nur noch darüber dass ich angeblich den Wagen mit verlängerter Herstellergarantie verkauft hätte, diese aber aufgrund der überfälligen Inspektion hinfällig ist. Naja... meine Antwort verwies lediglich darauf, dass im Kaufvertrag kein Wort von Garantie steht und ich ihm beim Verkauf darauf hingewiesen habe, dass die Anschlussgarantie beim Autohersteller seinerseits zu prüfen ist, da die Inspektion überfällig war.
Die Antwort war nur, dass er es gerichtlich fortsetzt.
Ich kann über solch eine Witzfigur nur noch lachen und mittlerweile. Solch eine Dummheit und abgezockte Nummer gehört bestraft!
Übrigens, seit dem selbigen Dienstag letzter Woche steht mein Ex-Wagen zum Verkauf... in der Beschreibung ist die Rede von einem sehr gepflegtem Fahrzeug das optisch sowie technisch in einem einwandfreien Zustand ist...
Hmmmm also ich bekomme Montags den Anruf dass irgendwas kaputt sei und er den Wagen nicht abmeldet usw und Dienstags steht der Wagen dann als Top Fahrzeug online... Noch Fragen? :-D

Mach mal von dem Inserat einen guten Screenshot...; könnte bei einem (sehr sehr unwahrscheinliche) Prozess ja ggfs. nicht schaden...;-)

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