Auto verkauft, nun will der Käufer Geld zurück!

Hallo,

ich habe heute ein Auto verkauft. Es war der verunfallte Wagen von meinen Großeltern (mein Opa hatte Bremse und Gas verwechselt; daher war der Wagen vorne total kaputt. Motorhaube leicht kaputt, aber die Stoßstange war total krum und der Kotflügel auch!). Ich habe den Wagen für meine Großeltern verkauft, damit sie nicht über den Tisch gezogen werden - und nun versucht es einer mit mir.

Der Käufer kam also heute, sah sich den Wagen an, hat den Wagen etwas vor Ort zurecht gebogen (!) und fuhr dann damit. Verkehrssicher war der Wagen in meinen Augen eh nicht mehr, da auch der Scheinwerfer und Blinker kaputt waren, die Stoßstange runterhing ect. Naja mir egal. Er gab mir das vereinbarte Geld und fuhr los.

Nun rief er an und sagte der Wagen hätte hinten rechts auch einen Schaden. Da wäre die Seitenwand leicht eingedrückt. Möglicherweise ist meine Opa da mal irgendwo drangekommen. Ich weiss es aber auch nicht und wenn dann sieht man es wohl nur bei genauem hinsehen. Der Käufer will nun aber Geld zurück, weil er diesen "Schaden" vor Ort nicht gesehen hat!

Wir haben den Wagen aber so verkauft und er hat vor Ort geguckt, aber nichts gesehen?!

Einen Stadard Kaufvertrag mit dem Hinweis "Unfallschaden vorne unrepariert" und "nicht verkehrssicher" haben wir natürlich gemacht.

Wie soll ich mich nun dem Käufer gegenüber verhalten? Der Wagen war fast 14 Jahre alt und hat sicher noch hier und da ne Macke, Delle, Kratzer ect.

MFG

Beste Antwort im Thema

was regt ihr euch eigentlich so auf?
das ist doch mittlerweile übliche praxis das der käufer - nach dem verkauf - den preis versucht zu drücken...

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Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS


Der Käufer war angeblich privat.

Da frage ich mich, wie er dann an die roten Nummernschilder gekommen ist, die er zur Abholung mitgebracht hat. Rote 06er Nummern bekommen nur KFZ-Gewerbetreibende.

Die waren bestimmt ausgeliehen....oder er ist Händler.

Ich tippe eher auf die zweite Möglichkeit. Das Ausleihen der Schilder ist nämlich mit hohen Risiken verbunden.

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS


Unfallschaden vorne unrepariert steht im Kaufvertrag.

Der Käufer war angeblich privat. Aber wer kann sowas privat reparieren?!

Hattest Du einen Formularkaufvertrag, oder habt ihr den Kaufvertrag als "Vierzeiler" geschrieben?

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Der muß dir beweisen, daß da hinten schon vorher was eingedrückt war. Und selbst wenn (quasi unmöglich), stellt sich immer noch die Frage, ob dieser Schaden hätte bemerkt werden können. Verschwiegen werden können nämlich nur versteckte Mängel.
Ich würde mir da keinen Kopp machen.

NImm den Wagen auf keinen Fall zurück. Bin fast sicher Du wirst nichts mehr von ihm hören.
Ich vermute, es ist schwer diese Beule eben NICHT zu sehen...Ich kann mir aber gut vorstellen,dass er einfach nicht wusste, dass die Seitenwände hinten bei Coupe (gerade bei Mercedes und BMW) sehr schwer auszubeulen sind bzw. es ist für Karrosarieman eine sehr unangenehme,aufwändige und kostenintensive Arbeit.

oder er ist Händler und möchte nach dem Kauf den Preis drücken. Sollte es hart auf hart kommen, kannst Du über deinen Anwalt ans FInanzam dezenten Hinweis geben, dass er die fahrzeuge als Privat einkauft und dementsprechend nicht in die Bücher aufnimmt..

Mach dir kein Stress..

Er ist übrigens Händler...oder zumindest sein Bruder hat eine Karosseriewerkstatt. Und er handelt aber auch mit Autos.

Nun hat er uns mit dem Anwalt gedroht und das er den "Unfallschaden" gerichtlich einklagen wird.

Er schrieb, dass der Schaden laut "Werkstatt" ( 😉 ) 1200 Euro sei und er zumindest die Hälfte erstattet haben will.

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS


Nun hat er uns mit dem Anwalt gedroht und das er den "Unfallschaden" gerichtlich einklagen wird.

Wieder telefonisch? Hast du ihm deutlich gemacht, daß du diese Anrufe als Belästigung empfindest?

ah,Schwachsinn..vor allem, wenn er Händler ist, wird er dich kaum verklagen wollen, da er den Anwalt selber bezahlen muss (RV übernimmt bei selbstständigen kein Vertragsrecht). Er wird es drei Mal überlegen,bevor er die Klage erhebt. Außerdem er ist Händler und ist verpflichtet den Wagen beim Zukauf profesionell zu begutachten..Pass auf, nicht dass er morgen nicht anruft und sagt: " An der Heckklappe ist eine 7cm große Kratze zu erkennen,dies hast DU mir auch nicht gesagt".. Hallo, er soll lieber Brille kaufen...

P.S. Sein Bruder hat den Wagen gesehen und ihm ist die Lust vergangen das Auto zu reparieren. Wie gesagt, es stimmt, diese Schäden an Seitenwänden von Coupes sind super scheiß Arbeit für Karrosarieleute..Und noch Mal,sei gespannt, der Typ ist Händler,dir kann nichts passieren

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS


Nun hat er uns mit dem Anwalt gedroht und das er den "Unfallschaden" gerichtlich einklagen wird.
Wieder telefonisch? Hast du ihm deutlich gemacht, daß du diese Anrufe als Belästigung empfindest?

Nein, er hat mir eine E-Mail geschrieben. Ich habe ihm geantwortet was ich von der Sache halte und das er weder mich noch meinen Opa weiter belästigen soll.

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS


Er ist übrigens Händler...oder zumindest sein Bruder hat eine Karosseriewerkstatt. Und er handelt aber auch mit Autos.

Nun hat er uns mit dem Anwalt gedroht und das er den "Unfallschaden" gerichtlich einklagen wird.

Er schrieb, dass der Schaden laut "Werkstatt" ( 😉 ) 1200 Euro sei und er zumindest die Hälfte erstattet haben will.

Biete im an, den Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu nehmen.

Wenn er einen "Aufwand" geltend machen will, dann machst du die gezogene Nutzung geltend.

Geht er drauf ein verkaufst du den Wagen an den nächsten, tut er es nicht bist du denke ich auch raus, da du ihn eine Rückabwicklung angeboten hast auf die er nicht eingegangen ist.

Sobald er kommt, er hätte den Schaden schon selber reparieren lassen und will nun Geld sehen bist du raus, da der Verkäufer zunächst Nacherfüllungsrecht hat.

Zitat:

Original geschrieben von Pirke



Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS


Er ist übrigens Händler...oder zumindest sein Bruder hat eine Karosseriewerkstatt. Und er handelt aber auch mit Autos.

Nun hat er uns mit dem Anwalt gedroht und das er den "Unfallschaden" gerichtlich einklagen wird.

Er schrieb, dass der Schaden laut "Werkstatt" ( 😉 ) 1200 Euro sei und er zumindest die Hälfte erstattet haben will.

Biete im an, den Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu nehmen.
Wenn er einen "Aufwand" geltend machen will, dann machst du die gezogene Nutzung geltend.
Geht er drauf ein verkaufst du den Wagen an den nächsten, tut er es nicht bist du denke ich auch raus, da du ihn eine Rückabwicklung angeboten hast auf die er nicht eingegangen ist.
Sobald er kommt, er hätte den Schaden schon selber reparieren lassen und will nun Geld sehen bist du raus, da der Verkäufer zunächst Nacherfüllungsrecht hat.

Bloß nicht...

Zitat:

Original geschrieben von Chak


ah,Schwachsinn..vor allem, wenn er Händler ist, wird er dich kaum verklagen wollen, da er den Anwalt selber bezahlen muss (RV übernimmt bei selbstständigen kein Vertragsrecht). Er wird es drei Mal überlegen,bevor er die Klage erhebt. Außerdem er ist Händler und ist verpflichtet den Wagen beim Zukauf profesionell zu begutachten..Pass auf, nicht dass er morgen nicht anruft und sagt: " An der Heckklappe ist eine 7cm große Kratze zu erkennen,dies hast DU mir auch nicht gesagt".. Hallo, er soll lieber Brille kaufen...

P.S. Sein Bruder hat den Wagen gesehen und ihm ist die Lust vergangen das Auto zu reparieren. Wie gesagt, es stimmt, diese Schäden an Seitenwänden von Coupes sind super scheiß Arbeit für Karrosarieleute..Und noch Mal,sei gespannt, der Typ ist Händler,dir kann nichts passieren

Er kaufte ja angeblich als Privatmann

....

Außerdem vielleicht hat er ja doch eine Rechtsschutzversicherung (wir aber übrigens auch zum Glück). Er hat geschrieben, wir hätten ihn betrogen...

ich weiß,aber notfalls kann dein Anwalt über das Gewerbeaufsichtsamt erfahren,ob der Typ tatsächlich Händler ist. Wenn ja, dann wird ihm kein rICHTER glauben,einen verunfallten Wagen - bei dem laufenden Autogewerbe - für Private Zwecke gekauft zu haben... Außerdem, Du bist Privatmann und hast die Gewährleistung ausgeschloßen.Diesen Schaden ist schwer zu übersehen,also es ist eindeutig eine Marsche..

Rechtsschutzversicherung: sollte es rauskommen, dass er Händler ist, muss er die Anwaltskosten selber übernehmen, da die RSV für selbstständigen beim Vertragsrecht nicht einspringt

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS


Er hat geschrieben, wir hätten ihn betrogen...

Bring dieses Schriftstück sofort zum Anwalt. Wenn er den Betrugsvorwurf nicht wasserdicht beweisen kann, kannst du ihn an dieser Stelle strafrechtlich packen.

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