Auto verkauft, nun Mangel vorhanden
Hallo zusammen,
vor 2,5 Monaten habe ich eine gebrauchten Wagen verkauft. Der Wagen war super in Schuss, hat sogar ohne Mängel HU bekommen. Lediglich an der Ölwanne leckte es etwas. Mein Hobbyschrauber und auch der HU Prüfer vermuteten eine Undichtigkeit an der Dichtung der Ölwanne. So habe ich es auch in die Anzeige geschrieben und auf dem Kaufvertrag geschrieben "leichter Ölverlust ist dem Käufer bekannt".
Nun ruft mich grad der Käufer an und sagt, seine Werkstatt hat einen undichten Simmerring diagnostiziert. Und laut seines Anwalts ist meine Aussage, dass das Leck an der Ölwanne vermutet wird, eine klare und definitive Aussage.
Jetzt frage ich mich grad, ob ich der einzige bin, der das Wort "vermutet" als hypothetische Ursache beschreibend deutet, oder ob das wirklich eine unumstößliche Wahrheit aussagt?! Ich denke ja eher, dass der Käufer nach dem letzten Strohhalm greift, um den Schaden repariert zu bekommen.
Danke für eure Meinungen!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@StephanRE schrieb am 7. März 2019 um 13:13:32 Uhr:
...Wenn es denn tatsächlich auf arglistige Täuschung hinauskommen würde, dann hättest Du ganz andere Probleme (Hohe Geldstrafe ggf. Gefängniss etc.) Dann müsstest Du zwar auch Schadenersatz leisten aber das wäre dann wirklich das allerkleinste Problem.
schwätzt Du hier nur doof daher, weil Dir langweilig ist?
oder gibt es hierfür irgendeine Rechtsgrundlage???
--> wenn Du KEIN Doofschwätzer bist: bitte Paragrafen (im StGB) angeben!
60 Antworten
So ähnlich werde ich das jetzt auch machen, wobei anstelle des Mettbrötchens gibt es ein ordentliches Tomahawksteak vom Grill :-)
Oder so... 😉😁
Zitat:
@fachwirt10 schrieb am 26. Februar 2019 um 09:43:44 Uhr:
Ist schon richtig, aber blöd ist das trotzdem. Zumal der Käufer auch noch im selben Ort wohnt und man sich ab und an beim Lidl über den Weg läuft.
Oh je. 😁
Zitat:
@fachwirt10 schrieb am 26. Februar 2019 um 14:28:50 Uhr:
Ist der Kaufvertrag vom ADAC, da steht das mit den Nebenabreden (leider) nicht drin.
Das mit den Nebenabreden ist auch nicht weiter tragisch. Du hast einen schriftlichen Vertrag und der wird einer mündlichen Absprache (auch unter Zeugen) IMMER vorgezogen. Schriftlich "sticht" mündlich. Ein juristicsher Grundsatz: Das bessere Beweismittel (hier die Schriftform) ist dem schlechteren (Zeugenaussage) immer vorzuziehen. Der Zeuge ist zwar das häufigste aber eben auch das schlechtetese aller möglichen Beweismittel.
In deinem Fall würde es wahrscheinlich überhaubt nicht zur Verhandlung kommen. Wahrscheinlich würde noch nicht mals ein Richter den Fall zu Gesicht bekommen. Dazu müßte die Staatsanwaltschaft ermitteln und das tun die nur wenn auch ein Grund (Anzeige) vorliegt. eine Anzeige bedarf aber immer einer Begründung. und wie soll die in dem Fall sein? "Er hat mir ein Auto verkauft, was Mängel hat, auf die er mich, im Rahmen seiner Möglichkeiten, hingewisen hat."? In dem Falle würde die polizei oder Staatsanwaltschaft ganz einfach antworten: "ja, und, wo ist das Problem?""
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Wo war denn inseriert. Manchmal ist in der Bestaetigungsmail vom Anzeigenportal auch noch der Anzeigentext mit drin.
Wenn das bei dir auch der Fall ist, kannst du ihm die Vermutung Schwarz auf Weiss vorlegen.
Genau wegen sowas mache mir immer Screenshots bzw. drucke die Anzeigen auch aus, damit ich spaeter im Fall der Faelle was in der Hand habe. Sowohl bei eigenen (Verkauf) Anzeigen als auch wenn ich etwas kaufe.
War inseriert über Facebook, den Anzeigentext habe ich in meinem Account (natürlich speichert Facebook sowas ;-)), aber auch als Screenshot auf dem Handy.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 27. Februar 2019 um 12:56:08 Uhr:
Zitat:
@fachwirt10 schrieb am 26. Februar 2019 um 14:28:50 Uhr:
Ist der Kaufvertrag vom ADAC, da steht das mit den Nebenabreden (leider) nicht drin.In deinem Fall würde es wahrscheinlich überhaubt nicht zur Verhandlung kommen. Wahrscheinlich würde noch nicht mals ein Richter den Fall zu Gesicht bekommen. Dazu müßte die Staatsanwaltschaft ermitteln und das tun die nur wenn auch ein Grund (Anzeige) vorliegt. eine Anzeige bedarf aber immer einer Begründung. und wie soll die in dem Fall sein? "Er hat mir ein Auto verkauft, was Mängel hat, auf die er mich, im Rahmen seiner Möglichkeiten, hingewisen hat."? In dem Falle würde die polizei oder Staatsanwaltschaft ganz einfach antworten: "ja, und, wo ist das Problem?""
Du weißt aber schon, dass Staatsanwaltschaft und Anzeige Begriffe aus dem Strafrecht sind, hier aber allenfalls Zivilrecht berührt wäre? Klage auf Rückabwicklung, Kaufpreisminderung usw. - alles nur Zivilrecht.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 27. Februar 2019 um 12:56:08 Uhr:
Zitat:
@fachwirt10 schrieb am 26. Februar 2019 um 14:28:50 Uhr:
Ist der Kaufvertrag vom ADAC, da steht das mit den Nebenabreden (leider) nicht drin.Das mit den Nebenabreden ist auch nicht weiter tragisch. Du hast einen schriftlichen Vertrag und der wird einer mündlichen Absprache (auch unter Zeugen) IMMER vorgezogen. Schriftlich "sticht" mündlich. Ein juristicsher Grundsatz: Das bessere Beweismittel (hier die Schriftform) ist dem schlechteren (Zeugenaussage) immer vorzuziehen. Der Zeuge ist zwar das häufigste aber eben auch das schlechtetese aller möglichen Beweismittel.
In deinem Fall würde es wahrscheinlich überhaubt nicht zur Verhandlung kommen. Wahrscheinlich würde noch nicht mals ein Richter den Fall zu Gesicht bekommen. Dazu müßte die Staatsanwaltschaft ermitteln und das tun die nur wenn auch ein Grund (Anzeige) vorliegt. eine Anzeige bedarf aber immer einer Begründung. und wie soll die in dem Fall sein? "Er hat mir ein Auto verkauft, was Mängel hat, auf die er mich, im Rahmen seiner Möglichkeiten, hingewisen hat."? In dem Falle würde die polizei oder Staatsanwaltschaft ganz einfach antworten: "ja, und, wo ist das Problem?""
Mal wieder redest du von etwas wovon du keine Ahnung hast
So, bis jetzt hat sich nichts getan und ich denke, das Thema hat sich damit wohl auch erledigt.
Allerdings ist mir noch folgende Frage in den Sinn gekommen.
Nimmt man mal an, es ist wirklich so, dass der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten wird und das auch erfolgreich ist.
Das Ganze nach vier Monaten und der Käufer ist mit dem Wagen bereits zig tausend Kilometer gefahren. Der Wagen wird zurück gegeben und der Kauf zurück abgewickelt.
Jetzt kenne ich es bei der Wandlung eines gebrauchten Kfz so (wenn man es denn von einem Händler gekauft hat), dass der Händler für jeden gefahrenen Kilometer einen bestimmten Cent-Betrag als Nutzungspauschale anrechnen darf.
Wäre das bei er Rückabwicklung wegen arglistiger Täuschung auch so?
Selbst wenn. Welche Nutzungsgebühr erwartest du? Was hat der Wagen gekostet? Bei 3500€ würdest du nach 10.000km vielleicht 150€ Nutzungsgebühr bekommen.
Darum geht es ja gar nicht, was da explizit gezahlt werden müsste, sondern lediglich, ob das auch so zu handhaben wäre.
Das ist absolut spekulativ.
Wenn es denn tatsächlich auf arglistige Täuschung hinauskommen würde, dann hättest Du ganz andere Probleme (Hohe Geldstrafe ggf. Gefängniss etc.) Dann müsstest Du zwar auch Schadenersatz leisten aber das wäre dann wirklich das allerkleinste Problem.
Aber die Guillotine schließt du aus? Schade, dabei ist die das einzig wirksame Mittel, um die Wiederholungsgefahr auszuschließen.
Ich wiederhole es gerne noch mal: arglistige Täuschung = Zivilrecht. Da ist nicht mit Geldstrafe oder Gefängnis. Die gibt es im Strafrecht, z.B. beim Betrug. Aber nicht jede arglistige Täuschung ist zugleich ein Betrug.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 7. März 2019 um 13:13:32 Uhr:
...Wenn es denn tatsächlich auf arglistige Täuschung hinauskommen würde, dann hättest Du ganz andere Probleme (Hohe Geldstrafe ggf. Gefängniss etc.) Dann müsstest Du zwar auch Schadenersatz leisten aber das wäre dann wirklich das allerkleinste Problem.
schwätzt Du hier nur doof daher, weil Dir langweilig ist?
oder gibt es hierfür irgendeine Rechtsgrundlage???
--> wenn Du KEIN Doofschwätzer bist: bitte Paragrafen (im StGB) angeben!
Zitat:
@camper0711 schrieb am 7. März 2019 um 13:41:59 Uhr:
schwätzt Du hier nur doof daher, weil Dir langweilig ist?oder gibt es hierfür irgendeine Rechtsgrundlage???
--> wenn Du KEIN Doofschwätzer bist: bitte Paragrafen (im StGB) angeben!
Er wird keinen Paragrafen angeben. Er schwätzt, darum steht er bei mir schon seit geraumer Zeit auf ignore.