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Auto verkauft, nun Mangel vorhanden

Themenstarteram 22. Februar 2019 um 16:08

Hallo zusammen,

vor 2,5 Monaten habe ich eine gebrauchten Wagen verkauft. Der Wagen war super in Schuss, hat sogar ohne Mängel HU bekommen. Lediglich an der Ölwanne leckte es etwas. Mein Hobbyschrauber und auch der HU Prüfer vermuteten eine Undichtigkeit an der Dichtung der Ölwanne. So habe ich es auch in die Anzeige geschrieben und auf dem Kaufvertrag geschrieben "leichter Ölverlust ist dem Käufer bekannt".

Nun ruft mich grad der Käufer an und sagt, seine Werkstatt hat einen undichten Simmerring diagnostiziert. Und laut seines Anwalts ist meine Aussage, dass das Leck an der Ölwanne vermutet wird, eine klare und definitive Aussage.

Jetzt frage ich mich grad, ob ich der einzige bin, der das Wort "vermutet" als hypothetische Ursache beschreibend deutet, oder ob das wirklich eine unumstößliche Wahrheit aussagt?! Ich denke ja eher, dass der Käufer nach dem letzten Strohhalm greift, um den Schaden repariert zu bekommen.

Danke für eure Meinungen!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@StephanRE schrieb am 7. März 2019 um 13:13:32 Uhr:

...

Wenn es denn tatsächlich auf arglistige Täuschung hinauskommen würde, dann hättest Du ganz andere Probleme (Hohe Geldstrafe ggf. Gefängniss etc.) Dann müsstest Du zwar auch Schadenersatz leisten aber das wäre dann wirklich das allerkleinste Problem.

schwätzt Du hier nur doof daher, weil Dir langweilig ist?

oder gibt es hierfür irgendeine Rechtsgrundlage???

--> wenn Du KEIN Doofschwätzer bist: bitte Paragrafen (im StGB) angeben!

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Das Thema mit "Mängeln nach Verkauf" scheint momentan stark in Mode zu sein bei so Leuten.

Du hast einen privaten Kaufvertrag mit Auschluss von Gewährleistung gemacht?

Dann freundlich alles ignorieren, bis Post von amtlicher Stelle kommt.

Du hast in den Kaufvertrag nur geschrieben das es einen leichten Ölverlust gibt ,aber nicht die Vermutung deines Schraubers oder die vom Tüv ?

Vermutung ist zudem eine Vermutung.Wenn der Käufer es hätte genau wissen wollen hätte er es vor dem Kauf genau prüfen lassen können.Du hast ihn ja schließlich auf den Ölverlust hingewiesen

Ich vermute sein Anwalt hat dazu gar nichts gesagt...

Zitat:

@Vritten schrieb am 22. Februar 2019 um 17:12:50 Uhr:

Du hast einen privaten Kaufvertrag mit Auschluss von Gewährleistung gemacht?

ist in diesem Fall auch egal:

wenn in

Zitat:

dem Kaufvertrag geschrieben [steht] "leichter Ölverlust ist dem Käufer bekannt".

dann ist DIESER Mangel bekannt und somit nicht mal Gegenstand einer eventuellen Gewährleistung ;)

Oh man, da äußert jemand eine Vermutung, was Ursache des Ölverlustes ist, und das soll eine klare und definitive Aussage sein. Gut, dass er nicht die vermutlichen Lottozahlen genannt hat.

Und wenn ich jetzt mal raten darf: Vermutlich war das Auto schon etwas älter, hatte ziemlich viele km auf der Uhr und war zudem preiswert?

Themenstarteram 22. Februar 2019 um 16:33

Das mit der Vermutung stand in der Verkaufsanzeige und im Kaufvertrag wurde natürlich die Gewährleistung ausgeschlossen.

Angeblich hat sein Anwalt im gesagt, die Vermutung sei eine "zugesicherte Eigenschaft"...

Aber danke für die Untermauerung meiner Ansicht der Sache :-)

Themenstarteram 22. Februar 2019 um 16:33

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. Februar 2019 um 17:32:34 Uhr:

Oh man, da äußert jemand eine Vermutung, was Ursache des Ölverlustes ist, und das soll eine klare und definitive Aussage sein. Gut, dass er nicht die vermutlichen Lottozahlen genannt hat.

Und wenn ich jetzt mal raten darf: Vermutlich war das Auto schon etwas älter, hatte ziemlich viele km auf der Uhr und war zudem preiswert?

Baujahr 2007, knapp 150.000 km und hat 2.700€ gekostet.

Ignorieren, bis etwas von einem Gericht kommt. Alles andere ist verschwendete Zeit und gibt graue Haare.

Fast richtig. Wenn jemand - egal ob Anwalt oder Inkassounternehmen - eine Forderung geltend macht, sollte man dem umgehend widersprechen. Reicht ein Einzeiler "weise ich die Forderung als unbegründet zurück".

Andernfalls - weil unbestritten - kann eine Schufa Eintragung erfolgen und das verschlechtert die Kreditwürdigkeit.

Zitat:

@fachwirt10 schrieb am 22. Februar 2019 um 17:33:01 Uhr:

Das mit der Vermutung stand in der Verkaufsanzeige und im Kaufvertrag wurde natürlich die Gewährleistung ausgeschlossen.

Angeblich hat sein Anwalt im gesagt, die Vermutung sei eine "zugesicherte Eigenschaft"...

Aber danke für die Untermauerung meiner Ansicht der Sache :-)

Der Anwalt hat recht aber eben auch nicht.

Der Ölverlust ist defintiv eine zugesicherte Eigenschaft aber genau das ist es eben. Ist genauso aussagekräftig wie: "das Auto ist vermutlich nicht ganz in Schuß wegen der hohen km Leistrung." oder "Es ist vermutlich rot, weil der lack auf der karosserie eben rot ist."

Also absolut nichtssagend.

Ergebniss: Ein Anwalt kann erst ernsthaft tätig werden wenn er etwas konkretes Fordern kann.

Was soll er hier fordern? Alles was dran ist, war ja (laienhaft) bekannt. Also hast Du nix verschwiegen. Arglistige Täuschung (Strafrecht) fällt somit schonmal aus.

Bleibt die Gewährleistung: Die hast Du aber mit dem Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen.

Also hat er nix was er in irgendeiner Form gegen Dich verwenden kann.

Wie immer an dieser Stelle (scheint im Moment "in" zu sein, Autos nachträglich billiger zu wollen)

Enstspannt zurü+cklehenen und ggf. Anrufe Mails etc. geflissentlich ignorieren. Evtl. mit einer Unterlassungsklage drohen. Dann ist Ruhe im Karton.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. Februar 2019 um 17:32:34 Uhr:

Oh man, da äußert jemand eine Vermutung, was Ursache des Ölverlustes ist, und das soll eine klare und definitive Aussage sein. Gut, dass er nicht die vermutlichen Lottozahlen genannt hat.

Und wenn ich jetzt mal raten darf: Vermutlich war das Auto schon etwas älter, hatte ziemlich viele km auf der Uhr und war zudem preiswert?

Heute ist Samstag :

7 15 23 36 38 42 sz 3 :D

Setzen 6 - sind falsch, nur die 15 ist richtig.

War ja auch eine Vermutung :D

Lass den Anwalt mit seinem Mandaten schwätzen. Der ist ja sein Kunde. Privat verkauft ohne Gewährleistung. Auf keinerlei Diskussion einlassen. Als Privatnutzer bist du nicht im entferntesten dafür zuständig irgendeinen Sachverstand bei Autos zu haben. Sonst könntest du ja selbst einen "TÜV aufmachen". Jedwede Vermutungen und Diskussionen würde ich mir sparen. Es ist einfach nicht deine Aufgabe.

Du hast die Infos aus dem TÜV Bericht weiter gegeben. An den Käufer. Du bist weder gewerblich tätig noch ist dir Expertise zu unterstellen. Nur wenn du fahrlässig, dir bekannte gravierende Mängel verschweigst, wäre daraus ein Rechtsanspruch ableitbar. Warte in Ruhe auf das Schreiben eines Gerichtes. Zu 90 % kommt keines.

Der Anwalt will nur Geld verdienen. Ist sein Job.

Ich behaupte: Der war nie beim Anwalt, er hat nur einen Schuss abgesetzt um Geld zu schinden.

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