Auto verkauft mit Mängeln, trotzdem zurücknehmen?
Hallo Leute,
Erstmal hoffe ich das ich die richtige Kategorie gewählt habe, da ich noch ganz neu hier bin.
Nun zu meinem Problem. Ich habe vor ein paar Tagen meinen Opel Astra G Caravan bj. 1999 mit 183000 km verkauft.
Er hatte drei nennenswerte Mängel, die ich dem Käufer auch mitgeteilt habe.
1. Er verliert Öl. Woher das kommt und ob er tropft oder es verbrennt konnte ich nicht sagen weil ich auch nur ein Laie bin.
2. Das Domlager hinten rechts ist ziemlich verschlissen sagte man mir bei dem letzten Werkstatt Check.
3. Als ich eine kleine Panne wegen irgendeinem geplatzten Schlauch hatte musste der adac kommen und hat meinen fehlerspeicher ausgelesen. Der gute Mann sagte mir daraufhin das die lambdasonde defekt sei und die motorkontrollleuchte wohl öfter mal an und wieder aus gehen wird. (so ist es dann auch gekommen)
Als das erzählte ich dem Käufer und er war mit den Fehlern einverstanden. Ich bin ihm im preis auch ein ordentliches Stück entgegen gekommen. Im Kaufvertrag (TÜV Vordruck) haben wir festgehalten: Fahrzeug wird mit Mängeln verkauft.
Heute hat er mich angerufen und gesagt er müsse mit mir reden. Ich bin zu ihm gefahren und er meinte er war in der Werkstatt um die lambdasonde wechseln zu lassen, aber die war anscheinend gar nicht kaputt. Stattdessen erzählte er mir etwas von durchlässigen Kolbenringen oder so, die dafür sorgen das er zuviel Öl verbrennt und kurz vor einem Motorschaden steht. Er wolle sein Geld zurück und das ich das Auto wieder mitnehme. Ich hab ihm gesagt das ich davon ja auch nichts wusste und wir bei der Besichtigung auch gleich einen werkstattcheck gemacht hätten, wenn er das gewollt hätte. Wenn ich gewusst hätte was wirklich los ist, hätte ich das Auto so nie verkauft.
Hat jemand bereits mit sowas Erfahrungen gemacht und kann mir sagen ob da rechtliche Probleme auf mich zukommen?
Ich wäre euch sehr dankbar.
Beste Antwort im Thema
Nicht schon wieder.....
31 Antworten
Also lieber TE den Käse den der Pelican verzapft, nicht glauben 🙂
Geh zur Rechtschutz und zum Anwalt von mir aus wenn du sicher sein willst.
Klüger wäre natürlich gewesen, was von dem Ölverlust in den Vertrag zu schreiben, dann wäre die Nummer mit den Kolbenringen schon im Keim erstickt gewesen.
Wenn du die Mängel, die du weißt, auch in den Vertrag schreibst kann der dir gar nix für Mängel, von denen du nichts weißt.
Eine Gewährleistung über ein Halbes Jahr kannst du wirksam ausschließen, auch wells der Pelican nicht wahrhaben will 🙂
Und übrigens @littlePelican
Bremsen verschleißen nicht durch einen Unfall, auch wenn die Cops das vielleicht behaupten. Sonst müssten ja meine Bremsen nach 4 Runden Nordschleife nach jeder Runde gewechselt werden.
Ich habe mal ein paar Offtopic-Postings bzw. solche im Kontext dazu entfernt 😉
@LittlePelican Klare Ansage an dich: nutze DEINEN Thread für DEIN Problem, aus allen anderen Threads hältst du dein Problem raus, da es dort nicht zur Lösung beiträgt. Twindance hat es dir schon im Guten gesagt, offensichtlich willst du nicht verstehen. Sollte ich irgendwo noch mal themenfremd in einem anderen Thread etwas über dein Problem lesen, dann setzt du hier mal ne Runde aus. Kann doch echt nicht wahr sein...
Gruß Tecci
MT-Moderation
@ TE
Was hat der Käufer für das Auto bezahlt?
ÖAMTC | Kauf-Überprüfung
Die Entscheidungshilfe beim Kauf bzw. das Gütesiegel beim Verkauf.
Wird das vom ADAC auch angeboten.
Damit wären beide Seiten auf der sichern Seite.
http://www.oeamtc.at/portal/oeamtc-kauf-ueberpruefung+2500+1001595
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Zitat:
@dolofan schrieb am 3. Juli 2015 um 09:31:35 Uhr:
Unter der Voraussetzung, dass er die bekannten Mängel auch angegeben hat. Das hat er (leider) in diesem Fall nicht ganz konkret gemacht. Die Formulierung "Fahrzeug wird mit Mängeln verkauft." ist etwas schwammig.Zitat:
@Michael Mark schrieb am 3. Juli 2015 um 08:56:04 Uhr:
Solange du einen Standardvertrag (mit Ausschluss der Gewährleistung etc.) von privat verkauft hast, bist du fein raus.
Inwiefern? Er hat doch die bekannten (!) Mängel angegeben. In den Motor rein gucken kann er ja schlecht.
Privatkauf ist bei älteren Fahrzeugen immer ein Risikospiel für den Käufer. In dem Fall hat er schlicht Pech gehabt.
Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 3. Juli 2015 um 23:50:42 Uhr:
Inwiefern? Er hat doch die bekannten (!) Mängel angegeben.Zitat:
@dolofan schrieb am 3. Juli 2015 um 09:31:35 Uhr:
Unter der Voraussetzung, dass er die bekannten Mängel auch angegeben hat. Das hat er (leider) in diesem Fall nicht ganz konkret gemacht. Die Formulierung "Fahrzeug wird mit Mängeln verkauft." ist etwas schwammig.
Hat er nicht, sondern nur pauschal rein geschrieben "Fahrzeug wird mit Mängeln verkauft".
Diese pauschale Geschichte sehen Gerichte gerne sehr kritisch und als unwirksam, weil es am Ende ein Freibrief für den Verkäufer darstellt.
Trotzdem dürfte es für ihn gut gehen, da er klar die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat und eine arglistige Täuschung ihm nicht nachzuweisen sein wird. Also selbst wenn das als unwirksam angesehen wird, ist da nichts zu holen
Denn womit soll der Käufer kommen?
Der kann sagen, dass der TE von dem jetzigen Schaden nichts gesagt hat ... dann muss er aber die arglistige Täuschung nachweisen. Er kann sagen, er hat davon etwas gesagt, dann ist es aber kein Mangel mehr ...
Am Ende wird der TE vor Gericht gewinnen.