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Auto verkauft mit Mängeln, trotzdem zurücknehmen?

Themenstarteram 2. Juli 2015 um 21:56

Hallo Leute,

Erstmal hoffe ich das ich die richtige Kategorie gewählt habe, da ich noch ganz neu hier bin.

Nun zu meinem Problem. Ich habe vor ein paar Tagen meinen Opel Astra G Caravan bj. 1999 mit 183000 km verkauft.

Er hatte drei nennenswerte Mängel, die ich dem Käufer auch mitgeteilt habe.

1. Er verliert Öl. Woher das kommt und ob er tropft oder es verbrennt konnte ich nicht sagen weil ich auch nur ein Laie bin.

2. Das Domlager hinten rechts ist ziemlich verschlissen sagte man mir bei dem letzten Werkstatt Check.

3. Als ich eine kleine Panne wegen irgendeinem geplatzten Schlauch hatte musste der adac kommen und hat meinen fehlerspeicher ausgelesen. Der gute Mann sagte mir daraufhin das die lambdasonde defekt sei und die motorkontrollleuchte wohl öfter mal an und wieder aus gehen wird. (so ist es dann auch gekommen)

Als das erzählte ich dem Käufer und er war mit den Fehlern einverstanden. Ich bin ihm im preis auch ein ordentliches Stück entgegen gekommen. Im Kaufvertrag (TÜV Vordruck) haben wir festgehalten: Fahrzeug wird mit Mängeln verkauft.

Heute hat er mich angerufen und gesagt er müsse mit mir reden. Ich bin zu ihm gefahren und er meinte er war in der Werkstatt um die lambdasonde wechseln zu lassen, aber die war anscheinend gar nicht kaputt. Stattdessen erzählte er mir etwas von durchlässigen Kolbenringen oder so, die dafür sorgen das er zuviel Öl verbrennt und kurz vor einem Motorschaden steht. Er wolle sein Geld zurück und das ich das Auto wieder mitnehme. Ich hab ihm gesagt das ich davon ja auch nichts wusste und wir bei der Besichtigung auch gleich einen werkstattcheck gemacht hätten, wenn er das gewollt hätte. Wenn ich gewusst hätte was wirklich los ist, hätte ich das Auto so nie verkauft.

Hat jemand bereits mit sowas Erfahrungen gemacht und kann mir sagen ob da rechtliche Probleme auf mich zukommen?

Ich wäre euch sehr dankbar.

Beste Antwort im Thema

Nicht schon wieder.....

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31 Antworten
am 2. Juli 2015 um 22:14

"Fahrzeug wird mit Mängel verkauft" ist schon fast ein Freibrief für den Käufer, besser du hättest die Mängel genau angegeben (wie du es hier geschrieben hast). Denn als Mangel könnte der Käufer jetzt behaupten, er wüsste nur von dem Domlager, was für kleines Geld leicht zu wechseln wäre

am 3. Juli 2015 um 3:54

Zitat:

@Usholika schrieb am 2. Juli 2015 um 23:56:34 Uhr:

Hallo Leute,

Erstmal hoffe ich das ich die richtige Kategorie gewählt habe, da ich noch ganz neu hier bin.

Nun zu meinem Problem. Ich habe vor ein paar Tagen meinen Opel Astra G Caravan bj. 1999 mit 183000 km verkauft.

Er hatte drei nennenswerte Mängel, die ich dem Käufer auch mitgeteilt habe.

1. Er verliert Öl. Woher das kommt und ob er tropft oder es verbrennt konnte ich nicht sagen weil ich auch nur ein Laie bin.

2. Das Domlager hinten rechts ist ziemlich verschlissen sagte man mir bei dem letzten Werkstatt Check.

3. Als ich eine kleine Panne wegen irgendeinem geplatzten Schlauch hatte musste der adac kommen und hat meinen fehlerspeicher ausgelesen. Der gute Mann sagte mir daraufhin das die lambdasonde defekt sei und die motorkontrollleuchte wohl öfter mal an und wieder aus gehen wird. (so ist es dann auch gekommen)

Als das erzählte ich dem Käufer und er war mit den Fehlern einverstanden. Ich bin ihm im preis auch ein ordentliches Stück entgegen gekommen. Im Kaufvertrag (TÜV Vordruck) haben wir festgehalten: Fahrzeug wird mit Mängeln verkauft.

Heute hat er mich angerufen und gesagt er müsse mit mir reden. Ich bin zu ihm gefahren und er meinte er war in der Werkstatt um die lambdasonde wechseln zu lassen, aber die war anscheinend gar nicht kaputt. Stattdessen erzählte er mir etwas von durchlässigen Kolbenringen oder so, die dafür sorgen das er zuviel Öl verbrennt und kurz vor einem Motorschaden steht. Er wolle sein Geld zurück und das ich das Auto wieder mitnehme. Ich hab ihm gesagt das ich davon ja auch nichts wusste und wir bei der Besichtigung auch gleich einen werkstattcheck gemacht hätten, wenn er das gewollt hätte. Wenn ich gewusst hätte was wirklich los ist, hätte ich das Auto so nie verkauft.

Hat jemand bereits mit sowas Erfahrungen gemacht und kann mir sagen ob da rechtliche Probleme auf mich zukommen?

Ich wäre euch sehr dankbar.

Hallo und nen schönen Sommertag. Die Erfahrung habe ich leider gemacht , mir wurde wissentlich ein schwerer Unfall verschwiegen , faktisch ging es darum einen verunfallten Wagen zu kaufen , ihn notdürftig herzurichten , und dann mit fast fünffachem Preis einem ahnungslosen Käufer , ja so kann man sagen , "anzudrehen ". Dabei scherte sich der Verkäufer einen Dreck um Menschenleben , nicht nur um das des Käufers sondern auch um das anderer Verkehrsteilnehmer. Er log nicht nur mich sondern auch die Strafverfolgungsbehörden an , meine Anwältin hat ihm Gelegenheit zur Nachbesserung mit Fristsetzung gegeben , er hat die Frist verstreichen lassen ohne sich überhaupt zu melden , sie hat den Kaufvertrag gewandelt jetzt läuft das Verfahren zur zwangsweisen Rücknahme des Fahrzeuges . Der Verkäufer war Nichts weiter als ein Krimineller , der der Ukraine kam. Sowas btreibt er offensichtlich bandenmäßig mit seinem nicht minder kriminellen Bruder . Wenn er nicht mit ner drakonischen Strafe ein für Allemal aus dem Verkehr gezogen wird , dann macht er immer schön so weiter . Gruß von Detlev !

Übrigens Mängel von Denen Du weißt müssen zwingend im Kaufvertrag stehen . Wenn ein Käufer den unterschreibt nimmt er sie zur Kenntnis und Du bis aus der Haftung , natürlich nur für Mängel die im Kaufvertrag stehen , nicht für welche die binnen 6 Monaten nach dem Kauf auftreten .

Nicht schon wieder.....

am 3. Juli 2015 um 5:24

Ist der Bildungsresistent? Ich suche doch nicht jedes mal sein Kommentar da raus

Leute, schiebt eure alten bloss in die Presse....wenn ich hier immer mitlese ...ich hab schon viele Autos ge und verkauft in meinem Leben, da hab ich die letzten 36 Jahre wohl immer verdammt Dusel gehabt

Diese Vollkasko Mentalität heutzutage geht mir sowas auf den Geist....

Der Käufer von dem Opel könnte mich mal.....lass dich bloss auf nix ein

Gruss aus Kassel

@LittlePelican

Du hast doch deinen Thread, indem nur DEIN Fall besprochen wird. Warum zum Kuckuck musst du jeden anderen Thread mit deinem unglaubwürdigen Mist zukleistern ("Bremse wegen Wildunfall verschlissen") und dann auch noch Unwahrheiten verbreiten.

Du erzählst zwar immer, dass der "Betrüger" richtig zahlen muss. Schon mal dran gedacht, dass bei ihm nichts zu holen ist? :D

Back to Topic:

Steht im Kaufvertrag explizit, welche Mängel beim Kauf bereits vorhanden waren?

Hallo

Zu solchen Verkäufen mit Mängeln (ob im Vertrag angegeben oder nicht) wurde hier schon viel geschrieben. Einfach mal die Suche anwerfen.

Solange du einen Standardvertrag (mit Ausschluss der Gewährleistung etc.) von privat verkauft hast, bist du fein raus.

Viele Grüße

Michael Mark

Zitat:

@trouble01 schrieb am 3. Juli 2015 um 06:54:10 Uhr:

Nicht schon wieder.....

Wollte ich auch gerade schreiben. :(

Gruß Metalhead

Zitat:

@Michael Mark schrieb am 3. Juli 2015 um 08:56:04 Uhr:

Solange du einen Standardvertrag (mit Ausschluss der Gewährleistung etc.) von privat verkauft hast, bist du fein raus.

Unter der Voraussetzung, dass er die bekannten Mängel auch angegeben hat. Das hat er (leider) in diesem Fall nicht ganz konkret gemacht. Die Formulierung "Fahrzeug wird mit Mängeln verkauft." ist etwas schwammig.

Zitat:

@dolofan schrieb am 3. Juli 2015 um 09:31:35 Uhr:

Die Formulierung "Fahrzeug wird mit Mängeln verkauft." ist etwas schwammig.

Ich halte die Formulierung sogar für Kontraproduktiv (klingt nach "ich weiß mehr als ich gesagt habe und will fein raus sein ohne daß der Käufer was weiß").

Zu den durchlässigen Kolbenringen (kommt überproportional viel Abgas aus der Öleinfüllöffnung?)

Gruß Metalhead

Themenstarteram 3. Juli 2015 um 8:12

Erstmal danke für eure schnellen Antworten. Finde ich echt super.

Die suchfunktion habe ich auch benutzt und schon einiges gefunden, aber alle fälle weichen doch ziemlich voneinander ab deshalb habe ich einen eigenen Beitrag geschrieben ??

Jetzt wo ihr es so sagt fällt mir auch auf das die Beschreibung "Fahrzeug mit Mängeln verkauft" nicht optimal war. Ich dachte es reicht, da ich ihm die Mangel alle mündlich aufgezählt habe. Anscheinen etwas zu einfältig von mir.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 3. Juli 2015 um 09:40:39 Uhr:

Ich halte die Formulierung sogar für Kontraproduktiv (klingt nach "ich weiß mehr als ich gesagt habe und will fein raus sein ohne daß der Käufer was weiß").

Zu den durchlässigen Kolbenringen (kommt überproportional viel Abgas aus der Öleinfüllöffnung?)

Gruß Metalhead

Das mit den Kolbenringen wurde erst durch ihn in der Werkstatt festgestellt, mir ist aber nicht besorgniserregendes aufgefallen als ich ihn noch hatte.

Ich werde mal mit meiner Rechtsschutzversicherung in Kontakt treten das ich einfach mehr weiß.

Danke nochmal an alle

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