Auto verkauft-->Klage?
Mahlzeit mich rief heute der Käufer meines Autos an und meinte ich hätt eihn über sOhr gehauen etc.
Also es geht um meinen Ford Escort BJ91 128500Km
Ich habe ihn über mobile.de angeboten, er kam vorbei, hat sich die Kiste angeschaut, ich habe ihm alles erzählt was ich wusste! Jetzt 1Woche später ruft er an das Getriebe gibt bald den Geist auf, er verklagt mich! Ich meine wie will er mich verklagen? Ich habe nen Vertrag in der Hand wo drauf steht, dass ich keine Garantie gebe.....
Was meint ihr dazu?
MFG
S.Schuett
38 Antworten
Hast du schon mal darüber nachgedacht den Sch... ein ende zu machen, den Wagen zurück zu nehmen und ihn einfach noch einmal zu verkaufen?
Ich denke auch nicht, dass der käufer dolle Aussichten auf Erfolg hat, aber wird auf jeden fall 'ne stressige Angelegeheit werden.
Du musst ja keine Garantie übernehmen und egal was er über den Wagen herrausfindet, du musst nur glaubhaft machen, dass du das nicht gewusst hast.
Ansonsten könnte man dir die Unterschlagung von Mängeln vorwerfen...
Aber wie gesagt, kann ein langwiriger Prozess werden.
Im übrigen hatte ich mal nen Fiesta.. da hat das Getriebe beim vorwärtsfahren Geräsuche gemacht wie normale Autos im Rückwärtsgang... und er fuhr jahrelang so ;-)
Gruß
Tobi
Auf keinen Fall das Auto zurücknehmen, wenn du die Garantie ausgeschloßen hast kann nichts passieren.
Wenn zweifel sind mal einen Anwalt fragen.
Wenn das Auto zurückgenommen wird ist ein Besitzer mehr eingetragen und man kann das Auto nur noch schlechter verkaufen außerdem wirkt sich das auch wieder auf den Preis aus.
Man man was für eine Flut an Antworten, aaalso es war "nur" ein Anwaltsschreiben. Noch keine Kostenaufstellung dabei, nur eine Aufforderung, dass ich das Auto zurücknehmen solle und ihm 580Euro aushändigen!
Der Kaufvertrag beinhaltet ausschluss von Garantie sowie auch Sachmängelhaftung. Dieses Ding von mobile.de halt!
Habe mich entschlossen einen Brief zurückzuschicken, dieser sieht so aus
Antwort auf ihr Schreiben vom 09.02.2006 So****/Schütt
Sehr geehrter Herr Ba**, hiermit möchte ich zu den von ihnen genannten Vorwürfen Stellung beziehen. Zunächst möchte ich auf den „Lagerschaden“ im Getriebe eingehen. Ihr Mandat hatte die Möglichkeit eine Probefahrt zu tätigen oder ggf. eine Werkstatt im Ort zu Rate zuziehen. Da ihm oder Herr Ha***, ein Bekannter ihres Mandanten, scheinbar aus eigener Kraft, plötzlich 4 oder 5 Tage nach dem Kauf aufgefallen ist, dass ein „Lagerschaden“ vorliegt, hätte er dieses Problem wahrscheinlich, während einer Probefahrt, erkannt und ein Kauf wäre eventuell ausgeblieben. Mir hingegeben ist bei 14500 KM mit dem Ford, als Leihe, ein Schaden im Getriebe nicht aufgefallen. Außerdem bin ich überzeugt, falls das Auto noch in dem Zustand ist indem ich es verkaufte, dass das Getriebe weitere 2Jahre halten würde. Allerdings möchte ich Fahr- und Schaltfehler, ihres Mandanten nicht ausschließen.
In ihrem Schreiben erwähnen sie weiter einen erheblichen Ölverlust, ich habe ihren Mandanten, vor dem Kauf, darauf hingewiesen, dass der Ford etwa 1L Öl auf 1000KM benötigt, bevor dieser Antworten konnte , fiel der mitangereiste Herr Ha*** ins Gespräch und befand, nach seinem fachmännischem Wissen, dieses für normal. Ein Ölverlust darüber hinaus bestand definitiv nicht.
Außerdem beschreiben sie ein faustgroßes Loch, im hinteren Längsträger, auf der rechten Seite. Davon mal abgesehen, dass ich als Leihe, nicht im leisesten eine Ahnung habe, wo sich dieser befindet oder welche Funktion dieser am Auto hat, verbrachte ich die Zeit mit meinem Ford meistens nicht mit Mängelsuche , sondern doch eher sitzend IM Auto. Darüber hinaus finde ich es unheimlich interessant, dass diese „Werkstatt“ den Ford als gefährlich einstuft , da dieses Auto im Juni 2005 noch ohne Mängel die Hauptuntersuchung bestand. Das würde ja bedeuten, dass ich mich in den letzten Monaten in ständiger Lebensgefahr befand.
Darüber hinaus hat keine, wie von ihnen umschriebene, so genannte Anpreisung stattgefunden, ich habe lediglich, aus reiner Freundlichkeit, einen kleinen Lebenslauf des Autos erstellt, da ich persönlich, als Käufer, es sehr interessant finde was in letzter Zeit mit dem Objekt der Begierde, in diesem Fall der Escort, angestellt wurde. Aus meinem Rausch der Freundlichkeit heraus habe ich ihrem Mandanten, kostenlos, ein Reparaturleitfaden für Hobbyschrauber und , wie in meinem Fall, die es noch werden wollen, überlassen. Dieser Leitfaden kostet im Handel etwa 20Euro. Ich bin überzeugt, dass man mir in meinem Verhalten als Verkäufer, keine böswillige oder arglistige Hintergedanken vorwerfen kann.
Zum Schluss möchte ich noch kurz den Widerspruch der Kilometerzahlen aufklären. In dem rechtsgültigen Kaufvertrag steht eine Gesamtfahrleistung von 128500KM, falls sie den rechtsgültigen Kaufvertrag mit meiner Unterschrift vorliegen haben , müsste ihnen dieses bekannt sein. Ansonsten reicht ein Blick auf den Kilometerstand im Auto, dieser würde belegen, dass der ihnen vorliegende Kaufvertrag nicht der ist, den ich Herr So*** übergeben habe, oder das Herr Som***sich in dieser kurzen Zeit mit dem Ford 7000KM in Gefahr begeben hat.
Zusammenfassend möchte ich noch mal betonen, dass ich keinen vernünftigen Grund erkennen kann, warum ich den Ford Escort zurücknehmen sollte. Falls es wirklich zu einer Einladung vor Gericht kommen sollte, freue ich mich, diesen Fall meiner ADAC Rechtschutzversicherung zu melden.
Mit freundlichem Gruß
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MFG
Schueddi
habe das nicht alles verfolgt hier... 7000km differenz seit kaufvertrag? Wie kann dem anwalt einer falscher kaufvertrag vorliegen - das klingt ja sehr interessant. Da scheinen wirklich welche auf dummfang zu gehen.
Streitwert 580,- euro - was kann man denn dafür überhaupt verlangen? einen gegenstand der so ausschaut wie ien auto und mit dem man fahren kann..
soll der depp doch klagen, ich sehe hier keine chance auf rücknahme
gruß
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Davon mal abgesehen, dass ich als Leihe, nicht im leisesten eine Ahnung habe, wo sich dieser befindet oder welche Funktion dieser am Auto hat, verbrachte ich die Zeit mit meinem Ford meistens nicht mit Mängelsuche , sondern doch eher sitzend IM Auto
oder
Mir hingegeben ist bei 14500 KM mit dem Ford, als Leihe, ein Schaden im Getriebe nicht aufgefallen. Außerdem bin ich überzeugt, falls das Auto noch in dem Zustand ist indem ich es verkaufte, dass das Getriebe weitere 2Jahre halten würde.
sowas würde ich weglasen bzw etwas anderst ausdrücken!
ne aber wie im zitat steht..... sowas würde ich weglassen das kommt nicht so gut rüber.... bin laie weiß eh von nix und selbst wenn ich es gewusst hätte ich bin ja laie und weiß von nix :-D
du hast tüv bekommen somit scheinte ja alles ok gewesen zu sein.. wie lange hatt er noch tüv? um ein jahr ca oder sowas?! wenn man davon ausgeht das vbeim tüv noch kein loch drin war..... rostet es in einem jahr nich auf ein faustgroßes loch auf...... naja der ge´gner wird sich freuen.... nich nur die 580 euro fürs auto, ne dazru wird noch seine Anwaltskosten kommen.. dann wohl nocch gerichtskosten UND wenn du dir auch nen Anwalt genommen hast versich ihm deine kosten auch aufzubrummen. wenn du arbeitest wirst du noch nen tag freimachen müssen für gericht..... hast kein auto perat und musst mim Bus fahrern etc.. all das muß er dann auch zahlen.... so hab ichs damals auch gemacht.. die summe wurde so hoch das er nur in raten zahlen konnte.... was er nach na zeit nicht mehr machte und dann MUßte er es aufeinmal bezahlen 🙂
Danke für die Antworten.. also das mit Laie hab ich schon im original Brief geändert! Ist mir beim späteren durchlesen bereits aufgefallen... nobody is perfect^^
Der Wagen hat noch Tüv bis 06/07!! Kann mir nicht vorstellen, das die Kiste plötzlich so kaputt ist..
MFG
Schueddi