Auto verkauft-->Klage?

Ford Escort Mk7 (GAA, GAL, GAL 4, ALL, AVL)

Mahlzeit mich rief heute der Käufer meines Autos an und meinte ich hätt eihn über sOhr gehauen etc.
Also es geht um meinen Ford Escort BJ91 128500Km
Ich habe ihn über mobile.de angeboten, er kam vorbei, hat sich die Kiste angeschaut, ich habe ihm alles erzählt was ich wusste! Jetzt 1Woche später ruft er an das Getriebe gibt bald den Geist auf, er verklagt mich! Ich meine wie will er mich verklagen? Ich habe nen Vertrag in der Hand wo drauf steht, dass ich keine Garantie gebe.....
Was meint ihr dazu?
MFG
S.Schuett

38 Antworten

Wie eigentlich alle anderen bin ich der meinung dass du dir keine Sorgen machen brauchst. Woher hättest du denn wissen sollen was die Geräusche bedeuten? Dazu müsste man schon ausgebildeter (Ford)-Mechaniker sein mit viel Erfahrung.

^null chancen hat er

ausschluss der sachmängelhaftung sagt schon alles.. ausgenommen betrug.. heist du hättest z.b genau wissen müssen das es einen schweren defekt hat und würdest aber z.b (hier zählt auch mündlich..wenn es dafür zeugen gibt) zusichern das,das kfz in ordnung ist.
was ja in deinem fall nicht so ist.. bzw von einem leihen kann man ja nicht erwarten jedes rauschen brummen knattern.. gleich als "unnormal" und als ein defekt zu erkennen..

genau diesen fall hatte ich auch einmal..
habe einen ford scorpio automatic gekauft.. bei der probefahrt merkte ich das er nicht richtig schaltet...der verkäufer meinte man müsste an dem getriebe jediglich die bänder nachstellen .. bei seiner werkstatt würde er dafür ca. 50 euro bezahlen.. was soll ich sagen.. war bei 2 ford werkstätten bei beiden wurde mir gesagt bei diesem modell gäbe es nichts zum einstellen.. und wenn es ein anderer wäre und man könnte was einstellen würde es ca. 200 euro kosten..

naja habe für den wagen 750 € bezahlt.. bin dann auf die suche nach einem re gegangen.. erst der 4 ! hat sich der sache angenommen.. weil der streit wert zu nieder sei.. nun ja der verkäufer ist einfach nicht auf die forderungen vom re eingegangen.. und ich hatte noch obendrein um die 140 € re gebühren zu zahlen...
obwohl es in diesem fall betrug war.. sind die kosten drum herrum einfach zu hoch..
der re hätte zwar meine forderung gerichtlich durchsetzen können aber ich hätte die ganze kosten erst mal im voraus bezahlen müssen und dann darauf hoffen das bei dem typ überhaupt was zu holen ist. 🙁

ich konnte die kiste dann für 400 noch verkaufen.. tja aus fehler lehrnt man 🙂

Escort verkauf

Hallo also nach eigenen erfahrungen kann ich dich guten wissens beruigen lass ihn ruig labern denn du bist Privatverkäufer und in so einem Fall bekommst du bei jedem Gericht auf der Welt recht,denn aus eigenen erfahrungen weis ich das ich sogar selbst bei einem Händler kein Recht bekommen habe wobei ich im recht war ist aber eine andere und lange geschichte,also leg die Füsse hoch und lasse es dir mit den 500 euro gut gehen,bis dann.

Hier mal aus der Sicht eines Käufers, der ein solches Auto gekauft hat:

Im Juni 2005 kauften wir einen Escort MK6 XR3i. Kaufpreis 1500 Euro. Bekannte Mängel waren blanke Kupplung und ein defektes Radlager, sonst unfallfrei. So weit, so gut. Oder schlecht. Nach dem Wechsel des Radlagers ging kurze Zeit später das andere kaputt. Okay, ich hätte besser gleich beide getauscht. Beim Wechseln fiel allerdings auf, das rechts beide Federn in 4-5 Teile gebrochen waren. Bei Bogysoft neue Federn bestellt, und beim Einbau stellte sich raus, das VR die Feder falsch herum eingebaut war. Zwischenzeitlich habe ich den Auspuff verloren, eine Antriebswelle hat sich verabschiedet, diverse Elektronikprobleme, Querlenker neu, Neue Räder (eine Felge war krumm) und jetzt im Moment steht er mit Zylinderkopfschaden nutzlos vorm Haus herum. In anbetracht der Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten habe ich davon abgesehen, das Mädchen zu verklagen, denn sie selbst konnte nicht wissen, was so alles im Nachhinein kaputtgehen konnte, das hat mir auch mein RA gesagt. Also denke ich, hat der Threadersteller nichts zu befürchten.

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Moin, du hast also quasi richtig Pech gehabt! Aber so ist das ..kaufst du von Privat kannste Glück haben oder nur Scheisse erleben! Wenn ich mir ein Auto über 2500Euro kaufe würde ich damit zur Dekra fahren und mal drunter schauen! Die machen das für 50E!

MFG
Schueddi

Na ja, zur Zeit ist bei mir Flucht nach vorn angesagt. Quasi endlich mal wieder ein Auto zum schrauben. Ist zwar reichlich unvernünftig, bei meinem ex Polo G40 bin ich jedoch, was Reparaturen angeht, reichlich ausgehungert. Aber wer sein Auto liebt, der investiert gerne ml den einen oder anderen Euro mehr. Da ich alles selbst mache, weiss ich dann auch was gemacht wurde, und wie es gemacht wurde... Also ist es für mich nicht weiter tragisch, auch wenn's manchmal ärgerlich ist. Nicht das ich mich über diese Rumpelkiste gefreut hätte, aber sowas verbindet eben das Auto mit seinem Besitzer.

Nur das gehört jetzt leider alles nicht mehr zum Thema, ich sage nur, das ICH wegen so einer Kleinigkeit wie Geräusche aus einem alten Getriebe niemanden verklagen würde, das wäre absolut sinnlos. So ein Getriebe ist ausserdem relativ zügig getauscht, habe für meinen Scirocco ein Schnäppchen gemacht: 1,99Euro (plus Versand), also es geht auch günstig, man muss nur die Augen aufhalten.

So nun ist es amtlich, habe heute die Klageschrift bekommen! Werde morgen mal Auszüge davon hier preisgeben!

MFG
Schueddi

kurzer bericht meiner erfahrung mit solchen angelegenheiten!

ich habe vor 3 jahren meinen 84!!!!! chevy G20 verkauft mit nem adac kaufvertrag auch von mobile was soll ich euch sagen keule ist genau bis um die ecke gekommen da platzte ihm die das getriebe (ich schwöre das hat kein geräusch gemacht nix) !!!
keule kam also 10 minuten später zurück und wollt seine kohle wieder haben , ich ihm gesagt mit fingerzeig auf den kaufvertrag nix mit zurück nehmen keine garantie keine rücknahme, schliesslich het er ne probefahrt gemacht(90 minuten) und da war alles ok.
er zum anwalt ich nen brief bekommen ich zum anwalt er nen brief bekommen kurze zeit später post vorm gericht , antreten bitte ich mit anwalt dahin und was soll ich euch sagen 10 minuten später hatte keule verloren.

also mach dir mal keine sorgen dir passiert ganix und bei mir war der streitwert des getriebes 4000 euro plus der kaufpreis von 5000 euro
greetz tom

Naja...mal schauen wie es kommt...hier ein paar Auszüge aus dem Brief:
...Nach einer Untersuchung in einer Werkstatt wurden folgende Mängel herausgestellt, dass Getriebe hat einen Lagerschaden und erheblichen Ölverlust, außerdem ein faustgroßes Loch im hinteren Längsträger. Das Fahrzeug ist verkehrsuntauglich von als gefährlich eingestuft........(-Das Auto hat garantiert kein Öl verloren, habe immer auf dem selben Parkplatz gestanden und dort war auf dem Untergrund nie was zu sehen, von dem Loch wusst ich nix, sitze ja meistens im Auto und nicht unter. Ja und woher sollte ich bitte wissen das dat Getriebe nen Lagerschaden hatte?Zickte nich rum und tat seine Arbeit-)...........ihre Anpreisung der Ausrüstung und Reparaturdurchführungen ist wiedersprüchlich...ÖLwechsel bei 122000KM....Gesamtfahrleistung 121500KM...(- Ich weiss zwar nicht wat der da rum korrigiert hat im Kaufvertrag, aber in meiner Kopie steht 128500, deutlich zu lesen-)......da sie versuchen unseren Mandanten arglistig zu täuschen,fordern wir den Betrag von 580Euro zurück, falls sie dieser Sache nicht nachkommen, werden wir weiter ermitteln und ggf. es dem Staatsanwalt übergeben.

Joar das wäre alles....kein §, keine Gesetzesauszüge nix..nur son 0-8-15 Schreiben mit Rechtschreibfehler und mit einer , für einen Anwalt, 4711 Formulierung^^

MFG
Schueddi

solchen mist auf einem haufen hab ich ja schon lange nich mehr gelesen dann würde ich dir mal folgendes vorschlagen
auf zu deinem anwalt und ne gegenanzeige wegen versuchten betruges und dokumenten fälschung stellen meistens reicht aber wenn dein anwalt das androht
greetz tom

Zitat:

Original geschrieben von schuett-master


Naja...mal schauen wie es kommt...hier ein paar Auszüge aus dem Brief:
...Nach einer Untersuchung in einer Werkstatt wurden folgende Mängel herausgestellt, dass Getriebe hat einen Lagerschaden und erheblichen Ölverlust, außerdem ein faustgroßes Loch im hinteren Längsträger. Das Fahrzeug ist verkehrsuntauglich von als gefährlich eingestuft........(-Das Auto hat garantiert kein Öl verloren, habe immer auf dem selben Parkplatz gestanden und dort war auf dem Untergrund nie was zu sehen, von dem Loch wusst ich nix, sitze ja meistens im Auto und nicht unter. Ja und woher sollte ich bitte wissen das dat Getriebe nen Lagerschaden hatte?Zickte nich rum und tat seine Arbeit-)...........ihre Anpreisung der Ausrüstung und Reparaturdurchführungen ist wiedersprüchlich...ÖLwechsel bei 122000KM....Gesamtfahrleistung 121500KM...(- Ich weiss zwar nicht wat der da rum korrigiert hat im Kaufvertrag, aber in meiner Kopie steht 128500, deutlich zu lesen-)......da sie versuchen unseren Mandanten arglistig zu täuschen,fordern wir den Betrag von 580Euro zurück, falls sie dieser Sache nicht nachkommen, werden wir weiter ermitteln und ggf. es dem Staatsanwalt übergeben.

Joar das wäre alles....kein §, keine Gesetzesauszüge nix..nur son 0-8-15 Schreiben mit Rechtschreibfehler und mit einer , für einen Anwalt, 4711 Formulierung^^

MFG
Schueddi

Die Klageschrift wird von Amts wegen durch das Gericht an dich zugestellt. Das was du vor dir hast *könnte* höchstens ein Schreiben des gegnerischen RAs sein.

*Könnte* deswegen, da die Orthographie eher auf einen 1-€-Jobber als auf einen Juristen hindeutet. So setzt kein RA ein Schreiben auf.

Ist denn der Name des RA oder eine von der Käuferadresse abweichende Abesnderadresse genannt? Wenn ja, dann würde ich mal recherchieren und bei Zweifeln bei der zuständigen RA-Kammer nachhaken.

Es gibt für solche Fällen einen netten Straftatbestand in § 132a I Nr. 2 StGB. Dafür interssiert sich dann auch die StA ;-)

lol, was für ein lächerlicher wisch. Den hat garantiert er oder nen kumpel von ihm selbst aufgesetzt. Entweder ignorieren oder zum gegenschlag ausholen. Vielleicht holst du sogar noch ne schöne strafe für ihn raus 🙂

jetz mal gaaanz langsam !!!

was hast du nun genau ?

einen anwaltsbrief oder wirklich eine klageschrift vom zuständigen amtsgericht ??

mfg
bertel

Hallo Schuettmaster,

Das ist nix anderes als Säbelgerassel.
Der hat ein 14 Jahre altes Auto gekauft, das er sich in aller Ruhe und mit Sachverstand hat anschauen können.
Notfalls kann man auch bei der Dekra oder ähnlich für ein paar EUR einen Check machen lassen.

Wenn er unterschrieben hat: Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, hat er halt Pech gehabt.
Schau dich mal im WWW ein bisschen um und dann bist du anschließend ein Rechtsexperte.
Und für 500.- EUR oder was das Auto gekostet hat ist ein Super-Gau für dich eh nicht möglich.
Natürlich wird ihm jeder Anwalt in Zeiten knapper KAssen recht geben. Nur das Geld wäre bei der DEKRA besser angelegt gewesen, vor allem hätten die das ein oder andere gefunden, was sowieso den Preis gedrückt hätte.

Und im übrigen ist ein Anwaltsschreiben noch lange keine Klageschrift. 'Ich weiß nicht, ob eine Anrufung vom Amtsgericht den Kläger auch schon Gebühren kostet.
Beim Landgericht zahlt der Kläger nämlich schon e.inen ordentlichen Batzen im voraus.

Wenn du ein reines Gewissen hast, schreib dass dem Rechtsverdreher und weise auch gleichzeitig die Kostennote zurück, die er ja mit Sicherheit mitgeschickt hast.

Habe auch mal einen bitterbösen Brief vom Anwalt bekommen. Ging um Reiserecht. Anwalt lallte: Lt. geltendem Recht bla,bla,bla, haben sie nicht bla, bla,bla, darum fordern wir sie zur Rückzahlung des Reisepreises bla, bla, bla bis zum bla,bla,bla.

Habe ihm dann zurückgeschrieben, dass ich ihn nicht beauftragt hätte und damit ihn auch nicht bezahlen würde.
Und außerdem wüßte ich nix davon ,dass so ein Gesetz auf diesen Vorgang zutreffend wäre (Wohlwissend aber nicht alles gleich beim ersten Schreiben verratend).
Siegessicher kam dann die Antwort zurück:
Es stimmt, dass ich keinen Auftrag erteilt hätte, aber als "zurecht Beschuldigter" müßte ich die Kosten tragen. Den Inhalt des Paragraphen mit der Nr. so und so sollte ich mal studieren um dann festzustellen, dass der Vorwurf zu Recht bestehen würde und ich jetzt auf der Stelle zahlen sollte.

Auf diesen Brief habe ich dann geantwortet. Ein Paar Paragraphen genannt und bla, bla, bla.

Zitat:

Wenn Sie mal den §... von vorne lesen würden, können Sie leicht erkennen....(Sollten Sie es nicht finden, werde ich Ihnen den Paragraphen gerne nennen......
Der nächste Punkt, den Sie nicht zu wissen scheinen, ist das Vorgehen und die Zuständigkeiteen bei einer Anfechtung, die Ihrem Schreiben zu Grunde liegen dürfte. Dies ist eindeutig gesetzlich geregelt (Sollten Sie es nicht finden, werde ich Ihnen den Paragraphen gerne nennen).....

Antwort 2 Tage später (die scheinen ja nix anderes zu tun zu haben):

Zitat:

....Im übrigen muss ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen vertretenen Rechtsansichten bedauerlicherweise nicht im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen und der höchstrichterlichen Rechtssprechung steheh. Ihnen sollte bekannt sein, dass das Reisevertragsrecht mit Inkrafttreten.....am 24. Juli 2001 gravierende Änderungen erfahren hat, auf welche ich bereits..... hingewiesen habe.....

Sollten Sie Ihren (Zahlungs-)Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, werde ich die aufgezeigten rechtlichen Schritte gegen Sie einleiten....

Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass mir beim Formulieren des Antwortschreibens fast einer abgegangen wäre:

Zitat:

.......Ich kenne dieses Gesetz sehr gut. Hätten Sie es wie von mir schon mehrfach angeregt, gewissenhaft gelesen, wäre Ihnen Sicherlich aufgefallen, dass es ab 31.08.01 Gültigkeit besitzt, der Vertrag zwischen mir und Ihrer Mandantschaft aber schon am 06.8.01 geschlossen wurde. Also sind Ihre ganzen Forderungen vor Gericht aus meiner Sicht haltlos und daher zahlen wir nichts.
Vielleicht holen Sie Ihr Honorar von Ihren Auftraggebern, die Sie aus meiner Sicht leider nicht umfassend und zu Ihrem Vorteil beraten haben.

Seitdem habe ich nix mehr von denen gehört.

Hallo

Beim meinem Autoverkauf hatte ich auch solche Probleme wegen was anderem. Hatte mit einem Anwalt gesprochen der sich den Kaufvertrag durchgelesen hat und er sagte mir das nichts passieren könne weil ich den Kaufvertrag unter ausschluß jeglicher Garantie bzw. Schmangelhaftung gemacht habe ( gekauft wie gesehen). Hätte ich dies nicht gemacht hätte der Käufer mich verklagen können weil man als privatmann auch Garantie geben muß.

Mfg Manu

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