Auto verkauft -> Käufer will Reparatur bezahlt haben

Hallo zusammen,

ich habe Ende April mein geliebten Opel Astra Coupe 2.2 verkauft...
Entsprechend dem Alter und des Kilometerstands (185.000) sind einige Mängel daran gewesen:
* Bremsen vorne (Boardcomputer hatte diese Fehlermeldung ausgegeben)
* Pixelfehler auf dem Boardcomputer
* Abgewetzte Ledersitze

Alle von mir bekannten Mängel wurden wahrheitsgemäß in der Anzeige eingestellt. (Anzeige liegt in Screenshotform auch noch vor.)

Hier mal ein Ausschnitt aus der Anzeige:

Zitat:

...
Es gibt jedoch kleinere Macken, die erwähnt werden sollten:
* Boardcomputer hat einen Pixelfehler (Anzeige ist aber durchaus lesbar)
* Das Leder am Fahrersitz ist etwas abgewetzt.
* Bremsbelag vorne muss demnächst gewechselt werden (Ist aber bis heute noch ok)

Gerne kann der Coupé besichtigt werden, Probefahrten sind auch kein Problem...

So... der Intressent hat sich das Auto mit seinem Onkel angeschaut, ich habe Ihn auf die Mängel aufmerksam gemacht und er hat sogar seinen Onkel noch gefragt wie viel das Austauschen der Bremsbeläge kosten würde... Der Onkel antwortete mit 40,- Euro pro Seite... Ich erzählte Ihm, dass ich diese Meldung noch im Internet recherchiert hatte und es womöglich sogar nur vorne die Bremsen seien... Im gleichen Moment hatte ich Ihn aber auch schon angeboten, mit dem Preis herunterzugehen, damit er danach gucken lassen kann.

Für beide war es in Ordnung, er machte eine Probefahrt und stellte keine Mängel fest (Er ist ca. 7 KM gefahren, auch Landstraße!)

Letztlich haben wir einen Preis von 2150,- Euro vereinbart. (von ursprünglich 2500,- Euro). Bei der Abholung 4 Tage später bezahlte er aufgrund von einer Fehlkalkulation nur 1900,- Euro, da er für sein altes Auto nicht mehr so viel bekommen hatte... War für mich soweit in Ordnung, da ich das Auto bereits schon abgemeldet hatte und es sonst hätte auf der Straße stehen müssen.

Wir haben zwar einen Vertrag abgeschlossen, allerdings dachte ich dummerweise ich müsse die Bremsen nicht mehr aufführen, da wir bereits den Preis runteradjustiert haben. Daher ist nur der Boardcomputer im Vertrag gelandert, da dieser irreparabel ist.

Zwei Tage nach Kauf fing es anschließend mit Anrufen an: Erste Worte:" Wir müssen nochmal über den Preis reden". Angeblich wäre die Klimaanlage ausgelaufen und der Fußraum wäre nass! Nachdem ich gefragt hatte, was er gemacht habe, antwortete er nur: "Er hätte es bemerkt, nachdem er einen Ölwechsel gemacht habe..." Ok, ich Ihm erklärt, dass es bei mir alles noch lief, er hatte die Klimaanlage bei der Probefahrt auch noch angehabt!.

Ein paar Tage später rief er wieder an, dass die Bremsen komplett unten wären und er das Auto nicht mehr fahren könnte. Die Bremsen würden bei jeder Bremsung Funken sprühen.

Naja nun hat er einen Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen, wo er angegeben hat, dass er nie über die Bremsen informiert wurde und er jetzt die Reparatur von 750 Euro bezahlt bekommen möchte. Auch der Onkel, der vorher die schwammige Aussage über 40,- Euro getroffen hatte weiß angeblich nichts mehr von unserem Gespräch.

Ich bin mit diesem Auto die letzten 3 Monate vor Verkauf jeden Tag ca. 70 KM gefahren und ich hab keine Beeinträchtigung an den Bremsen festgestellt... Schon garkeine Funken, die geflogen sind.
(Man muss dazu sagen, die Fehlermeldung mit "Bremsbelag prüfen" erschien erst gegen Anfang April, also 3-4 Wochen vorher und auch nur dann, wenn man mehr als 30 KM am Stück gefahren ist) Da ich das Auto ohnehin wegen Vergrößerung verkaufen wollte, habe ich's nicht mehr machen lassen, sondern bin von meinen ursprünglich angesetzten 3000,- Euro zunächst auf 2500,- Euro runter.

Klar, ich hab' in der Anzeige nur vorne die Bremsen beschrieben, aber letztlich auf eine Aussage, die ich im Internet gefunden hatte. Letztlich hatte ich Ihn ja darauf aufmerksam gemacht, dass es auch auf dem Boardcomputer aufleuchtet und er danach gucken lassen soll... Der Nachlass beim Preis bestätigt es ja...

Meine Frage: Wie soll ich jetzt in diesem Fall reagieren? Ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein, dass er mich da jetzt über den Tisch zieht und vor allem, weil mir das Auto am Herzen hing.

Vielen Dank für's Lesen und für die Zeit.
Markus

Beste Antwort im Thema

Ihr könnt ja gern weiter juristische Korinthen kacken und damit hier herumwerfen - aber das ist hier im Fall des TE absolut irrelevant, lt. Inserat sind die Bremsen eindeutig als verschlissen, abgenutzt, gealtert oder sucht Euch irgendeine formaljuristische Korrektheit aus - weil erneuerungsbedürftig beschrieben.

Ich finde es immer wieder faszinierend, wie der aktuelle Kasus völlig uninteressant wird, wenn sich die Gelegenheit zur "Ich -bin - ja - so - schlau" - Selbstdarstellung ergibt.

Eigentlich ist doch der Sinn des Forums, einem Fragesteller in seiner konkreten Fragestellung Hilfe anzubieten und nicht, ihn mit ach so korrekten Abstraktionen zu verwirren!

Es gibt ein Inserat mit beschriebenen Mängeln, es gibt einen Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluss (von mir aus auch Sachmängelhaftungsausschluss, scheißegal) und eine Probefahrt, dazu einige zwischenzeitlich zurückgelegte Kilometer - der TE kann sich entspannen.

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Zitat:

@Michael Mark schrieb am 30. Juni 2015 um 15:51:35 Uhr:



Zitat:

@LittlePelican schrieb am 30. Juni 2015 um 15:21:05 Uhr:


...
Hallo

So einen Blödsinn habe ich lange nicht mehr gelesen. Immer dieses ungesunde Halbwissen.
Oder hast du vielleicht den Wagen gekauft?

Viele Grüße
Michael Mark

Das ist kein Halbwissen mein Guter das ist Wissen , einschlägige Erfahrungen incl. Übrigens ich habe einen Wagen g e kauft , das Verfahren gegen Verkäufer läuft jetzt . I c h habe im Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben , er hat Garnichts getan sich nicht mal gemeldet . Jetzt läuft das Regreßverfahren da darf er dann sehr tief in die Tasche greifen . Von Rechts wegen gehört der Kerl für mindestens 20 Jahre ins Gefängnis . Er hat nämlich einen schweren Unfall mit Personenschaden sogar meinen Tod hat er billigend in Kauf genommen . Auch andere Verkehrsteilnehmer waren dem sch.....egal , soviel dazu . Hauptsache er macht einen erkläglichen Profit , Betrug uneindliche Falschaussage gegenüber Strafverfolgungsbehörden , Urkundenfälschung ! reicht das Gruß von Detlev !

Zitat:

@Peperonitoni schrieb am 30. Juni 2015 um 17:10:58 Uhr:


Das ist halt im Moment die Masche, nachverhandeln, Reparaturen verlangen, mit Anwalt drohen, usw das perfekte Beispiel

Waren das zufällig Mitbürger südländischer Herkunft? 😉

Das is keine Masche mein Guter sondern das gute Recht des Käufers , er zahlt ja auch mit gutem Geld dafür oder ? Gruß Detlev !

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Zitat:

@LittlePelican schrieb am 1. Juli 2015 um 05:57:36 Uhr:


. Ein Gewährleistungsausschluß ist auch für Privatleute n i c h t möglich . Alle dem Verkäufer bekannten Mängel müssen zwingend im Vertrag stehen , sollte der vom Käufer unterschrieben werden nimmt er diese zur Kenntnis . Nur für diese haftet dann der Verkäufer nicht für den Rest schon und das für 2 Jahre . Allerdings muß ihm vorerst Gelegenheit zur Nachbesserung unter Fristsetzung gegeben werden . Sollte sie fruchtlos verstreichen kann vom Kaufvertrag zurückgetreten werden mit allen daraus resulierenden Konsequenzen . Gruß von Detlev .

Oh Herr lass es Hirn regnen.

http://...cht-strafrecht-muenchen.de/.../...schluss_bei_Gebrauchtwagen

Zitat:

@Peperonitoni schrieb am 30. Juni 2015 um 17:00:51 Uhr:


Ich hätte ne schon in Arsch getreten wenn er mit weniger als dem Vereinbarten Geld gekommen wäre

Ich nicht, aber er hätte mein Auto nicht bekommen.

Problem war hier, dass der TE das Auto bereits abgemeldet hatte, somit die Nachteile bei einem Rücktritt des Käufers auf seiner Seite waren.

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 1. Juli 2015 um 06:09:06 Uhr:


Das ist kein Halbwissen mein Guter das ist Wissen

😁😁😁

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 1. Juli 2015 um 06:11:31 Uhr:


Das is keine Masche mein Guter sondern das gute Recht des Käufers , er zahlt ja auch mit gutem Geld dafür oder ? Gruß Detlev !

Klar, wenn man vor Gericht ein Gutachten vorlegt, das man Minderbemittelt ist und simple deutsche Sätze (wie zb. die Angabe der Mängel) nicht verstehen kann, könntest du selbst beim Kauf eines alten Tisches die Chance haben, diesen in einen brandneuen Ferrari zu wandeln. Bist dann zwar nicht nur National der Trottel, sondern ein globaler Volksheld auf Lebenszeit 😁

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 1. Juli 2015 um 06:11:31 Uhr:


Das is keine Masche mein Guter sondern das gute Recht des Käufers , er zahlt ja auch mit gutem Geld dafür oder ? Gruß Detlev !

Allerdings kommen die Käufer hier auch häufig mit Mängeln an und wollen Nachbesserung oder sonstwas , die ein NORMALER privater Verkäufer niemals hätte wissen können. Wenn man das hier alles liest, dann kann man dem privaten Verkäufer ja bald nur noch anraten, den Wagen direkt auf den Schrott zu schieben. Es heißt zwar, dass der Verkäufer nur die Mängel rein schreiben muss, von denen er weiß. Aber dafür muss er erstmal wissen was ein Mangel ist und dann muss er noch Glück haben, dass ihm nachher nicht ein Anwalt eines klagegeilen Käufers "nachweist" dass er auch von Mangel XYZ hätte wissen müssen... Einfach Lachhaft.

Und bitte erzähl doch mal, welcher Lebensgefährliche Mangel dir untergejubelt wurde...

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 1. Juli 2015 um 05:57:36 Uhr:


Ein Gewährleistungsausschluß ist auch für Privatleute n i c h t möglich.

Jetzt hör endlich auf solchen Schwachsinn zu verzapfen. (Sorry).

Gewährleistungsauschluß und Betrug sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Natürlich bekommst du in deinem Fall recht wenn alles so ist wie du es schreibst, der TE hat aber zu 99,99% nix zu befürchten (da wird nix von einem Gericht kommen).

Gruß Metalhead

Auch wenn es dem TE egal ist ob er für sein Auto etwas weniger Geld bekommen hat, finde ich es schon mehr als frech, daß der Käufer mit weniger Geld aufzukreuzt als ausgemacht war.
1. Würde mich das im Geringsten interessieren ob er für sein altes Auto weniger bekommen hat.
2. Hätte ich ihm gesagt, daß das Auto solange da bleibt bis die komplette, vereinbarte, Summe bezahlt ist.
Kann ja auch nicht sein, daß jetzt schon der Käufer den Preis bestimmt und festlegt.
Den fehlenden Betrag, sofern festgehalten, würde ich definitiv jetzt noch nachfordern.

Die nächste Oberfrechheit:
Er schraubt am Auto rum und will dich dann für einen Schaden verantwortlich machen, den Er selbst verursacht hat.

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 1. Juli 2015 um 06:09:06 Uhr:


Das ist kein Halbwissen mein Guter das ist Wissen...

Wissen ist Macht, und nichts Wissen macht auch nix !

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 30. Juni 2015 um 15:21:05 Uhr:


Hallo und nen schönen Sommertag. Nach den EU - Gewährleistungsrecht haften nicht nur Händler volle 24 Monate sondern auch Privatleute.
...

was ist denn ein

EU-Gewährleistungsrecht

? So etwas gibt es nicht. Die EU erläßt im übrigen keine Gesetze, sondern Richtlinien. Diese werden von den nationlen Parlamenten in Form von Verordnungen und Gesetzen in geltendes Recht umgesetzt. (siehe Maschinenrichtlinie, Medizinprodukterichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, Spielzeugrichtlinie usw. -> umgesetzt über deutsches Produktsicherheitsgesetz und dessen einzelne Verordnungen).

Ein Gesetz nur für Gewährleistung existiert weder auf EU-Ebene, noch in Deutschland. Das wird alles im BGB geregelt.
Es ist richtig, dass ein privater Verkäufer 2 Jahre haftet, genauso wie ein gewerblicher. Es ist aber unbestritten auch richtig, dass die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen werden kann. Wie kommst du auf andere Aussagen?
Was deinen geschilderten Fall angeht: da verstehe ich die Hintergründe nicht. Inwieweit du da juristisch erfolgreich bist, interssiert im hier diskutierten Fall des TE auch nicht. Das scheinen mir doch eher zwei Paar Schuhe zu sein.

Wenn ich mir die Beiträge vom kleinen Pelikan so durchlese komm ich auf die einzig mögliche Reaktion: Don’t feed the troll.

@LittlePelican: facepalm hoch 10 ... verstrahlt ohne Ende!

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