Auto verkauft -> Käufer will Reparatur bezahlt haben
Hallo zusammen,
ich habe Ende April mein geliebten Opel Astra Coupe 2.2 verkauft...
Entsprechend dem Alter und des Kilometerstands (185.000) sind einige Mängel daran gewesen:
* Bremsen vorne (Boardcomputer hatte diese Fehlermeldung ausgegeben)
* Pixelfehler auf dem Boardcomputer
* Abgewetzte Ledersitze
Alle von mir bekannten Mängel wurden wahrheitsgemäß in der Anzeige eingestellt. (Anzeige liegt in Screenshotform auch noch vor.)
Hier mal ein Ausschnitt aus der Anzeige:
Zitat:
...
Es gibt jedoch kleinere Macken, die erwähnt werden sollten:
* Boardcomputer hat einen Pixelfehler (Anzeige ist aber durchaus lesbar)
* Das Leder am Fahrersitz ist etwas abgewetzt.
* Bremsbelag vorne muss demnächst gewechselt werden (Ist aber bis heute noch ok)Gerne kann der Coupé besichtigt werden, Probefahrten sind auch kein Problem...
So... der Intressent hat sich das Auto mit seinem Onkel angeschaut, ich habe Ihn auf die Mängel aufmerksam gemacht und er hat sogar seinen Onkel noch gefragt wie viel das Austauschen der Bremsbeläge kosten würde... Der Onkel antwortete mit 40,- Euro pro Seite... Ich erzählte Ihm, dass ich diese Meldung noch im Internet recherchiert hatte und es womöglich sogar nur vorne die Bremsen seien... Im gleichen Moment hatte ich Ihn aber auch schon angeboten, mit dem Preis herunterzugehen, damit er danach gucken lassen kann.
Für beide war es in Ordnung, er machte eine Probefahrt und stellte keine Mängel fest (Er ist ca. 7 KM gefahren, auch Landstraße!)
Letztlich haben wir einen Preis von 2150,- Euro vereinbart. (von ursprünglich 2500,- Euro). Bei der Abholung 4 Tage später bezahlte er aufgrund von einer Fehlkalkulation nur 1900,- Euro, da er für sein altes Auto nicht mehr so viel bekommen hatte... War für mich soweit in Ordnung, da ich das Auto bereits schon abgemeldet hatte und es sonst hätte auf der Straße stehen müssen.
Wir haben zwar einen Vertrag abgeschlossen, allerdings dachte ich dummerweise ich müsse die Bremsen nicht mehr aufführen, da wir bereits den Preis runteradjustiert haben. Daher ist nur der Boardcomputer im Vertrag gelandert, da dieser irreparabel ist.
Zwei Tage nach Kauf fing es anschließend mit Anrufen an: Erste Worte:" Wir müssen nochmal über den Preis reden". Angeblich wäre die Klimaanlage ausgelaufen und der Fußraum wäre nass! Nachdem ich gefragt hatte, was er gemacht habe, antwortete er nur: "Er hätte es bemerkt, nachdem er einen Ölwechsel gemacht habe..." Ok, ich Ihm erklärt, dass es bei mir alles noch lief, er hatte die Klimaanlage bei der Probefahrt auch noch angehabt!.
Ein paar Tage später rief er wieder an, dass die Bremsen komplett unten wären und er das Auto nicht mehr fahren könnte. Die Bremsen würden bei jeder Bremsung Funken sprühen.
Naja nun hat er einen Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen, wo er angegeben hat, dass er nie über die Bremsen informiert wurde und er jetzt die Reparatur von 750 Euro bezahlt bekommen möchte. Auch der Onkel, der vorher die schwammige Aussage über 40,- Euro getroffen hatte weiß angeblich nichts mehr von unserem Gespräch.
Ich bin mit diesem Auto die letzten 3 Monate vor Verkauf jeden Tag ca. 70 KM gefahren und ich hab keine Beeinträchtigung an den Bremsen festgestellt... Schon garkeine Funken, die geflogen sind.
(Man muss dazu sagen, die Fehlermeldung mit "Bremsbelag prüfen" erschien erst gegen Anfang April, also 3-4 Wochen vorher und auch nur dann, wenn man mehr als 30 KM am Stück gefahren ist) Da ich das Auto ohnehin wegen Vergrößerung verkaufen wollte, habe ich's nicht mehr machen lassen, sondern bin von meinen ursprünglich angesetzten 3000,- Euro zunächst auf 2500,- Euro runter.
Klar, ich hab' in der Anzeige nur vorne die Bremsen beschrieben, aber letztlich auf eine Aussage, die ich im Internet gefunden hatte. Letztlich hatte ich Ihn ja darauf aufmerksam gemacht, dass es auch auf dem Boardcomputer aufleuchtet und er danach gucken lassen soll... Der Nachlass beim Preis bestätigt es ja...
Meine Frage: Wie soll ich jetzt in diesem Fall reagieren? Ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein, dass er mich da jetzt über den Tisch zieht und vor allem, weil mir das Auto am Herzen hing.
Vielen Dank für's Lesen und für die Zeit.
Markus
Beste Antwort im Thema
Ihr könnt ja gern weiter juristische Korinthen kacken und damit hier herumwerfen - aber das ist hier im Fall des TE absolut irrelevant, lt. Inserat sind die Bremsen eindeutig als verschlissen, abgenutzt, gealtert oder sucht Euch irgendeine formaljuristische Korrektheit aus - weil erneuerungsbedürftig beschrieben.
Ich finde es immer wieder faszinierend, wie der aktuelle Kasus völlig uninteressant wird, wenn sich die Gelegenheit zur "Ich -bin - ja - so - schlau" - Selbstdarstellung ergibt.
Eigentlich ist doch der Sinn des Forums, einem Fragesteller in seiner konkreten Fragestellung Hilfe anzubieten und nicht, ihn mit ach so korrekten Abstraktionen zu verwirren!
Es gibt ein Inserat mit beschriebenen Mängeln, es gibt einen Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluss (von mir aus auch Sachmängelhaftungsausschluss, scheißegal) und eine Probefahrt, dazu einige zwischenzeitlich zurückgelegte Kilometer - der TE kann sich entspannen.
90 Antworten
Mich würde wirklich noch interessieren, ob ihr den höheren Preis im Vertrag genannt habt und ob du eine Quittung über die Höhe des erhaltenen Betrages erhalten hast.
Wenn ja würde ich bei so einem Typen definitiv das Geld noch eintreiben. Schade, dass es keine Portale gibt, in denen man schwarze Schaafe unter den Käufern nennen kann als Warnung für alle Verkäufer. Dann könnte man die Leute direkt aussieben, dann das machen die nicht nur einmalig.
Solche Leute sind widerlich.
Das ist halt im Moment die Masche, nachverhandeln, Reparaturen verlangen, mit Anwalt drohen, usw das perfekte Beispiel
Waren das zufällig Mitbürger südländischer Herkunft? 😉
Zitat:
@Peperonitoni schrieb am 30. Juni 2015 um 17:10:58 Uhr:
Waren das zufällig Mitbürger südländischer Herkunft? 😉
Wenn man den Erfahrungen aus meinem Bekanntenkreis glauben darf, ist diese Masche eher von Deutschen Käufern zu erwarten. Die Betreffenden sind viel zu feige, dies von Angesicht zu Angesicht auszudiskutieren und kommen lieber hinterher schriftlich, per Anwalt etc. Südländer treten wohl eher bei den eigentlichen Verhandlungen recht robust auf und kaufen dann entweder (und lassen einen aber anschließend in Ruhe) oder sie lassen es.
Ich hätte auf beides keinen Bock. Ich habe in den letzten 5 Jahren aber auch nur 1 Auto (problemlos) auf dem "freien Markt" verkauft, der Rest ging über den Vertragshändler, ebenfalls problemlos.
Zitat:
@Peperonitoni schrieb am 30. Juni 2015 um 17:10:58 Uhr:
...
Waren das zufällig Mitbürger südländischer Herkunft? 😉
Wie Hannes schon geschrieben hat -> Waren deutsche. Die beiden waren auf den ersten Blick auch recht sympatisch, naja was daraus geworden ist, habt Ihr ja gelesen.
Hätte ich es vorher gewusst, hätte ich das Auto für den gleichen Preis beim Händler verkaufen können, ohne die Probleme im Nachhinein versteht sich...
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Ich hätte die Beläge erneuert und den vollen vereinbarten Preis verlangt. Bei dem Wagen (fahre selbst so ein Modell) ist das eine Arbeit von 20-30 Minuten, wenn man alles piccobello saubermacht usw.
Wenn der mit 250 Euro weniger ankommt -> kein Auto.
Mich fragt auch niemand, woher ich die Kohle bekomme, wenn ich mir ein Auto hole. That's life!
Nicht reagieren. Bremsen sind Verschleißteile und kein Buch mit sieben Siegeln. Der Typ kann sich mal an die Füße fassen, diplomatisch gesagt.
Bisher habe ich drei Autos privat verkauft, und über's Ohr hauen wollen sie dich alle, egal wo sie herkommen.
cheerio
Auch hier sieht man wieder, dass man anscheinend ein Auto im Vertrag als Wrack abzeichnen muss und am besten reinschreibt, dass alles mangelhaft ist, damit auch der dämlichste Mensch begreift, dass er nicht wieder anzukommen hat. Das Problem ist ja, dass diese Penner auch mit den abstrusesten Forderungen ankommen und man dann am Ende selbst für Dinge gerade stehen kann (mit Pech), die man garnicht beurteilen kann als normaler Autofahrer (Steuerkette gelängt, Nockenwelle eingelaufen, ...).
Hier hat wieder einer mal festgestellt, dass ein Auto eben doch was kostet und nun bei den Reparaturkosten Pipi in die Augen bekommen. Schade, dass solche Waschlappen es auch immer wieder versuchen.
@ TE: Aussitzen und gut.
Ich kann die Erfahrung von Hannes1971 nur bestätigen.
Vier Autos im Low Budget Bereich, sprich 3 stelliger Betrag, hab ich bereits verkauft und niemand war so nervtötend wie meine deutschen Landsmänner. Da kommt dann White Trash vom Feinsten!
Die Höhe war ein Typ der sich meinen alten Astra 1,5 Stunden genauer anschaute, wie der Doktor den Darm bei der Spiegelung.
Nach ausgiebiger Probefahrt offenbarte er mir dann, dass er leider im Moment kein Geld hätte und ich ihm den Wagen doch bis nächsten Monat reservieren sollte! Da bin selbst ich dann ausgeflippt!
Alle Autos gingen dann letztendlich an ausländische Mitbürger ohne irgendwelche Probleme.
Die wollten noch nicht mal fahren. Haube auf, Motor an und gründlich gelauscht, das war es dann.
Natürlich wollten auch die den Preis drücken, aber da muss man nur hart bleiben.
So und so viel oder stehen lassen.
Ist das geklärt geht die Hand in die Hose und vom dicken Geldbündel wird abgezählt.
Nach diesen Deals hab ich nie mehr was gehört von den Käufern.
Zwei Wagen gingen an einen Libanesen der ständig Autos für den Export sucht.
In Zukunft mein erster Ansprechpartner, das Elend mit dem Inserieren tu ich mir nicht mehr an.
Jeder Vollhonk hat heute eine RV und meint allein dadurch sei er schon aus Prinzip im Recht.
Zitat:
@jetsetjohn schrieb am 30. Juni 2015 um 18:46:06 Uhr:
Auch hier sieht man wieder, dass man anscheinend ein Auto im Vertrag als Wrack abzeichnen muss und am besten reinschreibt, dass alles mangelhaft ist, damit auch der dämlichste Mensch begreift, dass er nicht wieder anzukommen hat.
So eine Klausel bringt gar nichts (Bastlerfahrzeug auch genannt).
Denn die bringt nur etwas, wenn der Preis auch dazu passt. Bei 200-300€ erkennen Gerichte das an, bei deutlich mehr ist Schluss.
Ein wenig doof ist, dass der TE das mit den Bremsen nicht mit in den Vertrag geschrieben hat.
Auf der anderen Seite, mit was sollen die im Zweifel kommen?
Mit Gewährleistung ... nein, die ist wirksam ausgeschlossen. Es bleibt nur argliste Täuschung in Richtung eines verkehrsunsicheren Fahrzeugs. Selbst das klingt nicht so, wenn man so lange wartet.
Auch geht es weiter, die müssen nachweisen, dass der TE es gewusst hat. Wie sollen die das hinbekommen? Zu sagen, es stand im Angebot oder er hat es ihnen vor dem Kauf erzählt, schließt sich aus. Das wäre ein Schuss ins Knie.
Auch wenn es Deutsche waren welche das Auto kauften,
die Masche ist eindeutig von südländischen, ähm, Kollegas
abgekupfert.😰
Haupttäter ist Europol bekannt.😎
http://www.smh.com.au/.../1422440547680.jpg
Zitat:
@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 30. Juni 2015 um 19:38:45 Uhr:
Auch wenn es Deutsche waren welche das Auto kauften,
die Masche ist eindeutig von südländischen, ähm, Kollegas
abgekupfert.😰
Haupttäter ist Europol bekannt.😎http://www.smh.com.au/.../1422440547680.jpg
JaJa die Deutschen mit ihrer Blütenreinen Weste, was ein ego...
Mir ist das doch total egal, aus welchem Land jemand kommt oder welchen Pass er hat, wenn er mich bescheissen will. Da nimmt sich keine Nation was und darum geht's hier auch nicht. Die Nationalität kann bei der Betrachtung dieses Falls vollkommen außen vor bleiben...
Steht im Vertrag nun 2150€ oder 1900€? Falls ersteres würde ich zunächst mal eine kurze Frist zur Begleichung der Zahlung setzen. Und wie alle anderen schon geschrieben haben. Käufer hat keine Gewährleistung und selbst diese deckt keine Verschleißteile ab. Bremsen sind Verschleißteile, damit fallen die generell nicht darunter.
Zitat:
@twindance schrieb am 30. Juni 2015 um 15:32:21 Uhr:
Das ist - entschuldige die harten Worte - absoluter Blödsinn. Wer sich nicht wirklich mit den Dingen auskennt, sollte einfach still schweigen. Natürlich kann ein Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen und natürlich ist dieser Passus im Mustervertrag der einschlägigen Portale explizit und rechtssicher enthalten.Zitat:
@LittlePelican schrieb am 30. Juni 2015 um 15:21:05 Uhr:
Hallo und nen schönen Sommertag. Nach den EU - Gewährleistungsrecht haften nicht nur Händler volle 24 Monate sondern auch Privatleute. Es sind alle dem Verkäufer bekannten Mängel im Kaufvertrag aufzuführen . Sollte der Käufer dann den Vertrag unterschreiben hat er die Mängel zur Kenntnis genommen und Du bist aus der Haftung raus . Treten aber Mängel auf die nicht im Kaufvertrag stehen , und meldet sie der Käufer binnen 6 Monaten nach dem Kauf so muß der Verkäufer sie auf seine Kosten beseitigen oder beseitigen lassen . Der Käufer muß Dir Gelegenheit zur Nachbesserung geben mit Fristsetzung . Solltest Du sie verstreichen lassen ohne nachzubessern , ist er berechtigt vom Kaufvertrag zurück zu treten und den Kaufpreis Zug um Zug gegen Rücknahme des Fahrzeuges zurückgezahlt zu bekommen , Dies kann er , wenn Du `s nicht freiwillig tust , gerichtlich einklagen .Gruß Detlev !
@TE - lass den Käufer herumhüpfen wie er will - Du hattest die anstehenden Bremsenwartungen explizit erwähnt, er hatte eine Probefahrt gemacht und die Gewährleistung ist ausgeschlossen - trink belustigt ein Bier und lass den Käufer wie Rumpelstilzchen herumhüpfen - das muss Dich nicht im geringsten tangieren.
Mit Verlaub gesagt ist das mit Nichten absoluter Blödsinn denn bei mir läuft gerade das Verfahren gegen den Verkäufer der mir einen Wagen in einem lebensgefährlichen Zustand verkauft hat , von ihm bin ich mehrfach auf ziemlich perfide Art betrogen worden , ja er hat sogar einen schweren Unfall , sogar mienen Tod billigend in Kauf genommen. I c h habe den Wagen reparieren und fahrfertig machen lassen - 1400 zuzüglich Ersatzteilkosten von fast 700 € . WEnn ich das bei Volvo hätte machen lassen wären locker über 5000 € fällig gewesen . Ein Gewährleistungsausschluß ist auch für Privatleute n i c h t möglich . Alle dem Verkäufer bekannten Mängel müssen zwingend im Vertrag stehen , sollte der vom Käufer unterschrieben werden nimmt er diese zur Kenntnis . Nur für diese haftet dann der Verkäufer nicht für den Rest schon und das für 2 Jahre . Allerdings muß ihm vorerst Gelegenheit zur Nachbesserung unter Fristsetzung gegeben werden . Sollte sie fruchtlos verstreichen kann vom Kaufvertrag zurückgetreten werden mit allen daraus resulierenden Konsequenzen . Gruß von Detlev .