Auto verkauft -> Käufer will Reparatur bezahlt haben
Hallo zusammen,
ich habe Ende April mein geliebten Opel Astra Coupe 2.2 verkauft...
Entsprechend dem Alter und des Kilometerstands (185.000) sind einige Mängel daran gewesen:
* Bremsen vorne (Boardcomputer hatte diese Fehlermeldung ausgegeben)
* Pixelfehler auf dem Boardcomputer
* Abgewetzte Ledersitze
Alle von mir bekannten Mängel wurden wahrheitsgemäß in der Anzeige eingestellt. (Anzeige liegt in Screenshotform auch noch vor.)
Hier mal ein Ausschnitt aus der Anzeige:
Zitat:
...
Es gibt jedoch kleinere Macken, die erwähnt werden sollten:
* Boardcomputer hat einen Pixelfehler (Anzeige ist aber durchaus lesbar)
* Das Leder am Fahrersitz ist etwas abgewetzt.
* Bremsbelag vorne muss demnächst gewechselt werden (Ist aber bis heute noch ok)Gerne kann der Coupé besichtigt werden, Probefahrten sind auch kein Problem...
So... der Intressent hat sich das Auto mit seinem Onkel angeschaut, ich habe Ihn auf die Mängel aufmerksam gemacht und er hat sogar seinen Onkel noch gefragt wie viel das Austauschen der Bremsbeläge kosten würde... Der Onkel antwortete mit 40,- Euro pro Seite... Ich erzählte Ihm, dass ich diese Meldung noch im Internet recherchiert hatte und es womöglich sogar nur vorne die Bremsen seien... Im gleichen Moment hatte ich Ihn aber auch schon angeboten, mit dem Preis herunterzugehen, damit er danach gucken lassen kann.
Für beide war es in Ordnung, er machte eine Probefahrt und stellte keine Mängel fest (Er ist ca. 7 KM gefahren, auch Landstraße!)
Letztlich haben wir einen Preis von 2150,- Euro vereinbart. (von ursprünglich 2500,- Euro). Bei der Abholung 4 Tage später bezahlte er aufgrund von einer Fehlkalkulation nur 1900,- Euro, da er für sein altes Auto nicht mehr so viel bekommen hatte... War für mich soweit in Ordnung, da ich das Auto bereits schon abgemeldet hatte und es sonst hätte auf der Straße stehen müssen.
Wir haben zwar einen Vertrag abgeschlossen, allerdings dachte ich dummerweise ich müsse die Bremsen nicht mehr aufführen, da wir bereits den Preis runteradjustiert haben. Daher ist nur der Boardcomputer im Vertrag gelandert, da dieser irreparabel ist.
Zwei Tage nach Kauf fing es anschließend mit Anrufen an: Erste Worte:" Wir müssen nochmal über den Preis reden". Angeblich wäre die Klimaanlage ausgelaufen und der Fußraum wäre nass! Nachdem ich gefragt hatte, was er gemacht habe, antwortete er nur: "Er hätte es bemerkt, nachdem er einen Ölwechsel gemacht habe..." Ok, ich Ihm erklärt, dass es bei mir alles noch lief, er hatte die Klimaanlage bei der Probefahrt auch noch angehabt!.
Ein paar Tage später rief er wieder an, dass die Bremsen komplett unten wären und er das Auto nicht mehr fahren könnte. Die Bremsen würden bei jeder Bremsung Funken sprühen.
Naja nun hat er einen Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen, wo er angegeben hat, dass er nie über die Bremsen informiert wurde und er jetzt die Reparatur von 750 Euro bezahlt bekommen möchte. Auch der Onkel, der vorher die schwammige Aussage über 40,- Euro getroffen hatte weiß angeblich nichts mehr von unserem Gespräch.
Ich bin mit diesem Auto die letzten 3 Monate vor Verkauf jeden Tag ca. 70 KM gefahren und ich hab keine Beeinträchtigung an den Bremsen festgestellt... Schon garkeine Funken, die geflogen sind.
(Man muss dazu sagen, die Fehlermeldung mit "Bremsbelag prüfen" erschien erst gegen Anfang April, also 3-4 Wochen vorher und auch nur dann, wenn man mehr als 30 KM am Stück gefahren ist) Da ich das Auto ohnehin wegen Vergrößerung verkaufen wollte, habe ich's nicht mehr machen lassen, sondern bin von meinen ursprünglich angesetzten 3000,- Euro zunächst auf 2500,- Euro runter.
Klar, ich hab' in der Anzeige nur vorne die Bremsen beschrieben, aber letztlich auf eine Aussage, die ich im Internet gefunden hatte. Letztlich hatte ich Ihn ja darauf aufmerksam gemacht, dass es auch auf dem Boardcomputer aufleuchtet und er danach gucken lassen soll... Der Nachlass beim Preis bestätigt es ja...
Meine Frage: Wie soll ich jetzt in diesem Fall reagieren? Ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein, dass er mich da jetzt über den Tisch zieht und vor allem, weil mir das Auto am Herzen hing.
Vielen Dank für's Lesen und für die Zeit.
Markus
Beste Antwort im Thema
Ihr könnt ja gern weiter juristische Korinthen kacken und damit hier herumwerfen - aber das ist hier im Fall des TE absolut irrelevant, lt. Inserat sind die Bremsen eindeutig als verschlissen, abgenutzt, gealtert oder sucht Euch irgendeine formaljuristische Korrektheit aus - weil erneuerungsbedürftig beschrieben.
Ich finde es immer wieder faszinierend, wie der aktuelle Kasus völlig uninteressant wird, wenn sich die Gelegenheit zur "Ich -bin - ja - so - schlau" - Selbstdarstellung ergibt.
Eigentlich ist doch der Sinn des Forums, einem Fragesteller in seiner konkreten Fragestellung Hilfe anzubieten und nicht, ihn mit ach so korrekten Abstraktionen zu verwirren!
Es gibt ein Inserat mit beschriebenen Mängeln, es gibt einen Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluss (von mir aus auch Sachmängelhaftungsausschluss, scheißegal) und eine Probefahrt, dazu einige zwischenzeitlich zurückgelegte Kilometer - der TE kann sich entspannen.
90 Antworten
@LittlePelican Wenn du schon so einen gequirlten Unsinn verbreiten musst, dann nutze wenigstens die Zitierfunktion richtig anstatt hier jeden Beitrag doppelt abzusetzen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 1. Juli 2015 um 10:00:38 Uhr:
Kann ja auch nicht sein, daß jetzt schon der Käufer den Preis bestimmt und festlegt.
Ähm sorry, aber wer denn sonst?
In diesem Fall hat das doch hervorragend geklappt, ansonsten hätte der Käufer das Fahrzeug eben nicht gekauft.
Glaub mir wenn der Verkäufer mir erzählt hätte das es einen schweren Unfall gegeben hat dann hätte ich den Wagen nicht gekauft . Weil er das natürlich gewußt hat deshalb hat er mir den Unfall verschwiegen !
Zitat:
@Matsches schrieb am 1. Juli 2015 um 11:56:11 Uhr:
Ähm sorry, aber wer denn sonst?Zitat:
@Geisslein schrieb am 1. Juli 2015 um 10:00:38 Uhr:
Kann ja auch nicht sein, daß jetzt schon der Käufer den Preis bestimmt und festlegt.
In diesem Fall hat das doch hervorragend geklappt, ansonsten hätte der Käufer das Fahrzeug eben nicht gekauft.
Naja, aber bei "Wünsch dir was" bin ich noch lange nicht.
Man hat ja schon seine Preisvorstellung, evtl kommt man dem Käufer noch etwas entgegen.
Aber wenn ich sage, "Sorry, für das Geld wechselt mein Auto nicht den Besitzer" ist es meine Entscheidung und dann bleibt mein Auto da. Bekommt es halt ein Anderer.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Geisslein schrieb am 1. Juli 2015 um 12:54:08 Uhr:
Naja, aber bei "Wünsch dir was" bin ich noch lange nicht.
Man hat ja schon seine Preisvorstellung, evtl kommt man dem Käufer noch etwas entgegen.
Aber wenn ich sage, "Sorry, für das Geld wechselt mein Auto nicht den Besitzer" ist es meine Entscheidung und dann bleibt mein Auto da. Bekommt es halt ein Anderer.
Bei Wünsch dir was sind wir natürlich nicht. Dennoch entscheidet exakt der Käufer und sonst niemand, ob er das Fahrzeug für den verlangten Preis nimmt oder nicht, bzw. setzt er den Preis fest den er zu zahlen bereit ist.
Ünterscheidet sich dieser von der Vorstellung des Verkäufers wechselt das Fahrzeug eben nicht den Besitzer.
Hier war es wohl so, dass der Verkäufer die A-Karte gezogen hatte, da er den Drang hatte das Fahrzeug abzumelden.
Zitat:
@LittlePelican schrieb am 1. Juli 2015 um 12:44:37 Uhr:
Glaub mir wenn der Verkäufer mir erzählt hätte das es einen schweren Unfall gegeben hat dann hätte ich den Wagen nicht gekauft . Weil er das natürlich gewußt hat deshalb hat er mir den Unfall verschwiegen !
Das ist auch was völlig anderes.
Und übrigens: Auf gebrauchte Waren gilt nur 1 Jahr Gewährleistung bei der nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt, sofern sie nicht wirksam ausgeschlossen wird, was Privat Personen ohne Probleme können. Händler dürfen die Gewährleistung nicht ausschließen, was teilweise aber mit dem beliebten "Verkauf im Kundenauftrag" Trick, versucht wird zu umgehen. Allerdings darf man Unfallschäden in keinem Fall verschweigen, sofern sie einem selbst bekannt sind!
Im übrigen liegt die Beweislast VOLLUMFÄNGLICH beim Kläger, der ggf. immer erst in Vorkasse gehen muss, bevor er (eventuell) Recht bekommt.
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 1. Juli 2015 um 13:44:04 Uhr:
Auf gebrauchte Waren gilt nur 1 Jahr Gewährleistung ...
Nein, sie kann aber auf 1 Jahr reduziert werden (was natürlich zu 100% so praktiziert wird).
Ohne entsprechende Klausel (oder mit ungültiger Klausel, beispielsweise "keine Gewährleistung"😉 gelten auch hier 2 Jahre.
Unterm Strich ist es aber in 99,9% aller fälle nur ein Jahr wegen der Beweislastumkehr.
Gruß Metalhead
Zitat:
@LittlePelican schrieb am 1. Juli 2015 um 12:44:37 Uhr:
Glaub mir wenn der Verkäufer mir erzählt hätte das es einen schweren Unfall gegeben hat dann hätte ich den Wagen nicht gekauft . Weil er das natürlich gewußt hat deshalb hat er mir den Unfall verschwiegen !
In diesem Thread geht es aber nicht um dich!
Und bitte zitiere mal richtig. Kann ja kein Mensch lesen!
Zitat:
@LittlePelican schrieb am 1. Juli 2015 um 06:11:31 Uhr:
Das is keine Masche mein Guter sondern das gute Recht des Käufers , er zahlt ja auch mit gutem Geld dafür oder ? Gruß Detlev !
Tja du hast recht damit, dass ich alle Mängel benennen muss, von denen ich weiß und keine Mängel verschweigen darf.
Aber Gewährleistung hab ich keine zu geben. Wenn du mein Auto heute kaufst und ich zähle alle Mängel auf und morgen fliegt dir der Motor um die Ohren wegen einem Defekt, den man nicht bemerkt hat bzw. vondem ich nicht wissen konnte, hast du Pech gehabt. Bsp. Ölpumpe arbeitet bisher einwandfrei, morgen gibt sie den Geist auf warum auch immer, der Motor läuft trocken und verreckt.... Das ist dann Problem des Käufers, wenn ich das nicht vorher wusste.
Zitat:
@Peperonitoni schrieb am 1. Juli 2015 um 15:00:46 Uhr:
Und es gibt viele Mängel, die man als Normalo vorher nicht wissen kann und nicht wissen muss.
Eben, die gibt's übrigens auch für den Fachman (man zerlegt den Motor ja nicht vor dem Verkauf), der hat dann halt Pech gehabt.
Gruß Metalhead
Genau, da er halt als Gewerblicher Gewährleistung geben muss, hat er Pech gehabt.
Aber auch bei Mängeln, die von heute auf Morgen auftreten können muss er nicht nachbessern. Überspitzt gesagt heute ist alles in Ordnung und ich kaufe und morgen geht was kaputt, was heut noch ganz ist, hat er nix verschwiegen und muss nicht zahlen, nur muss er beweisen dass es so ist im ersten halben Jahr.
Zitat:
@Peperonitoni schrieb am 1. Juli 2015 um 15:05:00 Uhr:
... nur muss er beweisen dass es so ist im ersten halben Jahr.
Was er aber genausowenig kann wie du nach 6 Monaten daß es schon von Anfangn an war.
Daher --> 6 Monate Gewährleistung (auf alle Defekt außer Verschleißteile bzw. Alter-/Laufleistungstypische Fehler).
Gruß Metalhead
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 1. Juli 2015 um 13:44:04 Uhr:
Auf gebrauchte Waren gilt nur 1 Jahr Gewährleistung bei der nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt, ...
Die 2 Jahre sind genannt, was auch noch falsch ist:
Die Beweislastumkehr existiert nur dann, wenn es sich um einen "gewerblichen" Verkäufer handelt.
Ein privater Verkäufer kann u.U. Fehler beim Gewährleistungsausschluss machen, dass dieser nicht oder zumindest strittig rechtwirksam ist.
Beachtet werden muss, dass der Käufer ab der ersten Sekunde nach Fahrzeugübergabe in der Beweislast ist, dass es sich nicht nur um einen Mangel, sondern um einen Gewährleistungsmangel mit den drei speziellen Anforderungen handelt.