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Auto verkauft -> Käufer will Reparatur bezahlt haben

Themenstarteram 30. Juni 2015 um 12:32

Hallo zusammen,

ich habe Ende April mein geliebten Opel Astra Coupe 2.2 verkauft...

Entsprechend dem Alter und des Kilometerstands (185.000) sind einige Mängel daran gewesen:

* Bremsen vorne (Boardcomputer hatte diese Fehlermeldung ausgegeben)

* Pixelfehler auf dem Boardcomputer

* Abgewetzte Ledersitze

Alle von mir bekannten Mängel wurden wahrheitsgemäß in der Anzeige eingestellt. (Anzeige liegt in Screenshotform auch noch vor.)

Hier mal ein Ausschnitt aus der Anzeige:

Zitat:

...

Es gibt jedoch kleinere Macken, die erwähnt werden sollten:

* Boardcomputer hat einen Pixelfehler (Anzeige ist aber durchaus lesbar)

* Das Leder am Fahrersitz ist etwas abgewetzt.

* Bremsbelag vorne muss demnächst gewechselt werden (Ist aber bis heute noch ok)

Gerne kann der Coupé besichtigt werden, Probefahrten sind auch kein Problem...

So... der Intressent hat sich das Auto mit seinem Onkel angeschaut, ich habe Ihn auf die Mängel aufmerksam gemacht und er hat sogar seinen Onkel noch gefragt wie viel das Austauschen der Bremsbeläge kosten würde... Der Onkel antwortete mit 40,- Euro pro Seite... Ich erzählte Ihm, dass ich diese Meldung noch im Internet recherchiert hatte und es womöglich sogar nur vorne die Bremsen seien... Im gleichen Moment hatte ich Ihn aber auch schon angeboten, mit dem Preis herunterzugehen, damit er danach gucken lassen kann.

Für beide war es in Ordnung, er machte eine Probefahrt und stellte keine Mängel fest (Er ist ca. 7 KM gefahren, auch Landstraße!)

Letztlich haben wir einen Preis von 2150,- Euro vereinbart. (von ursprünglich 2500,- Euro). Bei der Abholung 4 Tage später bezahlte er aufgrund von einer Fehlkalkulation nur 1900,- Euro, da er für sein altes Auto nicht mehr so viel bekommen hatte... War für mich soweit in Ordnung, da ich das Auto bereits schon abgemeldet hatte und es sonst hätte auf der Straße stehen müssen.

Wir haben zwar einen Vertrag abgeschlossen, allerdings dachte ich dummerweise ich müsse die Bremsen nicht mehr aufführen, da wir bereits den Preis runteradjustiert haben. Daher ist nur der Boardcomputer im Vertrag gelandert, da dieser irreparabel ist.

Zwei Tage nach Kauf fing es anschließend mit Anrufen an: Erste Worte:" Wir müssen nochmal über den Preis reden". Angeblich wäre die Klimaanlage ausgelaufen und der Fußraum wäre nass! Nachdem ich gefragt hatte, was er gemacht habe, antwortete er nur: "Er hätte es bemerkt, nachdem er einen Ölwechsel gemacht habe..." Ok, ich Ihm erklärt, dass es bei mir alles noch lief, er hatte die Klimaanlage bei der Probefahrt auch noch angehabt!.

Ein paar Tage später rief er wieder an, dass die Bremsen komplett unten wären und er das Auto nicht mehr fahren könnte. Die Bremsen würden bei jeder Bremsung Funken sprühen.

Naja nun hat er einen Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen, wo er angegeben hat, dass er nie über die Bremsen informiert wurde und er jetzt die Reparatur von 750 Euro bezahlt bekommen möchte. Auch der Onkel, der vorher die schwammige Aussage über 40,- Euro getroffen hatte weiß angeblich nichts mehr von unserem Gespräch.

Ich bin mit diesem Auto die letzten 3 Monate vor Verkauf jeden Tag ca. 70 KM gefahren und ich hab keine Beeinträchtigung an den Bremsen festgestellt... Schon garkeine Funken, die geflogen sind.

(Man muss dazu sagen, die Fehlermeldung mit "Bremsbelag prüfen" erschien erst gegen Anfang April, also 3-4 Wochen vorher und auch nur dann, wenn man mehr als 30 KM am Stück gefahren ist) Da ich das Auto ohnehin wegen Vergrößerung verkaufen wollte, habe ich's nicht mehr machen lassen, sondern bin von meinen ursprünglich angesetzten 3000,- Euro zunächst auf 2500,- Euro runter.

Klar, ich hab' in der Anzeige nur vorne die Bremsen beschrieben, aber letztlich auf eine Aussage, die ich im Internet gefunden hatte. Letztlich hatte ich Ihn ja darauf aufmerksam gemacht, dass es auch auf dem Boardcomputer aufleuchtet und er danach gucken lassen soll... Der Nachlass beim Preis bestätigt es ja...

Meine Frage: Wie soll ich jetzt in diesem Fall reagieren? Ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein, dass er mich da jetzt über den Tisch zieht und vor allem, weil mir das Auto am Herzen hing.

Vielen Dank für's Lesen und für die Zeit.

Markus

Beste Antwort im Thema

Ihr könnt ja gern weiter juristische Korinthen kacken und damit hier herumwerfen - aber das ist hier im Fall des TE absolut irrelevant, lt. Inserat sind die Bremsen eindeutig als verschlissen, abgenutzt, gealtert oder sucht Euch irgendeine formaljuristische Korrektheit aus - weil erneuerungsbedürftig beschrieben.

Ich finde es immer wieder faszinierend, wie der aktuelle Kasus völlig uninteressant wird, wenn sich die Gelegenheit zur "Ich -bin - ja - so - schlau" - Selbstdarstellung ergibt.

Eigentlich ist doch der Sinn des Forums, einem Fragesteller in seiner konkreten Fragestellung Hilfe anzubieten und nicht, ihn mit ach so korrekten Abstraktionen zu verwirren!

Es gibt ein Inserat mit beschriebenen Mängeln, es gibt einen Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluss (von mir aus auch Sachmängelhaftungsausschluss, scheißegal) und eine Probefahrt, dazu einige zwischenzeitlich zurückgelegte Kilometer - der TE kann sich entspannen.

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am 30. Juni 2015 um 12:43

Lasse dich da auf nichts ein, wenn der Käufer der Meinung ist, er müsste da am Auto rum basteln, ist das sein Bier, damit hast du wohl nichts mehr am Hut. Auch die fehlenden Euros (hoffentlich Vertraglich festgehalten) würde ich noch einfordern.

Oder ist es deine Schuld, das der Käufer für sein altes Auto weniger bekommen hat, als er dachte (falls es in Wirklichkeit überhaupt so gewesen war).

Das was der Käufer da gerade abzieht, scheint schwer in Mode zu sein: Auto gekauft, jetzt Preis drücken.

Die Mängel hat er im Angebot gesehen, lesen sollte man schon, nicht nur auf die Lackfarbe achten...hat er seine neuen Bremsen in einer Apotheke montieren lassen oder sind die vergoldet?

Du wirst voraussichlich einen Gewährleistungsausschluss vereinbart haben (hoffe ich). Dann brauchst du nur die wesentlichen, dir bekannten Mängel angeben, die ein Käufer bei einer Probefahrt nicht feststellen kann. Abgefahrene Bremsbeläge (normaler Verschleiß) sehe ich jedoch auf einen Blick. Damit drängt sich schon die Frage auf, ob du darauf hinweisen musstest.

 

Nun könntest du Schwierigkeiten bekommen, den Hinweis auf die Bremsen auch nachzuweisen. Was für eine Anzeige war es denn? Tageszeitung oder Internet. Und wenn dort die Fehler hinreichend beschrieben sind, sollte das reichen. Oder kann der Käufer argumentieren, dass er den Verkaufshinweis woanders her hat?

 

Gruß

Peter

Themenstarteram 30. Juni 2015 um 12:53

Vielen Dank für die schnellen Antworten :-)

@Mandelpflaume: Die paar verlorenen Euros tun mir noch nichmal weh, ich wollte Ihm da einfach auch ein bisschen entgegen kommen. Wir haben halt auch keinen richtigen Parkplatz für das Auto dann gehabt, sonst hätte ich Ihn mir auch wieder auf den Hof gestellt.

Die Anzeige war bei Kleinanzeigen und Mobile geschaltet, beide identisch da Mobile ja die Anzeige automatisch auf Kleinanzeigen publiziert. Ich habe mir heute Morgen bereits schon die Anzeige in Screenshotform gesichert, nachdem ich Sie bei Kleinanzeigen nochmals erhalten habe.

Es wurde ein Mustervertrag von Mobile genommen, da ist der Gewährleistungsausschluss bereits mit vorhanden.

Ich habe die Anzeige grade mal angehangen:

Lieben Gruß,

Markus

// Edit: vergrößerte Beschreibung

am 30. Juni 2015 um 13:21

Hallo und nen schönen Sommertag. Nach den EU - Gewährleistungsrecht haften nicht nur Händler volle 24 Monate sondern auch Privatleute. Es sind alle dem Verkäufer bekannten Mängel im Kaufvertrag aufzuführen . Sollte der Käufer dann den Vertrag unterschreiben hat er die Mängel zur Kenntnis genommen und Du bist aus der Haftung raus . Treten aber Mängel auf die nicht im Kaufvertrag stehen , und meldet sie der Käufer binnen 6 Monaten nach dem Kauf so muß der Verkäufer sie auf seine Kosten beseitigen oder beseitigen lassen . Der Käufer muß Dir Gelegenheit zur Nachbesserung geben mit Fristsetzung . Solltest Du sie verstreichen lassen ohne nachzubessern , ist er berechtigt vom Kaufvertrag zurück zu treten und den Kaufpreis Zug um Zug gegen Rücknahme des Fahrzeuges zurückgezahlt zu bekommen , Dies kann er , wenn Du `s nicht freiwillig tust , gerichtlich einklagen .

Gruß Detlev !

am 30. Juni 2015 um 13:29

Richtig, aber als privater Verkäufer kann man die Gewährleistung ausschließen. Und das ist hier passiert.

Nur weil Du so Dämlich warst eine überteuerte Schrottkiste zu kaufen hat sich die Gewährleistungsrecht noch lange nicht geändert.

Privatleute können die Gewährleistung ausschliessen, Punkt Aus.

Wenn ein Käufer schriftlich, mündlich und vom Bordcomputer gesagt bekommt das die Beläge fertig sind ist das kein Gewährleistungsmangel.

Davon abgesehen das Bremsbeläge eh unter Verschleißteile fallen die durch die Gewährleistung selten abgedeckt sind.

Ab einer gewissen Laufleistung sind Die halt auch mal fällig.

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 30. Juni 2015 um 15:21:05 Uhr:

Hallo und nen schönen Sommertag. Nach den EU - Gewährleistungsrecht haften nicht nur Händler volle 24 Monate sondern auch Privatleute. Es sind alle dem Verkäufer bekannten Mängel im Kaufvertrag aufzuführen . Sollte der Käufer dann den Vertrag unterschreiben hat er die Mängel zur Kenntnis genommen und Du bist aus der Haftung raus . Treten aber Mängel auf die nicht im Kaufvertrag stehen , und meldet sie der Käufer binnen 6 Monaten nach dem Kauf so muß der Verkäufer sie auf seine Kosten beseitigen oder beseitigen lassen . Der Käufer muß Dir Gelegenheit zur Nachbesserung geben mit Fristsetzung . Solltest Du sie verstreichen lassen ohne nachzubessern , ist er berechtigt vom Kaufvertrag zurück zu treten und den Kaufpreis Zug um Zug gegen Rücknahme des Fahrzeuges zurückgezahlt zu bekommen , Dies kann er , wenn Du `s nicht freiwillig tust , gerichtlich einklagen .

Gruß Detlev !

Das ist - entschuldige die harten Worte - absoluter Blödsinn. Wer sich nicht wirklich mit den Dingen auskennt, sollte einfach still schweigen. Natürlich kann ein Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen und natürlich ist dieser Passus im Mustervertrag der einschlägigen Portale explizit und rechtssicher enthalten.

@TE - lass den Käufer herumhüpfen wie er will - Du hattest die anstehenden Bremsenwartungen explizit erwähnt, er hatte eine Probefahrt gemacht und die Gewährleistung ist ausgeschlossen - trink belustigt ein Bier und lass den Käufer wie Rumpelstilzchen herumhüpfen - das muss Dich nicht im geringsten tangieren.

Selbst bei gewerblichem Verkauf zählen Bremsen definitiv zu den Verschleißteilen.

Da würde ich mir in doppelter Hinsicht mal gar keine Sorgen machen und den Typen einfach ignorieren.

Beim Auto abholen mit 250,- weniger auftauchen, die Karre dafür zu bekommen und dann noch rumzicken, ist ja wohl das allerhinterletze.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 30. Juni 2015 um 13:49

Da bin ich beruhigt, ich hab jetzt schon das schlimmste befürchtet, weil es jetzt so von der Käuferseite hingestellt wird, als hätte ich nichts zu diesem Thema erwähnt.

Und ich meine, ich war bei diesem Gespräch alleine während die Käufer zu zweit waren. Das beide zusammenhalten ist ja klar.

Ich habe jetzt seinen Anwalt über den realen Sachverhalt aufgeklärt und auch nochmal die Anzeige mitversandt und warte jetzt erstmal ab. Sollte er dennoch keine Ruhe geben, werde ich es wohl auch an einen Anwalt geben.

Lieben Gruß,

Markus

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 30. Juni 2015 um 15:21:05 Uhr:

...

Hallo

So einen Blödsinn habe ich lange nicht mehr gelesen. Immer dieses ungesunde Halbwissen.

Oder hast du vielleicht den Wagen gekauft?

Viele Grüße

Michael Mark

Zitat:

@Michael Mark schrieb am 30. Juni 2015 um 15:51:35 Uhr:

Oder hast du vielleicht den Wagen gekauft?

Geil, stimmt, würde in sein Beuteschema passen. :D

Gruß Metalhead

@TE: wie in allen anderen Threads auch schon gesagt: nicht reagieren. Wenn du die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hast (eigentlich immer bei den üblichen Musterverträgen), dann lass ihn einfach machen. Nicht mit seinem Anwalt in Kontakt treten, das kann dir nur mehr schaden als nutzen. Egal was kommt, nicht reagieren, egal von wem. Erst wenn du was vom Gericht bekommst, dann reagierst du und zwar mit der einfachen Befragung eines Anwalts. Vorher braucht du keinen.

Ich hätte ne schon in Arsch getreten wenn er mit weniger als dem Vereinbarten Geld gekommen wäre

bzw ist

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