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Auto verkauft, Käufer meldet sich nach 11 Monaten wegen falschem Tachostand

Themenstarteram 5. März 2016 um 15:59

Hallo Leute, ich hab mich heute hier mal angemeldet weil ich ne Frage habe. Ich weiß nicht so recht, ob dies das Richtige Unterforum ist, falls nicht bitte ich dies zu entschuldigen.

Ich hab letztes Jahr im April meinen e39 528i PRIVAT verkauft. Der Tachostand war zu diesem Zeitpunkt um die 130.000km. Ich hab Ende Oktober 2014 den TÜV gemacht, da war der Stand bei 129.000km (hab Nov-März Ruhezeit gehabt) Gekauft hab ich den Wagen im Dezember 2013 mit einem KM-Stand von 118.000km so steht dies auch in meinem Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer. Nun hat sich heute der Käufer meines Autos gemeldet da er in dem Prüfbericht des Tüves 2013 (der vom Vorbesitzer gemacht wurde) das der dort angegeben KM Stand höher ist als der, der zum Zeitpunkt des Verkaufes von meiner Seite war nämlich fast 131.000km. Ich hab dies weder gewusst noch verheimlicht, da ich von den 118.000 beim Kauf ausgegangen bin. Er fordert Stellungnahme und das ich Das Auto zurücknehme oder anfallende Reparaturen zahlen soll. Er würde auch einen Anwalt einschalten. Ich hab ihm eine Kopie meines Kaufvertrages beigefügt. Reicht das als Absicherung?

MFG Sam

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@celica1992 schrieb am 5. März 2016 um 17:05:58 Uhr:

Vielleicht sollten ja die 131000km nur 113000 heißen, könnte ja ein Zahlendreher sein, wenn keiner manipuliert hat.

Was bringen denn 18000km weniger bei so einem alten Auto ??

Sehe ich genau so.

Aus welchem Grunde sollte jemand einen Kilometerstand um so wenige Kilometer zurückstellen?

Das wird normalerweise in anderen Größenordnungen vorgenommen.

OT:

Es ist immer noch ein Skandal, dass die Autoindustrie nicht Willens ist, derartige Manipulationen technisch zu verhindern.

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am 6. März 2016 um 14:13

Deine Schlussfolgerungen bzgl. Kosten-/ Nutzen Aufwand sind keine Beweise sondern Deine Überlegungen. Bei allem wohlwollen maximal als indiziell zu bezeichnen.

Faktisch besteht hier der Anscheinsbeweis der Tachomanipulaiton durch den HU Bericht. Das reicht aus.

Der Verkäufer (der TE) kann beweisen, dass er das Fahrzeug mit 113000 angekauft hat. Ob ihm das hilft, hängt vom Kaufvertrag ab bzw. insbesondere davon welche Vereinbarung er bezüglich des KM - Standes getroffen hat.

Themenstarteram 6. März 2016 um 14:29

Also erstmal Danke für eure Zahlreichen Antworten.

Das Auto habe ich mit 118.300 km gekauft. Dabei wurde natürlich der Tachostand abgelesen. Von meinem Kumpel (Zeuge), mir persönlich und dem Verkäufer. Im mobile.de Vertrag steht: "Der Verkäufer sichert Folgendes zu: Das Fahrzeug weist eine Gesamtfahrleistung von 118.300km auf. Selbiges steht dann in meinem Kaufvertrag den ich dem Käufer des BMWs gegeben habe entsprechend mit der angepassten KM-Leistung.

Der alte TÜV Bericht hat 130800 km als Fahrleistung angegeben nicht "131000" (ich hatte die genauen Zahlen nicht im Kopf als ich den Thread eröffnet habe) der dann von mir durchgeführte weißt 129408km auf. Verkauft habe ich den BMW mit 130233km.

Ich habe auch hier den Vertrag mit meiner KFZ Versicherung wo die von mir angegeben KM kurz nach kauf Protokolliert sind. 120.104km waren dies am 08.01.15.

Es gilt allgemein:

Das Risiko der Unrichtigkeit einer Aussage trägt stets der Erklärende, nicht der Erklärungsempfänger.

O.

am 6. März 2016 um 14:55

trenne bitte die rechte, die du hast gegen Deinen Käufer von den Rechten die Dein Käufer Dir gegenüber als Verkäufer hat.

Du hast die KM-Zustand zugesichert. Damit hast Du auch für die vertragsgemäße Erfüllung des Vertrages zu sorgen. Da eine Nachfüllung wohl kaum möglich sein wird, bleibt nicht mehr viel als der Rücktritt oder ein Preisabschlag.

Über was reden wir hier überhaupt. Was war der Verkaufspreis des Fahrzeuges?

Im Fall eines Rücktritts kannst du die gefahren KM (Gebrauchsvorteil) verrechnen:

http://www.iww.de/.../...f-nutzungsverguetung-richtig-berechnen-f39214

Themenstarteram 6. März 2016 um 14:59

Du willst mir jetzt sagen ich muss bezahlen weil er glaubt ich habe den Tacho manipuliert ich es aber nicht getan habe?

4500 euro

am 6. März 2016 um 15:06

das ist der knackpunkt, den viele nciht verstehen. verschulden ist nicht relevant.

schau dir selbst mal §434 BGB an. Für ein Vorliegen des maßgeblich auslösenden Moments - dem Sachmangel - ist kein Verschulden notwendig.

ich will dir nicht sagen, dass du jetzt zahlen musst, weil er glaubt, dass du den Tacho manipuliert hast.

ich will dir sagen, dass du jetzt zahlen musst, weil der Tacho dem Anschein nach manipuliert ist.

also ja - du stehst meines erachtens dafür gerade.

du kannst die gefahren KM von ihm gegenrechnen.

Gleiche Rechtsfolge gilt natürlcih für Deinen Kaufvertrag auch, wenn gleiche formulierung vereinbart.

am 6. März 2016 um 15:46

Ich würde es darauf ankommen lassen und erstmal die Füße stillhalten. Erst wenn geklagt oder eine Anzeige gestellt wurde, würde ich anfangen etwas zu unternehmen. Auf keinen Fall antworten, da kannst du mehr falsch als richtig machen. Wenn Klage erhoben bzw. Anzeige erstattet wurde, kannst du immernoch handeln. Wenn du keine Lust auf Stress hast, dann kannst du auch den Wagen zurücknehmen und ihm die gefahren KM von der Kaufpreiserstattung abziehen. Hast du den 2013er TÜV Bericht ausgehändigt? Gibt es noch weitere Berichte oder vielleicht eine Werkstatt bei der der Wagen war, um zu belegen ob es einen Zahlendreher gab. In einem TÜV Bericht kann schon mal ein Zahlendreher sein.

Themenstarteram 6. März 2016 um 16:01

Dummerweise habe ich den alten TÜV Bericht mit ausgehändigt, ja. Nun das Checkheft wurde vom Vorbesitzer selber geführt, ich hab nur einen Ölwechsel machen lassen und eben selber einen TÜV machen lassen, denn Bericht hat der Käufer logischerweise erhalten. Dieser sagt aus, dass der KM Stand 5 Monate vor Verkauf 129.408 war. Davon hab ich nur die Kopie die mir der Käufer mitgeschickt hat.

am 6. März 2016 um 16:19

Der Käufer wird doch nicht für 18tkm am Tacho drehen, das macht doch gar keinen Sinn. Das schlägt sich doch null im Kaufpreis nieder, ich denke der TÜVler hat sich vertan. Ein einzelner TÜV Bericht muss nicht unbedingt ein Beweis sein, sondern ein Indiz vorallem wenn es sich wie bei dir um einen Zahlendrehen handeln kann. Aus 113xxx kann schnell 131xxxx werden. Ist jetzt doff, aber plausibel. Entweder du schreibst es dem Käufer und hoffst auf seine Einsicht. In wieviel Monaten wurden denn vom TÜV die 5tkm bis zu deinem Kauf raufgefahren? Du könntest auch mal den Vorbesitzer mit dem Vorwurf kontaktieren und von Ihm eine Erklärung verlangen :D

Themenstarteram 6. März 2016 um 16:55

Ich hab meinen Vorbesitzer eben angerufen, er schaut ob er noch alte TÜV Berichte hat und will sie mir schicken. Hat mir auch zugesichert er habe nichts Manipuliert da er es Lächerlich findet bei nem 14 Jahre alten Auto 10kkm runter zu nehmen

Ich bin in den 5 Monaten bis zum Verkauf rund 1000km gefahren, da das Auto stillgelegt war von Nov-März. Im April hab ich den BMW dann verkauft, weil ich ihn mir nicht mehr Leisten konnte (Student).

Zitat:

@sikk19 schrieb am 6. März 2016 um 17:01:24 Uhr:

Dummerweise habe ich den alten TÜV Bericht mit ausgehändigt, ja.

Beim Tüv kann man in einen begrenzten Zeitraum und gegen Gebühr eine Zweitschrift der HU anfordern

Bei der Dekra bekommt man diese ,soweit ich weiß, sogar kostenlos

Themenstarteram 6. März 2016 um 18:15

Kann er ja machen, nur brachte das alles ins rollen nehme ich an. Naja ich hab von meinem VERkäufer eben einen Rückruf erhalten, er schickt mir diverse Unterlagen zu. Er meint auch, es wäre ein Tippfehler seitens des TÜV Süds. Er wäre sogar bereit Eidesstattlich auszusagen

Na dann Glückwunsch und danke für die Rückmeldung.

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