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Auto verkauft, Käufer meldet sich nach 11 Monaten wegen falschem Tachostand

Themenstarteram 5. März 2016 um 15:59

Hallo Leute, ich hab mich heute hier mal angemeldet weil ich ne Frage habe. Ich weiß nicht so recht, ob dies das Richtige Unterforum ist, falls nicht bitte ich dies zu entschuldigen.

Ich hab letztes Jahr im April meinen e39 528i PRIVAT verkauft. Der Tachostand war zu diesem Zeitpunkt um die 130.000km. Ich hab Ende Oktober 2014 den TÜV gemacht, da war der Stand bei 129.000km (hab Nov-März Ruhezeit gehabt) Gekauft hab ich den Wagen im Dezember 2013 mit einem KM-Stand von 118.000km so steht dies auch in meinem Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer. Nun hat sich heute der Käufer meines Autos gemeldet da er in dem Prüfbericht des Tüves 2013 (der vom Vorbesitzer gemacht wurde) das der dort angegeben KM Stand höher ist als der, der zum Zeitpunkt des Verkaufes von meiner Seite war nämlich fast 131.000km. Ich hab dies weder gewusst noch verheimlicht, da ich von den 118.000 beim Kauf ausgegangen bin. Er fordert Stellungnahme und das ich Das Auto zurücknehme oder anfallende Reparaturen zahlen soll. Er würde auch einen Anwalt einschalten. Ich hab ihm eine Kopie meines Kaufvertrages beigefügt. Reicht das als Absicherung?

MFG Sam

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@celica1992 schrieb am 5. März 2016 um 17:05:58 Uhr:

Vielleicht sollten ja die 131000km nur 113000 heißen, könnte ja ein Zahlendreher sein, wenn keiner manipuliert hat.

Was bringen denn 18000km weniger bei so einem alten Auto ??

Sehe ich genau so.

Aus welchem Grunde sollte jemand einen Kilometerstand um so wenige Kilometer zurückstellen?

Das wird normalerweise in anderen Größenordnungen vorgenommen.

OT:

Es ist immer noch ein Skandal, dass die Autoindustrie nicht Willens ist, derartige Manipulationen technisch zu verhindern.

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am 5. März 2016 um 16:02

das kommt darauf an, was im kaufvertrag steht.

wenn da - wie meistens - "abgelesener km-stand" o.a. steht hast du nichts zu befürchten.

wenn du guten willen zeigen willst, kannst du ihm deinen kaufvertrag zur verfügung stellen musst du aber nicht und wäre ich auch vorsichtig mit, wenn es tatsächlich zum rechtsstreit kommt.

Vielleicht sollten ja die 131000km nur 113000 heißen, könnte ja ein Zahlendreher sein, wenn keiner manipuliert hat.

Was bringen denn 18000km weniger bei so einem alten Auto ??

Themenstarteram 5. März 2016 um 16:10

Ich hab im Schreiben auch gesagt das es genauso gut ein Tippfehler beim TÜV gewesen sein kann. Ich hab den Kaufvertrag von Mobile.de beide male genommen. Sowohl als ich es gekauft habe als auch wo ich es verkauft habe. Den Originalen Kaufvertrag hab ich ihm nicht beigefügt, sondern eine Kopie, die vom Verkäufer ausgefüllt wurde.

Ich wüsste auch nicht, wieso sollte ich auch den KM Stand runter drehen, damit zum TÜV fahren und das Auto testen lassen. Vor allem weil das Auto da noch gar nicht geplant war zu verkaufen (im Oktober 2014 war TÜV, Verkauft im April 2015)

Ich denke das es wie schon erwähnt ein Tippfehler vom Prüfer ist.Das sind ja auch nur Menschen.Bei den Km Stand zu manipulieren und dann noch im so ein geringen maß ist sowieso in meinen Augen Blödsinn.Das mann das nach 11 Monaten erst mitbekommt ist auch kommisch.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 5. März 2016 um 17:05:58 Uhr:

Vielleicht sollten ja die 131000km nur 113000 heißen, könnte ja ein Zahlendreher sein, wenn keiner manipuliert hat.

Was bringen denn 18000km weniger bei so einem alten Auto ??

Sehe ich genau so.

Aus welchem Grunde sollte jemand einen Kilometerstand um so wenige Kilometer zurückstellen?

Das wird normalerweise in anderen Größenordnungen vorgenommen.

OT:

Es ist immer noch ein Skandal, dass die Autoindustrie nicht Willens ist, derartige Manipulationen technisch zu verhindern.

Themenstarteram 5. März 2016 um 16:58

Gab es nicht bei BMW so ne LED die bei Manipulation aufleuchtet?

Aber gut, danke erstmal für eure Antworten. Mir ist es auch Rätselhaft, dass ihm das so spät auffällt. Ok, mir ist es gar nicht aufgefallen, aber wer weiß was bei dem Auto jetzt vorgefallen ist, dass er kein Bock hat es selber zu Zahlen.

Hi,

der Käufer hat immer nur Anspruch gegenüber dem Verkäufer und nicht direkt gegen einen Vorbesitzer. Der Käufer hat also in einem solchen Fall erst mal keine andere Wahl als sich an dich zu wenden. Du kannst belegen dass du nichts Manipuliert hast, also bist du nun gezwungen gegen deinen Verkäufer vorzugehen.

Da stellt sich jetzt die Frage welche Belege dein Verkäufer noch hat um einen etwaigen Tippfehler in dem Prüfbericht zu belegen. Dazu kann man mMn 2 Wege gehen. Entweder einfach nachfragen, dass birgt aber das Risiko taktischer Nachteile. Oder eben der Gang zum Anwalt, das birgt natürlich ein Kostenrisiko wenn keine Rechtsschutz vorhanden ist.

Grüße

Steini

Ich weiß nicht, wie Ihr so tickt. Aber ich würde auf den Quatsch nicht reagieren, solange es nur Briefe oder Anwaltsbriefe sind. Wenn der Mann weiter keine Probleme hat mit so einer "alten Karre"- einfach machen lassen.

Auf jeden Fall würde ich mir keine alt so Großen Sorgen machen da der jetzige Besitzer keinerlei Handhabe hat.Er kann ja überhaubt nicht beweisen das jemals Manipuliert wurde.Es währe anders wen er von einer Vertragswerkstatt den eindeutigen Nachweis hätte das während dem Besitz des TE'sErhebliche Km Abweichungen geben würde.

am 5. März 2016 um 18:56

Zitat:

@steini111 schrieb am 5. März 2016 um 17:59:31 Uhr:

Du kannst belegen dass du nichts Manipuliert hast, also bist du nun gezwungen gegen deinen Verkäufer vorzugehen.

Hey Steini,

mich würde mal interessieren, aus was du das rechtlich ableitest.

danke + gruß

Was soll ich woraus nicht ableiten?

Der TE gibt an das er nicht Manipuliert hat, er hat aber unter Umständen ein KFZ mit gefälschten KM Stand verkauft, also werden in einem solchen Fall die Käufe Zug um Zug zurück abgewickelt bis zum Schuldigen.

Hat sich bei diesem Vorgehen etwas geändert?

Grüße

Steini

am 6. März 2016 um 9:44

Soweit mein Rechtsverständnis aus der Schule noch aktuell ist,

muß in Deutschland der Beschuldigte nicht seine Unschuld beweißen

sondern der Kläger dessen Schuld.

Ansonsten würde jeder der einen anderen eins reinwürgen will

die Gerichte zum Zusammenbruch bringen durch deren Überlastung.

Abgesehen davon das es hier womöglich um einen

wie schon genannt Zahlendreher handelt, das Auto

Asbach Uralt ist, der entstandene Schaden unverhältnismäßig

zum Aufwand ist und es auch kaum dem Verkäufer nachzuweißen ist

hier manipuliert zu haben (nicht umgekehrt).

Solang der Käufer keine rechtliche Schritte begeht sollte

der TE auf nichts eingehen.

Wenn dies eintritt, dan sollte man auch aktiv werden,

Rechtssprechung ist in der BRD keiner festen Auslegung unterworfen

und von Fall zu Fall zu unterscheiden.

Ob bei einer solchen Konstellation eine Rückabwicklung

des Kaufvertrages vor Gericht stattgegeben wird halt ich

für sehr unwahrscheinlich aufgrund der Rahmenbedingungen.:D

am 6. März 2016 um 13:25

Zitat:

@steini111 schrieb am 5. März 2016 um 23:27:16 Uhr:

Was soll ich woraus nicht ableiten?

Der TE gibt an das er nicht Manipuliert hat, er hat aber unter Umständen ein KFZ mit gefälschten KM Stand verkauft, also werden in einem solchen Fall die Käufe Zug um Zug zurück abgewickelt bis zum Schuldigen.

Hat sich bei diesem Vorgehen etwas geändert?

Grüße

Steini

es geht nicht um ein "Vorgehen".

Jede Rechtsfolge leitet sich aus Normen ab. Wenn man also der Auffassung, dass der Verkäufer es zurücknehmen muss, muss man diese Rechtseinschätzung aus irgendeiner Norm abgeleitet haben.

Denkbar wäre es zum Beispiel, wenn Der Verkäufer in seinen Kaufvertrag geschrieben hätte, dass er den KM-Stand zusichert. Dann wäre es in der Tat ein Sachmangel (§434 I BGB) da das Auto eine zugesicherte (im Wortlauf des Gesetzgebers "vereinbarte Beschaffenheit") nicht aufweist. Weißt also der Kaufvertrag nur den KM-Stand auf als Eigenschaft nicht jedoch, wie regelmäßig verwendet, den "abgelesen Kilometerstand", wird es eng ein Rücktritt bzw. Wertminderung wäre dann unter Umständen nach §437 Nr. 2 BGB möglich. Müsste man dann noch näher prüfen.

wie schon von mir am eingang des threads bereits erwähnt, wird es daher meiner Meinung nach maßgeblich auf den Wortlaut des Kaufvertrages ankommen, der uns jedoch hier nicht zur Verfügung steht.

Ich bin aber der Meinung das der Aktuelle Besitzer erst den Nachweis über eine Manipulation erbringen muss.Da es sich vorraussichtlich um einen Schreibfehler beim HU Bericht geht ,was auch anhand der Km Stände Plausibel währe.HU Bericht 131000 km und Original 113000 km.Im Gegensatz währe der Kosten- Nutzen Aufwand einer Manipulation nicht im geringsten Plausibel bei diesen Fahrzeug.18000 km weniger bringen keinen Mehrwert bei einen Solchen relativ Alten Fahrzeug.

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