Auto verkauft, Käufer hat Unfall, Auto nicht noch nicht umgemeldet.

Hallo,

vermutlich wurde diese Frage schon mal geklärt, bin aber aus der Suche nicht richtg schlau geworden.

Also ich verkaufe ein angemeldetes Auto. Im Kaufvertrag werden Übergabezeitpunkt usw. festgehalten. Es wird auch verabredet, dass der Wagen binnen 5 Werktagen umzumelden ist. Jetzt hat der Käufer 2 Tage nach dem Kauf einen Unfall und der Wagen wurde noch nicht umgemeldet. Wessen Versicherung muss den Schaden beim Unfallgegner begleichen? Steigt der Verkäufer in seiner Schadenfreiheitsklasse?

MfG

Beste Antwort im Thema

Wirkt es überzogen, wenn ich an der Stelle nunmehr zum 3. Mal auf die AKB verweise, in der dieses Prozedere beschrieben ist?

Deine Theorie geht nicht auf, da der Erwerber in beiden Versicherungsverträgen VN wäre und in beiden Fällen versicherte Person ist (Eigentümer/Fahrer) und Ansprüche (Sachschäden) unter den versicherten Personen ausgeschlossen sind.

Gruß
traumzauber,
die zunehmend Übung bekommt mit dem Schreiben trotz rechtem Gipsarm

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Zitat:

Original geschrieben von dudje


... Mir leuchtet aber immernoch nicht ein wozu die Anzeige gut sein soll. ...

Ganz einfach: Damit du bei einem Schaden aus dem Schneider bist und dein SFR nicht belastet wird!

Fährt er das Auto vor der unterschriebenen Übergabezeit zu Schrott ist dein SFR im Ar..., danach kann es dir persönlich egal sein! Es zahlt zwar deine Vers., du steigst aber nicht in den Prozenten.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von dudje


... Mir leuchtet aber immernoch nicht ein wozu die Anzeige gut sein soll. ...
Ganz einfach: Damit du bei einem Schaden aus dem Schneider bist und dein SFR nicht belastet wird!
Fährt er das Auto vor der unterschriebenen Übergabezeit zu Schrott ist dein SFR im Ar..., danach kann es dir persönlich egal sein! Es zahlt zwar deine Vers., du steigst aber nicht in den Prozenten.

Sehr schön. Den Übergabezeitpunkt im Kaufvertrag zu vermerken macht ja Sinn und leuchtet auch ein. Warum das aber die Versicherung unverzüglich wissen muss ...

Wenn wir jetzt mal den Zeitraum des Vorposters annehmen, also 1-2 Wochen, kann ich ja nach 1 oder 2 Tagen nie ein Problem bekommen. Der Verkäufer hat ja schriftlich den Übergabezeitpunkt vom Käufer bestätigt und kann das im Schadensfall problemlos nachreichen und somit den Zeitpunkt beweisen. Wir haben wohl etwas aneinander vorbeigeredet. Ich hatte nur ein Problem mit dem unverzüglichen Melden. Dass alles im KV festgehalten wird ist logisch und auch geschehen. Nur ob der Verkäufer den Wisch nun 1, 2 oder 3 Tage nach dem Verkauf zur Versicherung schickt, kann ja im Schadensfall nicht sein Nachteil sein. Das heisst er dürfte dann seinen SFR nicht verlieren bzw. steigen, wenn er dann die Übergabe nachweisen kann. Sollte dies doch so sein, hätten wir kein Unverzüglich mehr, wie es das Gesetz definiert, sondern eher ein Sofort.

MfG

Ich habe grad so einen Fall:
Ich habe ein Motorrad gekauft und es am Kauftag (um genau zu sein 25 Minuten nach Kaufzeitpunkt) zu Schrott gefahren. Nicht umgemeldet, nicht versichert, kein Kurzzeitkennzeichen. Einfach das vom Verkäufer zum überführen.
Bin bei Regen ausgerutscht und in einer Autobahnauffahrt zuerst umgefallen und dann in den Vordermann gerutscht.
Die Haftpflicht des Verkäufers springt hier ein da man bei Kauf von Privat auch die Versicherung "mit kauft".
Die Versicherer verzichten hier nur im Normalfall darauf Beiträge vom Käufer zu erheben da im Normalfall die Ummeldung binnen 7 Tagen erfolgt und dann neu versichert wird.
Tja, in meinem Fall erfolgt keine Ummeldung mehr, nur noch Verschrottung...
Wurde mir so erklärt, bestätigt und zugesichert von:
Straßenverkehrsamt (Marl), Provinzial, HUK und Advocard.

Wenn ich jetzt wochenlang mit rumgefahren wäre sähe das wahrscheinlich schon wieder ganz anders aus, aber so rum Glück gehabt. Und wenn deshalb am Ende jetzt bei mir irgendwelche Prozente steigen, auch scheissegal.
Lediglich das Motorrad kann ich unter dem Poste "Dumm gelaufen" abschreiben.

Trotzdem der Tipp: Um die Nerven aller beteiligten zu schonen MINDESTENS 2 mal fahren. Ein mal zur Probefahrt und ein mal zur Abholung. Zwischendrin kann man Papiere und Kennzeichen zur Ummeldung als versichertes Einschreiben verschicken. Mach ich ab jetzt auf jeden Fall immer... Ich vermute nämlich das ich mit der "übernommenen" Versicherung auch noch mein Späßchen haben werde.

(Ja, ich weiß, Thread-Nekromant, aber bei Google ist der hier ganz vorn mit dabei und ich hoffe meine Info kommt so noch jemandem zugute.)

P.S. Im Endeffekt steigt hier wohl weder die SF des Verkäufers (Weil Zeitpunkt im Vertrag und er es nicht war) noch belastet das einen meiner Autoverträge bei einem anderen Versicherer, ich muss nur für die paar Tage vom Kauf bis zur Verschrottung (Abmeldung erfolgt durch Schrotti am Montag oder Dienstag) theoretisch die Versicherung bezahlen.
Die Überführungsfahrt selbst ist auch zum Glück noch komplett und diskussionsunwürdig innerhalb jeglicher möglicher Kulanzzeiten und Fristen - haben mir die Versicherungen bestätigt.

Ein Thread reicht (nicht alles was Google ausspuckt kommentieren)!

Gruß Metalhead

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