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Auto verkauft, Käufer behauptet KM - Stand wurde zurückgedreht

Themenstarteram 6. August 2013 um 19:59

Hallo zusammen,

Habe letzte Woche meinen Golf mit 134 tkm verkauft, heute meldet sich der Käufer bei mir und sagt mir das der Tachostand nicht stimmt, er habe bei VW nachgeforscht und herausgefunden, dass der Golf 2009 bei der VW Werkstatt mit 215 tkm zum Service war und im Jahr 2010 mit 88 tkm. Ich selbst habe den Golf aber erst im August 2012 über Ebay gekauft.

Jetzt Droht er mir dass er seinen Anwalt einschaltet wenn ich den Golf nicht zurücknehme oder ihm ein Teil des Kaufpreises zurück erstatte. Leider habe ich vor einem Jahr als ich das Fahrzeug gekauft habe keinen Kaufvertrag gemacht und die Ebay Auktion ist nach einem Jahr leider auch nicht mehr aufzurufen.

Kann er mich jetzt wegen Betrug verklagen ? rein Theoretisch kann ich ja gar nichts damit zu tun haben, da der Tacho zurückgedreht wurde bevor der Golf in meinem Besitz war.

Beste Antwort im Thema

Ich würde das eher entspannt sehen. Im Brief müsste klar ersichtlich sein, sowie in den Unterlagen der KFZ Stellen dass du den Wagen erst seit 2012 dein eigen nennst. Somit wärest du selber Opfer eines Betruges. Der Neubesitzer müsste Dir nachweisen das du den betrug kanntest und verschwiegen hast. Dies wäre wohl schwierig. Also Ruhe bewahren und ggf eine Rechtsberatung aufsuchen wenn nötig. Irgendwelche Zugeständnisse würde ich nie machen.

 

Allerdings muss man hoffen das Du aus der Dummheit gelernt hast etwas ohne Vertrag zu kaufen. Vielleicht war die Kiste geklaut? Oder sonst was nicht koscheres. Also beim nächsten mal.

@hydrou

Warum rückabwickeln? Erschließt sich mir nicht ganz. Die Kiste ist gekauft wie gesehen bei privat. Der Betrug war augenscheinlich nicht bekannt. Damit ist alles im Rahmen. Der Kollege hat sich alle Gepflogenheiten eines VerKaufs gehalten.

Ich kann mich nur wiederholen. Keine Zugeständnisse machen. Im Fall der Fälle soll das ein Anwalt klären.

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45 Antworten
am 7. August 2013 um 15:24

Zitat:

Original geschrieben von bugaloo

Ich würde das eher entspannt sehen. Im Brief müsste klar ersichtlich sein, sowie in den Unterlagen der KFZ Stellen dass du den Wagen erst seit 2012 dein eigen nennst. Somit wärest du selber Opfer eines Betruges. Der Neubesitzer müsste Dir nachweisen das du den betrug kanntest und verschwiegen hast. Dies wäre wohl schwierig. Also Ruhe bewahren und ggf eine Rechtsberatung aufsuchen wenn nötig. Irgendwelche Zugeständnisse würde ich nie machen.

 

Allerdings muss man hoffen das Du aus der Dummheit gelernt hast etwas ohne Vertrag zu kaufen. Vielleicht war die Kiste geklaut? Oder sonst was nicht koscheres. Also beim nächsten mal.

@hydrou

Warum rückabwickeln? Erschließt sich mir nicht ganz. Die Kiste ist gekauft wie gesehen bei privat. Der Betrug war augenscheinlich nicht bekannt. Damit ist alles im Rahmen. Der Kollege hat sich alle Gepflogenheiten eines VerKaufs gehalten.

Ich kann mich nur wiederholen. Keine Zugeständnisse machen. Im Fall der Fälle soll das ein Anwalt klären.

Sehe das auch so. Aber bei der Jsutiz weiß man es ja nie. Die Urteile werden immer im "Namen des Volkes" gesprochen, aber wenn man mal eins lesen will, gibt es Probleme. Es werden soviele Stellen

geschwärzt, dass kaum noch etwas zu erkennen ist. Sollte mal ein Urteil in dieser Sache beklannt werden, dann eine Kopie gegen Erstattung der Kopierkosten bei zuständigen Amtsgericht anfordern.

Rechtsschutzversicherung wäre in diesem Fall hilfreich. Da keine besteht, sollte mal, falls er nicht selbst Mitglied beim ADAC ist, dort nach deren Meinung gefragt werden. Einen Freund oder Bekannten, der ADAC-Mitglied ist,. wird er wohl haben.

Hat denn der Verkäufer alle Daten offengelegt? Ist ja ziemlich schnell an diese gelangt.

Wie heißt es doch so schön....Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Wurde eigentlich ein Vertrag gemacht und darin die Gewährleistung ausgeschlossen?

am 7. August 2013 um 16:50

Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns

Wie heißt es doch so schön....Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Wurde eigentlich ein Vertrag gemacht und darin die Gewährleistung ausgeschlossen?

Nein, es wurde ja eben kein Vertrag gemacht.

Wie mochte denn der Kaufer bewisen, OHNE Vertrag, das nicht gesagt wurde das der Tachometer vor einigen Jahren defect war, bei dem Vorbesitzer! ruhig bleiben, abwarten, dann reagieren. Bis dahin nicht sagen.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Chicago122

Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns

Wie heißt es doch so schön....Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Wurde eigentlich ein Vertrag gemacht und darin die Gewährleistung ausgeschlossen?

Nein, es wurde ja eben kein Vertrag gemacht.

Dann würde ich an deiner Stelle rückabwickeln da die gesetzliche Gewährleistung greift! Wie lang ist der Verkauf her?

Ohne Vertrag wurde aber auch die Sachmängelhaftung beim Privatverkauf nicht wirksam ausgeschlossen, von daher sehe ich da schwarz.

am 7. August 2013 um 17:14

Zitat:

Original geschrieben von Chicago122

 

Nein, es wurde ja eben kein Vertrag gemacht.

Auf jedenfalls rückabwickeln, ohne Vertrag hast du die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen und du haftest für alle Schäden in den nächsten 2 Jahren (in den ersten 6 Monaten musst du beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag).

Themenstarteram 7. August 2013 um 17:43

Als ich das Auto letzte Woche weiterverkauft habe wurde ein Vertrag gemacht, es wurde aber kein Vertrag gemacht als ich das Auto vor ca. Einem Jahr gekauft habe. Habe diesbezüglich aber schon mit Ebay Kontakt aufgenommen Zwecks der Auktion von damals.

am 7. August 2013 um 17:43

Was steht in deinem Vetrag zur KM-Leistung drinne? Ist die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen?

Themenstarteram 7. August 2013 um 17:58

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen

Was steht in deinem Vetrag zur KM-Leistung drinne? Ist die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen?

es stehen 134tkm Gesamtfahrleistung drinnen und ja die Gewährleistung ist ausgeschlossen, "Der Verkauf des Kraftfahrzeuges erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, sofern der Verkäufer nicht eine Garantie oder eine anders lautende Erklärung abgibt.

am 7. August 2013 um 18:01

Um welchen Betrag reden wir? Was hast du für den Golf noch bekommen?

Themenstarteram 7. August 2013 um 18:10

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen

Um welchen Betrag reden wir? Was hast du für den Golf noch bekommen?

3000€ steht aber auch weiter oben schon :]

Zitat:

Original geschrieben von boarder_93

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen

Was steht in deinem Vetrag zur KM-Leistung drinne? Ist die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen?

es stehen 134tkm Gesamtfahrleistung drinnen und ja die Gewährleistung ist ausgeschlossen, "Der Verkauf des Kraftfahrzeuges erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, sofern der Verkäufer nicht eine Garantie oder eine anders lautende Erklärung abgibt.

Na also. Dann muß nur noch das mit den Km geklärt werden. Und das kann nur ein Rechtsverdreher.

am 7. August 2013 um 18:13

Zitat:

Original geschrieben von boarder_93

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen

Um welchen Betrag reden wir? Was hast du für den Golf noch bekommen?

3000€ steht aber auch weiter oben schon :]

Des hab ich dann überlesen, sorry. In dem Fall würde ich einen Anwalt konsultieren bzw. mal zuwarten was der Käufer macht und was der Käufer fordert.

Themenstarteram 7. August 2013 um 18:33

Habe jetzt auch den Vorbesitzer von dem ich das Fahrzeug gekauft habe von der Sache informiert, bin mal gespannt ob er auf meine Mail Antwortet.

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