Auto verkauft. Käufer beanstandet Mängel.
Hallo,
leider habe ich kein passendes Forum gefunden.
Ich habe vorgestern mein Golf4 Privat verkauft.
Ich bin ca. 1 Stunde mit dem Käufer Probe gefahren und der Motor lief einwandfrei.
Ich teilte ihm folgende Mängel mit: Kratzer auf Motorhaube und auf Felgen. Diese hat er auch gesehen und wir haben es auch nachträglich im Kaufvertrag notiert.
Gestern rief er mich an und sagte mir, dass die gelbe Motorkontrollleute leuchtet. Mal ist sie aus und mal ist sie an. Der Motor läuft wohl auch unrund. Er fährt morgen in die Werkstatt und lässt das Auto durchchecken.
Ich kann von mir aus nur sagen, dass mir diese Mängel völlig unbekannt sind. Bei mir lief er immer top und hatte keinerlei Probleme.
Heute rief er mich wieder an und sagte, er habe das Auto komplett durchchecken lassen... Abgasrückführungsventil, Drosselklappe und der Ölstandsensor seihen wohl defekt. Aber bei der Probefahrt sagte er selber, dass der Motor perfekt seih.
Nun kommt er an und sagt mir, dass ich die hälfte der Reperaturkosten übernehmen soll oder er bringt mir das Auto wieder vorbei...
Zitat Kaufvertrag:
"Das Fahrzeug wurde besichtigt und Probe gefahren. Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft-soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten."
Selbstverständlich unterzeichneten wir beiden den Kaufvertrag
Ich weiß momentan nicht so ganz was ich machen soll und würde mich auf eine Antwort sehr freuen, Vielen Dank.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Elmbik3r
Ich weiß momentan nicht so ganz was ich machen soll und würde mich auf eine Antwort sehr freuen, Vielen Dank.
Da Du die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hast, muss Dir der Käufer eine arglistige Täuschung nachweisen um einen Schadensersatzanspruch zu begründen. D.h. Du kannst nur eines tun: Dich entspannt zurücklehnen und auf den Ausschluß der Sachmängelhaftung verweisen.
Der Wagen gehört jetzt dem Käufer, mit allen damit verbundenen Risiken.
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Kann ein Händler oder jemand der auch eine gute Beziehung zu einer Werkstatt hat, denn dann kann man sich leicht eine vernichtete Arbeit sich als Rechnung ausstellen lassen.
Ich habe mir letztens ebenfalls erlaubt meinen 2 Jahre gefahrenen Gebraucht-PKW zu verkaufen. Da ich korrekt vorgehen wollte, habe ich im Verkaufsgespräch die Mängel angegeben (u. a. ein Geräusch aus dem Bereich der Lenkung, dessen Ursache nicht genau bestimmt werden konnte). Dieses ist im Kaufvertrag notiert worden (immer ADAC-Kaufvertrag nutzen!) und hat sich im Kaufpreis nieder geschlagen (
-15% ggü DAT). Zusätzlich habe ich einer Ratenzahlung zugestimmt (alles im Kaufvertrag), das Fahrzeug ist also noch mein Eigentum, da das Fahrzeug ein Kollege gekauft hat.
Was passiert jetzt allerdings nach 2 Wochen? Der Kühler ist plötzlich undicht! Und der Wagen springt wegen schwacher Batterie nicht an! Alles kleine Mängel, die bei mir nie aufgetreten sind, obwohl der PKW auch bei mir schon mal 2-3 Wochen gestanden hat (wegen Rollernutzung).
Also Vorsicht vor otto-romanischen Käufern, die könnten einen schon über den Löffel barbieren... 😉