Auto verkauft jetzt kommt der Anwalt
Hallo Leute ! letztens habe ich mein Auto verkauft jetzt will mir der Käufer das Auto wieder zurückgeben der Grund ist die Heizung ist Defekt. Er wirft mir vor arglistig gehandelt zu haben ,aber ich bin mir sicher dass die Heizung bei mir funktioniert hat jetzt fordert der Anwalt dass ich das Auto wieder zurück nehme und ihm das Geld zurückgebe. Zug um Zug was kann ich jetzt machen?
Beste Antwort im Thema
Auf gar keinen Fall dem Anwalt antworten!!!!!! Es gibt überhaupt keinen Grund mit einem Anwalt eine Brieffreundschaft anzufangen. Der gegnerische Anwalt ist nicht dazu da mit dir zu verhandeln sondern er ist dazu da den Willen des Gegners durchzusetzen. Du kannst ihm schreiben was immer du möchtest, es ist seine Aufgabe die Interessen seines Mandanten durchzusetzen. Aktuell hat er absolut gar nichts was er gegen dich verwenden könnte. Warum solltest du also deine eigene Position schwächen indem du ihm irgendetwas evtl. unbedachtes schreibst, was er gegen dich verwenden könnte. Das einzige was du tun solltest ist die Korrespondenz mit deinem Käufer und dessen Anwalt komplett einzustellen. Bisher ist das von der Gegenseite nur Säbelgerassel ohne jegliche Substanz. Einfach weiter rasseln lassen. Solltest du unbedingt eine Antwort schreiben wollen, dann lediglich, dass du ab sofort ein Kontaktverbot aussprichst.
Hier wird es niemals zu irgendwelchen rechtlichen Schritten kommen. Oder hast du einen Kostenvoranschlag über eine Heizungsreparatur im Auto vergessen?
192 Antworten
Wenn tatsächlich bei ihm die Heizung kaputt ist kann man dem Fehler auslesen mit Datum und Uhrzeit dann könnte ich ja beweisen dass es nicht bei mir passiert ist.
Ein kleiner Tipp noch für die Hobbyjuristen hier. Die Klausel "gekauft wie besehen" schließt nur die Gewährleistung für offensichtliche Mängel aus, nicht jedoch für versteckte. Offensichtlich sind die Mängel, die ein durchschnittlicher Käufer bei der Besichtigung erkennen kann, z.B. eine nicht funktionierende Klimaanlage oder Heizung. Kann ich als durchschnittlicher Käufer eine nicht funktionierende Heizung erkennen? Ja, aufdrehen und schon merkt man es.
Also holt euch lieber beim nächsten Verkauf von mobile.de oder vom ADAC die Standardkaufverträge und füllt diese vollständig und richtig aus. Wobei arglistig verschwiegene Mängel auch nicht unter den Gewährleistungsausschluss fallen.
Vielen Dank für diese wichtige Information ich habe den Kaufvertrag von mobile.de genommen und hatte ihm auch richtig ausgefüllt.
Halt uns mal bitte auf dem Laufenden wie das weiter bzw ausgeht,
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Hauptsache die Gewährleistung wurde schriftlich ausgeschlossen. Gekauft wie gesehen deckt nur offensichtliche Mängel ab, bzw. Autos mit Schrottwdft.
Zitat:
@Leclatcestmoi schrieb am 1. Oktober 2017 um 08:20:14 Uhr:
Hauptsache die Gewährleistung wurde schriftlich ausgeschlossen. Gekauft wie gesehen deckt nur offensichtliche Mängel ab, bzw. Autos mit Schrottwdft.
Ja, genau - wie es paar Post vorher erklärt wurde!
Selbst, wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe schon verdeckt vorhanden war. Bei Privatverkauf gibt es nämlich keine Beweislastumkehr.
Arglist gem. § 123 BGB setzt voraus, dass du vorsätzlich den Schaden verschwiegen hast in der Absicht, dass der Vertragspartner dadurch den Vertrag unterschreibt.
Ich werde auf jeden Fall bis zum Schluss abwarten, und werde auch vor Gericht gehen und werde beweisen dass ich nicht Arglist gehandelt habe.
Kleine Anekdote am Rande: mein Sohn hat vor zwei Wochen seinen 325d E91 mit 220tkm an einen Händler verkauft. Kaufvertrag von mobile oder ADAC mit Gewährleistungsausschluss und Auflistung aller bekannten Defekte und Mängel. Das Auto sollte sofort nach Ungarn gehen. Eine knappe Woche später kommt eine mail:
"auto hat Partikel Filter Defekt kostet 1.000€. Muss dir dein auto Züruck bringen" Angeblich sei der DPF uralt und völlig verstopft.
Hat er sich wohl gedacht, bei der Laufleistung kann er dem ahnungslosen Verkäufer einen dpf-Tausch unterjubeln. Dumm nur, dass der Partikelfilter vor gut einem Jahr getauscht wurde und gerade mal um die 20.000km reine Langstrecke auf dem Buckel hatte. Rechnungen natürlich vorhanden.
Du musst erstmal gar nichts beweisen. Die Beweislast liegt komplett beim Käufer.
Das Vorgehen des "Anwaltes" finde ich generell schon unprofessionell. Schon aufgrund der Gesetzeslage hätte er dir zuerst einmal eine Chance zur Nachbesserung anbieten müssen, bevor von einer Rückabwicklung Gebrauch gemacht wird. Mit diesem Vorgehen wird ihm kein Gericht Recht geben.
Ist das überhaupt ein offizielles Anwaltschreiben oder hat der Käufer einfach einen Anwaltskopfbogen kopiert um "Eindruck" zu schinden?
Dem Anwalt ist es sowieso egal ob er eine Chance hat einen evtl. Prozess zu gewinnen. Der bekommt sein Geld so oder so.