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Auto verkaufen was einem nicht gehört?

Themenstarteram 4. April 2016 um 21:28

Nabend,

Ich bin mir nicht sicher ob das Thema hier reingehört, aber ich hoffe mir kann trotzdem jemand helfen.

 

Und zwar hat meine Freundin ein Auto finanziert, für ihren Vater.

Es ist also auf ihren Namen zugelassen und gehört ja somit ihr.

Nun ist das Auto komplett bezahlt und ihr Vater hat den Fahrzeugbrief zuhause.

Da nun "etwas" familierer Stress aufgekommen ist, will er (wahrscheinlich aus Rache oder ähnliches) das Auto verkaufen.

Kann er das einfach so machen ohne Zustimmung meiner Freundin?

Weil das Auto ist ja auf sie zugelassen?

 

liebe grüße

Soma

Beste Antwort im Thema

Wer in den Papieren steht, das ist völlig egal. So kann man in den Papieren auch lesen, dass die keinen Nachweis über das Eigentum erbringen. Wer lesen kann, ist also klar im Vorteil. ;)

Kann sie nachweisen, dass der Kaufvertrag auf sie lief und ihr das Auto übergeben wurde (optimaler Weise hat sie auch die Raten bezahlt), dann ist sie Eigentümerin und kann die Herausgabe verlangen (ggf. einklagen).

Mein dringender Rat: Mit der Sache zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen. Dann wird der das wahrscheinlich auch durchsetzen, je nachdem wie die Sache aussieht.

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Wir haben hier einen ähnlichen Fall, jedoch ist das laut Anwalt Sonnenklar, nur tut sich der momentane Fahrer Schwer das Fahrzeug rauszurücken. Post hat er Gestern schon bekommen. Mal sehen wie das Ausgeht.

Hier sieht das jedenfalls schon etwas anders aus nachdem nun im Raum steht daas raten zurück gezahlt werden, aber Ich bin kein Anwalt, also keine ahnung wie das den Fall verändert hier.

am 15. März 2017 um 14:19

Zu einem Verkauf braucht man einen Kaufvertrag. Deshalb will das Strassenverkehrsamt ja bei Anmeldung auf einen anderen Namen einen Kaufvertrag sehen. Meistens jedenfalls. Das die das auch mal ohne Kaufvertrag machen hab ich auch erlebt. Habe einem *Freund* mein Auto zum Verkauf dagelassen da ich weit entfernt ( 600 km ) arbeiten war.

Brief und Fahrzeugschein hat er gehabt. Er sollte den Wagen für mich verkaufen ( Wert ca 1500 € ) und mir 1000 € abgeben.

Er hat dann einfach den Wagen auf sich zugelassen und sein Auto verkauft. Mir hat er dann gesagt er bekommt nur Harz 4 und ich könne Ihn ruhig verklagen.

Bei der Gerichtsverhandlung ( erster Termin ist er nicht erschienen ) und der Richter war dermassen sauer, das er Ihm bei der zweiten Verhandlung die Wahl gelassen hat zwischen Geldstrafe wenn er sofort bezahlt und Haftstrafe wenn nicht. Hab in der Verhandlung noch das Geld bekommen.

Das Strassenverkehrsamt mit seiner Forderung nach einem Kaufvertrag ist also auch keine Absicherung.

Mein Vorschlag also wenn das Auto auf Deinen Namen zugelassen ist - per Abschleppdienst abholen und sicherstellen in einer verschlossenen Garage.

Danach kann man sich ja einigen ....

Auch wenn der Thread nicht mehr taufrisch ist, aber seit wann benötigt eine Zulassungsstelle einen Kaufvertrag?

Verträge können auch mündlich geschlossen werden.

Habe nun schon so manchen Wagen zugelassen und noch nie einen Kaufvertrag gebraucht.

Beim ersten Mal, Focus vom verstorbenen Vater übernommen, haben ich den Totenschein und nen 2 Zeiler meiner Mutter, das die keine Ansprüche auf das Kfz erhebt, mitgenommen.

Hat die gute Dame von der Zulassung nicht interessiert. Nur Kennzeichen, Zulassung 1&2, Gültige HU sowie evb.

Bei den anderen Fahrzeugen wurde auch nie nach einem Kaufvertrag gefragt.

 

Gruß,

der_Nordmann

Zitat:

@trouble01 schrieb am 15. März 2017 um 16:31:03 Uhr:

Auch wenn der Thread nicht mehr taufrisch ist, aber seit wann benötigt eine Zulassungsstelle einen Kaufvertrag?

Den hat sie noch benötigt. Die Zulassungsstelle interessiert sich nicht für Eigentumsverhältnisse. Würde sie das tun, dürfte sie ja beispielsweise gar kein Leasingauto mehr zulassen, weil das grundsätzlich nicht auf den Eigentümer, sondern auf den Leasingnehmer zugelassen wird. :D

Die Zulassungsstelle ist verpflichtet, die Verfügungsberechtigung zu prüfen. Diese wird über das Eigentum hergeleitet, was natürlich nicht bedeutet, dass der Halter Eigentümer sein muss.

Papiere reichen aus, aber wenn man diese nicht hat, kommen auch Kaufverträge ins Spiel.

Beliebter Fehler, der immer mal wieder auftaucht: Der Fahrzeugbrief weist den Inhaber NICHT als Eigentümer aus (oder, anders gesagt: Wer den Brief hat, ist noch lange nicht der Eigentümer. Er ist bloß der Brief-Besitzer, und der wahre Eigentümer könnte die Herausgabe des Briefes an ihn verlangen, ggf. im Klagewege).

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 21. März 2017 um 16:30:34 Uhr:

Beliebter Fehler, der immer mal wieder auftaucht: Der Fahrzeugbrief weist den Inhaber NICHT als Eigentümer aus

hat ja auch niemand behauptet.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. März 2017 um 16:33:45 Uhr:

...

hat ja auch niemand behauptet.

Bezog sich nicht auf dein Posting.

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