Auto verkaufen und Gewährleistung ausschließen-KFZ im Privatbesitz jedoch auf eine Firma angemeldet

Hallo,

wir möchten bald ein KFZ verkaufen, welches zwar seit ca. 4 Jahren im Privatbesitz ist, jedoch ist dieses noch auf die Firma (GmbH) zuglassen.

Das Fahrzeug wurde vor ca. 4 Jahren von der GmbH an den Geschäftsführer verkauft. Dieser fährt das KFZ seit dem privat und bezahlt auch alle Rechnungen privat (die Firma bezahlt keine Kosten für dieses KFZ, auch wenn zB. die KFZ-Versicherung bzw. KFZ-Steuer noch immer auf die Firma lauten).

Nun soll dieses KFZ verkauft werden. Bei einem Privatverkauf kann die Gewährleistung an eine Privatperson ja ausgeschlossen werden im Kaufvertrag. Jedoch könnte es auf dem Papier so aussehen, dass wenn eine Privatperson den Wagen verkauft, im KFZ Brief und Schein jedoch die Firma eingetragen ist, dass man die Gewährleistung umgehen wollen würde. - Ist tatsächlich jedoch nicht so, was man natürlich auch belegen kann, zB. an der Kaufpreiszahlung für das KFZ vor ca. 4 Jahren, genauso wie auch die KFZ-Steuer und Versicherung privat bezahlz wurde und nicht von der Firma.

Funktioniert das nun so einfach beim Verkauf oder muss man etwas beachten? Ich frage lieber mal vorher, nicht das es später Ärger gibt 😉

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Der im "Fahrzeugbrief" eingetragene Halter wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen. Entsprechender Vermerk befindet sich extra unten im Fahrzeugbrief.

Schriftlicher Kaufvertrag, Verkäufer die Privatperson und vorsorglich den Hinweis aufnehmen, dass das Fahrzeug seit vier Jahren im Eigentum des Privatverkäufers steht und seitdem ausschließlich privat genutzt wird.

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Bei Anzahl der Vorbesitzer am Besten nichts eintragen 😉

Hallo Leute,

die Sache ist viel einfacher:

selbst wenn die Firma das Auto selbst verkauft, kann sie problemlos die Gewährleistungsrechte ausschließen! Es handelt sich nämlich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf, da die Firma hier nicht als "Unternehmer" auftritt, siehe:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__14.html

"Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person (...), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen (...) Tätigkeit handelt."

Wenn es sich bei der Firma nicht gerade um einen Autohändler handelt, ist alles gut.

Glauben oder Wissen?
(kann eigentlich nur "Glauben" sein)

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 1. September 2018 um 18:42:59 Uhr:


Glauben oder Wissen?
(kann eigentlich nur "Glauben" sein)

was auch immer dieser Beitrag hier aussagen will: Glaube ist nie ein guter Ratgeber...

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Bezog sich auf deine Aussage dass ein gewerblicher Verkäufer (beim Verkauf an privat) ganz einfach die Gewährleistung ausschließen kann, sofern es sich nicht um einen Autohändler handelt.
Das ist m.W. schlichtweg falsch.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 3. September 2018 um 08:57:08 Uhr:


Bezog sich auf deine Aussage dass ein gewerblicher Verkäufer (beim Verkauf an privat) ganz einfach die Gewährleistung ausschließen kann, sofern es sich nicht um einen Autohändler handelt.
Das ist m.W. schlichtweg falsch.

Tja, wie du meinst... ich habe meine Aussage ja mit einer rechtlichen Begründung versehen.

Du kannst deine gegenteilige Meinung hoffentlich auch irgendwie sachlich begründen, mit mehr als der plumpen Aussage "sehe ich anders"??

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