Auto verkaufen

Hallo zusammen. Meinem Nachbarn wurde sein Auto zwangsentstempelt, kann er es einfach verkaufen? LG

Beste Antwort im Thema

das ist aber widerum eine Frage die sich bei jedem abgemeldeten Auto stellt - unabhängig ob zwangsentstempelt oder nicht

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Zitat:

@Kiseku schrieb am 12. November 2019 um 15:25:04 Uhr:



Papiere für die Anmeldung?!
Möchtest du das besagte Objekt, welches zu dir zulegst nur angucken?

Vielleicht will der Käufer das Auto schlachten und einschmelzen oder eine Kunstinstallation im Garten daraus bauen?

Das sich ein Auto ohne Papiere nicht zu einem guten Kurs handeln lässt, ist doch klar. Dies schon allein deshalb, da ein gutgläubiger Erwerb so i.d.R. nicht möglich ist. Der Käufer wird hier also massive Abschläge vornehmen.

Verkaufen kann und darf man es trotzdem. Das war die Frage.

Ansonsten können wir auch ins blaue hinein Ausführungen dazu machen, dass sich ein Auto schlecht verkaufen lässt, wenn der Innenraum jahrelang zur Meerschweinchenzucht genutzt wurde 😉

Zitat:

@ixtra schrieb am 12. November 2019 um 15:31:41 Uhr:


Das sich ein Auto ohne Papiere nicht zu einem guten Kurs handeln lässt, ist doch klar.

Verkaufen kann und darf man es trotzdem.

KÖNNEN ja ...

es gibt ja sogar spezielle Berufsgruppen (Hehler genannt), die es z.B. Juwelendieben und Einbrechern ermöglichen, ihre Beute zu verkaufen ...

DÜRFEN nur, wenn das Auto 1. im Eigentum des Verkäufers ist und 2. nicht irgendwo (z.B. als Kreditsicherheit) verpfändet wurde!

Zitat:

@camper0711 schrieb am 12. November 2019 um 15:55:49 Uhr:


DÜRFEN nur, wenn das Auto 1. im Eigentum des Verkäufers ist und 2. nicht irgendwo (z.B. als Kreditsicherheit) verpfändet wurde!

Warum wird hier ein Sachverhalt grundlos unterstellt? Der TE hat weder etwas von fehlenden Papieren noch von Sicherungsrechten Dritter erzählt...

Natürlich sollte ich nichts verkaufen, was mir nicht gehört bzw. an dem ich Dritten Sicherungsrechte gegeben habe, wenn ich rechtefreies Eigentum nicht sicher in der Folge erwerben kann. Muss man darüber diskutieren?

Technisch ist deine Antwort im Übrigen nicht korrekt.

Ich darf auch Dinge verkaufen, die mir nicht gehören... wer sollte es mir verbieten? Schuldrechtlich darf ich alles vereinbaren, was nicht sittenwidrig ist. Ich kann und darf meinem Nachbarn gleich heute Abend die Hose verkaufen, die du gerade trägst.

Mit der Übereignung wird es schwer.

Wenn er mir dafür (vielleicht auf Grund eines Personenkultes)) 1.000 € anbietet, mag ich vielleicht das Risiko eingehen... in der Hoffnung, dir deine Hose für 500 € in der Zukunft abkaufen zu können. Und mit dem Risiko, im Falle des Misslingens Schadensersatzpflichtig gegenüber dem Verkäufer zu sein.

Nehme ich noch den Kaufpreis entgegen, ohne sicher von einer späteren Übereignungsmöglichkeit auszugehen und ohne zum Schadensersatz leistungsfähig zu sein, wird es strafrechlich relevant (darf man nicht). Ansonsten geht es allein um schuldrechtliche Verpflichtungen.

In der Geschäftsrealität werden ständig Dinge verkauft, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Eigentum des Verkäufers stehen.

Nochmal als klare Antwort an den TE:

Die Zwangsstilllegung deines Fahrzeuges hat rechtlich weder eine Auswirkung auf einen möglichen Verkauf und auch eine mögliche Übereignung deines Fahrzeuges. Rechtlich ist das Fahrzeug nach der Stilllegung genauso gut (oder schlecht/nicht) handelbar, wie vorher auch.

Es wäre von Vorteil, wenn Du alleiniges Eigentum an dem Fahrzeug hast, über alle Papiere verfügst und das Fahrzeug weder brennt noch von einem Poltergeist heimgesucht wird.

Kaufmännisch gibt es viele weitere Faktoren, die das Interesse an deinem Fahrzeug senken können. Ohne Probefahrten ist der Käuferkreis eingeschränkt.

Zitat:

@ixtra schrieb am 12. November 2019 um 16:04:04 Uhr:


Ich darf auch Dinge verkaufen, die mir nicht gehören... wer sollte es mir verbieten? Schuldrechtlich darf ich alles vereinbaren, was nicht sittenwidrig ist.

ok, 1:0 für Dich
(auf der akademischen Ebene)

die Frage ist allerdings, ob der TE zwischen Termingeschäften/Leerverkäufen und Kassageschäften zu unterscheiden weiß 😉

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Zitat:

@camper0711 schrieb am 12. November 2019 um 16:23:06 Uhr:



die Frage ist allerdings, ob der TE zwischen Termingeschäften/Leerverkäufen und Kassageschäften zu unterscheiden weiß 😉

Braucht er ja gar nicht.

Es reicht die Grunderkenntnis, dass er natürlich dem Käufer unbelastetes Eigentum zu verschaffen hat, sofern dies in dem Kaufvertrag vereinbart wurde.

Das ist in meinen Augen so klar, dass es darüber keiner Diskussion bedarf.

träum weiter!

Zitat:

@ixtra schrieb am 12. November 2019 um 16:26:53 Uhr:


... die Grunderkenntnis, dass er natürlich dem Käufer unbelastetes Eigentum zu verschaffen hat, ...

Das ist in meinen Augen so klar, dass es darüber keiner Diskussion bedarf.

wenn das allen klar wäre:

warum dann hier

https://www.motor-talk.de/.../quad-ohne-papiere-gekauft-t6738825.html

das "Gewinsel"

Zitat:

@Opelix2007 schrieb am 11. November 2019 um 21:06:14 Uhr:


... 2 Quads bei ein und dem selben Verkäufer gekauft, eines mit Papieren und das zweite war ohne. Er versicherte mir, das er beide von seinem verstorbenen Vater hätte und es kein großes Problem wäre, neue Papiere dafür ausgestellt zu bekommen,da ja beide vom gleichen Typ sind und auch baugleich sind. ...

Allerdings kommen jetzt beim zweiten die großen Probleme... Hab es komplett zerlegt, neu lackieren lassen, alles Verschleißteile ausgetauscht, neue Reifen gekauft usw,nir ohne Papiere brauch ich damit ja nicht zum. TÜV.

... zur Zulassungsstelle und da fing die Misere an. Die gute Frau dort wollte von mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA, welche es schon seit Jahren nicht mehr gibt.

Also hab ich den Verkäufer kontaktiert, das er sich darum kümmern soll, bei seiner Zulassungsstelle, die Papiere als Verloren zu melden. Er sagte mir das er sich darum kümmert und ich begann mit dem Aufarbeiten des Quads.

Nun 4 Wochen später, sagte er mir, das er das nicht könnte, da das Quad nie auf ihn zugelassen war und er auch nicht der Erbe gewesen wäre, sondern seine Mutter, mit der er sich aber nicht so gut verstehen würde. Er hätte auch keinen Kaufvertrag oder sonst was mit ihr über die 2 Quads abgeschlossen.

Nun kommt die große Frage, wie komme ich an neue Papiere?

...

Zitat:

@camper0711 schrieb am 12. November 2019 um 16:59:22 Uhr:


träum weiter!

wenn das allen klar wäre:

warum dann hier
https://www.motor-talk.de/.../quad-ohne-papiere-gekauft-t6738825.html
das "Gewinsel"

Stellt sich nur die Frage, ob die Leute es nicht besser wissen, oder ob es ihnen egal ist. Ich behaupte, dass im Regelfall letzteres der Fall ist (Gier frisst Hirn).

Das man nicht Dinge weggeben darf, die einem nicht gehören, lernt man doch eigentlich schon im Kindesalter.

Zitat:

@ixtra schrieb am 12. November 2019 um 17:05:36 Uhr:



Zitat:

@camper0711 schrieb am 12. November 2019 um 16:59:22 Uhr:


träum weiter!

wenn das allen klar wäre:

warum dann hier
https://www.motor-talk.de/.../quad-ohne-papiere-gekauft-t6738825.html
das "Gewinsel"

Stellt sich nur die Frage, ob die Leute es nicht besser wissen, oder ob es ihnen egal ist. Ich behaupte, dass im Regelfall letzteres der Fall ist (Gier frisst Hirn).

Das man nicht Dinge weggeben darf, die einem nicht gehören, lernt man doch eigentlich schon im Kindesalter.

Im letzten Satz bitte in „lernte“ ändern - die Zeiten haben sich seither deutlich zum schlechten verändert. Da es kein Hänschen mehr gibt, ist auch für Hans nix zu holen😉

Zitat:

@camper0711 schrieb am 12. November 2019 um 11:49:19 Uhr:



Zitat:

@AK-B170 schrieb am 12. November 2019 um 11:15:20 Uhr:


...

Warum muss hier in jedem Fred philosophiert und interpretiert werden???

es ist beim Verkauf durchaus relevant, ob das Auto technisch OK ist (und wegen fehlender Steuerzahlung oder Versicherung stillgelegt wurde) ...

... oder ob es keine Betriebserlaubnis hat!?
(wegen nicht verkehrssicher? oder schwer reversiblen nicht eintragungsfähigen Umbauten?)

Du darfst auch ein nicht Verkehrssicheres Fahrzeug mit nicht eintragungsfähigen Umbauten selbstverständlich verkaufen. Also ist es auch Blödsinn.

Zitat:

@camper0711 schrieb am 12. November 2019 um 16:23:06 Uhr:



Zitat:

@ixtra schrieb am 12. November 2019 um 16:04:04 Uhr:


Ich darf auch Dinge verkaufen, die mir nicht gehören... wer sollte es mir verbieten? Schuldrechtlich darf ich alles vereinbaren, was nicht sittenwidrig ist.

ok, 1:0 für Dich
(auf der akademischen Ebene)

die Frage ist allerdings, ob der TE zwischen Termingeschäften/Leerverkäufen und Kassageschäften zu unterscheiden weiß 😉

Jedes Autohaus verkauft Fahrzeuge an Endkunden, die ihm zu diesem Zeitpunkt noch nicht gehören.

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