Auto verkaufen
Hallo zusammen. Meinem Nachbarn wurde sein Auto zwangsentstempelt, kann er es einfach verkaufen? LG
Beste Antwort im Thema
das ist aber widerum eine Frage die sich bei jedem abgemeldeten Auto stellt - unabhängig ob zwangsentstempelt oder nicht
24 Antworten
Wenn er Eigentümer des Fahrzeugs ist und im Besitz der Zulassungsbescheingungen I + II, sollte ein Verkauf möglich sein.
Natürlich kann er es verkaufen. Die Zwangsentstempelung war wohl, weil er die Versicherung nicht bezahlt hat. Sollte ein technischer Grund dahinter liegen, dann wird er wohl kaum etwas erzielen. Eine Probefahrt wird zudem schwierig. Verkauf geht....aber eben mit den Einschränkungen.
Mit der Zwangsentstempelung verliert der Wagen seine Zulassung, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist nicht mehr gültig, und auf öffentlichen Straßen darf der Wagen nicht mehr abgestellt werden.
Kannst es dir wie ein Smartphone Vertrag vorstellen...
Das Gerät wurde selbst besorgt, die SIM ist mit Vertrag...
Wer soll dir verbieten dein Eigentum zu verkaufen?
Für das du zudem einen Kaufvertrag vorweisen kannst... Niemand! 🙂
Aber dann kommen wir schon zum nächsten Thema...
Sollte die SIM noch funktionieren und das Gerät hat einen Defekt, so darfst du dieses nur als "Defekt / An-Bastler" verkaufen und nicht als "Guter Zustand, fast wie neu"...
Bei Android könntest du dir den Speicher direkt auf der Platine erweitern, geht selbst bei iPhone... nur wie erklärst du dann das die Garantie weg ist? Worauf ich hinaus will, bei dem Verkauf sollte man erlich sein...
Zitat:
@Drahkke schrieb am 11. November 2019 um 21:54:52 Uhr:
Wenn er Eigentümer des Fahrzeugs ist und im Besitz der Zulassungsbescheingungen I + II, sollte ein Verkauf möglich sein.
theoretisch richtig
praktisch stellt sich die Frage, wie mit "normalen" Kaufinteressenten umgegangen werden soll
(die Wert auf eine Probefahrt legen 😉 )
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das ist aber widerum eine Frage die sich bei jedem abgemeldeten Auto stellt - unabhängig ob zwangsentstempelt oder nicht
Die meisten von euch waren doch auch alle mal jung...
Für mal Straße rauf und runter sollte das entstempelte Kennzeichen noch reichen... ist zwar alles nicht ganz rechtens aber naja...
Die Frage sollte ehr sein, warum wurde es überhaupt entstempelte? Ggf. Kann es durch etwaige Umbauten nur noch als Schlachtfest verkauft werden... darüber mal nachgedacht?
Zitat:
@Kiseku schrieb am 12. November 2019 um 10:39:40 Uhr:
Die meisten von euch waren doch auch alle mal jung...
Für mal Straße rauf und runter sollte das entstempelte Kennzeichen noch reichen... ist zwar alles nicht ganz rechtens aber naja...Die Frage sollte ehr sein, warum wurde es überhaupt entstempelte? Ggf. Kann es durch etwaige Umbauten nur noch als Schlachtfest verkauft werden... darüber mal nachgedacht?
Du empfiehlst doch nicht allen Ernstes eine Probefahrt mit einem unversicherten Fahrzeug zu machen? Das Leben ist voller blöder Zufälle. Lass da mal was passieren..
OT blöder Zufall: unser Nachbar hat seinen Führerschein verloren, weil er ca. 400m mit dem Auto fahren wollte. 1 Jahr wg. Alkohol.
Zitat:
@Kiseku schrieb am 12. November 2019 um 10:39:40 Uhr:
Die Frage sollte ehr sein, warum wurde es überhaupt entstempelte? Ggf. Kann es durch etwaige Umbauten nur noch als Schlachtfest verkauft werden... darüber mal nachgedacht?
Oh man, einfache Fragestellung...wurde bereits beantwortet.
Warum muss hier in jedem Fred philosophiert und interpretiert werden???
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 12. November 2019 um 11:15:20 Uhr:
...Warum muss hier in jedem Fred philosophiert und interpretiert werden???
es ist beim Verkauf durchaus relevant, ob das Auto technisch OK ist (und wegen fehlender Steuerzahlung oder Versicherung stillgelegt wurde) ...
... oder ob es keine Betriebserlaubnis hat!?
(wegen nicht verkehrssicher? oder schwer reversiblen nicht eintragungsfähigen Umbauten?)
Für die Eingangsfrage vollkommen irrelevant. Darf er verkaufen ja/nein.
Die anderen Fragestellungen sind preisrelevant, nichts weiter.
Habe mich vermutlich nicht korrekt ausgedrückt...
Mit Zulassung I + II darf er ihn verkaufen... egal ob mit/ohne TÜV oder gar als Unfall/Totalschaden Fahrzeug...
Wer hier mal den einen oder anderen Thread gelesen hat wird verstehen warum ich gesagt habe, ob der Wagen "Verbastelt" ist und ggf. Darum stillgelegt wurde...
NATÜRLICH IST EIN VERKAUF MÖGLICH !!!
Würde aber rechtswidrig werden, sollte man absichtlich Mängel verschweigen die zur erlöschung der ABE führen... aber das geht dann in die Rechtslage wo man von einem Juristen rat einholen sollte als in einem Forum wo jeder etwas anderes sagt... ist doch logisch das jeder eine andere Situation hat also würde das "Urteil" auch immer anders ausgehen...
Zitat:
Die meisten von euch waren doch auch alle mal jung...
... und haben alle unglaublichen Blödsinn gemacht, der zum Glück in der absoluten Regel ungesühnt und ohne dramatische Folgen ablief.
Sollte man deswegen diesen unglaublichen Blödsinn öffentlich propagieren? Wenn das Fahrzeug gar ohne Versicherungsschutz bewegt wird, droht die wirtschaftliche Existenzvernichtung aller Beteiligter bei einem schweren Unfall. Und der kann eben auch bei 5 mal die Straße rauf und runter eintreten.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 11. November 2019 um 21:54:52 Uhr:
Wenn er Eigentümer des Fahrzeugs ist und im Besitz der Zulassungsbescheingungen I + II, sollte ein Verkauf möglich sein.
Verkaufen kann ich alles, sogar dein Fahrzeug ohne im Besitz irgendwelcher Papiere zu sein. Mit der Übereignung wird es dann schwer.
Zitat:
@Kiseku schrieb am 12. November 2019 um 12:55:27 Uhr:
Habe mich vermutlich nicht korrekt ausgedrückt...
Mit Zulassung I + II darf er ihn verkaufen
Was habt ihr alle mit Zulassungspapieren um verkaufen zu können oder zu dürfen? Ich kann und darf ein Auto auch ohne Papiere verkaufen, wenn jemand es trotzdem haben möchte.
Zitat:
@ixtra schrieb am 12. November 2019 um 14:46:59 Uhr:
Zitat:
Die meisten von euch waren doch auch alle mal jung...
... und haben alle unglaublichen Blödsinn gemacht, der zum Glück in der absoluten Regel ungesühnt und ohne dramatische Folgen ablief.
Sollte man deswegen diesen unglaublichen Blödsinn öffentlich propagieren? Wenn das Fahrzeug gar ohne Versicherungsschutz bewegt wird, droht die wirtschaftliche Existenzvernichtung aller Beteiligter bei einem schweren Unfall. Und der kann eben auch bei 5 mal die Straße rauf und runter eintreten.
Zitat:
@ixtra schrieb am 12. November 2019 um 14:46:59 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 11. November 2019 um 21:54:52 Uhr:
Wenn er Eigentümer des Fahrzeugs ist und im Besitz der Zulassungsbescheingungen I + II, sollte ein Verkauf möglich sein.Verkaufen kann ich alles, sogar dein Fahrzeug ohne im Besitz irgendwelcher Papiere zu sein. Mit der Übereignung wird es dann schwer.
Zitat:
@ixtra schrieb am 12. November 2019 um 14:46:59 Uhr:
Zitat:
@Kiseku schrieb am 12. November 2019 um 12:55:27 Uhr:
Habe mich vermutlich nicht korrekt ausgedrückt...
Mit Zulassung I + II darf er ihn verkaufenWas habt ihr alle mit Zulassungspapieren um verkaufen zu können oder zu dürfen? Ich kann und darf ein Auto auch ohne Papiere verkaufen, wenn jemand es trotzdem haben möchte.
Papiere für die Anmeldung?!
Möchtest du das besagte Objekt, welches zu dir zulegst nur angucken?