Auto verkaufen - Privat oder Händler?
Hi,
da ich in ca. 2 Monaten nach Australien reise und keine Möglichkeit habe mein Auto, sollte es abgemeldet sein, im privaten Raum zu parken, möchte ich es verkaufen.
Meine Frage ist nun, ob ihr den Verkauf an einen Händler - dann halt mit niedrigerem Verkaufspreis - oder an eine Privatperson machen würdet? Sollte sich kein privater Verkäufer finden, könnte es zeitlich natürlich knapp werden.
Auf was für Abstriche beim Verkauf über einen Händler muss man sich einstellen?
Ist ein Opel Astra H GTC Sport (125PS), ca. 120tkm, EZ 2005, falls das irgendetwas ändert.
Der Verkauf über einen Händler wäre natürlich wesentlich bequemer im Anbetracht des Zeitdrucks, was würdet ihr also empfehlen?
Würde mich freuen, danke schon mal. 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@uknowumoe schrieb am 21. Juli 2017 um 00:03:56 Uhr:
Auf was für Abstriche beim Verkauf über einen Händler muss man sich einstellen?
Das ist von vielen Faktoren abhängig...mit mindestens 20% solltest du rechnen - eher deutlich mehr!
Das Wichtigste beim Verkauf ist, einen Vertrag zu nutzen der die Gewährleistung ausschließt, alle Mängel/Schäden zu dokumentieren...
...und eine Prepaidhandykarte zu nutzen, die danach wieder im Schrank verschwindet da dein Telefon sonst nicht still steht und dir der Käufer 3Tage später nicht mit irgendwelchen Geschichten dass das Fahrzeug kaputt wäre und er einen Preisnachlass haben will in den Ohren liegt!
52 Antworten
soweit ich weiss, ist es ein Unfallwagen, wenn Blech verformt wurde.
Wenn nur die Stossstange getauscht wurde imho nicht.
Zitat:
@cocker schrieb am 21. Juli 2017 um 14:55:24 Uhr:
soweit ich weiss, ist es ein Unfallwagen, wenn Blech verformt wurde.
Wenn nur die Stossstange getauscht wurde imho nicht.
Wurde schon einiges gemacht, keine Ahnung, ob man da noch unfallfrei angeben darf. Ist natürlich ärgerlich, weil ich selbst nichts damit zu tun hatte.
Die Auflistung der Reparatur mal im Anhang.
Muss man den "Unfallschaden" denn direkt im Inserat erwähnen oder kann man auch einfach gar nichts dazu schreiben, um potentielle Käufer nicht abzuschrecken und im Endeffekt aber beim Telefonat oder persönlichem Gespräch vom (komplett reparierten) Schaden berichten?
Abgesehen davon noch was: TÜV vor Verkauf erneuern? Habe jetzt ja nicht mehr allzu viel Zeit, da wäre es natürlich nervig das so kurzfristig noch zu regeln, sollte es irgendwelche Mängel geben. Noch hat er bis Januar 18 TÜV.
Ich bin auf dem Gebiet auch Laie, aber ich würde sagen, dass das als Unfallwagen zu definieren ist.
Unfallfrei würde ich im Inserat jedenfalls nicht ankreuzen bzw. reinschreiben. Im Kaufvertrag als auch gegenüber potentiellen Interessenten die Rep. erwähnen und belegen.
Ist ganz klar Unfall Auto.
Weil es über der Bagatellschadensgrenze liegt.
Welche bei rund 700€ tangiert.
Gibt auch ein Urteil vom BGH, der dies auch so sieht
und nach welchen sich die untergeordnten Instanzen richten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bagatellschaden
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Der Bagatellschaden hat überhaupt nichts damit zu tun, ob ein Fahrzeug als Unfallfahrzeug einzuordnen ist oder nicht.
Ich werde mit dir das nicht diskutieren,
da die Rechtslage absolut eindeutig ist.
Alles ganz simpel nachzulesen,
ohne Spielräume für Haarspaltereien.
Abgesehen von der Deklarierung als Unfallwagen - was ich wohl machen werde, da es scheinbar nötig ist.
Wie sieht es mit TÜV (der noch bis Jan 18 läuft) erneuern aus? Lohnenswert? Wie gesagt, ich habe nicht allzu lange Zeit und mit dem momentanen Stand der Scheinwerfer würde das sowieso nicht klappen (auch, wenn die noch gemacht werden). Sollten aber weitere Mängel auftauchen könnte das knapp werden.
Muss halt noch etwa eine Woche warten, dann frische ich die Scheinwerfer auf und erstelle das Inserat.
Zitat:
@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 21. Juli 2017 um 16:55:17 Uhr:
Ich werde mit dir das nicht diskutieren,
Rat an den TE: Immer auf der sicheren Seite bewegen und nicht wegen ein paar schnöden EUR massenweise Ärger an den Hals beschwören.
Für einen Händler, der das Auto in Deutschland weiterverkaufen will, ist der Wagen uninteressant - das Gewährleistungsrisiko ist zu hoch. Bleibt der Verkauf an einen Exporthändler oder an Privat. Privat dürfte da mehr Geld bringen.
Ich habe im März einen 5er Golf (1,9 TDI, DSG, Trendline, Ex-Polizeifahrzeug) mit 112 TKM bei Autoscout 24 für 5.200 € eingestellt (die Scheinwerfer waren auch trübe, ein Polierset für 14 € von Amazon und ca. 2 Std. Arbeit und sie waren wieder klar). Am Freitag eingestellt und telefonisch für 4.900 € verkauft, Samstag Mittag wurde das Auto abgeholt (für 4.800 €, weil das Auto warm schlecht ansprang, das war mir egal und ich hatte es im Vorfeld nicht erwähnt, daher angemessen).
Ich würde das Auto bei Mobile (habe ich noch nie genutzt) und Autoscout24 einstellen (gute, aussagekräftige Fotos machen), Bei Autoscout 24 wird Dir bein Einstellprozess ein Preis vorgeschlagen, den hatte ich bei meinem Golf genommen und er war dann ja auch keine 24 Std. später für ungefähr das Geld verkauft.
Edit - den Parkrempler würde ich natürlich angeben, alles andere wäre unfair und unrichtig.
ich würde aber nicht "Unfallwagen" hinschreiben, sondern einen "reparierten Parkrempler" angeben. Ist nícht gelogen und hört sich weniger dramatisch an. Und wen es bei dem Fahrzeugalter juckt, wird gezielt nachfragen.
Zitat:
@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 21. Juli 2017 um 16:55:17 Uhr:
Ich werde mit dir das nicht diskutieren,
da die Rechtslage absolut eindeutig ist.
Alles ganz simpel nachzulesen,
ohne Spielräume für Haarspaltereien.
Und weil die Rechtslage so "eindeutig" ist, entscheiden unterschiedliche Gerichte unterschiedlich? Ganz simpel nachzulesen, beispielsweise hier: https://autokaufrecht.info/faq/unfallfrei/
Es gibt kein "eindeutig" und "ohne Spielräume" in der Rechtsprechung. Du musst das auch nicht diskutieren, kannst einfach still für dich nachlesen.
@uknowumoe
Ich würde keinen neuen TÜV machen.
Vergiss das Wort Unfallwagen und schreibe einfach in den Kaufvertrag, dass die Heckstoßstange ersetzt wurde
Verkauf den Wagen privat da bekommst zu ca. 3500€ für jenachden wie der Zustand wirklich ist bzw. Kommt auch drauf an wo du wohnst. Die Mühe kann man sich mal machen, man lernt auf jeden Fall dazu...
Ein Händler gibt dir wie gesagt nicht mehr als 1000€ weil es Zuviel risiko für ihn ist.
Zitat:
@cocker schrieb am 21. Juli 2017 um 20:04:48 Uhr:
ich würde aber nicht "Unfallwagen" hinschreiben, sondern einen "reparierten Parkrempler" angeben. Ist nícht gelogen und hört sich weniger dramatisch an. Und wen es bei dem Fahrzeugalter juckt, wird gezielt nachfragen.
Im Kaufvertrag kann man aber eben nur ein Kreuzchen setzen oder nicht. Und da muss er es setzen. Kann natürlich ins Bemerkungsfeld schreiben was es war, oder den Vertrag auf ner Serviette aufsetzen. 😉
Jedenfalls ist "Unfallwagen" nix schlimmes. Wenn es fachgerecht repariert wurde, ist alles ok. Also ich meinen verkauft habe kürzlich, hatte ich es auch reingschrieben, da aber die Rechnung von BMW für die Reparatur dabei war, hatte kein Interessent damit Probleme.
Also ganz locker und ehrlich sein. 🙂