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Auto verkauf privat - Papier & Kennzeichen ohne Auto übergeben?

Themenstarteram 13. August 2019 um 6:50

Moin,

ich habe einen, wie ich finde, vertrauenswürdigen Käufer für meinen Audi A1 gefunden. Er möchte gerne eine Anzahlung leisten, den Kaufvertrag unterschreiben und dann die Brief und Schein und Kennzeichen des Autos mitnehmen und den Wagen ummelden. Auto und Schlüssel bleiben bei mir bis die Überweisung der Restsumme auf meinem Konto ist, dann wird Auto endgütlig übergeben. Is das ok so?

Gruß

AJ

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30 Antworten
am 13. August 2019 um 6:58

Das siehst du danach, ob es ok war. :-) Klingt aber erstmal gängig. Die Anzahlung sollte halt wirklich bei dir eingehen und z.B. kein ungedeckter Scheck sein. Und die Überweisungen sollten nicht rückgängig zu machen sein.

Der paranoide Weg ist immer noch: zusammen zur Zulassungsstelle fahren, dort Auto gemeinsam ummelden. Dann Geld in die eine Richtung (z.B. bei einer Bank, wo gleich eingezahlt wird oder wo die Überweisung gemacht wird), Auto in die andere Richtung.

Hallo@AJ1974 , Wenn Du dem Käufer den Brief mitgibst, bist Du das Auto

los. Denn Wer den Brief hat, ist der Besitzer.

Alle Nebenabsprachen gelten da nicht mehr. Also Finger weg.

Du kannst dem Käufer KOPIEN der Papiere geben, aber ohne Geld nie den

Original-Brief aus der Hand geben. Ich rate Dir, Dich daran zu halten, auch

wenn Du Dich freust, einen Käufer gefunden zu haben.

Themenstarteram 13. August 2019 um 7:20

Kann man einen Wagen denn auch mit Kopien der Papiere anmelden?

Man kann einen Wagen nicht mit Kopien anmelden.

Und die Zulassungsbescheinigungen sind kein Eigentumsnachweis mehr.

am 13. August 2019 um 7:29

@Raver2014

Wer den Fahrzeugbrief (ZB Teil II) in den Händen hat, ist weder Besitzer noch Eigentümer. Der Brief ist einfach nur Papier.

https://www.allsecur.de/.../#was-ist-fahrzeugbrief

Also vergiss das Märchen schnell wieder.

Themenstarteram 13. August 2019 um 7:34

Denkbar wäre ja sich den Kaufvertrag unterschreiben zu lassen aber den NICHT mitzugeben, sondern den kriegt der Käufer erst wenn die gesamt Kohle da ist mit Auto und Schlüsseln, dann könnte er keinen Eigentumsübergang darlegen...

Zitat:

@Raver2014 schrieb am 13. August 2019 um 09:15:02 Uhr:

Hallo@AJ1974 , Wenn Du dem Käufer den Brief mitgibst, bist Du das Auto

los. Denn Wer den Brief hat, ist der Besitzer.

Alle Nebenabsprachen gelten da nicht mehr. ...

1. Bullshit: der "Brief" ist KEIN Eigentumsnachweis

2. kann/sollte man sich unabhängig davon absichern, indem man im Kaufvertrag eine Klausel zum Eigentumsvorbehalt (bis zur vollständigen Bezahlung) aufnimmt!

Jo,

aber wenn der Käufer sowohl den "Brief" als auch den Kaufvertrag hat, hat der Verkäufer ein Problem!

Man seid Ihr cool, ich habe es so gelernt wie geschrieben und

Das gab ich weiter.

Nett, mich aufzuklären, jetzt weiß auch der TE,wie Er sich verhalten

sollte. Ich habe dazu gelernt, muß auch sein. Danke.....

Wenn ich nen Auto von privat kaufen will und gerate an einem paranoiden Verkäufer, der vielleicht auch noch Urlaub einreichen muss, um irgendwann den Eimer zur Übergabe abmelden kann,dass ich dann die Papiere zum Anmelden abholen kann (Versand is ja auch gefährlich) oder gar mit nem Hänger kommen muss, dann bleibt die Karre stehen

Besser sind noch die,die das Auto noch vor Verkauf abmelden

Nen Autokauf von Privat is schon Vertrauenssache und erfahrungsgemäß trägt in den meisten Fällen der Käufer noch das größte Risiko

Wer das nicht kann,macht das zu seinen Konditionen, klappt ja oft auch oder lässt es lieber gleich ganz bleiben,Möglichkeiten zum Beschiss gibts auch danach genug :rolleyes:

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 13. August 2019 um 09:40:14 Uhr:

Jo,

aber wenn der Käufer sowohl den "Brief" als auch den Kaufvertrag hat, hat der Verkäufer ein Problem!

die Anzahlung sollte natürlich hoch genug sein, dass das "Problem" des Verkäufers

(Ersatzbeschaffung der Papiere, wenn der Kaufpreis nicht fristgerecht gezahlt werden sollte)

damit überkompensiert wird ;)

PS:

was hilft dem Käufer ein Kaufvertrag, in dem steht, dass das Auto Eigentum des Verkäufers bleibt, wenn es nicht bis zum XY. August vollständig bezahlt ist?!

--> Anzahlung weg UND kein Auto!

Themenstarteram 13. August 2019 um 8:09

Ich denke auch, wir machen das so, es erfolgt eine Anzahlung von 3000 Euro (30%) und dann gebe ich Kennzeichen und Papiere raus zum ummelden und behalte Auto, Schlüssel, Kaufvertrag. Sobald das Geld aufem Konto ist, bekommt er alles.

Neee camper0711,

mit diesem KV und dem Brief kann der Käufer zur Zulassungsstelle und den Wagen auf sich zulassen!

Die Zulassungsstelle kann gar nicht den KV prüfen und schon gar nicht, ob alles bezahlt worden ist (wie auch)...

Danach müsste der Verkäufer dann schon zum Anwalt und alles notfalls vor Gericht klären...; darauf hätte ich dann auch keine Lust...!

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 13. August 2019 um 10:09:49 Uhr:

Neee camper0711,

mit diesem KV und dem Brief kann der Käufer zur Zulassungsstelle und den Wagen auf sich zulassen!

...

kann er ...

und was bringt ihm das?

solange er weder Auto noch Schlüssel hat/bekommt?

 

"Anzahlung von 3000 Euro (30%)" sollte ja als Sicherheit ausreichend sein ...

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