Auto umschreiben - Versicherung läuft schon lange auf mich - wo EVB-Nummer?
Hallo,
mein Bruder hat vor Jahren ein Auto finanziert und er steht als Halter im großen Fahrzeugschein.
Ich fahre das Auto schon mehrere Jahre und die Versicherung läuft seitdem über mich.
Das Auto soll nun komplett auf mich umgeschrieben werden und es wird neben Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, gültiger HU und Ausweisen auch die EVB Nummer der Versicherung verlangt.
Das Problem ist, die EVB-Nummer finde ich leider nirgendwo. Suche ich bei check24 nach der Nummer, wird mir nur Folgendes angezeigt:
"Bei Abschluss haben Sie angegeben, dass Ihr Auto bereits zugelassen ist. In diesem Fall benötigen Sie keine eVB. Ihr Antrag wurde bereits an die **** Versicherung AG übermittelt."
" Bestens! Dann benötigen Sie keine eVB. Ihr Fahrzeug ist bereits korrekt versichert."
Jetzt ist meine Sorge, wenn wir das Auto auf mich überschreiben wollen, dass das Amt die Evb-Nummer haben möchte, ich aber nicht besitze, da dass Auto schon länger auf mich versichert ist?
Habe alle Emails durchgeschaut von der Versicherung, aber nirgendwo taucht diese Nummer auf.
Tut mir Leid für die vll. doofe Frage, kenne mich damit aber leider garnicht aus und bin für jede Hilfe dankbar.
Gruß Marcel
37 Antworten
Dieser "Sonderfall" wie Du es bezeichnest kommt täglich vor und trotzdem ist bei der Beantragung des Halterwechsel eine eVB vorzulegen.
Aber das hatte ich eigentlich schon erklärt. . . .
Bei der Ummeldung auf einen anderen Halter ist eine gültige eVB gem. § 13 IV Satz 3 FZV vorzulegen. Je nach Versicherung verfallen die eVB bereits ab nach 3 Monaten. Eine gültige eVB ist semantisch gesehen eine aktuelle, also eine "frische".
Zitat:
@nogel schrieb am 6. Februar 2022 um 20:19:05 Uhr:
Der Thread handelt von einem Sonderfalll, bei dem der Versicherungsnehmer gleich bleibt.
Das ist daily business auf jeder Zulassungsstelle, kein Sonderfall.
Zitat:
@nogel schrieb am 6. Februar 2022 um 20:19:05 Uhr:
Daher ist kein Nachweis der vorläufigen Deckung (EVB) erforderlich, weil ja bereits ein Versicherungsvertrag besteht. Aber das hatte ich eigentlich schon erklärt......
Du verwechselst die "elektronische Versicherungsbestätigung" (eVB) mit einer vorläufigen Deckung. Die eVB ist der Nachweis der Versicherung, dass für ein Kraftfahrzeug ein Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Ob dieser gerade erst beantragt wurde (noch kein Vertrag zustandegekommen, daher vorläufige Deckung) oder ob die Versicherung einen schon länger bestehenden Vertrag bescheinigt, ist egal. Beides ist die eVB.
Auch bei einem bestehenden Versicherungsvertrag benötigt die Zulassungsstelle einen Nachweis darüber, dass eine Versicherung besteht. Man kann den Vertrag ja auch gekündigt haben, dann hätte die Zulassungsstelle ohne Vorlage der eVB ein Fahrzeug ohne Pflichtversicherung zugelassen. Ohne eVB geht’s also nicht.
Zitat:
@nogel schrieb am 6. Februar 2022 um 20:19:05 Uhr:
Daher ist kein Nachweis der vorläufigen Deckung (EVB) erforderlich, weil ja bereits ein Versicherungsvertrag besteht. Aber das hatte ich eigentlich schon erklärt......
Ich hatte den Fall gerade vor ein paar Wochen. Halter änderte sich, Versicherungsnehmer blieb gleich. Die Vers. schickte dementsprechend an den Versicherungsnehmer die eVB per SMS. Und diese musste dann bei der Zulassungsstelle auch mitgeteilt werden.
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Da ich heute früh zeitig wach war, habe ich mal an zwei verschiedene Zulassungsbehörden eine Mail-Anfrage geschickt (Arbeitsort und Wohnort) und habe von beiden die Antwort so bekommen, wie @windelexpress schreibt. eVB wird benötigt.
Wieso das bei meiner Schwester damals (2014) ohne ging bleibt dann wohl ein Geheimnis 😁.
Es gibt zwei Theorien.
Die erste besagt, KFZ-Zulassung ist Ländersache. Was in einem Bundesland geht, geht in einem anderen noch lange nicht. War schon früher bzgl. kurzer (kleiner) Kennzeichentafeln so.
Die zweite Theorie besagt, dass der/die Sachbearbeiter/in wahrscheinlich bei der Fortbildung eingeschlafen ist und wichtige Neuerungen verpasst hat. Könnte ja auch sein. ^^
Toll, daß der TE um den es hier eigentlich geht, sich nicht mehr meldet. Wahrscheinlich hat Ihm die 1.(falsche?)Antwort so gut gefallen, daß er ohne EVB zur Umschreibung gefahren ist und nun die SB dort nervt. LoL 🙂
(Aber der vom MT Forum hat doch einwandfrei gesagt, ich brauch keine EVB… Behördenwillkür? Das gebe ich an die Presse weiter.)
Zitat:
@Pauliese schrieb am 7. Februar 2022 um 12:34:34 Uhr:
Toll, daß der TE um den es hier eigentlich geht, sich nicht mehr meldet.
Sein Beitrag ist noch nicht mal 24 Stunden alt.
Manche Leute müssen arbeiten um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
Daher sitzt so mancher nicht rund um die Uhr am Computer oder sein Handy ist schon mit der Hand verschmolzen. 😮 😮 😮
Aber 4 min. Reaktionszeit auf die 1.Antwort ist super schnell. 🙂 Daß dann trotz zahlreicher neuer Beiträge nichts mehr kam, verwundert etwas.
Nix für ungut.
Hallo, gestern war Sonntag und ich musste ja heute nachmittag erstmal das Auto ummelden. :-)
Ich habe sicherheitshalber bei der Versicherung vorher angerufen und mir wurde in wenigen Minuten eine EBN-Nummer genannt. Diese wollte das Amt auch vorgezeigt haben.
Trotzdem kann ich auch nogel glauben, dass evtl. jeder kreis ihr eigenes Süppchen kocht und manche halt schon etwas fortschrittlicher arbeiten, als andere.
Die FZV gilt bundesweit.
Zitat:
@xcbn schrieb am 7. Februar 2022 um 18:57:20 Uhr:
… Trotzdem kann ich auch nogel glauben, dass evtl. jeder kreis ihr eigenes Süppchen kocht und manche halt schon etwas fortschrittlicher arbeiten, als andere.
Potentiell fehlender Versicherungsschutz ist kein Fortschritt.
Zitat:
Ich habe sicherheitshalber bei der Versicherung vorher angerufen und mir wurde in wenigen Minuten eine EBN-Nummer genannt. Diese wollte das Amt auch vorgezeigt haben.
Jetzt sofort mit der Versicherung das weitere Vorgehen klären.
Mit der EVB ist dein Wagen nur haftpflichtversichert!
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 7. Februar 2022 um 19:57:30 Uhr:
Mit der EVB ist dein Wagen nur haftpflichtversichert!
Das ist natürlich ebensowenig richtig.
Wenn man ein Auto neu auf sich zuläßt, stimmt das gesagte, die vorläufige Deckung bezieht sich nur auf die Haftpflicht.
Aber im hier besprochenen Fall existiert ein bestehender Versicherungsvertrag. Ein Vertrag genau dieser Versicherung, mit genau diesem Versicherungsnehmer, für genau dieses Fahrzeug.
Warum sollte das plötzlich nicht mehr gelten?
Zitat:
@nogel schrieb am 7. Februar 2022 um 20:41:51 Uhr:
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 7. Februar 2022 um 19:57:30 Uhr:
Mit der EVB ist dein Wagen nur haftpflichtversichert!
… Wenn man ein Auto neu auf sich zuläßt, stimmt das gesagte, die vorläufige Deckung bezieht sich nur auf die Haftpflicht. …
So ganz stimmt das nicht, da es von der Versicherung und/oder vom Makler abhängt, ob eine Kaskodeckung dabei ist oder nicht.
https://www.versicherungsbote.de/id/4857969/Haftungsfalle-EVB-Nummer/