Auto umschreiben - Versicherung läuft schon lange auf mich - wo EVB-Nummer?
Hallo,
mein Bruder hat vor Jahren ein Auto finanziert und er steht als Halter im großen Fahrzeugschein.
Ich fahre das Auto schon mehrere Jahre und die Versicherung läuft seitdem über mich.
Das Auto soll nun komplett auf mich umgeschrieben werden und es wird neben Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, gültiger HU und Ausweisen auch die EVB Nummer der Versicherung verlangt.
Das Problem ist, die EVB-Nummer finde ich leider nirgendwo. Suche ich bei check24 nach der Nummer, wird mir nur Folgendes angezeigt:
"Bei Abschluss haben Sie angegeben, dass Ihr Auto bereits zugelassen ist. In diesem Fall benötigen Sie keine eVB. Ihr Antrag wurde bereits an die **** Versicherung AG übermittelt."
" Bestens! Dann benötigen Sie keine eVB. Ihr Fahrzeug ist bereits korrekt versichert."
Jetzt ist meine Sorge, wenn wir das Auto auf mich überschreiben wollen, dass das Amt die Evb-Nummer haben möchte, ich aber nicht besitze, da dass Auto schon länger auf mich versichert ist?
Habe alle Emails durchgeschaut von der Versicherung, aber nirgendwo taucht diese Nummer auf.
Tut mir Leid für die vll. doofe Frage, kenne mich damit aber leider garnicht aus und bin für jede Hilfe dankbar.
Gruß Marcel
37 Antworten
Zitat:
@xcbn schrieb am 7. Februar 2022 um 18:57:20 Uhr:
Trotzdem kann ich auch nogel glauben, dass evtl. jeder kreis ihr eigenes Süppchen kocht und manche halt schon etwas fortschrittlicher arbeiten, als andere.
Wie schon erwähnt wurde gilt die FZV bundesweit auch dort wo nogel wohnt.
Was hat das mit fortschrittlich zu tun?
Weißt Du wie der Versicherungsnachweis im KBA bzw Anwenderprogramm der Zulassungsstelle gespeichert ist?
Bei einer übermittelten VB ist der VN nicht mehr zwingend abgebildet.
Und mit Wechsel des Halters ändert sich auch der Versicherungsvertrag. In Deinem Fall von VN mit abweichendem Halter auf VN gleich Halter. Und für diesen Vorgang ist beim Halterwechsel zwingend ein eVB(A) vorzulegen.
Lediglich bei Vorgängen, wo der Halter gleich bleibt, Standortwechsel ohne Halterwechsel, umkennzeichnung, Änderung technischer Daten, Namensänderung nach Heirat/Scheidung Bedarf es keiner eVB(A).
Ändert sich die Person des Halters ist für diesen Halter eine Versicherungsbestätigung durch die ausgewählte Gesellschaft zum Abruf bereitzustellen. Und zwar in Form einer eVB(A).
Zitat:
@nogel schrieb am 7. Februar 2022 um 20:41:51 Uhr:
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 7. Februar 2022 um 19:57:30 Uhr:
Mit der EVB ist dein Wagen nur haftpflichtversichert!Das ist natürlich ebensowenig richtig.
Wenn man ein Auto neu auf sich zuläßt, stimmt das gesagte, die vorläufige Deckung bezieht sich nur auf die Haftpflicht.
Aber im hier besprochenen Fall existiert ein bestehender Versicherungsvertrag. Ein Vertrag genau dieser Versicherung, mit genau diesem Versicherungsnehmer, für genau dieses Fahrzeug.
Warum sollte das plötzlich nicht mehr gelten?
Aber nicht für diesen Halter. Der soll gewechselt werden, nur darauf kommt es an. Und da ist es völlig egal,ob dieser schon Versicherungsnehmer ist. Guck Dir einfach mal einen Datensatz in Deiner Zulassungsstelle an. Vielleicht verstehst Du es dann. Ist aber nicht zwingend nötig,da für Deine Arbeit nicht von Relevanz.
Und auch zu Zeiten von Doppelkarten ging das nicht. Die war ebenso beim Halterwechsel mitzubringen.
Wollte niemanden auf den Schlips treten, für mich hat es sich nach den Posts hier so gelesen, als benötigte man bei manchen Ämtern die Evb-Nummer und bei anderen nicht, da die Meinungen etwas auseinander gehen. Aber kenne mich da auch absolut garnicht aus, und die Aussagen von Check24 (siehe Startpost) hatten mich etwas verunsichert, deshalb habe ich das Thema hier eröffnet.
Laut Versicherung am Telefon wird ihnen der Halterwechsel nun vom Amt mitgeteilt und ich muss dort nichts mehr machen. Habe das explizit am Telefon gefragt.
Zur Anmerkung, das Auto war schon vollständig auf mich seit mehreren Monaten versichert.
Ich wünsche hier allen einen schönen Abend und bedanke mich für die Hilfe!
Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. Februar 2022 um 21:21:15 Uhr:
Aber nicht für diesen Halter. Der soll gewechselt werden, nur darauf kommt es an. Und da ist es völlig egal,ob dieser schon Versicherungsnehmer ist.
Naja.
Jede Kfz.-Versicherung bezieht sich ja selbstverständlich auf das FAHRZEUG.
Es werden im Haftpfichtfall die Schäden ersetzt, die mit diesem Auto jemandem zugefügt wurden. Und im Kaskofall werden die Reparaturen gezahlt, die an diesem Fahrzeug entstanden sind. Unabhängig vom Halter.
Und für genau dieses Fzg. bestand und besteht weiterhin die Versicherung, abgeschlossen von einem VN, der weiterhin VN bleibt.
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Richtig die eVB mit den mindestens erforderlichen Angaben wird durch die Zulassungsstelle beim Halterwechsel abgerufen und nach Erfassung der Daten ans KBA übermittelt. Von dort geht der Datensatz mit den für die Versicherung erforderlichen Daten an die Versicherungsgesellschaft, die dann den Vertrag abschließt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. Februar 2022 um 21:21:15 Uhr:
Guck Dir einfach mal einen Datensatz in Deiner Zulassungsstelle an. Vielleicht verstehst Du es dann.
Du läßt dich wohl zu sehr leiten von irgendeinem Anwenderprogramm, das für diesen Fall einfach "zu doof" ist.
Mag ja sein, daß der Programmierer dort für den einfach gestrickten Mitarbeiter ein "Muß-Feld" vorgesehen hat; wäre ja auch in 99% der Fälle richtig.
Warum es in dem hier diskutierten Fall nicht nötig wäre, ist ausreichend geklärt.
Zitat:
@nogel schrieb am 7. Februar 2022 um 21:35:31 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. Februar 2022 um 21:21:15 Uhr:
Aber nicht für diesen Halter. Der soll gewechselt werden, nur darauf kommt es an. Und da ist es völlig egal,ob dieser schon Versicherungsnehmer ist.
Naja.
Jede Kfz.-Versicherung bezieht sich ja selbstverständlich auf das FAHRZEUG.
Es werden im Haftpfichtfall die Schäden ersetzt, die mit diesem Auto jemandem zugefügt wurden. Und im Kaskofall werden die Reparaturen gezahlt, die an diesem Fahrzeug entstanden sind. Unabhängig vom Halter.
Und für genau dieses Fzg. bestand und besteht weiterhin die Versicherung, abgeschlossen von einem VN, der weiterhin VN bleibt.
Nachweispflichtig für das bestehen einer HaftpflichtVersicherung ist der Fahrzeughalter, nicht der Versicherungsnehmer.
Wen schreibt denn Deine Zulassungsstelle an, wenn die Versicherung aufgekündigt wurde, den VN oder den Halter?
Haben ist besser als brauchen - Jede Zulassungsstelle ist anders, meine (Kreis Kleve) z.b. zickt immer gern rum , da brauchte ich auch eine EVB für Kennzeichnenänderung oder Änderung auf H-Kennzeichen und das bei Autos die schon jahrelang auf mich laufen... Und wie schon geschrieben wurde eine EvB ist schnell besorgt.