ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto ummelden, einige Fragen

Auto ummelden, einige Fragen

Themenstarteram 5. Dezember 2015 um 18:21

Hallo allerseits.

Ich hab schon öfters gegooglet, aber leider nichts gefunden...

Ich möchte kommenden Freitag mein auto gegen ein anderes eintauschen (beim Händler).

Dieser ist allerdings etwas weiter weg, und somit ist es das einfachste, wenn ich die Autos direkt tausche.

Hier jetzt meine Idee davon:

Ich fahre an dem morgen zum Händler, lasse mir alle Papiere geben, fahre mit dem alten zur Zulassungsstelle, auto abmelden, neuen anmelden (!!wichtig, ich möchte meine AKTUELLEN Kennzeichen behalten!!), wieder zum Händler, und neuen mit den alten Kennzeichen quasi wieder mitnehmen.

Ist dieses erlaubt? oder lieber mit Roter Nummer oä den Wagen von der Zulassungsstelle zurück zum Händler fahren?

 

Über eure Beiträge freue ich mich ;)

Gruß

Ähnliche Themen
35 Antworten

Zitat:

@gast356 schrieb am 5. Dezember 2015 um 21:15:43 Uhr:

...Achtung, für die roten Kennzeichen soll es angeblich erhebliche Verschärfungen gegeben haben... z.B. dass die nicht so einfach an einen Kunden verliehen werden dürfen. Soweit ich weiß müßte da z.B. bei einer Probefahrt oder Überführungsfahrt jemand vom Autohaus dabei sein (Beifahrersitz) oder gar selbst fahren.

Und lt. Auskunft unserer Zulassungsstelle ist es kein Problem das Kennzeichen sofort wieder, nach einer kurzen Wartezeit -dauert angeblich (lt. ihrer FAGs aber ohne Garantie) ca. max. 15 Minuten, bis die Abmeldung per Datenautobahn in der Flensburger Datenbank angekommen ist- gleich wieder zu verwenden. Das mit dem 1 Tag war bis vor ein paar Jahren einmal.

Für rote Kennzeichen hat sich nichts weiter geändert. Für diese Zwecke dürfen rote (06er) nicht verwendet werden. Steht auf der Rückseite des Fahrzeugscheinheften.

Da alle Zulassungsstelle jetzt online sein müssen, ist die Vergabe von Kennzeichen sofort wieder möglich. Das ginge im Sekundentakt, wenn man die Eingaben so schnell machen könnte. Nix mit einer 1/4 Stunde.

Zitat:

@Thiele007 schrieb am 5. Dezember 2015 um 21:33:03 Uhr:

okay dann werd ich mich Montag mal ans Telefon hängen.

Ist ja schon mies das das vom Sachbearbeiter abhängen kann.

naja, Bürokratie in Deutschland eben ;)

Hallo TE,

lass Dir keinen Bären aufbinden. Es liegt nicht an dem Gutwill eines Sachbearbeiters. Absoluter Blödsinn. Wenn, dann ist es Unwissenheit.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 5. Dezember 2015 um 21:35:21 Uhr:

...

Da alle Zulassungsstelle jetzt online sein müssen, ist die Vergabe von Kennzeichen sofort wieder möglich. Das ginge im Sekundentakt, wenn man die Eingaben so schnell machen könnte. Nix mit einer 1/4 Stunde.

...siehe z.B. http://weiden.de/.../kennzeichen_alt.php

...

Die Praxis hat gezeigt, dass in der Regel nach ca. 15 min die Wiederverwendung der bisherigen Kennzeichenkombination möglich ist. Leider können wir diesen Zeitraum aber nicht garantieren.

... für die Überführung meines Superb von München nach Hof habe ich vom AH die roten Nummern bekommen, es musste nur ein Auftrag angelegt und als Grund hinterlegt werden, dass das Fzg. zum Autohaus überführt wird.

Gefahren bin ich ohne Begleitung vom AH und das waren über 300 Km...

Vitamin B hilft:D

Das Problem ist nicht die Wiederfreigabe der Nummer für das neue Auto. Das Problem ist, dass Du sie dann nicht mehr für die Rückfahrt am alten Auto verwenden kannst. Das ginge nur mit einer anderen Nummer am neuen Auto. Da gibt es auch keine Spielräume beim Sachbearbeiter.

Rote Händlernummer für die Fahrt von oder zur Zulassung wäre zulässig, die Fahrt dient einem betrieblichen Zweck des Händlers.

Zitat:

@Thiele007 schrieb am 5. Dezember 2015 um 21:33:03 Uhr:

Ist ja schon mies das das vom Sachbearbeiter abhängen kann. naja, Bürokratie in Deutschland eben ;)

Die Bürokratie hast du nur, weil du dein Kennzeichen behalten willst. Nimm halt ein anderes, dann hast du weder Bürokratie noch musst dir Gedanken um irgendwas machen. Ein Kennzeichen ist nur ein Stück Blech mit Buchstaben und Zahlen drauf. Oder befürchtest du, dass du dein neues Auto nicht wiederfindest, weil es ein anderes Kennzeichen hat als das alte?

Zitat:

@Schrepfer schrieb am 5. Dezember 2015 um 22:33:39 Uhr:

... für die Überführung meines Superb von München nach Hof habe ich vom AH die roten Nummern bekommen, es musste nur ein Auftrag angelegt und als Grund hinterlegt werden, dass das Fzg. zum Autohaus überführt wird.

Gefahren bin ich ohne Begleitung vom AH und das waren über 300 Km...

Vitamin B hilft:D

Das ist vielleicht so gewesen, aber dadurch ja nicht korrekt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. Dezember 2015 um 09:50:17 Uhr:

Das Problem ist nicht die Wiederfreigabe der Nummer für das neue Auto. Das Problem ist, dass Du sie dann nicht mehr für die Rückfahrt am alten Auto verwenden kannst. Das ginge nur mit einer anderen Nummer am neuen Auto. Da gibt es auch keine Spielräume beim Sachbearbeiter.

Wo steht denn das ?

Mit einem zweiten Satz Kennzeichen ist das durchaus möglich. Die modere Technick kann durchaus unterscheiden.

Das Problem wird sein, dass dann zwei Fahrzeuge zur gleichen Zeit mit dem gleichen Kennzeichen rumfahren (könnten), ob das in Deutschland so geht????? Bestimmt nicht.

Doch, geht. Ist überhaupt kein Problem. Wird aber leider nicht von allen Zulassungsstellen so gehandhabt.

Echt, das geht??

Wie sieht sowas im worst case, Fahndung oder ähnlich aus? Wenn evtl das Auto noch das gleiche (nicht das selbe) ist?

Das eine Fahrzeug ist abgemeldet und hat die entsiegelten Schilder drauf. Das andere ist zugelassen und hat die gesiegelten Schilder drauf. Anhand der FIN sind beide Fahrzeuge eindeutig zu identifizieren und welches Fahrzeug welchen Status hat. Grundsätzlich also kein Problem.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 5. Dezember 2015 um 21:39:35 Uhr:

Zitat:

@Thiele007 schrieb am 5. Dezember 2015 um 21:33:03 Uhr:

okay dann werd ich mich Montag mal ans Telefon hängen.

Ist ja schon mies das das vom Sachbearbeiter abhängen kann.

naja, Bürokratie in Deutschland eben ;)

Hallo TE,

lass Dir keinen Bären aufbinden. Es liegt nicht an dem Gutwill eines Sachbearbeiters. Absoluter Blödsinn. Wenn, dann ist es Unwissenheit.

Aber im konkreten Fall (Sachbearbeiter meint vermeintlich im Recht zu sein) gehts eben nicht weiter und der schickt dich wieder nach Hause.

Mal eine Anekdote aus dem Passamt/Einwohnermeldamt einer bayer. Gemeinde von 2013:

Ich brauchte einen neuen Reisepass, bin erst in diese Gemeinde gezogen und musste dafür eine Geburtsurkunde vorlegen um meine Identität nachzuweisen (fragt mich nicht, warum ein anderes amtl. Ausweisdokument nicht ausreicht, ist nunmal so). Ich hatte noch für ein ausländischen Visum (beruflich bedingt) eine 4 Wochen alte Internationale Geburtsurkunde von meinem Geburtsstandesamt (ebenfalls in Bayern, ich bin von Geburt an Dt. und war auch nie was anderes) daheim rumliegen. Kurzer Check im Netz, ja die Internationale GU (ist halt 6sprachig statt einsprachig abgefasst, aber alle Angaben sind wie bei der normalen Geburtsurkunde vorhanden) ist der normalen Geburtsurkunde im dt. Rechtsverkehr gleichgestellt. Tja, nur davon wollte die pampige Sachbearbeiterin nichts wissen, die hat sich geweigert diese als gültig anzuerkennen ("Die ist innnerhalb Dtld.s ungültig, basta!"). Pampig deswegen, weil die mir auch nicht sagen wollte, warum sie die Int. Urkunde nicht anerkennt. Kleine Gemeinde=1 Sachbearbeiterin=kleiner Gott. Also wieder nach Hause und die Normale Geburtsurkunde, die mir im zarten Alter von 2 Wochen austellt wurde (aus dem Jahr 1970) gesucht. Mit dieser Urkunde gabs dann keine Problem mit dem Passantrag.

Ich hab mich im Anschluss ans bayr. Innenministerium wegen der Sache gewandt und wollte Auskunft haben, warum meine dt. Int. Geburtsurkunde in Dtld. nicht gültig sei. 2 Wochen später ein Brief vom Landratsamt, die geben mit völlig recht, die Sachbearbeiterin hat das Gesetz falsch angewendet und wird "entsprechend nachgeschult", was immer damit gemeint ist.

Was ich sagen will, Theorie (nach dem Gesetz muss das so ablaufen) und Praxis (engstirnige Sachbearbeiter wo nur deren Meinung/Ansicht zählt) sind zwei paar Schuhe.

Die Sache ist ja die: man will etwas und das meist recht zügig. Also macht eine Klage gegen die Ablehnung des Antrags auch keinen Sinn. Aber es ist schon so, dass bei manchen Leuten gerade bei kleinen Behörden öfter mal der Bedarf einer Nachschulung festgestellt wird.

Zitat:

@Nanofaser schrieb am 6. Dezember 2015 um 13:44:09 Uhr:

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 5. Dezember 2015 um 21:39:35 Uhr:

 

Hallo TE,

lass Dir keinen Bären aufbinden. Es liegt nicht an dem Gutwill eines Sachbearbeiters. Absoluter Blödsinn. Wenn, dann ist es Unwissenheit.

Aber im konkreten Fall (Sachbearbeiter meint vermeintlich im Recht zu sein) gehts eben nicht weiter und der schickt dich wieder nach Hause.

Mal eine Anekdote aus dem Passamt/Einwohnermeldamt einer bayer. Gemeinde von 2013:

Ich brauchte einen neuen Reisepass, bin erst in diese Gemeinde gezogen und musste dafür eine Geburtsurkunde vorlegen um meine Identität nachzuweisen (fragt mich nicht, warum ein anderes amtl. Ausweisdokument nicht ausreicht, ist nunmal so). Ich hatte noch für ein ausländischen Visum (beruflich bedingt) eine 4 Wochen alte Internationale Geburtsurkunde von meinem Geburtsstandesamt (ebenfalls in Bayern, ich bin von Geburt an Dt. und war auch nie was anderes) daheim rumliegen. Kurzer Check im Netz, ja die Internationale GU (ist halt 6sprachig statt einsprachig abgefasst, aber alle Angaben sind wie bei der normalen Geburtsurkunde vorhanden) ist der normalen Geburtsurkunde im dt. Rechtsverkehr gleichgestellt. Tja, nur davon wollte die pampige Sachbearbeiterin nichts wissen, die hat sich geweigert diese als gültig anzuerkennen ("Die ist innnerhalb Dtld.s ungültig, basta!"). Pampig deswegen, weil die mir auch nicht sagen wollte, warum sie die Int. Urkunde nicht anerkennt. Kleine Gemeinde=1 Sachbearbeiterin=kleiner Gott. Also wieder nach Hause und die Normale Geburtsurkunde, die mir im zarten Alter von 2 Wochen austellt wurde (aus dem Jahr 1970) gesucht. Mit dieser Urkunde gabs dann keine Problem mit dem Passantrag.

Ich hab mich im Anschluss ans bayr. Innenministerium wegen der Sache gewandt und wollte Auskunft haben, warum meine dt. Int. Geburtsurkunde in Dtld. nicht gültig sei. 2 Wochen später ein Brief vom Landratsamt, die geben mit völlig recht, die Sachbearbeiterin hat das Gesetz falsch angewendet und wird "entsprechend nachgeschult", was immer damit gemeint ist.

Was ich sagen will, Theorie (nach dem Gesetz muss das so ablaufen) und Praxis (engstirnige Sachbearbeiter wo nur deren Meinung/Ansicht zählt) sind zwei paar Schuhe.

Das gesamte Meldewesen hat sich gerade geändert und wurde dabei so ziemlich auf den Kopf gestellt. Für viele Mitarbeiter in den Meldeämtern eine erhebliche Umstellung.

Alles muss sich erst wieder einarbeiten. In ein paar Monaten geht dann alles wieder geregelt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto ummelden, einige Fragen