Auto STRETCHEN (LIMOSIENE)
Hi leuts,
habe mal ne Rechtliche und Technische frage.
Rechtliche frage: Darf mann Autos verlängern um 1- 2 m die der StVo entsprechen?
Technische frage: Wie beurteilt der Onkel vom TÜV sowas.
Der rest ist mir dann schon klar.
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Micki_23
das war mein Psychoexamensthema 😉
Das heißt ja nicht, dass du auch bestanden hast... 😉
Psycho schon, 2 Prüfungen stehen noch aus.
Zitat:
Original geschrieben von Micki_23
Psycho schon, 2 Prüfungen stehen noch aus.
HOHO, ein Akademiker in spe!
Willkommen im Club.
Um aufs eigentliche Thema zurückzukommen:
- Du darfst derzeit noch gegen die Fahrtrichtung sitzen, allerdings nicht mehr in neu zugelassenen Fahrzeugen längs zur Fahrtrichtung
- Du darfst dein Auto auch in Zukunft verlängern und verlängern lassen, allerdings wirst du/der Karosseriebauer als Fahrzeughersteller eingetragen.
Derzeit ist das nur bei entsprechenden Unternehmen der Fall, die gegen die Aufbaurichtlinien der Hersteller verstoßen (zB. Brabus, Hersteller von LKW-Aufbauten oder Bushersteller, die auf Chassis aufbauen. (§§21 STVZO)
- Die Maße stehen im §32 STVZO (nicht breiter als 2,50m (ohne Spiegel und Leuchten), nicht höher als 4,0m, nicht länger als 12,00m inkl. Anhänger)
- Eine Einzelabnahme als Prototyp nach Art.11 der Richtlinie 70/156/EWG ist auch möglich, dann bist du allerdings in jedem Fall der Hersteller des Fahrzeugs und das Fahrzeug wird einer Vollabnahme ALLER Bauteile unterzogen. Die Rili gibt die aber die Möglichkeit auch geltende Vorschrift in Teilen zu umgehen (zB. geltende Euronormen von Motoren).
Aktuelles Beispiel hierfür ist der Jiangling Landwind, der so grauenvoll im ADAC Crashtest versagt hat. Allerdings musst du im Falle einer Produkthaftung (Unfall nach Verkauf des Fahrzeugs mit technischem Versagen)
Für weitere Fragen stehe gerne zur Verfügung, möchte aber an dieser Stelle meine Ausführungen zum Thema Homologation vorest einstellen.
Zitat:
Original geschrieben von spaetbremser
...Für weitere Fragen stehe gerne zur Verfügung, möchte aber an dieser Stelle meine Ausführungen zum Thema Homologation vorest einstellen.
O. k, akzeptiert (obwohl es ja immer gut ist, Infos von jemanden zu bekommen, der nicht nur spekuliert). Aber diesen Satz
Zitat:
Original geschrieben von spaetbremser
Allerdings musst du im Falle einer Produkthaftung (Unfall nach Verkauf des Fahrzeugs mit technischem Versagen)
hättest Du doch wenigstens noch zu Ende führen können! 😉
Schönen Gruß