Auto steht schon ein halbes Jahr auf öffentlichen Platz

Hallo,

Bei mir in der Nachbarschaft steht ein Auto schon seit 6 Monaten auf einem öffentlichen Parkplatz. Die Besitzerin des Wagens ist vor Weihnachten gestorben. Ich habe schon die Stadtverwaltung angeschrieben, es kam keine Reaktion.
Was kann man da noch machen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 26. Mai 2016 um 19:53:09 Uhr:


Das Auto geht dem TE einen feuchten an.
Was stört ihn daran?
Die Angehörigen werden schon wissen ob die Mama, Oma oder wie auch immer, ein Auto hatte.
Sorgen haben die Leute... !?

Es soll schon Fälle gegeben haben, da wurden Fahrzeuge gestohlen, es soll schon vorgekommen sein, daß dann solche Fahrzeuge zu Straftaten benutzt wurden und irgendwo abstellt wurden. Aber dir es das ja alles egal. Saubere Einstellung. Glückwunsch.

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Zitat:

@Tecci6N schrieb am 20. Oktober 2016 um 13:06:45 Uhr:



Zitat:

Wenn das Fahrzeug zugelassen ist, dann ist es versicherungs-, steuer- und selbstverständlich auch HU-pflichtig. Und da kann natürlich ein Amt tätig werden, egal wo der Hobel vor sich hin rostet...man braucht bloß keine Zulassung, wenn es auf Privatgrund steht...

Auch nicht ganz richtig. Steht das Fz bei mir auf dem Grundstück -zugelassen - kann der TÜV ruhig 5 Jahre abgelaufen sein. Stört niemanden, solange ich nicht auf öffentlichen Straßen damit fahre. Es wird niemals jemand danach fragen. Gibts auch kein Bußgeld für - schlichtweg egal. Hab ich dann einen Termin beim TÜV gibst auch bei der Hinfahrt keinen Ärger, es wird eine etwas teurere Prüfung gemacht und fertig. Aber HU Pflicht...gibt es so eigentlich nicht.......

Und ein abgemeldeten PKW stellst dir mal in den Garten.....der kann schnell teuer werden. Den sieht ein Mitarbeiter vom Landratsamt und du hast Post im Kasten.

Mein Beitrag ist genau so wie er da steht richtig. Ein zugelassenes Fahrzeug ist HU-pflichtig. Egal wo es steht, Privatgrund oder nicht spielt KEINE Rolle.

Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 22. Okt. 2016 um 21:46:46 Uhr:


Den sieht ein Mitarbeiter vom Landratsamt

...oder kriegt nen Tipp vom Nachbar 😉

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 22. Oktober 2016 um 22:52:29 Uhr:


Mein Beitrag ist genau so wie er da steht richtig. Ein zugelassenes Fahrzeug ist HU-pflichtig. Egal wo es steht, Privatgrund oder nicht spielt KEINE Rolle.

Nö.
Zeig mir die entsprechende Vorschrift, Auszug der StVZO, STVO.....wo steht, welche Strafe/Bußgeld fällig wird, wenn ich mein Fz auf meinem umfriedetem Privatgrundstück zugelassen mit abgelaufenem TÜV stehen lass.
Fahre ich damit auf der Straße, muss hinten eine gültige Plakette kleben. Aber ansonsten......ne.
Ich wüsste da auf einen Schlag diverse Wohnwägen zB, Dauercamper die schon lange stehen und das Ding nie abgemeldet haben. In dem Fall zwar kein KFZ, aber letztendlich egal.

Und selbst wenn man ohne TÜV auf der Straße erwischt wird ist alles über 8 Monate...bezahlbar. 60€ und 1 Punkt.
Davor 25€...geradezu ein Schnäppchen :-)

@ bobber - ne, war ein LRA Mitarbeiter auf dem Weg zur "Arbeit"
Aber...er hatte Pech:-) Das schon halb ausgeschlachtete Fz war für ein sogen. StockCar Rennen gedacht, und somit ein Sportgerät. Und das darf man sich wiederum in den Garten stellen. Es wurde nur nahegelegt doch eine Ölauffangwanne drunter zu legen -OK, um die Jungs zu beruhigen. Motor und Getriebe waren zwar nicht mehr drin, aber sie sind ja nicht vom Fach.
Da hat tatsächlich ein einfacher Einspruch gegen den Bescheid gereicht, ein Schrieb vom Verein mit dran gehängt und die Sache war um einige € billiger :-)
Deutschland und seine Vorschriften.....

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Kannst auch einfach das Nummernschild abnehmen und im Wohnzimmer aufhängen. Dann fragt auch keiner 😁

Die Dinger sind doch meist eh so eingewachsen wie ne Schrebergartenhütte so das man nix mehr sieht.
Aber - so sagt unser 70jähriges Nachbarpäärchen in Italien immer - So können wir jederzeit woanders hin wenn es uns hier mal nicht mehr gefällt!
Mit 15 Jahre alten Reifen.....und mittendrin fällt ihm auf das sein neues Auto gar keine AHK mehr hat :-))

Als sie den gekauft haben hat der Händler das bestimmt auch gesagt 😁

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 22. Oktober 2016 um 12:59:41 Uhr:



Allerdings ist es auch hier das WIE sehr wichtig. Wenn ich gleich mit dem Gesetz und der Polizei drohe, ist es klar, dass die Grenzen schnell verhärten. Wenn man ihm aber zum Beispiel sagt, dass desöfteren das Ordnungsamt vorbeikommt und das Parken dort möglicherweise etwas teurer werden kann, sind die meisten doch eher verständnisvoll.

Danke. Damit beweist du nun endgültig, dass Bobber07 mit seinem Verdacht richtig lag. Hilfspolizist spielen um sich selber wichtiger zu machen als man ist.

Wenn du gegen Dinge aus Überzeugung vorgehen würdest (so wie ich es erst aus deinen Beiträgen rausgelesen habe), wäre ja alles ok. Aber dann hättest du ja auch den Mut offen für deine Übrzeugungen einzutreten.

Hast du aber nicht. Dich stört jemand, der unrechtmäßig einen BP nutzt, bist aber zu feige deine Überzeugung zu vertreten und versteckst dich unter dem Deckmantel des freundlichen Helfers der vor dem bösen Bußgeld warnt.

Mir ist ziemlich egal, was du, zille1976 , denkst. Lasse dir nur gesagt sein, dass du mit deinem Geschreibsel sowas von falsch liegst.

Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 23. Oktober 2016 um 03:20:17 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 22. Oktober 2016 um 22:52:29 Uhr:


Mein Beitrag ist genau so wie er da steht richtig. Ein zugelassenes Fahrzeug ist HU-pflichtig. Egal wo es steht, Privatgrund oder nicht spielt KEINE Rolle.

Nö.
Zeig mir die entsprechende Vorschrift, Auszug der StVZO, STVO.....wo steht, welche Strafe/Bußgeld fällig wird, wenn ich mein Fz auf meinem umfriedetem Privatgrundstück zugelassen mit abgelaufenem TÜV stehen lass.

§29 Abs. 1 StVZO: Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen [...] haben ihre Fahrzeuge [...] in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.

Nr. 186 BKat (Anhang zu §1 Abs. 1 BKatV): Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt...

Da steht NIRGENDS etwas davon, dass diese Vorschriften nicht auf Privatgrund gelten, q.e.d.

Was du meinst oder glaubst oder gesehen hast, spielt halt zum Glück überhaupt keine Rolle, weil nur die gesetzlichen Vorgaben gültig sind und glücklicherweise nicht die unbedeutende Meinung irgendeines beliebigen MT-Users MrFleetwood...

Und da ist dein Problem.
Die angeführten Vorschriften belasten einen nur, wenn man das Fz auf öffentlichen Straßen benutzt. Steht es hingegen wie beschrieben....belanglos.
Obs dich nun stört oder nicht. Da kommt nicht mal jemand ran um es zu kontrollieren, wenn der Grundstückseigentümer es nicht zulässt.
Ich wollte ja ein Zitat wo steht was eine blüht wenn man es tut wie beschrieben - nicht eine Vorschrift, in der "nicht steht, was man nicht darf....." Das machst du dir Gutmenschen like etwas einfach.

So darf man zB auf öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften idR nur 50kmH fahren - auf deinem Grundstück dürftest du jederzeit 100km/h fahren....(so es groß genug ist) MIT einem zugelassen KFZ.....
Also, netter Versuch, aber ist halt nicht, sorry.

Nebenbei
Liest du Unterpunkt (7) §29 mal aufmerksam durch erfährst du, das bei ungültiger Plakette die zuständige Behörde den Betrieb auf öffentlichen Straßen solange untersagen KANN (nicht einmal muss :-) ) bis eine gültige aufgebracht ist. (Wohin sollte man sein FZ derweil stellen ,ausser in einen Werkstatthof -wo es ja dann auch ohne gültige HU stünde....zB in den Garten bis man es gerichtet hat :-) )
Hier ist also schon mal die Beschränkung auf die öffentliche Straße aufgeführt/erwähnt und die vorläufige Ausserbetriebsetzug sogar nur als "kann" Regelung aufgeführt.
Unbedeutend -aber entscheidend :-) Der private Garten interessiert die 0,0- auch wenns dich irgendwie stört.

Aber lass gut sein - da wohl ausser hilflosen Beleidigungen nix konstruktives mehr kommen wird (wie auch), lass ich es hier gut sein.
Der WoWa steht entspannt bis nächstes Jahr im Garten -wozu sollte ich den jetzt TÜVen, wenn ich ihn erst Pfingsten brauch? Ist weder verboten noch stört es jemanden.

Sogar mit einem*nicht* zugelassenen! 🙂

Da könnt er sich aber nicht über die vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften mit einem zugelassenem KFZ aufregen :-) Und wenn die Karre dann noch keinen TÜV mehr hat...böse böse
So, Patriots spielen wieder

Wie soll man jemandem etwas erklären, der schon am Versuch des Verstehens scheitert? So unglaublich absurd lächerliche Vergleiche anstellt? Deine vermeintlichen Schlußfolgerungen sind den Speicherplatz auf dem MT-Server halt echt nicht wert, weil sie schlicht und einfach falsch sind.

Ein zugelassenes Fahrzeug ist HU-pflichtig, egal ob es auf Privatgrund oder auf öffentlichen Straßen steht. Egal ob es in Betrieb ist oder nicht. So schwer kann das eigentlich nicht sein.

Aber nachdem du mir nicht glaubst, dann lies doch einfach mal bei dem netten Hr. Dauer nach, seines Zeichens Verfasser eines Kommentars zum Straßenverkehrsrecht, wo da steht: Nichtbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr trotz Zulassung berührt die Vorführpflicht nicht, entscheidend ist nicht die tatsächliche, sondern die rechtlich zulässige Benutzung. Oder du liest nach beim netten Hr. Zunner, seines Zeichens Verfasser eines Kommentars zum Zulassungsrecht, wo da steht: Sie [die Fahrzeuge] unterliegen der Untersuchungspflicht unabhängig davon, ob sie in Gebrauch sind und auch dann, wenn sie sich nicht auf öffentlichen Verkehrsgrund befinden.

eod

Aber wenigstens haben die Patriots gg. die Steelers gewonnen, da habe ich jetzt doppelt gute Laune 🙂

Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 18. Oktober 2016 um 22:44:29 Uhr:


Der steht hier schon seit Jahren - zugelassen, TÜV 2012 abgelaufen...interessiert niemanden.

Ist aber garantiert auch kein öffentliches Straßenland (Feuerlöscher links im Bild).

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