Auto steht schon ein halbes Jahr auf öffentlichen Platz

Hallo,

Bei mir in der Nachbarschaft steht ein Auto schon seit 6 Monaten auf einem öffentlichen Parkplatz. Die Besitzerin des Wagens ist vor Weihnachten gestorben. Ich habe schon die Stadtverwaltung angeschrieben, es kam keine Reaktion.
Was kann man da noch machen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 26. Mai 2016 um 19:53:09 Uhr:


Das Auto geht dem TE einen feuchten an.
Was stört ihn daran?
Die Angehörigen werden schon wissen ob die Mama, Oma oder wie auch immer, ein Auto hatte.
Sorgen haben die Leute... !?

Es soll schon Fälle gegeben haben, da wurden Fahrzeuge gestohlen, es soll schon vorgekommen sein, daß dann solche Fahrzeuge zu Straftaten benutzt wurden und irgendwo abstellt wurden. Aber dir es das ja alles egal. Saubere Einstellung. Glückwunsch.

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Zitat:

@urlaubsjunkie schrieb am 27. Mai 2016 um 21:12:22 Uhr:


Ich werde so bald wie möglich mal ein Foto von dem Wagen einstellen.

Ja mach das bitte !

Wir haben hier in unserer Wohngegend auch Theater mit dem Gebrauchtwagenhändler in der Nähe. Seit Er festgestellt hat, daß im Wohngebiet auch noch Platz ist, parken seine Mitarbeiter vor sämtlichen Häusern. Und die Fahrzeuge die "eigentlich" auf die Verkaufsfläche gehören stehen auch zu Hauf im Wohngebiet.
Ich habe schon zwei Fahrzeuge beseitigen lassen.
Sah soweit alles offiziell aus Kennzeichen usw. alles dran. nur das Landratsamtssiegel war abgekratzt.
Er durfte nicht nur die Abschleppkosten bezahlen, sondern bekam auch ne schöne Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauch.
Seit dem schaut das Amt für öffentliche Ordnung regelmäßig hier vorbei.

Weil es kann nicht sein, daß Anwohner in der Nachbarstraße parken dürfen, nur damit der Gebrauchtwagenhändler seine Fahrzeuge unterbringen kann.
Weil das ist "gewerbliche Nutzung von öffentlichen Parkraum" und der bedarf einer Sondergenehmigung.

Das ist der Wagen

Foto entfernt von Motor-Talk

Und warum musst du das jetzt mit kompletten Kennzeichen veröffentlichen, was versprichst du dir davon.

Wenn es dich stört melde es meinetwegen dem Ordnungsamt, aber im Netz hat das nichts zu suchen.

Edit: da war ein Admin schneller :-)

Ich hab mir das eine Weile angeschaut hier, aber die Veröffentlichung eines fremden Kennzeichens ohne Zustimmung ist nicht drin. Trägt auch überhaupt nix zum Thema bei.

Gruß Tecci
MT-Moderation

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Wo ist denn eigentlich das Problem? Auto abgemeldet? Kümmert sich die Polizei zeitnah drum. Braucht man nichts machen, außer fleißig Steuern zahlen, damit nicht noch mehr Polizei eingespart wird.
Auto angemeldet? Egal. Geht keinen was an.

Zitat:

@VolkerIZ schrieb am 29. Mai 2016 um 11:04:37 Uhr:


Wo ist denn eigentlich das Problem? Auto abgemeldet? Kümmert sich die Polizei das Ordnungsamt/dieStadt zeitnah drum. Braucht man nichts machen, außer fleißig Steuern zahlen, damit nicht noch mehr Polizei eingespart wird.
Auto angemeldet? Egal. Geht keinen was an.

Hab´s mal verbessert.😉

Liebe Mods.. macht doch bitte diesen Thread zu!

Und an den TE:
hast du zuviel Freizeit, kein erfülltes Leben oder keine sinnvolle(ren) Dinge mit denen du dich beschäftigen kannst???

Nachdem nun der TÜV abgelaufen ist, wird sich das Ordnungsamt früher oder später drum kümmern.
Also, so what??

Zitat:

@audijazzer schrieb am 29. Mai 2016 um 11:45:43 Uhr:


Nachdem nun der TÜV abgelaufen ist, wird sich das Ordnungsamt früher oder später drum kümmern.
Also, so what??

Nett. Und wie sollen die das erfahren? Die Dienstglaskugeln sind alle eingespart worden. Wenn das nicht jemand meldet, steht die Karre in 10 Jahren noch da. Der Rekord bei uns steht auf 5 Jahre, bis mal jemand so gnädig war, die Sache zu melden. GILT NICHT FÜR ANGEMELDETE FAHRZEUGE, BEI DENEN ES NICHTS AUSZUSETZEN GIBT ( extra in Großschrift, ehe da wieder entsprechendes kommt).

Der TE hat es der Stadtverwaltung schon geschrieben, sagt er. Hoffen wir, dass es die richtige Stelle war bzw. dass die den Brief dann intern mal bekommt. Wenn die HU fällig ist (bereits der Fall), Steuern und Haftpflicht nicht bezahlt wurden, dann wird man von amtswegen schon tätig. Aber wenn die Erben unbekannt sind, wird das eine zähe Angelegenheit.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 28. Mai 2016 um 14:57:54 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 27. Mai 2016 um 20:47:08 Uhr:


Kenne einen dauerparkenden ollen VW T4 mit leerer Batterie, platten Reifen und bemoosten Scheiben. HU gültig, Versicherung bezahlt - alles rechtens.

Stimmt. Aber das ist ja auch wohl was anderes, es gibt immer Typen die haben zuviel Geld...

Zitat:

@ttru74 schrieb am 28. Mai 2016 um 18:18:00 Uhr:


Oder haben Angst um "ihren" Parkplatz. Solange wie das Fahrzeug darauf steht, kann kein anderer den blockieren. ....😁

Der Typ hatte vor lauter Arbeit einfach keine Zeit sich um die Karre zu kümmern.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 29. Mai 2016 um 09:56:54 Uhr:


[...]
Nein, auf gar keinen Fall !
Das Fahrzeug ist nicht in einem fahrbereiten Zustand und entspricht nicht den Anforderungen der STVO oder STVZO.

Echt? Auch wenn der einfach nur da steht? Die Karre stand dicht an einer Straßenlaterne und zum Parken muß doch wohl nicht der richtige

Reifendruck

drauf sein, oder?

In diesem Thread geht es augenscheinlich schon lang nicht mehr um die eigentliche Fragestellung. Sondern nur noch darum, was der Sachverhalt einen Dritten angeht. Und mein Eindruck aus den überwiegenden Kommentaren verdichtet sich in dem mehr als hohlen Spruch: "Wenn jeder an sich denkt, ist ja an alle gedacht."

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 29. Mai 2016 um 22:43:54 Uhr:


Echt? Auch wenn der einfach nur da steht? Die Karre stand dicht an einer Straßenlaterne und zum Parken muß doch wohl nicht der richtige Reifendruck drauf sein, oder?

Parken darf man sein Auto auf öffentlichen Straßen so lange man will. Abstellen darf man es dort nicht. Das ist eine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Ein offensichtlich nicht fahrbereites Auto, das wochenlang irgendwo steht, ist abgestellt und nicht nur geparkt. Ob es zugelassen ist und TÜV hat, spielt dafür keine Rolle. Da es wegen des fliessenden Übergangs schwierig sein kann, im Einzelfall zu erkennen, ob ein Auto nun geparkt oder abgestellt ist, wird das Ordnungsamt die Sache immer für längere Zeit beobachten bis was passiert.

Grüße vom Ostelch

Man sollte dies hier schließen. Ist doch mittlerweile unsäglich.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 30. Mai 2016 um 07:45:01 Uhr:


Man sollte dies hier schließen. Ist doch mittlerweile unsäglich.

Du möchtest, dass ein Moderator das Thema schließt. "Man" ist dafür nicht zuständig.

Grüße vom Ostelch

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