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Auto springt aus der Spur in der Waschstraße => Felgenschaden

Themenstarteram 18. August 2014 um 18:47

Hallo Community,

Ich habe ein Problem:

Heute war ich in der Waschanlage, und mir fiel auf, dass sie ganz langsam war, das Auto ruckelte und das Lenkrad ungewöhnlich einschlug. Die Automatik war ganz normal auf N und ich habe nichts gemacht.

Plötzlich macht es einen Satz und es knirscht. Dann stand alles still. Der Waschanlagenmensch kam an und sagte, ich hätte den Motor angeblasen und gelenkt.

Die Felge rechts vorne war an eine Halterung einer der Bürsten gequetscht. Ich habe gesagt, ich würde gerne die Polizei rufen, da die Felge beschädigt war und habe auch sofort Fotos vom ganzen aufgenommen.

Daraufhin drohte der Typ mir, dass wenn ich die Polizei rufe den Ausfall der Waschanlage bezahlen müsste.

Schlussendlich hat er mich wieder in die Spur gelotst und die Wäsche ging weiter. Da nur der Lehrling da war, sollte ich morgen wiederkommen und dann würde das geregelt. Ich habe mir den Namen des Lehrlings geben lassen.

Die Felge ist Optisch irreparabel und kostet gut 350€. Habe ich eine Chance auf Entschädigung?

Ich hatte noch jemanden im Auto der bezeugen kann, das ich nichts gemacht habe.

Hoffe ich bin hier im richtigen Forum.....

Danke im Voraus

Gruß Sitzheitzung.

Beste Antwort im Thema

Stell dich an einem warmen Samstag mit der Felge vor sein Gelände und schreib einem Riesen Schild " Felge wurde hier beschädigt, der Betreiber verweigert die Zahlung" .

Das Ärgert den bestimmt :-D

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am 19. August 2014 um 19:54

Zitat:

Original geschrieben von Sitzheitzung

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS

Stell dich an einem warmen Samstag mit der Felge vor sein Gelände und schreib einem Riesen Schild " Felge wurde hier beschädigt, der Betreiber verweigert die Zahlung" .

Das Ärgert den bestimmt :-D

Gute Idee!

Ist leider keine gute Idee!

Themenstarteram 19. August 2014 um 19:57

Zitat:

Original geschrieben von T-Ron

Zitat:

Original geschrieben von Sitzheitzung

 

Gute Idee!

Ist leider keine gute Idee!

Wieso? Ist das Illegal?

Ich könnte mir vorstellen, dass der Betreiber der Waschanlage ihn wegen Verleumdung anzeigen kann und er für den entstandenen Schaden der Geschäftsschädigung verdonnert werden könnte. Vor allem wenn er ein Verschulden des Anlagebetreibers nicht beweisen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Tete86

Zitat:

Und- wenn man das vor seiner Haustür darf.

Schonmal was von Waschboxen gehört, wo man seine eigenen Mittel etc verwenden darf, wenn man mal den Betreiber freundlich fragt?

Wo ich damals noch in die Waschanlage gefahren bin, blieb ich auch im Auto. Und musste das Lenkrad festhalten, damit er nicht raushüpft!

Ach super... also einer von denen, die eine Box 'ne halbe Stunde lang blockieren ohne Geld einzuwerfen, während davor die Schlange immer länger wird. :rolleyes:

Dazu fällt mir spontan ein Adjektiv ein: "asozial" (Duden: unfähig zum Leben in der Gemeinschaft, sich nicht in die Gemeinschaft einfügend; am Rand der Gesellschaft lebend).

Wir haben hier 3 SB-Anlagen in näherer Umgebung und in jeder hängen mittlerweile große Schilder, die das Benutzen von Eimer, Schwamm & Co. ganz klar und unmissverständlich untersagen. Bei Nichtbeachtung droht dauerhafter Platzverweis und die Handynummer des Betreibers steht gleich mit dabei.

------------------------

Zum Thema:

Der Mitarbeiter an der Waschanlage hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug korrekt einfährt und dass es den Anforderungen der Waschanlage entspricht.

Meiner Meinung nach muss der Waschanlagenbetreiber nachweisen, dass der TE das Lenkrad mutwillig betätigt und den Wagen damit aus der Spur gebracht hat. Der TE ist hier nicht in der Beweispflicht.

Aber ich bin kein Anwalt und würde den Gang dorthin dringend anraten, falls der Betreiber stur bleibt.

Und auch hier zeigt sich wieder einmal, warum man immer eine Rechtsschutzversicherung haben sollte.

just my 2 cents

Themenstarteram 19. August 2014 um 21:42

Ich hoffe, dass sich das ganze noch gut entwickeln wird, und ich werde euch auf dem laufenden halten.

Ich kann hier nur jedem wärmstens empfehlen diese Schleppwaschanlagen wie z.B von Allguth zu meiden,

Portalwaschanlagen sind besser, da man da nicht gelenkt habe kann, man sitzt ja nicht drin.

Denn am Ende ist man ja eh der Arsch und bleibt auf den Kosten sitzen, weil die Hocharroganten

Waschstraßenbetreiber ja natürlich alle schuld von sich und ihrer Waschstaße weisen.

Das war mein letzter Besuch in einer Waschstraße.

Gruß Sitzheitzung.

Hab mir gerade mal die Homepage angeschaut. Allguth ist ein Familienunternehmen mit zwei eingetragenen Gesellschaftern.

Denen kann man z.B. einen persönlichen Brief schreiben, in dem man ganz normal den Sachverhalt schildert. Dazu kann man schreiben, dass man seit Jahren zufriedener Kunde ist und darum bitten, eine unkomplizierte Lösung zu finden.

Fotos vom Schaden kommen immer gut und ich würde mir auch den Preis für die Felge besorgen und mit dazu legen.

In solchen Fällen sind Firmen oft kulant. Gerade weil sie in der Region ansässig sind, ist ihnen das Image oft wichtig. Bei Mr. Wasch z. B. würde ich keine allzu großen Hoffnungen in einen solchen Brief legen aber bei einem Inhaber geführten, regionalen, mittelständischen Unternehmen stehen meiner Meinung nach die Chancen auf eine kulante Regelung recht gut.

http://www.allguth.de/impressum.html

Viel Glück!

Zitat:

Original geschrieben von d.i.b

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Von wem stammt denn diese gloreiche Idee? :confused:

Von der Logik!

Logik? Wo steht das? Bei meiner Waschstrasse, bei der ich seit fast 30 Jahren Kunde bin, jedenfalls nicht.

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer

Zitat:

Original geschrieben von Tete86

 

Schonmal was von Waschboxen gehört, wo man seine eigenen Mittel etc verwenden darf, wenn man mal den Betreiber freundlich fragt?

Wo ich damals noch in die Waschanlage gefahren bin, blieb ich auch im Auto. Und musste das Lenkrad festhalten, damit er nicht raushüpft!

------------------------

Zum Thema:

Meiner Meinung nach muss der Waschanlagenbetreiber nachweisen, dass der TE das Lenkrad mutwillig betätigt und den Wagen damit aus der Spur gebracht hat. Der TE ist hier nicht in der Beweispflicht.

Lenkrad festhalten und die Beweispflicht liegt beim Betreiber?

Oh man...

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer

Meiner Meinung nach muss der Waschanlagenbetreiber nachweisen, dass der TE das Lenkrad mutwillig betätigt und den Wagen damit aus der Spur gebracht hat. Der TE ist hier nicht in der Beweispflicht.

dass er genau das auf Grund mehrerer Urteile nicht muss, hast Du aber gelesen? Die Beweispflicht ist beim Geschädigten.

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer

 

Meiner Meinung nach muss der Waschanlagenbetreiber nachweisen, dass der TE das Lenkrad mutwillig betätigt und den Wagen damit aus der Spur gebracht hat. Der TE ist hier nicht in der Beweispflicht.

Aber ich bin kein Anwalt und würde den Gang dorthin dringend anraten, falls der Betreiber stur bleibt.

Hoffen könnte man das natürlich.

In der Realität ist es aber i.d.R. so, das derjenige der irgendwelche Ansprüche stellt diesen Anspruch beweisen muss.

Wenn du dich zum Thema Beschädigungen in Waschanlagen etwas einlesen möchtest siehst Du, dass auch hier in der Regel die Beweislast dem Anspruchsteller auferlegt wird.

Kann der TE beweisen, dass der Anlagenbetreiber einen Fehler gemacht hat, hat er realiatische Chancen seinen Schaden ersetzt zu bekommen.

Macht er lediglich glaubhaft, dass ER nichts falsch gemacht hat (z.B. durch Zeugen) hilft ihm das nichts.

Das ist schon bei eindeutigen Kratzern schwierig, bei einem Fall wie hier, wo der Fehler jederzeit durch eine winzige Unachtsamkeit des darin befindlichen Fahrers hervorgerufen worden sein könnte sehe ich die Chancen auf Erfolg bei Null.

Ich glaube, hier wird der TE leer ausgehen.


Zum Thema Beweislast hätte ich ein kleines (leider reales) Beispiel (ca. 1998):
Ein früherer Kommilitone (und damals enger Freund) war an einem Samstag Abend zu Besuch in seiner Stammdisco. War ein recht großer Laden, den es heute jedoch aus anderen gründen nicht mehr gibt (tut aber nichts zur Sache)
Während er (und einige andere) sich auf der Tanzfläche befanden kippte ein Teil der Galerie an der sich Scheinwerfer, Beamer und Boxen befanden von der Decke da ein Halteseil gerissen (oder aus der Verankerung gerissen) war.
Keiner hatte daran gezerrt oder ist herumgeklettert, es ist einfach so ohne äußeres Zutun von der Decke gekippt.
Ihn erwischte es (neben einigen anderen) am Kopf, 10 cm Schnittwunde, Trauma, schwere Gehirnerschütterung, Notarzt, Krankenhaus, bleibende Narbe mit allem PiPaPo.
Ein anderer erlitt einen Bruch im Unterarm, es war also durchaus ein "schweres Geschütz".
Klarer Fall denkt man sich da, da muss natürlich der Diskothekenbetreiber haften.
Wollte der aber nicht.
Nach Gerichtsterminen und Vertagungen und Gutachtern und TÜV Prüfungen und Zertifikaten und trallala kam man zu dem Schluss, dass dem Diskothekenbesitzer nicht nachzuweisen war, dass ER etwas falsch gemacht hat.
Und genau DAS wäre laut Gericht nötig gewesen um wie auch immer geartete Leistungen von ihm zu erhalten.
Es hatte sich dabei u.a. sogar gezeigt, dass die regelmäßig vorgeschriebene Untersuchung (wer macht sowas eigentlich, der TÜV?) für dieses Jahr nicht duchgeführt und damit überfällig war aber auch das half den Geschädigten nichts da es vom gerichtlich bestellten Gutachter als nicht ursächlich für den Vorfall angesehen wurde.
Schlussendlich blieben die Geschädigten auf ihren Behandlungskosten und ihren Schmerzensgeldforderungen sitzen. Der Betreiber musste halt seine Überprüfung nachholen lassen und der Fall wurde eingestellt.
Widersprach meinem Rechtsempfinden damals zutiefst, wird aber so gehandhabt. Wer etwas will, muss seinen Anspruch beweisen.

am 20. August 2014 um 11:43

@ einTraumtaenzer

deine Idee mit dem persönlichen Brief finde ich gar nicht so falsch. Zumindest ist es ein Versuch wert, bevor man die dicken Geschütze auffährt.

Am Ende muss eh ein Sachverständiger ran und das ganze geht nicht ohne Anwalt. Ob DAS den materiellen Schaden am Ende aufwiegt, man nicht mehr Kosten an der Backe hat, muss der TE selbst entscheiden. Klar ist es ärgerlich und man möchte Gerechtigkeit und aus Prinzip eine Klärung. Andererseits ist der gesunde Menschenverstand manchmal sinnvoller.

Übrigens, eine konventionelle Waschanlage kann auch Schäden produzieren, wie ich selbst erleben durfte. Nur blöd, dass ich entgegen den Anweisungen IM Fahrzeug saß und deshalb weder den NOT AUS noch nachweisen konnte, dass die Waschanlage an meinem Fahrzeug einen Schaden verursacht hatte, obwohl ich das Geräusch und die Berührung - Trockendüse schrammte über den Dachbügel - gehört habe. Wie gesagt, beweisen konnte ich es leider nicht, weil ich, entgegen der Hinweise, IM Fahrzeug saß. PECH!

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

@ einTraumtaenzer

deine Idee mit dem persönlichen Brief finde ich gar nicht so falsch. Zumindest ist es ein Versuch wert, bevor man die dicken Geschütze auffährt.

Am Ende muss eh ein Sachverständiger ran und das ganze geht nicht ohne Anwalt. Ob DAS den materiellen Schaden am Ende aufwiegt, man nicht mehr Kosten an der Backe hat, muss der TE selbst entscheiden. Klar ist es ärgerlich und man möchte Gerechtigkeit und aus Prinzip eine Klärung. Andererseits ist der gesunde Menschenverstand manchmal sinnvoller.

Übrigens, eine konventionelle Waschanlage kann auch Schäden produzieren, wie ich selbst erleben durfte. Nur blöd, dass ich entgegen den Anweisungen IM Fahrzeug saß und deshalb weder den NOT AUS noch nachweisen konnte, dass die Waschanlage an meinem Fahrzeug einen Schaden verursacht hatte, obwohl ich das Geräusch und die Berührung - Trockendüse schrammte über den Dachbügel - gehört habe. Wie gesagt, beweisen konnte ich es leider nicht, weil ich, entgegen der Hinweise, IM Fahrzeug saß. PECH!

Einer muss ja das Lenkrad festhalten!!! :D

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

 

Einer muss ja das Lenkrad festhalten!!! :D

Ihr seid doch alle besch.... :D

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