Auto soll sich am Berg selbstständig gemacht haben,Unfall!

Guten Abend,wie im Titel zu lesen ist war ich gestern in einen kleinen Unfall verwickelt.

Ich fuhr mit 2 Freunden in eine Gartenanlage von einem Kollegen aus Parkplatzmangel parkte ich mein Fahrzeug (Golf 4 1.9tdi bj.2000) an einem ca 20-30% steilem Berg direkt hinter einem anderen Auto, ich hatte einen gewissen Abstand von ca nem Meter vielleicht ein wenig mehr zu meinem vordermann,hinter mir stand kein Fahrzeug.
Einige Stunden später erkannten 2 Freunde von mir das die Polizei vor meinem Auto stand und ein anderes Fahrzeug (Audi a4 2.0Tdi S-line bj2009) das heck von meinem Fahrzeug küsste also lief ich hoch mit 5 freunden und schaute mir das Spektakel an.
Mir wird vorgeworfen das mein Auto nach Hinten gerollt sei und ein Zeuge der Zufällig in dem moment drann vorbei lief beobachten konnte wie mein Auto nach Hinten gerollt ist und es geknallt hat.
Ich erhielt keine Strafe und die Polizei konnte bestätigen das meine Handbremse angezogen ist und habe es auf den Unfall Zettel schreiben lassen,ich Idiot habe aber nicht drann gedacht auch das mit dem eingelegten Gang vermerken zu lassen.Der Zeuge war bei meiner Ankunft nicht mehr da und jetzt muss ich auch die Leerfahrt für den schweine teuren Abschlepper bezahlen welcher meinte das es ca 200 Euro kosten wird.
Als ich meinte das er unmöglich nach hinten gerollt sein kann,sprach die Polizei so als wenn sie davon ausgegangen ist als wäre es passiert.ich fuhr den Wagen ein Kleines stück nach vorne und sagte zu 2 Freunden
Das sie doch Sicherheitshalber falls es wirklich stimmt Hinter dem Wagen stehen sollen stieg aus und zog Extra sogar nur die Handbremse und versuchte den Wagen mit einem Kollegen zu schieben und wie erwartet bewegte sich das Auto keinen Zentimeter.Ich war mir Unsicher ob ich die volle Aufmerksamkeit der Beamten hatte,aber die 5 Freunde haben es gesehen zu 100%iger Sicherheit bei den aussenstehenden bin ich mir Unsicher. Der gegenfahrer behauptete mein wagen sei 1-2Meter nach hinten gerollt,an meinem auto ist kein sichtbarer Kratzer und bei ihm Ist das Kennzeichen kaputt und die Motorhaube solle nicht mehr aufgehen.
Meine Frage ist wie der Gegenfahrer es so genau wissen kann wenn er Selbst nicht am Ort war und müsste nicht ein größerer schaden entstanden sein wenn das Auto sich tatsächlich selbstständig gemacht haben sollte? Ich habe wie gesagt die 2 Freunde ``Zeugen´´ die mit mir das Auto verlassen haben und den Abstand bestätigen konnten. 7 Zeugen+ die Bestätigen konnten das die Handbremse fest angezogen war und mind. 5 Zeugen die beobachten haben wie ich versucht habe den Wagen zu Schieben.Nur leider besitze ich keine Fotos da ich auch relativ spät am Unfallort war und danach nicht mehr drann gedacht habe,Sein Zeuge welcher Angeblich alles beobachtet haben solle,war nicht mehr da.

Wie sieht meine Rechtslage aus,was sollte ich als nächstes tun kann ich überhaupt heile aus der Sache kommen?
Mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 12. April 2016 um 12:59:52 Uhr:


und dann zusehen, wie der Golf nochmals auf den Audi kracht? 😁

Kreativer werden Deine Beiträge aber auch nicht. 🙁

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Zitat:

@julius.s schrieb am 12. April 2016 um 18:08:28 Uhr:


... ich musste mich weder ausweisen noch einen Fahrzeugschein aushändigen, ...

Kaum zu glauben, dass die Polizei eine Unfallmitteilung ausfertigt, ohne die Papiere der Beteiligten einzusehen 😕

Mich würde ein Foto der Unfallmitteilung interessieren, nachdem du die persönlichen Daten unkenntlich gemacht hast.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 12. April 2016 um 18:32:59 Uhr:


Mich würde ein Foto der Unfallmitteilung interessieren, nachdem du die persönlichen Daten unkenntlich gemacht hast.

Herbert, ich glaube wir haben die gleiche Nase. 🙂

kann ich morgen machen,die daten die sie entnommen und rein geschrieben haben,haben sie durch die zentrale bekommen als sie mein kennzeichen durchgegeben haben,nur war ich wie gesagt als dies geschah nicht vor ort.
Mfg

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Zitat:

@julius.s schrieb am 12. April 2016 um 15:16:49 Uhr:


die Handbremse war ja bis zum Anschlag angezogen, ...

Dazu fällt mir noch ein, dass das eher ein schlechtes Zeichen ist.
Eine funktionierende Handbremse muß die Räder nach einer festgelegten Anzahl von Rasten blockieren. Wenn man eine Handbremse bis zu Anschlag ziehen kann, muss die nachgestellt werden.
Auch ein eingelegter Gang führt bei handgeschalteten Fahrzeugen i. d. R. nicht zum Blockieren der Räder, sondern nur zu einer Verbindung vom Motor über das Getriebe zu den Antriebsrädern.
Nur bei Automatikfahrzeugen ist eine starre Verriegelung der Antriebsräder üblich.

Ich fürchte, dass du auf der Unfallmitteilung an erster Stelle stehst und wenn dann diesbezüglich kein besonderer Vermerk angebracht wurde, ist das eine Stellungnahme der Polizei zur Schuldfrage.

Letztendlich kannst auch du nicht ausschließen, dass dein Fahrzeug tatsächlich zurückgerollt sein könnte.
Ob und ggf, welcher Schaden dabei entstanden sein könnte, kann ich nicht beurteilen.
Es ist aber auch denkbar, dass der Unfallgegner auf dich aufgefahren ist und nun versucht, dir die Schuld in die Schuhe zu schieben.
Recht haben und Recht bekommen, sind leider verschiedene Dinge.

das fahrzeug kann unmöglich gerollt sein wie gesagt,es wäre auch nicht das erste mal das ich auf nem berg parke,da hätte es dann auch schon viel früher knallen müssen und mit bis zum ``anschlag´´ heißt des bei mir das es vielleicht max bis zu 40grad hoch geht und nicht bis zu 90 und ich denke mal das ist normal ;D,also die handbremse funktioniert wie gesagt perfekt
mfg

Fürs nächste mal: Das Lenkrad so drehen das die Räder zur Bordsteinkante gedreht sind, so kann der Wagen nicht zurück rollen und du kannst aufgrund der Stellung bezeugen das sich das Fahrzeug nicht selbstständig auf den Weg gemacht hat.

Du solltest das einfach deiner Versicherung melden die kümmern sich dann darum und können ggf unberechtigte Forderungen abwehren.

Zitat:

@julius.s schrieb am 13. April 2016 um 11:27:58 Uhr:


das fahrzeug kann unmöglich gerollt sein ...

Das hättest du vor Ort, im Beisein der Polizei, beweisen sollen.
Du kannst deiner Versicherung, die du umgehend informieren solltest, den Sachverhalt genau so wie hier schildern.
Ich befürchte aber, dass deine Versicherung, bei der Beweis- und Kostenlage, regulieren wird.
Du hättest dann die Möglichkeit, den Schaden zurückzukaufen.

Der Tipp mit den eingeschlagenen Räder ist gut, besser aber wäre noch gewesen, die Räder an starken Gefällen, zusätzlich gegen Wegrollen zu sichern, z. B. mit Bremskeilen oder Steinen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 13. April 2016 um 12:10:54 Uhr:



Zitat:

@julius.s schrieb am 13. April 2016 um 11:27:58 Uhr:


das fahrzeug kann unmöglich gerollt sein ...

Das hättest du vor Ort, im Beisein der Polizei, beweisen sollen.

hab ich auch insofern das ich meinen wagen nen stück nach vorne gefahren habe und diesesmal sogar nur die handbremse angezogen hab um zu bezeugen das die handbremse allein schon ausreichend gewesen wäre

Das ist für mich kein Beweis.
Das Fahrzeug des Unfallgegners hätte etwas bergab gefahren werden müssen, 10 - 20 cm hätten genügt.
Wäre dein Fahrzeug dann nicht gefolgt, dann wäre das ein Indiz für deine Unschuld, denn der Untergrund spielt auch noch eine Rolle.

Und wie man die Handbremse anzieht 😉 also ob 2 rasten oder 4-5.. etc

Zitat:

@julius.s schrieb am 11. April 2016 um 22:58:11 Uhr:


Ich fuhr mit 2 Freunden in eine Gartenanlage von einem Kollegen aus Parkplatzmangel parkte ich mein Fahrzeug (Golf 4 1.9tdi bj.2000) an einem ca 20-30% steilem Berg

Wenn die Zahl tatsächlich stimmt, dann würde eine unzureichende Wirkung der Handbremse nicht überraschen.

Gemäß ECE-R13 muss die Feststellbremse das vollbeladene Fahrzeug an einer 18% Steigung halten können, wenn die Handbremse mit max. 60kg (!) angezogen wird.
Real ist die Wirkung durch Verschmutzungen und sonstige Störfaktoren oft noch niedriger anzusetzen. Im Zweifel parkt man am besten an anderer Stelle um etwaige Probleme von vornherein zu vermeiden.

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