Auto Rückgabe, bitte dringende Hilfe
Hallo,
ich bin vor Gericht mit meinem Autohändler, da mein Auto sehr viele Schäden hatte und der Händler die Kosten nicht tragen wollte. Sollte der Händler das Auto zurücknehmen, muss der Wagen in der Ursprungsversion sein? Ich hab die Bremsatteln gefärbt und die Ursprungsfelgen verkauft. Kann mir der Händler diese Sachen in kosten stellen? Oder kann alles so bleiben wie es jetzt so ist?
21 Antworten
Welches Auto ist es? A5 oder 3er? 🙂
Sehr unterhaltsam....war auch bei dem Start nicht zu erwarten.
Irgendwas in mir wünscht dem Händler gutes Gelingen!
Nicht dass andere höhere Preise für solche Heldentaten berappen müssen.
Chips sind alle.... tschüss!
Zitat:
@Buchener74722 schrieb am 12. Juni 2021 um 22:13:55 Uhr:
Sprechen wir von einer klassischen Leasingrückgabe?
Warum sollte jemand deine Schäden, die du verursacht hast übernehmen?
Es ist zwar etwas wirr geschrieben, aber ich vermute, dass der TE ein Auto neu oder gebraucht gekauft hat und gleich mit eigenen Umbauten versehen hat. Dann haben sich am Fahrzeug Mängel herausgestellt, die wohl der Händler noch nicht beheben konnte, weshalb jetzt eine Rückgabe überlegt wird.
Die beste Lösung für beide Seiten dürfte wohl sein, wenn die Mängel am Auto behoben werden und der TE das Auto behält.
Hallo
Wenn der Käufer den Verkäufer vor Gericht zieht, warum soll der Verkäufer dann dem Käufer noch die Umbauten abnehmen?
MfG
Didi2708
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Zitat:
@motor_talking schrieb am 13. Juni 2021 um 15:05:33 Uhr:
Zitat:
@Buchener74722 schrieb am 12. Juni 2021 um 22:13:55 Uhr:
Sprechen wir von einer klassischen Leasingrückgabe?
Warum sollte jemand deine Schäden, die du verursacht hast übernehmen?Es ist zwar etwas wirr geschrieben, aber ich vermute, dass der TE ein Auto neu oder gebraucht gekauft hat und gleich mit eigenen Umbauten versehen hat. Dann haben sich am Fahrzeug Mängel herausgestellt, die wohl der Händler noch nicht beheben konnte, weshalb jetzt eine Rückgabe überlegt wird.
Die beste Lösung für beide Seiten dürfte wohl sein, wenn die Mängel am Auto behoben werden und der TE das Auto behält.
Das vermute ich auch. Deutsch ist vielleicht nicht die Muttersprache des TE. Die Lösung zu seiner Frage findet er jedenfalls in Paragraf 346 BGB (für den Fall das der Wagen tatsächlich Mängel aufwies, die ihm grundsätzlich den Rücktritt vom Kaufvertrag ermöglichen und er sich an das dafür notwendige Prozedere (Fristsetzung uns Aufforderung zu Nacherfüllung) gehalten hat).
Bei einem A5 würde ich auch tippen, dass es um Wandlung geht.
Wandlung gibts seit der Schuldrechtsreform 2001 nicht mehr 😁 Dafür eben den von mir genannten Rücktritt 😉