Auto Privat verkauft, Käufer will den Wagen zurückgeben

Hallo erstmal,

habe gestern meinen Bmw mit der 200tkm verkauft. Im Kaufvertrag steht schriftlich
"Da es sich um einen Privatverkauf handelt, wird das fahrzeug ohne Gewährleistung und Garantie verkauft. Mit seiner Unterschrift unten willigt der käufer ein. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen.

Der Käufer kam aus 300 km entfernung, heute hat er angerufen und gesagt das er beim lenken Geräusche hört und morgen will er das Bmw sich angucken lassen und gegebenenfalls zurückgeben.

Wie ist das denn wenn da jetzt morgeb mehrere Sachen festgestellt werden, bin ja selber kein Mechaniker und meistens schreiben die fachwerkstätten mehr auf als wie wirklich gemacht werden muss.

Hat er ein Rückgaberecht? Hatte ihm am telefon gesagt das er es ohne Rückgabe option gekauft hat, jetzt hat er gedroht eventuell vorbei zukommen und stress zu machen?

Wie soll ich vorgehen???

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kenan23


Der Herr war ausländer Kroate oder so, die kennen ja keine Gesetze,

Wieso kennen diese Menschen keine Gesetze?

Wo lernt man so einen Quatsch?

Ich war kürzlich in Kroatien. Da können manche Deutsche noch etwas lernen.

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Es hat aber nicht jeder die Möglichkeit, ein unangemeldetes Fahrzeug ein paar Wochen unterzustellen und/oder das finanzielle Polster, mal eben ein paar Wochen auf 7.000 Euro zu warten.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Es hat aber nicht jeder die Möglichkeit, ein unangemeldetes Fahrzeug ein paar Wochen unterzustellen und/oder das finanzielle Polster, mal eben ein paar Wochen auf 7.000 Euro zu warten.

Ja gut das dessen muss man sich vorab klar sein Auto beim Händler in Zahlung geben oder sich mit diversen Leuten rumschlagen mit denen man eigentlich kein Bier trinken würde.

Hatte letztens wieder eine Wohnung inseriert, was glaubst du was ich jetzt für Fremdsprachen gelernt habe.....

Brüller war in gebrochenen Deutsch, Du eyhastdu Wochnung ruf an fur bruda wann kannst Schlüssel komen holllen.

Das sind typische Problemleute, an die ich weder mein Auto verkaufen würde noch meine Wohnung vermiete.

Ich bin dann immer sehr freundlich und sage :Tut mir leid die Wohnung ist leider schon weg.

Was ich erlebt habe ist das der telefonisch fest vereinbarte Kaufpreis für Sommerräder, von denen knapp 20 sehr detaillierte Fotos per Mail ausgetauscht wurden, noch zu drücken versucht wurde.

Ich habe den beiden Herren dann schnell klar gemacht, das sie entweder den vereinbarten Preis bezahlen oder eben die 120km umsonst gefahren sind. Die Räder waren sehr detailliert Beschrieben und jede noch so kleine Macke an den Felgen, war auf den Fotos zu erkennen. Es gab für die beiden absolut keinen Grund daran noch was zu bemängeln. Gefunden hatten sie auch nichts. Das Ende vom Lied war, das die beiden den vereinbarten Preis bezahlt haben.

Auch "nett" sind die Personen, welche bei Besichtigung eines Fahrzeugs durch klopfen an das Blech erkennen, das die Stelle gespachtelt wurde. des weiteren hat der Motor auch einen total unrunden und komischen Lauf...
Man würde den Wagen aber dennoch nehmen, allerdings für 2500€ statt der inserierten 5000€...
Ich muss nicht erwähnen, das aus dem Geschäft nichts geworden ist und der Wagen 3 Wochen später für 4800€ verkauft wurde.

Bis jetzt haben Ausländer sich nie wieder gemeldet, nur Deutsche kamen bisher auf dumme Ideen...

Da ist die vom Letzten von wegen, dass der Zigarettenanzünder nicht geht, noch sehr angenehm...

Sag ihm, du hast das Geld nicht mehr, du hast davon die Unterhaltsschulden bei deiner Exfrau bezahlt und bist pleite...

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😕

was soll so eine Aussage?
Der Wagen ist verkauft. Punkt! Keine Nachverhandlung.
Blöde Ausreden vermitteln nur ein schlechtes Gewissen und animieren zum Nachbohren 🙄

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


@ Nr.5
Pauschalsieren musst mir nicht vorwerfen. Ich schrieb das es mir fuer die die nicht so sind leid tut. Aber mir war schon klar das sowas kommt. Wir muessen ja wegen unserer Vergangenheit alles schoenreden. Schon klar.

Find es gut, wie du hier eine durchaus anfechtbare, aber doch mit hohem Wahrheitsgehalt beinhaltete Meinung, DEINE Meinung vertrittst.

Wollte selbst nen Audi 80 zu verkaufen, die Käufer (südöstliches Ausland) wollten den geforderten Preis nicht zahlen. Hätten sie ja wieder fahren können. Aber nein, es kamen Beschimpfungen, Beleidigungen. Am Ende wollten sie sogar den geforderten Preis zahlen. Nun schließe ich unter solchen Bedingungen keine Geschäfte ab. Noch mehr, unter die Nichtzitierbarkeit fallende, Beschimpfungen folgten.

Mein Nachbar sagte mir hinterher, dass er mit geladenem Gewhr hinter dem Fenster gestanden hatte. Das war ziemlich beruhigend.

Will hier keine Verallgemeinerungen ableiten. ist nur ne Erfahrung. Aber es hat was für sich, wenn es die Möglichkeit gibt, seine Sachen bei FREUNDLICHEN Menschen, gleich welcher Nation, an den Mann oder die Frau zu bringen...

Hallo! Kann mir eventuell jemand weiterhelfen? Ich habe mein gebrauchtes Auto vor ca. 2 Wochen an privat verkauft. Ein vorgefertigter Kaufvertrag wurde ausgefüllt und beidseitig unterschrieben. Heute hat der Käufer angerufen und fordert €1000,- zurück, da er nun einen weiteren Vorbesitzer in den Unterlagen "gefunden" hat. Im Kaufvertrag haben wir 2 Vorbesitzer eingetragen, er spricht nun von 3, wobei das durchaus sein kann, war dann halt nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Der Käufer droht nun mit Anwalt, oder will die €1000,- zurück. Was für ne miese Masche. Kann mir nun jemand sagen, wie das rechtlich aussieht? Da ich aber keine Lust auf Anwaltsstress habe, wäre ich gewillt das Auto zurück zu nehmen. Hat jemand eine Idee, wieviel ich ihm für 12 Tage Benutzung von Kaufpreis abziehen kann? Besten Dank für die Infos

Um was für ein Auto geht es? Was hat der Käufer bezahlt? Wo möchte der Käufer denn einen Vorbesitzer gefunden haben? Die stehen alle samt im Fzg Brief! Und den hat er doch spätestens bei Übergabe eingesehen und übergeben bekommen.
Hier machen viele übrigens den Fehler, dass Sie meinen, die Zahl die dort im Brief steht ist die genaue Anzahl der Vorbesitzer. Dies ist nicht richtig. Man muss natürlich den letzten Halter dazu addieren! Aber ich denke nicht, das man dafür verurteilt werden kann. Aber dafür würde ich einen Anwalt befragen.
Auch bei Reimporten ist die Anzahl der Vorbesitzer nie richtig angegeben, da bei Neuausstellung des deutschen Briefes die Anzahl mit 0 beginnt. Hatte der Wagen im Ausland nun 18 Vorbesitzer, juckt das hier, bei der Zulassungsstelle niemanden.

Grüße

Scheint wohl inzwischen wirklich eine beliebte Masche zu sein, nach Fehlern im Vertrag zu suchen (bzw. diese selbst einzubauen) und dies dann zu vergolden.

Was für ein Auto ist es überhaupt bzw. wäre ein weiterer Vorbesitzer überhaupt ein Argument weniger zu zahlen?

Man sollte sich die Handelspartner heute schon genau anschauen und auch ein bisschen Glück haben.

Und man sollte aber auch sicherstellen dass sein eigenes Handeln rechtssicher und somit nicht angreifbar ist.

Das stimmt allerdings. Dennoch können einem Fehler, wie der fehlende Vorbesitzer passieren, wenn man sich nicht richtig auskennt. Jeder ehrliche rechtschaffene Bürger, würde dies bei Übergabe klären. Ich zumindest würde den Brief sehen und den Verkäufer aufklären. Asoziales Pack hingegen, welches sich anscheinend immer mehr verbreitet und immer kreativer wird, nutzt dieses schamlos aus, um sich daran im Nachhinein irgendwie zu bereichern. Und das auf eine wirklich miese Art und Weise.

Genau
Und deshalb sollte geklärt werden ob überhaupt ein Fehler im Vertrag ist und ob dieser zusätzliche Halter überhaupt einen Mindererlös von 1000,- bzw. eine Rückabwicklung rechtfertig.

Wenn der Verkäufer mit gutem Gewissen gehandelt hat und eine Rechtsschutz besitzt, würde ich es in dem Fall drauf ankommen lassen. Das erste Gespräch beim Anwalt wird schon Licht ins dunkel bringen.
Andere Möglichkeit. Sofortige Rückgabe anbieten. Diese wird der Käufer sicher sofort ablehnen, da dieses Klientel nur auf eine nachträgliche Preisoptimierung aus ist. Dann sollte auch Ruhe sein!

Leute ganz ruhig!

Im Brief stehen nicht mehr alle Halter drin, sondern nur noch die letzten 2.
Da kann dann schon mal ein Halter nicht in den Dokumenten des Verkäufers auftauchen.

Desweiteren ist die Frage zu klären was für ein Kaufvertrag genommen wurde? Im Vordruck vom ADAC zum Beispiel steht genau drin, das der aktuelle Verkäufer/Halter mit zu den Vorhaltern zu zählen ist.

Das der Käufer hier ne Masche abziehen will kann natürlich sein, aber wenn er es Beweisen kann hat er leider Recht!

Liebe TE lass dir ersteinmal den Nachweis zeigen, dass da noch ein Halter mehr ist.
Sollte das Hand und Fuß habe, musst du dich mit dem Käufer einigen, denn der Wagen hat nicht die von Dir zugesicherte Eigenschaft. Klingt blöd, sau blöd. Ist aber leider so.

Sollte das Stimmen, würde ich ihn Fragen, ob er zum Beispiel mit 10% der Kaufsumme zufrieden wäre.
Vorteil, er kann den Wagen behalten, du hast keinen Stress mit Abrechnung für Nutzung im Falle einer Rückabwicklung.

Gruß,
der_Nordmann

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