Auto privat verkauft, Käufer macht Ärger-Anwaltsschreiben
Hallo, ich habe da ein kleines Problem und zwar habe ich vor ca. einem Monat mein Auto privat verkauft und nun habe ich ein Schreiben vom Anwalt erhalten und darin steht, das einige Mängel festgestellt worden sind und einiges wird mir im Schreiben unterstellt womit ich nichts zu tun hatte bzw darüber nichts wusste. Ich soll die Reparaturkosten übernehmen, falls ich dies nicht übernehme, wird die Käuferin vom Vertrag zurücktreten und ihr Geld zurück verlangen. Ist das überhaupt möglich? Und soll ich nun auch einen Anwalt einschalten oder abwarten was noch so kommt? Es ist ziemlich arglistig von der Käuferin, dass sie mir so einiges unterstellt, was nicht der Wahrheit entspricht wie zum Beispiel, dass ich von den Mängeln wusste etc
Beste Antwort im Thema
Ich war nun beim Anwalt und er hat sich das Schreiben plus den Kaufvertrag gründlich angeschaut und laut seiner Aussage muss ich weder für die Reparaturkosten noch für die Sachmängel haften. Und weil ich eine Rechtsschutz-Versicherung habe muss ich auch keine Kosten (Anwaltskosten) übernehmen. Außerdem meinte er, man müsse nicht bzw man ist nicht dazu verpflichtet auf ein Schreiben vom Anwalt zu reagieren, auch nicht bei einer Anklage etc, aber besser wäre es so früh wie möglich zu handeln um das ganze ein Ende zu setzen. Er fand das auch ziemlich kurios, das jemand bei so einem Kaufpreis und bei so einem alten Auto sofort ein Anwalt eingeschaltet hat, da will jemand einfach nur seine Reparaturkosten bezahlt bekommen haben, in letzter Zeit kommt diese Masche sehr häufig vor. Erst einmal schön einschüchtern und Druck ausüben mit der Hoffnung, dass der Verkäufer dann für die Reparaturkosten etc aufkommt. Sowas sollte man sich definitiv nicht gefallen lassen. Na ja, nun läuft das alles über die Anwälte statt und wenn was ist, dann wird sich mein Anwalt bei mir melden. Ich hoffe es kommt nichts mehr und der Käufer gibt Ruhe.
105 Antworten
@metallhead79 ja, der Käufer weiß davon. Adresse, Name und Unterschrift vom Käufer alles ist korrekt.
Der Anwalt hat nun den Kaufvertrag bei sich behalten, sollte ich nach einer Kopie verlangen?
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 8. Februar 2017 um 20:24:26 Uhr:
Kannst ja mal den Käufer anrufen ob der überhaupt was davon weiß. 😉
Wäre nicht das erste mal (sofern die Adresse bei der Anzeige veröffentlicht war).Gruß Metalhead
Ich würd eher über den eigenen Anwalt beim gegnerischen Anwalt anfragen, ob der was von nem Schreiben weiß. Evtl. wurde da einfach Identitätsdiebstahl betrieben um gleich Druck aufzubauen, so dass die Leute dann gleich zahlen.
Malina, danke für die Rückmeldung. Das ist bei Ratsuchenden in Foren nicht selbstverständlich!
@Erachsener nichts zu danken, halte euch gerne auf dem Laufenden. Mal sehen was noch so alles kommt, ich hoffe natürlich nichts mehr. Danke nochmal an alle für eure Ratschläge!
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Soweit mir bekannt ist ( Laienmeinung) muss der Gegner sogar bei der unberechtigten Forderung für die Kosten deines Anwaltes aufkommen.
Wenn es nachweisbar ist, dann nach § 823 Abs.2 BGB iVm § 263 Abs.1 StGB und § 826 BGB. Dürfte hier gegeben sein.
Bin mit einem ähnlichen Fall vor gut einem Jahr begegnet worden. Käufer kauft Wagen, Stunde später ruft er an und meint, die Bremse sei nicht i.O.. Er droht mit Anwalt, obwohl die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Hab mich (nachdem ich von MTer ausgiebig beraten wurde) zurück gelehnt und schon nach ein paar Tagen war Ruhe.
Der Käufer von der TEin ist jedoch etw. hartnäckiger dabei...ein schlechter Verlierer...mag sein.
😁
Grüße
HGcorsa
Zitat:
@HGcorsa schrieb am 9. Februar 2017 um 16:23:35 Uhr:
Bin mit einem ähnlichen Fall vor gut einem Jahr begegnet worden. Käufer kauft Wagen, Stunde später ruft er an und meint, die Bremse sei nicht i.O.. Er droht mit Anwalt, obwohl die Garantie ausgeschlossen ist.
Bitte Garantie und Gewährleistung nicht durcheinander bringen. Das sind zwei Paar Schuhe.
Garantie:
schriftliche Zusicherung des Herstellers, dass er für eine bestimmte Zeit nach dem Kauf eines Produkts die Kosten für die Behebung eventueller Mängel übernimmt.
Gewährleistung:
=Mängelhaftung.
Quelle: Wikipedia
Nochmal zum nachlesen 😉 wusste es selbst nicht genau..
Grüße
HGcorsa
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 9. Februar 2017 um 16:08:49 Uhr:
Soweit mir bekannt ist ( Laienmeinung) muss der Gegner sogar bei der unberechtigten Forderung für die Kosten deines Anwaltes aufkommen.
Schon, aber nur, wenn es auch vor Gericht geht. Dazu wird es aber nicht kommen.
Mir ist immernoch nicht ganz klar, ob die Sachmängelhaftung bzw. die Gewährleistung ausgeschlossen worden ist. Davon hängt einiges ab.
Zitat:
@Malinaa schrieb am 6. Februar 2017 um 23:41:45 Uhr:
Habe diesen Vertrag aus dem Internet ausgedruckt http://www.kfz-auskunft.de/formulare/kfz-kaufvertrag.pdf
"Nicht füttern-Schild" 🙂
Ok, danke 🙂 jetzt hab ich das auch mitbekommen 🙂
Mal so ein Gedanke...wenn das Fahrzeug gar keine Klima hat, der Käufer aber diese Repariert haben möchte....soll er mal einen Kostenvoranschlag für die Reperatur schicken, könnte man ihn dann nicht wegen versuchten Betrugs dran kriegen? ;-)