Auto Privat verkauft,käufer kommt jetzt nach ein Monat an.
hallo,
habe am 5.5.2015 ein auto privat verkauft mit kauftvertrag.
zum kfz es ist ein golf 2 ez 90 mit 180tkm auf der uhr.vor dem kauf habe ich noch tüv neu machen lassen.
jetzt habe ich ein anruf bekommen vom käufer.das er liegen geblieben sei und er abgeschleppt werden musste.da angeblich hinten rechts das radlager fest sei.kfz soll auf der bühne stehen mit weiteren mängeln.
wie kupplung sei laut mechaniker totall runter.
fahrwerk soll auch schrott sein öl an den hinteren dämpfern.
radlager sei fest und musste raus gebrannt werden.
und laut mechaniker hätte er kein tüv bekommen dürfen.
und der wagen sei schrott und nicht fahrbreit gewessen,käufer hat den wagen bei uns auf der bühne angeschaut.habe den käufer gesagt das der wagen fahrbereit ist.
jetzt will der käufer das ich mich an den kosten beteiligen soll,sonst geht er zum anwalt usw
für mich ist die sache nicht ganz koscher,da der käufer auch am tele. meinte das sie bis jetzt noch keine weiteren mängel gefunden haben,da meinte ich nur wie keine weitern mängel gefunden suchen sie jetzt nach mängeln?darauf hin nein er hat nur die 3mängel kupplung,radlager,fahrwerk.
auchja radlager hat der käufer schon neu machen lassen,sonst wäre das kfz nicht fahrbereit.da frage ich mich wenn die kupplung voll runter sein soll,wie will der käufer mit dem kfz fahren?
kfz habe ich für 650e verkauft an privat.
im kaufvertag habe ich auch reingeschrieben.
Der Verkauf des Kfz findet unter Ausschluss der Sachmängelhaftung statt Eventuell noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.Das Kfz wird verkauft wie gesehen.
was meint ihr abwarten?
Beste Antwort im Thema
lehne Dich entspannt zurück. Alle diese Mängel fallen als Verschleiß sowieso nicht unter die Sachmängelhaftung, die Du zudem ausgeschlossen hast. Leider ist diese Nachkarterei eine üble Masche geworden - ist ja auch schnell verdientes Geld. Tu einfach gar nichts, dann kommt auch nichts mehr nach.
45 Antworten
Vom TE.
Der Verkauf des Kfz findet unter Ausschluss der Sachmängelhaftung statt Eventuell noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.Das Kfz wird verkauft wie gesehen.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 12. Juni 2015 um 10:52:55 Uhr:
ist aber keine Bastelkarre gewesen sondern ein fahrbereites Auto😉
Ein 25 Jahre alter Golf 2 ist in den allermeisten Fällen eine Bastelkarre (gehätschelte Liebhaberstücke mal ausgenommen). Wer da etwas anderes erwartet, ist entweder naiv oder dreist...
Wenn der Passus drinnen steht "Der Verkauf findet unter Ausschluss der Sachmängelhaftung statt" und das Fahrzeug im Alter von >20 Jahren für 650 Euro verkauft wurde, wird sich in Deutschland KEIN Richter finden, der dem KÄUFER recht gibt.
Es IST ein wirksamer Ausschluss, weil völlig klar ist, was gemeint ist. Selbst wenn es nicht juristisch korrekt ausgedrückt wurde, gilt im Zivilbereich nach wie vor die Sinnhaftigkeit.
Egal, ob ein Rechtsanwalt da Potential sieht, spätestens vor dem Richter wird die Absicht des Verkäufers klar, die Haftung auszuschließen. Und dann zahlt die Zeche schlicht der Kläger.
An den TE:
Du hast da überhaupt nichts zu befürchten. Selbst Post vom Anwalt (die nicht kommen wird) kannst Du getrost ignorieren, denn das sind meistens nur Drohkulissen nach dem Hoffnungsprinzip. Reine Schaumschlägerei.
Und sollte es tatsächlich vor Gericht gehen - was bei DEM Schachverhalt und DEM Schadensumfang per se schon sehr unwahrscheinlich ist, weil das Risiko für den Kläger, viel mehr zu zahlen als den Streitwert, viel zu groß ist - wird Dir spätestens der Richter Recht geben.
Und der (alberne) Kläger zahlt den ganzen Summs.
Wäre doch schön. Dann kriegt er eine hübsche Quittung für seine Dreistigkeit.
k-hm
Zitat:
@k-hm schrieb am 12. Juni 2015 um 11:19:45 Uhr:
...
Es IST ein wirksamer Ausschluss, weil völlig klar ist, was gemeint ist. Selbst wenn es nicht juristisch korrekt ausgedrückt wurde, gilt im Zivilbereich nach wie vor die Sinnhaftigkeit.
..k-hm
Wissen oder Glauben?
Ähnliche Themen
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 12. Juni 2015 um 11:35:26 Uhr:
Wissen oder Glauben?Zitat:
@k-hm schrieb am 12. Juni 2015 um 11:19:45 Uhr:
...
Es IST ein wirksamer Ausschluss, weil völlig klar ist, was gemeint ist. Selbst wenn es nicht juristisch korrekt ausgedrückt wurde, gilt im Zivilbereich nach wie vor die Sinnhaftigkeit.
..
k-hm
Etwas ähnliches habe ich in Bezug auf Haftungsausschluß bei Ebay gelesen.
Es müssen vom Privatman nicht die hochtrabenden juristisch korrekten Formulierungen sein, sondern es muß klar sein was gemeint ist.
Das aus dem Link mit vorgefertigten Kaufverträgen und "Wertung des Haftungsausschluß als AGB" war mir allerdings neu.
Gruß Metalhead
Nun lass mal gut sein du verrennst dich hier nur, nicht das du noch auf die Idee kommst und den Kaufvertrag anzuzweifeln willst weil nur mit einem blauen Kugelschreiber unterzeichnet wurdeZitat:
@gummikuh72
Wissen oder Glauben?
😰😰😰 Blauer Kugelschreiber??? 😰😰😰
Oh Gott!!!
😁😁😁
Nee.. BTT: Da sollte normalerweise nix nach kommen. War vom Käufer ein netter Versuch.
Aber mal ehrlich: Ein Golf II für ne halbe Mille... Was erwarten die Leute denn da? Scheckheftgepflegt, ohne Rost, unfallfrei mit nagelneuen Reifen, AT-Motor mit 300 km, neues Getriebe und frische Bremsen? Darfs noch etwas mehr sein???
Tztztz... In dem Preissegment gibt's normalerweise nur Bastelfahrzeuge...😮🙄
Wenn die Kupplung runter ist, lässt es sich sogar sehr gut schalten.
Anders ist es, wenn das Seil sich längt oder gar reißt oder eine Feder bricht... aber nur so...
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 12. Juni 2015 um 13:13:04 Uhr:
Etwas ähnliches habe ich in Bezug auf Haftungsausschluß bei Ebay gelesen.Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 12. Juni 2015 um 11:35:26 Uhr:
Wissen oder Glauben?
Es müssen vom Privatman nicht die hochtrabenden juristisch korrekten Formulierungen sein, sondern es muß klar sein was gemeint ist.
Exakt so ist es. Selbst wenn da juristischer Unfug steht wie "Privatverkauf, darum nix Garantie", ist sinnhaft klar, was gemeint ist, und damit gültig.
Wenn das anders wäre und jeder Laie sich juristisch korrekt ausdrücken müsste, würde man die Büchse der Pandorra öffnen, weil man dann praktisch JEDEN verklagen könnte. Und das ist ganz sicher nicht im Sinne des Gesetzes und auch im Sinne der Richter.
Zitat:
Das aus dem Link mit vorgefertigten Kaufverträgen und "Wertung des Haftungsausschluß als AGB" war mir allerdings neu.
Gruß Metalhead
Spielt hier auch keine Rolle, weil es sich um einen Einmal-Verkauf im Privat-Bereich handelt.
Allgemeine Geschäfts-Bedingungen gibts nicht bei Privatleuten, denn die machen das ja nicht "geschäftlich".
Die spielen nur eine Rolle im Geschäftsverkehr zwischen Händler und Endverbrauchern oder bestimmten Geschäftspartnern.
k-hm
Und was auch noch dazu kommt ist, dass Gerichte wahrscheinlich bei einem 25 Jahre alten Fahrzeug und der Kilometerleistung zu dem Urteil kommen, dass die hier betroffenen Teile, kein Mangel im Sinne der Gewährleistung sind, sondern schlicht und einfach altersgemäßer Verschleiß.
Da haben Gerichte schon ganz andere Teile an deutlich jüngeren Kisten als altersgemäßen Verschleiß betrachtet.
Damit würde es selbst mit bestehender Gewährleistung nichts geben.
Sorry,
auch auf die Gefahr hin, dass ich mich "verrenne"
aber jetzt schreibst du wirklich absoluten Mumpitz
Mit "Privatverkauf, darum nix Garantie" bist du zwar wahrscheinlich wirklich auf der sicherern Seite - aber nur was Garantie betrifft.
Hier geht es allerdings um Sachmängelhaftung/Gewährleistung.
Sollte sich inzwischen rumgesprochen haben, dass das zwei paar Schuhe sind
Aber egal, der TE kann sich ja seine eigene Meinung bilden.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 12. Juni 2015 um 15:26:14 Uhr:
Hier geht es allerdings um Sachmängelhaftung/Gewährleistung.
Sollte sich inzwischen rumgesprochen haben, dass das zwei paar Schuhe sindAber egal, der TE kann sich ja seine eigene Meinung bilden.
Wenn ich mal zitieren darf, was der TE gleich in seinem ersten Posting erwähnt hat:
im kaufvertag habe ich auch reingeschrieben.
Der Verkauf des Kfz findet unter Ausschluss der Sachmängelhaftung statt Eventuell noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.Das Kfz wird verkauft wie gesehen.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 12. Juni 2015 um 15:26:14 Uhr:
Sorry,
auch auf die Gefahr hin, dass ich mich "verrenne"aber jetzt schreibst du wirklich absoluten Mumpitz
Mit "Privatverkauf, darum nix Garantie" bist du zwar wahrscheinlich wirklich auf der sicherern Seite - aber nur was Garantie betrifft.Hier geht es allerdings um Sachmängelhaftung/Gewährleistung.
Sollte sich inzwischen rumgesprochen haben, dass das zwei paar Schuhe sind
Richtig. "Sollte", nicht "Muss".
Der Gesetzgeber will und darf (nach Grundgesetz) auch "naive" Leute nicht diskriminieren, sprich:
JEDER, der einigermaßen verständlich sagt, was er will (sofern er es nicht weglässt), darf sein Eigentum ohne Gewähr verhökern, ohne Jurist zu sein. So ist das bei uns nun mal.
Dass Gewährleistung eine gesetzliche Forderung in bestimmten Fällen ist, Garantie aber eine freiwillige Leistung, spielt bei Privatverkäufen keine Rolle, weil die Folgen für den Haftenden identisch sind.
Und dass Gewährleistung und "Garantie" SEHR HÄUFIG in einen Topf geworfen werden, weil viele Zeitgenossen den Unterschied überhaupt nicht kapieren, ist eine Tatsache, keine Vermutung.
Und damit ist im Zweifelsfalle die Sache schlicht im Einzelfall zu beurteilen. Und genau das macht der Richter dann.
Natürlich nur, wenn die Anwälte den Kläger nicht realistisch über das Kostenrisiko aufgeklärt haben 😁
k-hm
Zitat:
@k-hm schrieb am 12. Juni 2015 um 14:56:27 Uhr:
Spielt hier auch keine Rolle, weil es sich um einen Einmal-Verkauf im Privat-Bereich handelt.
Allgemeine Geschäfts-Bedingungen gibts nicht bei Privatleuten, denn die machen das ja nicht "geschäftlich".
Die spielen nur eine Rolle im Geschäftsverkehr zwischen Händler und Endverbrauchern oder bestimmten Geschäftspartnern.
Dachte ich auch, aber in dem Link steht was anderes.
Gruß Metalhead
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 12. Juni 2015 um 15:26:14 Uhr:
Mit "Privatverkauf, darum nix Garantie" bist du zwar wahrscheinlich wirklich auf der sicherern Seite - aber nur was Garantie betrifft.Hier geht es allerdings um Sachmängelhaftung/Gewährleistung.
Sollte sich inzwischen rumgesprochen haben, dass das zwei paar Schuhe sind
Garantie gibt's nur wenn der Verkäufer eine gibt.
Was ausgeschlossen werden muß/sollte ist die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung.
Gruß Metalhead