Auto Privat Verkauft an Privat
Hallo hab ein Wichtiges Anliegen,
haben am 8.9 unseren Opel Verkauft.
Heute den 16.12 meldet sich der Käufer und sagt mir das ich ihm die falschen Reifen mitgegeben habe. Da laut Kaufvertrag
ein Satz Winter und ein Satz Ganzjahresreifen dabei sein sollten. (Leider hab ich mich vertan beim Kaufvertrag ausfüllen da ich keine Ahnung als Frau habe) Jetzt sind keine Winterreifen dabei und der Käufer fordert mich auf ihm Winterreifen zu besorgen und er holt sie dann ab. Muss ich ihm die Reifen besorgen???
P. S Im Kaufvertrag steht noch gekauft wie gesehen.
Danke schon mal
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kadett 16v schrieb am 17. Dezember 2018 um 01:03:10 Uhr:
Sein Pech, hätte er mal schauen sollen
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert dein Post?
Die Verkäuferin hat eine Eigenschaft im Vertrag zugesichert, die nachweislich nicht erfüllt ist.
Sehe hier zuerst mal die Verkäuferin in der Pflicht. Wie man sich dann mit den SR einigt ist natürlich wieder eine andere Geschichte.
M.W kann von einem Käufer auch nicht verlangt werden, sämtliche zugesicherten Eigenschaften direkt bzw. vor dem Kauf zu überprüfen.
37 Antworten
Damit hat er sich ins Knie geschossen. Er will tatsächlich nicht eine Nachbesserung der guten (irrtümlich falsch deklarierten) Sommerreifen auf den guten Felgen, sondern dafür einfach neue Reifen? Ab jetzt würde ich mich entspannt zurücklehnen.
Sein Pech, hätte er mal schauen sollen
Zitat:
@kadett 16v schrieb am 17. Dezember 2018 um 01:03:10 Uhr:
Sein Pech, hätte er mal schauen sollen
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert dein Post?
Die Verkäuferin hat eine Eigenschaft im Vertrag zugesichert, die nachweislich nicht erfüllt ist.
Sehe hier zuerst mal die Verkäuferin in der Pflicht. Wie man sich dann mit den SR einigt ist natürlich wieder eine andere Geschichte.
M.W kann von einem Käufer auch nicht verlangt werden, sämtliche zugesicherten Eigenschaften direkt bzw. vor dem Kauf zu überprüfen.
gelöscht
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Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 17. Dezember 2018 um 09:15:42 Uhr:
Zitat:
@kadett 16v schrieb am 17. Dezember 2018 um 01:03:10 Uhr:
Sein Pech, hätte er mal schauen sollenAuf welcher rechtlichen Grundlage basiert dein Post?
Die Verkäuferin hat eine Eigenschaft im Vertrag zugesichert, die nachweislich nicht erfüllt ist.
Sehe hier zuerst mal die Verkäuferin in der Pflicht. Wie man sich dann mit den SR einigt ist natürlich wieder eine andere Geschichte.
M.W kann von einem Käufer auch nicht verlangt werden, sämtliche zugesicherten Eigenschaften direkt bzw. vor dem Kauf zu überprüfen.
Doch kann man, desweiteren las ich was von (gekauft wie gesehen) das ist rechtlich ausreichend.
Zitat:
@kadett 16v schrieb am 17. Dezember 2018 um 13:21:49 Uhr:
Doch kann man, desweiteren las ich was von (gekauft wie gesehen) das ist rechtlich ausreichend.
Nein, ist es nicht. Wenn im Kaufvertrag explizit die Reifen erwähnt sind (und so geht es aus dem Eingangspost hervor), gelten diese als sogenannte "vertraglich vereinbarte Beschaffenheit". Und für diese haftet der Verkäufer! Auch als Privatperson.
Da Ganzjahresreifen für den Winter zugelassen sind, würde ich es hier auf ein Verfahren ankommen lassen. Und wenn man dann tatsächlich vor einem Gericht verliert, kauft man die billigsten Winterreifen, die es auf dem Markt gibt, und verlangt die Sommerreifen zurück.
Zitat:
@Moni93 schrieb am 16. Dezember 2018 um 16:33:06 Uhr:
...
Heute den 16.12 meldet sich der Käufer und sagt mir das ich ihm die falschen Reifen mitgegeben habe. Da laut Kaufvertrag
ein Satz Winter und ... dabei sein sollten. ... Jetzt sind keine Winterreifen dabei und der Käufer fordert mich auf ihm Winterreifen zu besorgen und er holt sie dann ab. ...
ok, hast Du zu dem Zustand der WR auch noch irgendwelche Zusicherungen gemacht?
wenn nein:
(Opel hat ja einen guten Verbreitungsgrad)
was kostet auf ebay kleinanzeigen der günstigste für das Fahrzeug zugelassene Satz WR ... mit noch +/- 5 mm Profil ... auf schön rostigen Stahlfelgen ...
😉
Solltest nur festhalten, dass der Käufer bei Abholung der WR die Sommerreifen auf den Opel-Originalfelgen (die ihm versehentlich mitgegeben wurden) wieder zurückbringen muss!
Das sehe ich aehnlich. Die ganzjahresreifen wurden ja im KV aufgefuehrt. Wenn der Zustand der Winterreifen nicht naeher beschrieben wurde, die billigsten gebrauchten bei Ebay kaufen und im Gegenzug die Sommerreifen samt Felgen zurueckfordern. Diese wieder verkaufen und sich ueber den Gewinn freuen.
Ist zwar ein bisschen Rennerei, aber naja.
Ansonsten auf die Reaktion des Kaeufers auf deinen Vorschlag warten.
Zitat:
@espace001 schrieb am 16. Dezember 2018 um 22:15:13 Uhr:
Egal, ob das drinsteht. Er streitet ja nicht ab, dass es gute Sommerreifen auf Alufelgen waren.
Eventuell kannst du sie Umtauschen, ist allerdings nicht die beste Jahreszeit dafür.
Kannst ja mal bei eBay nachsehen
Zitat:
@Moni93 schrieb am 16. Dezember 2018 um 22:14:38 Uhr:
Nein abstreiten tut er das nicht sondern möchte die Ganzjahresreifen zurückbringen und dafür Winter haben
Lese das hier gearde und bin darauf in meinem vorherigen Beitrag nicht eingegangen:
Das geht natürlich nicht. Er kann wenn überhaupt die Sommerreifen zurückbringen.
Als vertraglich vereinbarte Beschaffenheit gelten die Winterreifen (welche sich später als Sommerreifen herausgestellt haben) und die Ganzjahresreifen, welche unstrittig sind.
Wenn er also auf Winterreifen besteht, dann nur im Tausch gegen die Sommerreifen. Die wird er aber sicher behalten wollen, sonst hat er ja für den Sommer nix!
Sollte er wider Erwarten doch die Sommerreifen tauschen wollen, besorg im irgendwas gebrauchtes über ebay oder so. Über den Zustand der Reifen wurde im Kaufvertrag ja nichts erwähnt, oder? 😉
Hast du noch Bilder der Verkaufsanzeige, auf denen die Sommerreifen evtl. zu sehen sind? Nicht dass der Käufer dich nachher mit deinen eigenen Waffen schlägt und dir irgendeinen Satz Sommerreifen zum Tausch bringt! Im Kaufvertrag wurde dazu ja leider näheres auch nicht festgehalten ("auf original Opel Alufelge" zum Beispiel).
Du kannst dich natürlich auch dumm stellen und ganz dreist behaupten, du wüsstest nicht was er von dir wolle, es seien ja schließlich Winterreifen dabei gewesen. Keine Ahnung was er in der Zwischenzeit damit gemacht hat.
So ein bisschen versucht er dich nämlich auch über den Tisch zu ziehen. Die guten Sommerreifen behalten wollen, obwohl die seiner Begründung nach ja gar nicht Bestandteil des Vertrages sind und die schlechteren Ganzjahresreifen, welche ganz klar vertraglich vereinbart waren, will er tauschen...
Du hast einen Fehler beim Verkauf gemacht und musst es auch richtig stellen
Natürlich muss er die Sommerräder dafür im Tausch abgeben.3 Radsätze waren nicht vereinbart und Ganzjahresreifen standen im Vertrag.
Wenn Käufer es wünscht kauf 4 gebrauchte billige Reifen in den Kleinanzeigen und tausche diese gegen die Sommerreifen.Das würde ich dem Käufer auch so vorschlagen. Vielleicht überlegt es sich der Käufer das noch mal...
Es ist ein hilfloser Versuch dich abzukassieren. Ich würde es ignorieren. Keine Stellungsnahme, ist die beste Antwort in solchen Fällen. KEINE Diskussion über irgendwas anfangen. Falls er nur ansatzweise drangsaliert, Strafanzeige erstatten.
Zu 99 % sucht er nur ein Deppen, den er melken kann. Es wird erst spannend wenn es zu einem Gerichtstermin kommt. Dazu braucht es erstmal Initiative und Invest von Käufer. Die meisten drohen nur blöd.
Dass die TE lt. Vertrag Winterreifen verkauft aber Sommerreifen überlassen hat, hast du aber mitbekommen?
Abzocken lassen muss sich die TE sicherlich nicht, aber der Käufer hat nun mal einen Anspruch auf das was er gekauft hat.
Upps. Dachte Sommer- + Ganzjahresreifen statt Sommer + Winterreifen. Würde ich ehrlich gesagt trotzdem eher ignorieren.